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Doppelte Haushaltsführung
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| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Sauber belegen, am besten mit Bestellungen und Rechnungen von beiden Orten.
Ggf. Skizze/Beschreibung was Du daheim bewohnst/gemeintschaflich benutzt wird.
Hilft ungemein. Hatte ich auch 2 Jahre.
Beide Orte nur 40km getrennt. Ging aber geilerweise durch, weil ich ordentlich alles vorbereitet hatte.
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| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Aber doch nur, wenn er sich an den Haushaltskosten oder Miete bei den Eltern beteiligt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.04.2018 6:49]
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| Zitat von Lauchi
| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Aber doch nur, wenn er sich an den Haushaltskosten oder Miete bei den Eltern beteiligt?
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Muss nicht sein. Hatte ich beides nicht explizit angegeben...
Kommt bei dem Thema immer wohl auch aufs FA an.
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Lauchi hat m.E. Recht, es gab da eine Änderung. Aber dann schließt man halt einen Mietvertrag mit den Eltern, zahlt denen im Monat 300 ¤ und es gibt zum Geburtstag ein bisschen mehr...
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Besser Nebenkosten übernehmen oder?
Dann müssen die Eltern keine Mietannahme angeben
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Steuerbescheid erhalten und die außergewöhnlichen Belastungen wurden ohne Murren akzeptiert. \o/
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Gerade meine Steuererklärung versendet. Ich bin der König der Welt
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Ja, man findet jährlich inneren Frieden.
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| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Wenn man berudsbedingt umzieht und überlappend Miete für alte und neue Wohnung zahlt, geht das auch als doppelte Haushaltsführung durch?
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Kann man bei Finanzämtern nachfragen falls nichts kommt? Habe meine bei Frankfurt I oder II (weiß nichtmehr so genau) Anfang März eingereicht. Elster sagt alles wunderbar übertragen :>
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Bei uns in NRW laufen Bandansagen, dass die Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen kann und nach fragen zum Bearbeitungsstand abgesehen werden soll
Ist also noch im normalen Rahmen.
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| Zitat von Switchie
Bei uns in NRW laufen Bandansagen, dass die Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen kann und nach fragen zum Bearbeitungsstand abgesehen werden soll
Ist also noch im normalen Rahmen.
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FA Coesfeld war damals sehr fix. Aber hat ja nur Landwirte als Kunden.
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Die einzigen landwirtschaftlichen Mandanten, die ich betreue, sind in der Tat allesamt COE
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Ich bräuchte doch noch einmal Hilfe mit den ausländischen thesaurierenden ETFs.
Ich habe leider 9 ETfs, welche die Steuerdaten zu spät gemeldet haben und die ich dadurch selber berechnen muss. Für alle bis auf einen ETF sind die Daten mitlerweile auch da.
Ich habe jetzt versuche auf Basis der Seite hier, das selber zu berechnen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46496-anleitung-f%C3%BCr-doofe-aussch%C3%BCttungsgleiche-ertr%C3%A4ge-ausl%C3%A4ndischer-fonds-versteuern/
Je mehr ich versuche da durchzusteigen, desto mehr Fragen entstehen bei mir. Mit der Quellensteuer steige ich auch noch nicht durch. Meine Steuersoftware (Taxman) unterstützt hier leider auch nicht.
Ich habe dann versucht, ob ich auf das gleiche Ergebnis komme, das das meine Bank für die anderen ETFs ausgerechnet hat und komme natürlich nicht zum gleichen Ergebnis:
LU0772938410: Bundesanzeiger ausschüttungsgleich 0¤
DE0005933972: Bundesanzeiger ausschüttungsgleich 0¤
Die Bank meldet aber für Zeile 15 KAP 46,14¤. Es werden doch nur Fonds betrachtet, die man zum 31.12.17 im Depot hat, oder?
Gibt es vielleicht noch eine andere Quellen, wo man eine Erklärung bekommen kann? Ich bin kurz davor, das meinem Steuerberater rüberzugeben, drücke mich aber mich noch etwas davor, weil das bei so vielen ETFs wahrscheinlich nicht ganz günstig wird.
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Ohne den link geklickt zu haben: ich würde mir die Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger ansehen und es dann per Hand ausrechnen.
Sprich doch einfach mal mit deinem Berater, dafür gibt's den doch
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Hi,
nicht ganz in der Reihenfolge der Fragen, aber hoffentlich dennoch verständlich:
Deine Bank stellt dir jährliche eine sogenannte Jahressteuerbescheinigung aus, die in Zeile 15 auch die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds enthält (zumindest bis 2017).
Es sind dabei nicht nur die Fonds relevant, die man am 31.12.2017 im Depot hat, sondern alle Fonds, für die man während des abgelaufenen Jahres Erträge erhalten (Ausschüttungen) oder zugerechnet bekommen (Thesaurierungen/ausschüttungsgleiche Erträge) hat. Die 46,14 ¤, die dir deine Bank ausweist, können daher sowohl aus Geschäftsjahresenden zum 31.12.2017 herrühren, für die bereits rechtzeitig Erträge gemeldet wurden (Hinweis: Aufgrund des InvStRefG hat JEDER Fonds zwangsläufig zum 31.12.2017 ein (fiktives) Geschäftsjahresende), oder aufgrund von unterjährigen Zurechnugen, z.B. bei Thesaurierungen bei Fonds mit GJE ungleich 31.12.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens der bis zur Erstellung der JStB nicht gemeldeten Erträge: nimm die Zahlen aus dem Bundesanzeiger und multiplizier diese mit deinen Anteilen. Wenn es immer noch keine Daten gibt, dann gib das offen bei der Abgabe der Steuererklärung an mit Hinweis auf die Veröffentlichungsfrist 31.12.2018 und reich dann einfach die Erträge nach, sobald diese veröffentlicht wurden.
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Danke, wenn ich die unterjährigen Erträge mit einrechne, komme ich zumindest relativ nah an den Wert ran.
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Wie ist das bei solchen Nachreichungen? Verzögert das den ganzen Bescheid oder gibt's dann nochmal einen zweiten?
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| Zitat von RageQuit
Kann man bei Finanzämtern nachfragen falls nichts kommt? Habe meine bei Frankfurt I oder II (weiß nichtmehr so genau) Anfang März eingereicht. Elster sagt alles wunderbar übertragen :>
| | Ich habe vor genau zwei Monaten eingereicht. Frankfurt hat bisher immer mindestens zwei gebraucht...
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| Zitat von Rufus
Wie ist das bei solchen Nachreichungen? Verzögert das den ganzen Bescheid oder gibt's dann nochmal einen zweiten?
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Gibt einen zweiten
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| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Wenn man berudsbedingt umzieht und überlappend Miete für alte und neue Wohnung zahlt, geht das auch als doppelte Haushaltsführung durch?
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Nein, Werbungskosten für Umzug. Gibt entsprechende pauschalen gem BukG, doppelte Miete dürfte auch abzugsfähig sein, wird eventuell begrenzt wenn die Wohnung sehr groß ist.
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Hallo zusammen . .. ich pendle jeden Tag mit der Bahn 65km*2 .. ich bin allerdings noch als Student eingeschrieben und benutze deshalb das Ticket dafür ...
Gebe ich nun dennoch die normale Entfernungspauschale an ? Ist ja iwie Grauzone wenn man studententicket benutzt um zur Arbeit zu fahren .. hat da wer Erfahrung ?
Hätte dann ja auch keinen Nachweis der Fahrtkosten oder sowas falls die Anfragen . . Ansonsten würde ich eben keine Entfernungspauschale angeben .. und erst wenn ich kein studententicket mehr habe .. sonst würde ich ja quasi Gewinn machen..
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| Zitat von Gepan.3dsvs.com
Hallo zusammen . .. ich pendle jeden Tag mit der Bahn 65km*2 .. ich bin allerdings noch als Student eingeschrieben und benutze deshalb das Ticket dafür ...
Gebe ich nun dennoch die normale Entfernungspauschale an ? Ist ja iwie Grauzone wenn man studententicket benutzt um zur Arbeit zu fahren .. hat da wer Erfahrung ?
Hätte dann ja auch keinen Nachweis der Fahrtkosten oder sowas falls die Anfragen . . Ansonsten würde ich eben keine Entfernungspauschale angeben .. und erst wenn ich kein studententicket mehr habe .. sonst würde ich ja quasi Gewinn machen..
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Hast Du denn die Kosten für das Semesterticket ebenfalls angegeben? Dann wirds schwierig, denn Werbungskosten geltend machen für etwas was Du schon abgerechnet hast, wird nicht funktionieren.
Vermutlich ist aber dein Ertrag aus den Werbungskosten die aus dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit resultieren höher als die Kosten für das Ticket, korrekt?
Kommt auf nen Versuch an, sicher bin ich aber nicht.
