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Bin 1,95 und die Deckenhöhe ist jetzt so 1,96 oder so.
deshalb war mir auch jeder cm wichtig.
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Wird ja jetzt auch jedes Jahr weniger bei dir.
Ich war mal 1,93
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Und das hält wirklich mit diesen Unterlegscheiben?
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Kann den Artikel jetzt nicht lesen, aber ist das nicht der Fall von 2014? Familie kauft 2010 ein Grundstück, was von der Gemeinde widerrechtlich zwangsversteigert wird (Eigentümer lebt in den USA, hat wechselnde Anschriften, ist dem Amt aber bekannt weil er weiterhin in D pünktlich seine Steuern bezahlt), nachdem ein fauler Anwalt seinen Arsch nicht hochbekommen hat um zu checken, ob das Ding wirklich verwaist ist.
4 Jahre später erfährt der Typ davon, nachdem sich der von ihm die ganzen Jahre über bestellte und bezahlte Winterdienst meldet, dass er wohl nicht mehr gebraucht wird - natürlich will der sein Eigentum wiederhaben.
Amt sagt upsi, ja nun, muss er dann wohl bekommen mitsamt Haus drauf, weil dafür dass ihr das gebaut habt kann er ja nix - nen Nutzungswertausgleich muss er euch vielleicht zahlen, aber sonst steht ihr halt jetzt mit dickem Kredit, aber ohne Immobilie da.
Familie klagt dagegen, und verliert. Erreicht zwar, dass das Zwangsversteigerungsgesetz geändert wird, für sie kommt das aber zu spät. Im Gegenzug klagt der Ausgewanderte auf Mietzahlungen, die die Familie ihm zahlen soll dafür dass sie auf seinem Grund wohnen.
Nachdem das Ganze bis in den Landtag gegangen ist soll Stand 2022 die Familie vom Land entachädigt werden. Aber das will keiner angehen, alle sagen, dass solche Summen außerhalb ihrer Verantwortung liegen.
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Kurze Frage zu einem Grundstück:
Wenn in der Bodenrichtwerttabelle der Vermerk EFH steht, bedeutet das dann, dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen? Darf dort dann kein MFH gebaut werden mit beispielsweise 6 Wohnungen?
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| Zitat von [WHE]MadMax
Kann den Artikel jetzt nicht lesen, aber ist das nicht der Fall von 2014? Familie kauft 2010 ein Grundstück, was von der Gemeinde widerrechtlich zwangsversteigert wird (Eigentümer lebt in den USA, hat wechselnde Anschriften, ist dem Amt aber bekannt weil er weiterhin in D pünktlich seine Steuern bezahlt), nachdem ein fauler Anwalt seinen Arsch nicht hochbekommen hat um zu checken, ob das Ding wirklich verwaist ist.
4 Jahre später erfährt der Typ davon, nachdem sich der von ihm die ganzen Jahre über bestellte und bezahlte Winterdienst meldet, dass er wohl nicht mehr gebraucht wird - natürlich will der sein Eigentum wiederhaben.
Amt sagt upsi, ja nun, muss er dann wohl bekommen mitsamt Haus drauf, weil dafür dass ihr das gebaut habt kann er ja nix - nen Nutzungswertausgleich muss er euch vielleicht zahlen, aber sonst steht ihr halt jetzt mit dickem Kredit, aber ohne Immobilie da.
Familie klagt dagegen, und verliert. Erreicht zwar, dass das Zwangsversteigerungsgesetz geändert wird, für sie kommt das aber zu spät. Im Gegenzug klagt der Ausgewanderte auf Mietzahlungen, die die Familie ihm zahlen soll dafür dass sie auf seinem Grund wohnen.
Nachdem das Ganze bis in den Landtag gegangen ist soll Stand 2022 die Familie vom Land entachädigt werden. Aber das will keiner angehen, alle sagen, dass solche Summen außerhalb ihrer Verantwortung liegen.
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ja darum geht es - manchmal erinnern mich deine Antwort an die Zeit der IRC-Bots
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Haha, Du meinst die Zusammenfassungs-Bots?
Ist ja in diesem Fall offenbar so, dass die Gesetzeslücke hier geschlossen wurde, wobei das ja anscheinend eh "nur" das Problem betrifft, wer bei so einem Versäumnis eigentlich haftet und wie dann die Entschädigung auszusehen hat. Zugleich muss ja sichergestellt werden, dass eben ausreichend entschädigt wird.
Beides war hier ja anscheinend noch nicht der Fall. Und es ist gut möglich, dass es noch weitere Lücken im System gibt. Vorsicht sollte also geboten sein.
Wir hatten ja den Fall, dass wir das Haus gekauft haben, bevor es zur möglichen Zwangsversteigerung kam. Das hätte hier aber auch eklig werden können, wenn man an die Probleme denkt, die wir dennoch hatten bis die Bude endlich geräumt war (auf den letztmöglichen Tag)
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Wie haltet ihr es mit Boiler entkalken? Geht nun auf 4 Jahre zu, Wasserhärte 16-20 ºfH bzw. 9-11 ºdH.
Der Nachbar hats machen lassen, war aber völlig unnötig. Er hat aber ne Enthärtungsanlage drin, ich nicht.
Was tun?
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Ich habe den Artikel jetzt nicht zweimal gelesen, aber an eine gefixte Gesetzeslücke kann ich mich nicht erinnern. Dafür daran, dass nicht klar ist wie die Entschädigung laufen soll, weil keine gesetzliche Grundlage und das im Raum steht, dass die vermiete noch nachträglich Pacht zahlen muss.
Die Lücke, dass man im Fall eines Erwerbs per Versteigerung wenig rechte hat, wenn das Verfahren fehlerhaft war scheint noch da zu sein.
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| Zitat von darkimp
Wie haltet ihr es mit Boiler entkalken? Geht nun auf 4 Jahre zu, Wasserhärte 16-20 ºfH bzw. 9-11 ºdH.
Der Nachbar hats machen lassen, war aber völlig unnötig. Er hat aber ne Enthärtungsanlage drin, ich nicht.
Was tun?
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welcher Boiler genau?
und 11dH ist doch schon weich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 24.04.2023 11:09]
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| Zitat von darkimp
Wie haltet ihr es mit Boiler entkalken? Geht nun auf 4 Jahre zu, Wasserhärte 16-20 ºfH bzw. 9-11 ºdH.
Der Nachbar hats machen lassen, war aber völlig unnötig. Er hat aber ne Enthärtungsanlage drin, ich nicht.
Was tun?
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Habe meinen letztes Jahr entkalken lassen, nach vier Jahren. Ob das nötig war oder nicht kann ich dir beim besten Willen nicht sagen, wüsste auch nicht woran ich das sehen sollte. Wasserenthärter habe ich zwar (jedoch auch nicht von Anfang an), aber der enthärtet ja nicht auf 0, sprich, da sammelt sich über die Zeit natürlich schon Kalk an.
Sagen wir mal so, ich bezahl lieber alle vier Jahre 2-300 für ne entkalkung als dass ich am Ende Probleme mit dem Teil bekomme. Und ich war froh dass ich das Ding im Sommer entkalken lies, der Boiler muss danach ja schliesslich wieder gefüllt und geheizt werden (mittels Wärmepumpe), das ist vermutlich effiienter wenns draussen warm ist...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 24.04.2023 11:06]
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| Zitat von absolutär
Kurze Frage zu einem Grundstück:
Wenn in der Bodenrichtwerttabelle der Vermerk EFH steht, bedeutet das dann, dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen? Darf dort dann kein MFH gebaut werden mit beispielsweise 6 Wohnungen?
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Nein.
Kann aber theoretisch trotzdem sein dass keine MFH gebaut werden dürfen.
Wenig hilfreiche Antwort, ich weiß.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 24.04.2023 12:27]
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Sehr spannend geschrieben und im Nachinein einfach tragisch wie sowas passieren kann. Und wie viel bei solchen Themen, von allen Beteiligten, nicht nur den Behörden, rumgeschlampt wird.
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| Zitat von Kung Schu
| Zitat von absolutär
Kurze Frage zu einem Grundstück:
Wenn in der Bodenrichtwerttabelle der Vermerk EFH steht, bedeutet das dann, dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen? Darf dort dann kein MFH gebaut werden mit beispielsweise 6 Wohnungen?
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Nein.
Kann aber theoretisch trotzdem sein dass keine MFH gebaut werden dürfen.
Wenig hilfreiche Antwort, ich weiß.
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Etwas ausführlicher:
Die Bodenrichtwerttabelle hat keine Relevanz für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Da musst Du schauen, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt, der ggf. etwas zur Anzahl der Wohneinheiten festsetzt oder die zulässige Bebauungsgröße so einschränkt, dass sinnvollerweise keine MFH gebaut werden können. Wenn es keinen B-Plan gibt, dann kommt es gem. § 34 BauGB für die Größe der Gebäude darauf an, was sich so aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung ergibt - die Zahl der Wohneinheiten ist da aber kein relevantes Kriterium, auch wenn das Stadtplanungsämter und Baubehörden gerne mal anders sehen wollen.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von Kung Schu
| Zitat von absolutär
Kurze Frage zu einem Grundstück:
Wenn in der Bodenrichtwerttabelle der Vermerk EFH steht, bedeutet das dann, dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen? Darf dort dann kein MFH gebaut werden mit beispielsweise 6 Wohnungen?
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Nein.
Kann aber theoretisch trotzdem sein dass keine MFH gebaut werden dürfen.
Wenig hilfreiche Antwort, ich weiß.
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Etwas ausführlicher:
Die Bodenrichtwerttabelle hat keine Relevanz für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Da musst Du schauen, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt, der ggf. etwas zur Anzahl der Wohneinheiten festsetzt oder die zulässige Bebauungsgröße so einschränkt, dass sinnvollerweise keine MFH gebaut werden können. Wenn es keinen B-Plan gibt, dann kommt es gem. § 34 BauGB für die Größe der Gebäude darauf an, was sich so aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung ergibt - die Zahl der Wohneinheiten ist da aber kein relevantes Kriterium, auch wenn das Stadtplanungsämter und Baubehörden gerne mal anders sehen wollen.
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<3
Wunderschön erklärt.
Hast du eigentlich einen hohen IQ in Beamtenrecht, zufällig auch NRW?
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| Zitat von Kung Schu
| Zitat von RedAngel
| Zitat von Kung Schu
| Zitat von absolutär
Kurze Frage zu einem Grundstück:
Wenn in der Bodenrichtwerttabelle der Vermerk EFH steht, bedeutet das dann, dass nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen? Darf dort dann kein MFH gebaut werden mit beispielsweise 6 Wohnungen?
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Nein.
Kann aber theoretisch trotzdem sein dass keine MFH gebaut werden dürfen.
Wenig hilfreiche Antwort, ich weiß.
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Etwas ausführlicher:
Die Bodenrichtwerttabelle hat keine Relevanz für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Da musst Du schauen, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt, der ggf. etwas zur Anzahl der Wohneinheiten festsetzt oder die zulässige Bebauungsgröße so einschränkt, dass sinnvollerweise keine MFH gebaut werden können. Wenn es keinen B-Plan gibt, dann kommt es gem. § 34 BauGB für die Größe der Gebäude darauf an, was sich so aus dem Rahmen der Umgebungsbebauung ergibt - die Zahl der Wohneinheiten ist da aber kein relevantes Kriterium, auch wenn das Stadtplanungsämter und Baubehörden gerne mal anders sehen wollen.
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<3
Wunderschön erklärt.
Hast du eigentlich einen hohen IQ in Beamtenrecht, zufällig auch NRW?
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Danke Euch!
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| Zitat von Kung Schu
]
<3
Wunderschön erklärt.
Hast du eigentlich einen hohen IQ in Beamtenrecht, zufällig auch NRW?
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BaWü, und IQ in Beamtenrecht ist recht low. Hat für einen kleinen Vorteil bei der eigenen Verbeamtung gereicht, aber das war's auch schon. Ich mach beruflich hauptsächlich Baurecht (wer hätte es gedacht).
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Danke nochmal für die Rückmeldungen zu unserem Grundrissentwurf und sorry für die mega späte Antwort Waren doch mit Schwangerschaft und paar Häuslefirmen mehr als beschäftigt
Wir haben schon ein paar von den Hinweisen schon aufgenommen und ein paar auch wieder verworfen - hat auf jeden Fall etwas geholfen Sind mittlerweile auch wieder weiter bei den Entwürfen, spielen das aber erstmal auf einen höheren Reifegrad mit den beiden "Finalisten-Firmen" durch und entscheiden uns dann auch für eins der beiden Unternehmen. Die "finalen" Angebote (d.h. für den derzeitigen Planungsstand und eben mit noch ein wenig Unsicherheit verbunden) holen wir uns jetzt gerade ein (auch für PV, Pflasterarbeiten usw.).
Mal zu den einzelnen Punkten
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von kl3tte
Das Haus ist ein Friesenhaus,
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But why?
Das ist doch kacke für PV Anlage?!
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Ist von der Form her unser Traumhaus und gefällt uns Südseite des Daches kriegen wir schon vom Budget her nicht komplett vollgeballert mit PV (wobei ich das wirklich maximal ausreizen werde) und Friesengiebel sieht halt geil aus. Ein wenig lehnen wir uns optisch an das jetzt im Verkauf befindliche Haus meiner Familie an, dazu ein paar Einflüsse meiner lieben (und teuren) Ehefrau.
| Zitat von Bleifresser
Die Ecke am Giebel ist etwas Strange.
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Jo, ist kacke. Das ist in der Zeichnung das Minimum, was statisch geht. Wir können wahrscheinlich noch 0,75m weiter über die Treppe rüber. Das schauen wir im Detailplan. Falls das nicht größer wird, wird das Fenster im Giebel etwas schmaler (so wie die Wand, die parallel zur Treppe läuft). Dann wird das halt viel Luft über der Treppe.
| Zitat von chuck.sports
Bekommt ihr den Garderobenschrank unter die Treppe?
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Jo, easy.
| Zitat von chuck.sports
Das Bad im OG sieht komisch mit Badewanne und Dusche nebeinander aus.
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Das ist bei Viebrock in den Musterhäusern oft so und gefällt uns ganz gut Hat uns jedenfalls in Bad Fallingbostel sehr gefallen. Die Wanne längs unter der Schräge entlang ist aber auch noch eine Option.
| Zitat von chuck.sports
Ich würde mal das Wohnzimmer mit Möbeln bestücken und dann schauen, ob das so passt.
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Passt - Fernsehecke und Essecke + Bücherregale wurden schon virtuell geschoben Hab ich nur wieder rausgenommen, weil das dann zu viele Linien waren
| Zitat von chuck.sports
Der Flur im EG nimmt ziemlich viel Wohnfläche ein.
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Ja, leider. Viel kleiner kriegen wir es aktuell noch nicht
| Zitat von chuck.sports
Wird das Ankleidezimmer wirklich, wirklich benötigt?
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Nö, aber die ein Dreiviertel-Wand mehr gibt uns mehr Schrankstellfläche - aber ich bin neugierig: Würdest du das Schlafzimmer einfach etwas größer machen und die insgesamt gewonnene Fläche dem Badezimmer gutschreiben?
| Zitat von chuck.sports
Passt in das Arbeitszimmer im EG eine ordentliche Gästecouch?
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Jo, die eingemalte Couch da ist 2m breit und man könnte da mehr als entspannt ne Länge von 2,40m ausklappen - so groß ist unsere Gäste-Couch nicht
| Zitat von chuck.sports
Ihr braucht zwei Arbeitszimmer?
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Da führt kein Weg dran vorbei. Viel Homeoffice, meine Frau wird auch nach einem Jahr Elternzeit wieder berufstätig sein.
| Zitat von M`Buse
Irgendwie ist mir das alles zu kleinteilig.
Pack mal Möbel ins Wohnzimmer, damit man sieht was du vor hast. Das mit der Küche sieht komisch aus, solltet ihr wirklich keine zweite Tür zur Küche haben. Man rennt doch nicht immer durchs Wohnzimmer in die Küche.
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Kommt nochmal mit Möbeln drin bei höherem Reifegrad. Aber die Küche hat zwei Türen
| Zitat von chuck.sports
Reicht euch denn die eine Küchenzeile + Tresen mit Kochfeld? Wenn ich mir in der Zeile Backofen, Kühlschrank, Spüle nebeneinander vorstelle, kann es schon knapp werden.
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Diese Frage hat uns sehr geholfen. Wir versuchen, die Küche noch etwas größer zu planen. Wir sind der Meinung, dass uns die Fläche an Küchenzeile mit dem Tresen reicht, nachdem wir nochmal genau darauf geachtet haben bei mehreren Musterhäusern mit fertiger Küche - wir hatten Pappschablonen mit der Größe von Kaffeevollautomaten, unseren größten Schneidbrettern und unserer Bosch MUM mit War für alle anderen vor Ort sehr witzig, aber dein Hinweis hat uns geholfen.
| Zitat von M`Buse
Und wo kommt draußen die Terasse hin? Da will man doch eher große Schiebetüren haben statt so kleiner bodentiefer Fenster?
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Auf dem Grundriss "oben links" geht die Terrasse los, der Hauptteil dann nach links weg, ein kleiner Teil "oben" entlang des Hauses. Der Garten ist ja nach links raus. Ich mag den seitlichen Ausgang, damit die Mitte der Terrasse halt kein Durchgang ist, sondern als ruhiges Sitzplätzchen dienen kann
Die bodentiefen Fenster sind irgendwas zwischen 1,80 und 2,00m breit - ich kenn das meistens so. Schiebetüren waren zumindest früher sehr verschleißanfällig oder wahlweise reinigungsintensiv (Sand im Laufmechanismus...). Ist das heutzutage nicht mehr so? Dann wäre das auch noch eine Option.
| Zitat von [WHE]MadMax
Der Friesengiebel im OG ist absolut nicht ausgenutzt - was soll diese Mini-Ecke dahinter? Ist das mit dem Treppenausschnitt nicht anders lösbar? Friesengiebel bieten sich super dafür an, da n vernünftiges Fenster reinzusetzen, was einen Raum auch ausleuchtet. Bei dem Plan scheint die Süd-Sonne, die man auch prima zum Erwärmen eines Raumes nutzen könnte, volle Fresse gegen ne Wand und erwärmt ansonsten das Haupt-Schlafzimmer. Auch da würde ich layout-technisch überlegen, das Bad liegt ja vermutlich über dem, was mal der HWR werden soll (wo also schon Wasseranschlüsse liegen und so). Das wäre aber imho eher n Raum, der in Richtung Süden Sinn ergeben würde, ein Schlafzimmer würde ich persönlich immer in eine "kühlere" Richtung positionieren.
Das Bad in südlicher Richtung (wenns von den Anschlüssen der Leitungen her geht) hätte auch den Vorteil, dass man die Nische hinterm Friesengiebel, wenn die so klein bleiben muss, irgendwie sinnvoller nutzen kann, sei es für Handtuchstorage oder irgendwas.
Im jetzigen Bad ist die Position der Sachen auch nur reingeworfen, oder? Irgendwie will mein Kopf mit der Dusch/Badewannen-Position nicht klarkommen.
Prüf mal das Layout generell. Büros nach Süden raus geht nur mit Außenjalousien, die das Licht entsprechend abblocken können (Videokonferenz, Wärme, generelles Blenden aufm Monitor) und guter Belüftung (Temperatur, da hockste tagsüber wenns warm ist stundenlang drin).
Als letztes: Du hättest so wie jetzt den Hauseingang in Richtung Süden, tendenziell willst Du aber ja auch ne Terrasse entweder da oder in Richtung Westen. Momentan hast Du aber Türen im Wohzimmer nach Westen, aber auch nach Norden - ist das so richtig gedacht? Im Norden wirst ja eher nie auf ner Terrasse sitzen und hast fast den ganzen Tag Schatten durch das Haus ansich.
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Äh, "unten rechts" ist Norden quasi.
Die Idee mit dem Bad im Giebel auch für die Nische als Handtuchablage finde ich sehr gut. Wir haben das auch einmal schon so geprüft, also Bad im Friesengiebel beginnend und dann mit der Nische als Ablage für Handtücher usw.
Wenn die Nische wirklich so schmal sein muss und wir das nicht anders gelöst bekommen, dann ist das ein richtig nicer Plan B - dann aber leider Haupt-Bad mit Nord-Ausrichtung. Wobei das Bad oben nie eine richtig geile Ausrichtung bekommt. Das ist ein Tod, den wir wahrscheinlich sterben müssen
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In Summe erstmal nochmal vielen Dank. Gelesen hatte ich das alles schon früher und wir haben viel davon schon mal diskutiert, skizziert, als Ideen herangezogen usw.
Super hilfreich!
Bin gespannt, was ihr dann, wenn es soweit ist, zur neuen Version sagen werdet
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Nicht labern, liefern! Her mit dem neuen Grundriss.
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Sorry das dauert noch ein wenig. Geht die Woche wieder arbeitstechnisch rund - kommt zeitnah, wenn neuer Planungsstand!
I am sorry
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| Zitat von Oli
deshalb war mir auch jeder cm wichtig.
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That's what she said!
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Um kl3tte aus dem Fokus helfen ... FENSTER!
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Die Woche sind die Fensterbauer da. Neben dem klassischen Tausch haben wir an ein paar Stellen neue oder andere Fensterausschnitte - eine kleine Fototour des Schaffens. Alle Mauerarbeiten von mir, Fensteraus- und einbau von den Profis.
Startbild (das Fenster oben analog zum unteren war schon rausgenommen)
Nun das Freilegen der alten Stürze ... Dank alter Balkontür mussten Teile aus zwei Stürzen raus für den neuen ... Sturz
einen sehr langen Tag später saß der erste neue Sturz. Dank an Spange für den Tipp mit dem Schalöl, war für den zweiten Sturz Gold wert!
dann Quellmörtel, 10 Tage warten und viel manuelle Arbeit, aber das Loch wuchs Ich war hier unsicher, ob ich mit dem elektrischen Abbruchhammer hätte arbeiten können wegen der Erschütterungen, also alles mit Hammer und Meisel abgetragen.
heute war es dann soweit - der Ausschnitt hat sauber gepasst und die neuen Fenster konnten rein. Links sieht man, dass das Fenster 30cm tiefer wurde - innen gibt es dann eine Lesenische mit Ausblick
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Und auf den Balkon kommt man jetzt nur noch über die Leiter?
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oh, aso. Ja
Der wird abgerissen und die Haustür versetzt
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| Zitat von kl3tte
| Zitat von chuck.sports
Bekommt ihr den Garderobenschrank unter die Treppe?
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Jo, easy.
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Warum nehmt ihr dann im Flur noch Platz für einen weiteren Schrank weg und versetzt nicht die Wand, damit das Arbeitszimmer größer wird?
| Zitat von kl3tte
| Zitat von chuck.sports [b]
Wird das Ankleidezimmer wirklich, wirklich benötigt?
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Nö, aber die ein Dreiviertel-Wand mehr gibt uns mehr Schrankstellfläche - aber ich bin neugierig: Würdest du das Schlafzimmer einfach etwas größer machen und die insgesamt gewonnene Fläche dem Badezimmer gutschreiben?
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Auf jeden Fall die anderen Räume größer machen. Ankleidezimmer ist natürlich nett, aber ein größeres Bade- und Schlafzimmer auch. Durch die Wände verliert ihr halt wieder Fläche.
| Zitat von kl3tte
| Zitat von chuck.sports
Reicht euch denn die eine Küchenzeile + Tresen mit Kochfeld? Wenn ich mir in der Zeile Backofen, Kühlschrank, Spüle nebeneinander vorstelle, kann es schon knapp werden.
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Diese Frage hat uns sehr geholfen. Wir versuchen, die Küche noch etwas größer zu planen. Wir sind der Meinung, dass uns die Fläche an Küchenzeile mit dem Tresen reicht, nachdem wir nochmal genau darauf geachtet haben bei mehreren Musterhäusern mit fertiger Küche - wir hatten Pappschablonen mit der Größe von Kaffeevollautomaten, unseren größten Schneidbrettern und unserer Bosch MUM mit War für alle anderen vor Ort sehr witzig, aber dein Hinweis hat uns geholfen.
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In Summe erstmal nochmal vielen Dank. Gelesen hatte ich das alles schon früher und wir haben viel davon schon mal diskutiert, skizziert, als Ideen herangezogen usw.
Super hilfreich!
Bin gespannt, was ihr dann, wenn es soweit ist, zur neuen Version sagen werdet
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Freut mich sehr, dass wir etwas weiterhelfen konnten Poste gerne bei Gelegenheit die neue Version!
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Wir finden niemanden, der unser Garagenfundament macht. Die haben alle keine Zeit. Also erst wieder in ein paar Monaten. Super!
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Was war hier nochmal die Empfehlung um einen Grundriss nachzubauen um Einrichtung planen zu können?
Haben ein Haus angeschaut und sind nicht abgeneigt. Frau kann sich aber nicht so richtig vorstellen wie eingerichtet werden könnte.
Ich kann mir erinnern, dass hier vor ein paar Seiten etwas empfohlen wurde. Ich habe es aber nicht gefunden
Schonmal vielen Dank vorab.
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SweetHome3D wurde mal öfter empfohlen
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Thema: Hausbauthread XXV ( Liefertermin verschoben! ) |
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