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| Zitat von statixx
Wofür gibts dann den BE-Lappen wenn eh jede richtige Anhängerkombi über 3,5t liegt? Danke Merkel!
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Na genau deshalb
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von Hyperdeath
| Zitat von honkbaer
| Zitat von DeineOmi
Oh man da kriege ich immer einen Hals, wenn Anhänger mit 120-140 gefahren werden, statt der erlaubten 80/100.
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Funfact: Anhänger dürfen auf Landstraßen nur 60 gefahren werden
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Trollbear? Ohne Zusatzbedingungen ist das erst einmal falsch.
Hyp
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Ok, dann mit "Zusatzbedingungen"
Mit Anhänger darf auf Landstraßen nur 60 gefahren werden. ES SEI DENN, das Gespann liegt unter 3,5 t zul. Gesamtgewicht (also effektiv nur Auto + 750 kg "Anhänger". jede normale Anhängerkombi liegt darüber).
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Falsch, siehe, §3 StVO.
80km/h mit PKW + Anhänger
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von statixx
Wofür gibts dann den BE-Lappen wenn eh jede richtige Anhängerkombi über 3,5t liegt? Danke Merkel!
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Na genau deshalb
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Mit BE bleibt das zul. Gesamtgewicht trotzdem bei 3,5t. Nur die 750kg-Beschränkung für den Anhänger fällt weg.
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| Zitat von statixx
| Zitat von honkbaer
| Zitat von statixx
Wofür gibts dann den BE-Lappen wenn eh jede richtige Anhängerkombi über 3,5t liegt? Danke Merkel!
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Na genau deshalb
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Mit BE bleibt das zul. Gesamtgewicht trotzdem bei 3,5t. Nur die 750kg-Beschränkung für den Anhänger fällt weg.
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unsinn.
mit be darf der hänger bis 3,5t wiegen. nur b muss das gespann unter 3,5t bleiben.
| einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 25.07.2017 8:42]
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| Zitat von statixx
| Zitat von honkbaer
| Zitat von statixx
Wofür gibts dann den BE-Lappen wenn eh jede richtige Anhängerkombi über 3,5t liegt? Danke Merkel!
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Na genau deshalb
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Mit BE bleibt das zul. Gesamtgewicht trotzdem bei 3,5t. Nur die 750kg-Beschränkung für den Anhänger fällt weg.
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Achso ja, ist mir bewusst.
Und wie gesagt Icefeldt: Das gilt nur für Gespanne bis 3,5 t zul. GG.
Also (fast nur) die typische PKW + 750er Anhänger Kombi.
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Code: |
80 km/h,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
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@Sky: Es geht um die Beschränkung auf 60 km/h. Da hilft dir auch der BE nix. Aber stimmt, hat statixx missverständlich ausgedrückt.
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[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von honkbaer am 25.07.2017 8:44]
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| Zitat von honkbaer
Und wie gesagt Icefeldt: Das gilt nur für Gespanne bis 3,5 t zul. GG.
Also (fast nur) die typische PKW + 750er Anhänger Kombi.
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bb)
- alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen,
- Lastkraftwagen und
- Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
60km/h
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Nein.
Hab dir das wichtige mal fett markiert und unterstrichen.
Du musst schauen bei: §3 StVo (3) 1. a) bb) --> 80km/h
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[Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 25.07.2017 8:51]
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von honkbaer
Und wie gesagt Icefeldt: Das gilt nur für Gespanne bis 3,5 t zul. GG.
Also (fast nur) die typische PKW + 750er Anhänger Kombi.
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bb)
- alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen,
- Lastkraftwagen und
- Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
60km/h
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Nein.
Hab dir das wichtige mal fett markiert und unterstrichen.
Du musst schauen bei: §3 StVo (3) 1. a) bb) --> 80km/h
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Du hast Recht!
Dachte immer das gilt für alle, weil ich LKW im schein stehen hab. Oh well -.-
Also PKW+Anhänger (egal welches Gewicht) ==> 80 auf Landstraße
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| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von statixx
| Zitat von honkbaer
| Zitat von statixx
Wofür gibts dann den BE-Lappen wenn eh jede richtige Anhängerkombi über 3,5t liegt? Danke Merkel!
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Na genau deshalb
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Mit BE bleibt das zul. Gesamtgewicht trotzdem bei 3,5t. Nur die 750kg-Beschränkung für den Anhänger fällt weg.