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| Zitat von Interruptor
Vermutlich ist aber dein Ertrag aus den Werbungskosten die aus dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit resultieren höher als die Kosten für das Ticket, korrekt?
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Jap genau ... das was ich durch die Entfernungspauschale bekäme wäre deutlich höher als wenn ich nur das Ticket abrechne..
Werde nun aver mal nur das Ticket angeben als Werbungskosten . .da bin ich wohl auf der sicheren Seite
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Gepan.3dsvs.com am 07.05.2018 14:13]
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| Zitat von Heartbreaker
Habe meinen BEscheid bekommen, nach nur 2 Wochen Bearbeitungszeit. Erstmal top.
Allerdings besteht ein Differenzbetrag zwischen der Berechnung von Elster (und Wiso) zu der Berechnung des FA. leider zu meinen Ungunsten. Die Grundlage des Unterschiedes findet sich in zwei Punkten
1) Ich hatte Zinseinnahmen aus einem privaten Darlehen. Dies habe ich in der Erklärung als "Einkünfte aus Kapitalvermögen die der tariflichen ESt unterliegen" angegeben, das sie beim Schuldner als Werbungskosten angesetzt werden ($32d Absatz 2a). Das FA hat sie stattdessen nach §32d Absatz 1 pauschal versteuert. Das müsste mich aber ja sogar günstiger stellen.
2) In der Berechnung von Elster gibt es eine abziehbaren Aufwendung (?) die benannt ist mit "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG". Dieser Betrag fehlt in der Berechnung des FA vollständig. ICh vestehe aber auch nicht, woher er bei Elster kommt.
Die Beträge meiner Zinseinnahmen von 1) und der Abzugsbetrag von 2) sind nah beieinander aber nicht gleich. Hat da jemand eine Erklärung parat?
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Wenn ich es jetzt nach Rücksprache richtig verstanden habe, hat Elster hier einen Härteausgleich mitberechnet und 410¤ der Zinsen als "Freibetrag" angesehen. Dieser Härteausgleich ist aber nicht anwendbar auf Zinsen die pauschal versteurt werden, so wie es der Finanzbeamte eingerechnet hat.
Wegfall des Härteausgleich für Zinseinnahmen
Es scheint aber zu diesem Thema durchaus verschiedene Urteile zu geben
Kein Härteausgleich, aber in den Referenzen auch Gegenteiliges
Jetzt wäre also die Frage, ob die Zinsen eines privates Darlehens, so wie ich es beschrieben habe, a) pauschal oder nach tariflicher ESt zu versteuern sind und b) von der Härtefalllregel betroffen wären.
Lohnt sich in so einem Fall der Einspruch? Was mache ich, wenn a) statgegeben wird aber b) nicht?
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| Zitat von Gepan.3dsvs.com
| Zitat von Interruptor
Vermutlich ist aber dein Ertrag aus den Werbungskosten die aus dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit resultieren höher als die Kosten für das Ticket, korrekt?
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Jap genau ... das was ich durch die Entfernungspauschale bekäme wäre deutlich höher als wenn ich nur das Ticket abrechne..
Werde nun aver mal nur das Ticket angeben als Werbungskosten . .da bin ich wohl auf der sicheren Seite
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[Halbwissen]
da eine freundin mitm dem rad/bahn fährt, selbiger (?) fall.
Afaik gibst du, sofern die realen ticketkosten höher sind als pendlerpauschale (effektiv was es am ende ausmacht), diese an, ansonsten nutzt du die pendlerpauschale.
WIE du zur arbeit kommst ist wurst, und wenn du nur mit dem fahrrad fährst, kannst du trotzdem die km abesetzen welche es mit dem auto wären.
[/Halbwissen]
weiss jemand wie lange dieses ident verfahren dauert, wenn ich den zettel bei der post abgegeben habe? Will meine steuer (über wiso) online abschicken.
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Waddemal
Ich dachte, man kann als Pendler immer nur die 30 Cent ansetzen, egal wie man zur Arbeit kommt, also egal ob Bahn, Auto oder mit dem Esel.
Ich gebe 58km an, faktisch zahle ich 12x181¤ fürs Bahnticket.
Ist es vorteilhafter, die reellen Kosten des Bahntickets anzugeben?
Die o.g. geben ca. 800¤ wieder, wenn man mal so übern Daumen 20% als Erstattung des werbungdkostenwertes ansetzt. Die tatsächlichen Kosten sind aber 2172¤ fürs Bahntickets.
Oder alles wurscht?
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |