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Ich lasse gern mal den Schlüssel aussen stecken.
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| Zitat von webLOAD
RC2? Dann schließt du auch nicht ab, oder?
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Im 2000 Einwohner Dörfchen? Die meiste Zeit sicherlich nicht.
Ist doch sowieso Augenwischerei, wenn man durch jedes Fenster viel leichter kommt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FIST am 16.04.2023 21:01]
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| Zitat von webLOAD
Die Schlitze sind fürs WC. Der Eingangsbereich mit Glas ist rechts daneben.
Die Stromversorgung ist mehrfach gesichert.
/Hier der Aufbau von der Seite:
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Warum ist die so fett?
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Webload hat halt RC9 oder so.
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Seine schwellenlose Terrassenschiebetür auch?
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FYI: Ich rechne gerade wieder herum, wie groß der Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn sein muss. Und jetzt erst fällt mir auf, dass nicht der Schallpegel an der Grundstücksgrenze zählt, sondern am Punkt 0.5m außerhalb der Mitte des am stärksten betroffenen Fensters, und da zählen nur Arbeits-, Wohn-, Kinder- oder Schlafzimmer rein. Außerdem wird als Punkt der Quelle die Mitte der Wärmepumpe angenommen.
Also kommt man sehr viel leichter auf ausreichend Abstand, als wenn der Abstand der Außenkante des Geräts bis zur Grundstücksgrenze maßgeblich ist.
Rein rechtlich könnten wir unser Gerät sogar direkt an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn stellen, der hat dort nämlich nur ein Küchenfenster in der Nähe.
Vielleicht ist das für jemanden mit schmalem Grundstück hier interessant.
https://www.waermepumpe.de/schallrechner/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 17.04.2023 10:04]
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Ich habe bei unserem Bauamt mehrmals nachgefragt; solange das Gerät die Höhe von 1m nicht überschreitet, gilt es nicht als Bauwerk und unterliegt keiner Regelung für Abstandsflächen.
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Sind die 1m auch mit Fundament gezählt?
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Ab Bodenniveau halt. So wie beim Haus auch. Kannst die WP versenken, wenn du willst.
Was ich damit sagen will: Die Bauordnung greift in dem Fall gar nicht (bei uns), lediglich die TA Lärm.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 17.04.2023 10:53]
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Ich bin gestern auch zufällig auf den Punkt "Abstand der WP zur Grundstücksgrenze" gestoßen, und finde im Internet auch unterschiedliche Aussagen, mal 3m Abstand, mal nicht.
Wie ist denn das wenn die WP (mit weniger als 3m Abstand) im Eingabeplan/Bauantrag eingezeichnet ist und das genehmigt wurde. Ist das dann für alle Zeit fein weil so genehmigt?
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Wenn niemand klagt (und gewinnt) - ja.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 18.04.2023 9:26]
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Also ist es eigentlich für alle Zeit nur sicher, wenn jemand klagt und verliert
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Interessanter Punkt bei sowas ist ja vermutlich eine gewisse Verjährungsfrist.
Beispiel von der Baumgeschichte: Wenn ich nen Baum "zu nahe" an die Grundstücksgrenze pflanze, und der Nachbar binnen 5 Jahren nach Bekanntwerden dieses Umstandes (z.B. schriftliche Beschwerde durch ihn mit Nachweis) keine Klage erhebt, dann hat er (zumindest hier) sein Klagerecht verwirkt und kann in alle Zukunft nicht mehr meckern.
Aber: Offenbar gilt dies nicht wenn dann der Besitzer des Grundstücks wechselt. Sprich: Wenn da ein neuer Nachbar nebenan einzieht, dann könnte der anscheinend zum Einzug auf den Misstand gemäß Abstandsregeln hinweisen und verlangen, dass dieser beseitigt wird (zumindest konnte mir vom Amt niemand bestätigen, dass dann ein Bestandsschutz gilt).
Ebenso: Falls ich die Butze verkaufe, könnte der Nachbar wenn jemand meinen Grund kauft dann auf einmal doch auf die Idee kommen nochmal neu zu meckern.
Wie ist das denn bei Wärmepumpen? Wär ja kacke, wenn man eine aufstellt, und der Nachbar ist auch damit tutti - in 5 Jahren verkauft der aber sein Haus, und der Käufer macht aus der Küche ein Schlafzimmer und meckert dann, dass die Wärmepumpe zu laut vor seinem Schlafzimmerfenster brummt.
Gibts da eine Bestandsschutzregelung oder so?
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Tjo, kann man vermutlich wieder lange Gerichte beschäftigen.
Bei Schwarzbauten gibts z.B. keinen Bestandsschutz.
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Bestandsschutz ist grundstücksbezogen, da macht auch ein Eigentümerwechsel keinen Unterschied. Wenn es genehmigt ist, dann herrscht nach Ablauf der Klagefrist Rechtssicherheit.
Aber es dürfte ja nach Landesbauordnung u.a. auch darauf ankommen, was denn genau vom Genehmigungsumfang abgedeckt ist. Wenn beim Kenntnisgabe-/Eingabeverfahren o.ä. nur Abstände, aber nicht TA Lärm abgeprüft wird, dann kann sich der Nachbar auch später noch auf entsprechende Grenzwerte berufen. Nur weil es vom Bauherrn in den Plan eingezeichnet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Baurechtsbehörde das auch genehmigt hat.
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| Zitat von RedAngel
Bestandsschutz ist grundstücksbezogen, da macht auch ein Eigentümerwechsel keinen Unterschied. Wenn es genehmigt ist, dann herrscht nach Ablauf der Klagefrist Rechtssicherheit.
Aber es dürfte ja nach Landesbauordnung u.a. auch darauf ankommen, was denn genau vom Genehmigungsumfang abgedeckt ist. Wenn beim Kenntnisgabe-/Eingabeverfahren o.ä. nur Abstände, aber nicht TA Lärm abgeprüft wird, dann kann sich der Nachbar auch später noch auf entsprechende Grenzwerte berufen. Nur weil es vom Bauherrn in den Plan eingezeichnet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Baurechtsbehörde das auch genehmigt hat.
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Danke! Und ja, Baurecht ist nochmal ne andere Sache als z.B. diese Pflanzen-Abstands-Geschichte. Büsche machen keinen Lärm.
Bei Verwandten steht die Außeneinheit der Wärmepumpe vom Nachbarn auch direkt an der Grundstücksgrenze - die schallt aber nur auf eine Einfahrt die zu den Grundstücken in zweiter Reihe führt, dahinter kommt n Friesenwall und dann der Garten eines weiteren Nachbarn. In Schallrichtung also über 6 Meter keine Wand und kein Fenster. Davon ab ist die aber so leise, dass man die selbst nen Meter entfernt nur hört wenn alles drumherum ruhig ist.
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Wenn ich das aber lese klingt das eben so: du musst per se keinen Grenzabstand einhalten, weil das nicht sicherstellt, dass die Lärmgrenzen eingehalten sind. Sprich ich kann zwar näher dran, wenns dann aber zu laut ist, muss ich trotzdem Abhilfe schaffen, oder?
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Wichtig: nach dem Abstandsflächenrecht keinen Abstand einhalten. Ob es immissionsschutzrechtlich erforderlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
/e: genau.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 18.04.2023 11:38]
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Ja ein Triebwerk 5000 kann man nicht direkt neben die Nachbarn stellen.
Aber einen Flüstermaster 7000 muss man halt auch nicht "X Meter weit ins eigene Grundstück" packen.
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Naja, typisches "es kommt darauf an".
Im Mischgebiet wirst du sogar mit dem Stottermeister 550 keine Probleme haben, während im reinen Wohngebiet je nach Abstand der Nachbarbebauung auch der Flüstermaster 7000 nachts den Grenzwert reißen kann.
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Wäre es denn dann ok nachts den Betrieb einzuschränken bzw. nur im leisesten Modus zu betreiben?
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Da würde ich aber eine Entscheidung des OVG abwarten .
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| Zitat von Admiral Bohm
Wäre es denn dann ok nachts den Betrieb einzuschränken bzw. nur im leisesten Modus zu betreiben?
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Tag und Nacht werden in der TA Lärm sowieso unterschieden.
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Die scheiss Tauben fressen meine Rasensamen
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Wer war zu erst da du oder die Tauben?
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Ich vermute stark, er ist älter als die Taube
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Haus wurde am Mittwoch an uns übergeben. Noch ein paar kleine Mängel, aber auch der begleitende TÜV-Gutachter war zufrieden.
Es folgen aber noch einige Gewerke. Unsere Maler sind direkt am Donnerstag rein. Die Elektriker sind aber auch noch da und rauben mir den letzten Nerv. Poah. Wenn ich von denen für die PV nicht abhängig wäre, würd ich die zusammenkacken...
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| Zitat von smoo
Wenn ich von denen für die PV nicht abhängig wäre, würd ich die zusammenkacken...
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Wichtige Infos die ich nun im Nachhinein, durch den Rechtsbereich im Photovoltaikforum, gelernt habe:
(alle durch das EEG definiert)
- sobald die Anlage durch deine PV Firma fertiggestellt wurde, darfst du sie anschalten und laufen lassen. (egal welchen Zähler du verbaut hast)
Am gleichen Tag den Zählerstand notieren und deinem Netzbetreiber informieren, dass Zählerstand XY ist und du ab nun die Anlage (welche ja vorher dem Netzbetreiber schon angekündigt wurde) laufen lässt.
Hast du bis zum Ende des Monats nix gehört, kann man dem Netzbetreiber eine Rechnung über die eingespeiste Strommenge schicken.
Das Ding ist nämlich, dass sich die Netzbetreiber ewig Zeit lassen. (6 Wochen bei mir, 8 Wochen bei meinem Vater) und dir so jede Menge Kohle flöten geht, weil die behaupten Anlage muss aus bleiben, bis Zähler gewechselt ist.
- den Netzbetreiber nicht beauftragen den Zähler zu wechseln. (dann musst du zahlen. HAst es ja beauftragt.)
Sondern nur wie oben geschrieben informieren, dass die Anlage fertiggestellt ist. Laut EEG muss der Netzbetreiber dafür sorgen, dass die eingespeiste Strommenge gemessen wird. --> ER muss dafür einen neuen Zähler setzen und diese Kosten sind durch das Netzentgelt schon gedeckt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 21.04.2023 15:07]
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Thema: Hausbauthread XXV ( Liefertermin verschoben! ) |