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unsinn.
mit be darf der hänger bis 3,5t wiegen. nur b muss das gespann unter 3,5t bleiben.
| einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg | |
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Achja, abgefahren. Scheinbar wurde das 2013 geändert, mir wurde in der Fahrschule beigebracht dass das Gespann insgesamt unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht bleiben muss. Ist aber auch ~15 Jahre her dass ich den Lappen gemacht hab, nächstes mal mach ich mich nochmla schlau bevor ich das Klugscheissen anfange. Nix für ungut, weitermachen!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 25.07.2017 9:04]
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Immer diese "nicht-BE-peasants"
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| Zitat von Icefeldt
Immer diese "nicht-CE-peasants"
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| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von DeineOmi
Oh man da kriege ich immer einen Hals, wenn Anhänger mit 120-140 gefahren werden, statt der erlaubten 80/100.
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Wir haben einen dunklen Kombi mit abgedunkelten Scheiben. Die Vögle überholen, einscheren und deren Geschwindigkeit dann halten, also die 130. Dat Gesicht, wenn es in Panik umschlägt und die auf einmal 80 fahren
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Zu zweit in einer unauffälligen Mittelklasselimo oder einem Kombi sitzen kann schon spaß machen auf der Bahn, das stimmt.
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| Zitat von Icefeldt
Immer diese "nicht-BE-peasants"
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Hey, ich hab den ja. Jedenfalls gut zu wissen dass ich inzwischen damit schwereres Gerät fahren darf als ich bisher dachte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 25.07.2017 9:17]
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Heute hat der Typ vor mir den Hyundai Atos vor ihm überholt. Völlig grundlos, ist son 500m Stück mit 80er-Beschränkung und der Hyundai fuhr laut meinem Tacho so ca. 82.
War son 2L-Dieselaudi, wurde sogar knapp vong Gegenverkehr her.
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sonst bräuchte man ja für n 08/15 wohnwagen c1e... das hätte n volksaufstand gegeben.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von honkbaer
| Zitat von Hyperdeath
| Zitat von honkbaer
| Zitat von DeineOmi
Oh man da kriege ich immer einen Hals, wenn Anhänger mit 120-140 gefahren werden, statt der erlaubten 80/100.
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Funfact: Anhänger dürfen auf Landstraßen nur 60 gefahren werden
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Trollbear? Ohne Zusatzbedingungen ist das erst einmal falsch.
Hyp
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Ok, dann mit "Zusatzbedingungen"
Mit Anhänger darf auf Landstraßen nur 60 gefahren werden. ES SEI DENN, das Gespann liegt unter 3,5 t zul. Gesamtgewicht (also effektiv nur Auto + 750 kg "Anhänger". jede normale Anhängerkombi liegt darüber).
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Falsch, siehe, §3 StVO.
80km/h mit PKW + Anhänger
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Halbrichtig.
StVOAusnV 9
Anhänger dürfen auch bis 100km/h fahren, wenn sie dafür abgenommen wurden. Dann gibt es da ne 100er Plakette mit Landessiegel.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 25.07.2017 9:25]
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ja 100er-zulassung is halt nochmal was anderes, das kommt auf reifenalter und abs und so n shit drauf an.
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Bisher haben wir aber das im Bezug auf Landstraßen diskutiert
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Kilometer 66 ist heftig..
Leider muss ich beim "unfäll, unfäll!" schmunzeln.
Vor allem wenn man sieht wie der unbeteiligte Minivan am Ende aufbockt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dancano am 26.07.2017 20:39]
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Hat der Typ sich ausm Wagen fallen lassen?
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| Zitat von Bregor
Hat der Typ sich ausm Wagen fallen lassen?
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Ja. Wollte wohl abhauen
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Verfolgungsjagd wird doch auch in der Regel auch unterlassen, aus Unfallgründen.
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Was macht der Vollidiot bei 7:49? Ampel wird orange, er ist schon halb drüber und macht dann ne Vollbremsung? Kein Wunder dass der Hinterherfahrende ihm drinsteht.
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Achso, für den Hintermann war die Ampel noch nicht Orange?
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Der dachte halt:"OK, der ballert drüber, dann schaff ichs auch noooooo....shit"
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von Bregor
Hat der Typ sich ausm Wagen fallen lassen?
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Ja. Wollte wohl abhauen
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Da der Wagen geklaut war.
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| Zitat von Fabsn
Achso, für den Hintermann war die Ampel noch nicht Orange?
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Hat vielleicht mit der Wagenlänge spekuliert, die dann auf einmal fehlte
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Wegen so Typen wie dem bei 2:35 guck ich die Videos normalerweise nicht. Warum gibt man dem Wichser noch ne Bühne.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 26.07.2017 21:28]
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Das wird er sich sicherlich zu Herzen nehmen damit du wieder in Ruhe solche Videos gucken kannst.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |