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Du könntest je nach Munitionshersteller evtl eine passende Laborierung und Geschossart wählen, damit du das Wildpret nicht zu sehr "zerfetzt". Sonst ist dem nichts mehr hinzuzufügen.
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| Zitat von JimRakete
| Zitat von Hadouken
Doofe Frage vielleicht, aber was wäre, wenn man als Jäger mit nem K98 ankommen und jagen wollen würde?
Ist das verpöhnt, verboten oder einfach nur doof?
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Wenn Du damit triffst, dann ist das alles okay. Für Distanzen ist das nicht das Ultimative, auch für einen gescheiten Schuss auf flüchtiges Wild würde ich doch andere Zielhilfen nehmen (Drückjagdschiene, Rotpunkt...).
Nicht weil man mit Kimme und Korn nichts treffen könnte, aber im Rahmen der Waidgerechtigkeit wäre es sinnvoll es nicht unbedingt damit zu versuchen und einen sauberen Schuss anzutragen.
Nun, was ist Waidgerechtigkeit? Eine Art Codex für Jäger. Daraus hier wichtig: "Dem Wild unnötige Qualen ersparen.". Also so schiessen, daß das Wild so sicher wie möglich sofort verendet.
Der Schaft ist absolut Dir überlassen. Da ist erlaubt, was gefällt und gut, was sinnvoll ist (z.B. Gummierungen oder Fischhaut). Und über 8x57I oder 8x57IS kann man nun streiten, es sei denn, Du gehst nur auf starkes Hochwild. Da wird Dir jeder Stammtischler bestätigen: reicht dicke aus! Aber ein Reh z.B. kannst Du beim falschen Geschoss danach wegwerfen. Zuviel Wildpret geht kaputt, wenn man unglücklich trifft/Pech hat. Aber das steht alles auf einem anderen Tablett.
In Sachen "verboten": es gibt für Schalenwild (Sau, Rotwild, etc...) eine Forderung für Büchsenpatronen (Kaliber 6,5 und eine Mindest-E100 von 2000J), für Rehwild und Seehunde gibt es nichtmal ein Mindestkaliber, aber eine Mindest-E100 von 1000J. Also vom Kaliber passt das definitv. Für Mitteleuropa nahezu überdimensioniert.
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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
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...und er weiss das alles aus dem Kopf, denn er hat gerade den Jagdschein bestanden und er ist mein Freund! Jahaa! Wir spielen nämlich immer zusammen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Gadafhi am 28.08.2007 20:21]
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Suche günstigen Preis für Kaliber 7,62x39 - bevorzugt reine Deformationsgeschosse. Aber fürs erste egal
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| Zitat von JimRakete
reine Deformationsgeschosse
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Meinst Du damit irgendwelche jagdlichen Laborierungen?
Ansonsten mal bei Transarms schauen, das ist allerdings VM.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von JimRakete
reine Deformationsgeschosse
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Meinst Du damit irgendwelche jagdlichen Laborierungen?
Ansonsten mal bei Transarms schauen, das ist allerdings VM.
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Danke für den Tipp. Ist das aber nicht eher ein Großhändler?
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Nö, AFAIK nicht nur, es gibt halt nur einen Aufschlag bei Kleinmengen.
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Hatte eigentlich nach etwas anderem gesucht. Hat einer 'ne Liste mit den Handzeichen einer Spezialeinheit?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Happy Carcass am 29.08.2007 21:13]
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Handzeichen
Such einfach per google und nimm was du brauchst!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mountainbiker am 29.08.2007 21:18]
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Danke.
Einer im Funthread hat mich darauf gebracht, dass ich das schon immer mal wissen wollte, nur war dort der Text abgeändert.
/e: Okay, halt. Das ist genau dieselbe Liste, nur in schlechterer Qualität. Arsch.
| Zitat von Mountainbiker
Such einfach per google und nimm was du brauchst!
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Entweder bekomme ich die Handzeichen von AAO, Schiedsrichter oder Hundeführern. Ich scheine wohl nicht nach Handzeichen, Sondereinheit, Kommandos oder Schuhplattler suchen zu sollen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Happy Carcass am 29.08.2007 21:26]
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Habs grade auch per Google gefunden. Sind keine Viren drin.
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Taktische Handzeichen... Verdammt.
Trotzdem nochmal Danke.
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anlässlich meiner übersiedlung nach germanien:
was gibts in deutschland denn für möglichkeiten als hobbyschütze und wie komm ich bei euch als schweizer an nen waffenschein? der unsrige dürfte bei euch ja kaum gültigkeit haben.
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| Zitat von DeathCobra
anlässlich meiner übersiedlung nach germanien:
was gibts in deutschland denn für möglichkeiten als hobbyschütze und wie komm ich bei euch als schweizer an nen waffenschein? der unsrige dürfte bei euch ja kaum gültigkeit haben.
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Für dich keine, gar nicht und natürlich nicht.
Wo kämen wir denn da hin, wenn wir fünfte Kolonnen bei uns zulassen würden!
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| Zitat von DeathCobra
was gibts in deutschland denn f�r m�glichkeiten als hobbysch�tze
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Die gleichen wie für Deutsche.
Ich gehe ja davon aus, dass Du bei den ausführlichen Erläuterungen in diesem Thread aufgepasst und mitgelesen hast, oder?
| Zitat von DeathCobra
und wie komm ich bei euch als schweizer an nen waffenschein?
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Gar nicht. Da Du ja aufgepasst hast, kennst Du ja schliesslich den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte...
| Zitat von DeathCobra
der unsrige d�rfte bei euch ja kaum g�ltigkeit haben.
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Korrekt.
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mal ne kurze eher rechtliche Frage;
ich als Jagdscheininhaber und Sportschütze;
darf ich in meinen eigenen 4 Wänden bzw. auf eigenem Grundstück hantieren wie ich will? Sprich mit teilgeladener Kurzwaffe im Holster rumlaufen?
Auch angenommen, im Falle eines Einbruchs, würde ich demjenigen einen verpassen, z.b. in Schulter oder Knie.
Würde ich wahrscheinlich als erstes ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit evtl. Todesfolge am Hals haben.
Notwehr fällt eher raus wenn sich rausstellt, dass dieser keinerlei Waffe/Messer, etc. bei sich hatte.
Oder reicht auch das Eindringen in mein Haus als Bedrohung aus?
Warum diese Fragen? - Bei unsern Nachbarn wurde letzte Woche eingebrochen und in dieser Woche schon in 2 Häuser in der angrenzenden Straße. Täter gingen dabei mit roher Gewalt vor.
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| Zitat von John Mason
mal ne kurze eher rechtliche Frage;
ich als Jagdscheininhaber und Sportschütze;
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Nur mal so ein paar Gedanken, die keinerlei Anspruch auf einen Beratungscharakter oder Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben:
| Zitat von John Mason
darf ich in meinen eigenen 4 Wänden bzw. auf eigenem Grundstück hantieren wie ich will? Sprich mit teilgeladener Kurzwaffe im Holster rumlaufen?
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Ja.
Erlaubspflichtig führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, innerhalb kannst Du die tatsächliche Gewalt durchaus ausüben.
| Zitat von John Mason
Auch angenommen, im Falle eines Einbruchs, würde ich demjenigen einen verpassen, z.b. in Schulter oder Knie.
Würde ich wahrscheinlich als erstes ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit evtl. Todesfolge am Hals haben. | |
Das würde wohl auf die (nachweisbare) Bedrohung hinauslaufen, der Du ausgesetzt warst (waren die Kerle bewaffnet, musste man damit rechnen, dass sie bewaffnet sind, haben sie auf Dein Anrufen reagiert...).
Problematisch wird in solchen dynamischen Situationen die Beweisführung, wenn Aussage gegen Aussage steht. Am Ende sind die Täter noch die armen von Dir Beschossenen, die doch eigentlich nur ein paar Euro klauen wollten und Du hast sie fast umgebracht.
Was auf jeden Fall bei Notwehr zu berüchsichtigen ist, ist die Verhältnismässigkeit der Mittel. Einem Flüchtenden darf (bzw. sollte) man nicht hinterherschiessen, tödliche Gewalt sollte man nur bei wirklich bestehender körperlicher Bedrohung durch die Täter anwenden.
IMHO noch wichtiger ist es, eine Umfeldgefährdung auszuschliessen - nichts ist schlimmer als zwar die Einbrecher heldenhaft mit einem Schuss vertrieben zu haben, dafür aber das Nachbarskind beim Wanddurchschuss im schlimmsten Fall erschossen zu haben.
| Zitat von John Mason
Notwehr fällt eher raus wenn sich rausstellt, dass dieser keinerlei Waffe/Messer, etc. bei sich hatte.
Oder reicht auch das Eindringen in mein Haus als Bedrohung aus?
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Wenn er keinerlei Waffe bei sich hat und auch nicht handgreiflich wird, wenn er gestellt wird, gibt es ja auch keinen Grund, ihn mit tödlicher Gewalt anzugreifen. In der anderen Richtung kann auch ein Schraubenzieher oder ein Hammer eine tödliche Waffe haben. Im Zweifelsfall ist es da sicherlich besser vor'm Richter zu stehen als vor'm Bestatter zu liegen.
Ein Polizist in den USA brachte mal bei einem ähnlichen Gespräch zum Thema den Spruch "Dead people don't sue". Ob das aber für Deutschland die richtige Einstellung ist, wage ich zu bezweifeln.
| Zitat von John Mason
Warum diese Fragen? - Bei unsern Nachbarn wurde letzte Woche eingebrochen und in dieser Woche schon in 2 Häuser in der angrenzenden Straße. Täter gingen dabei mit roher Gewalt vor.
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Ich kann nur stark empfehlen, das Ganze (Vorgehen, Ausstattung, Reaktion auf verschiedene Situationen, "Warnkonzept", Prävention) sehr gut durchzugehen. In 95% aller Fälle ist es nicht notwendig, sein Heim mit einer Schusswaffe zu verteidigen. Und im Grossteil der übrigen 5% aller Situationen ist die Waffe entweder nicht greifbar oder die Lage nicht geeignet, die Waffe auch tatsächlich einzusetzen. Gute Planung kann hier den Schusswaffeneinsatz ersetzen.
Stichworte: Einbruchsschutz (Sichere Fenster, sichere Türen, evtl. Alarmanlage) - hier sind die Investitionskosten zwar hoch, aber IMHO noch besser, als sein weiteres Leben mit 'nem Schusswaffeneinsatz zu belasten.
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danke für den ausführlichen Post.
Sicherlich ist eine gute Prävention besser, die \"Bedrohung\" ist aber akut, und es wäre die Lösung die ich für mich jetzt sofort treffen kann.
Der andere sicherlich nicht rationale Aspekt ist, dass man \"einfach besser schlafen kann\", auch wenn der Huckel der Mark 23 die unterm Kopfkissen liegt, enorm ist
Es ist so, dass ich durch meinen momentanen Schlafrythmus eh erst kurz vor Sonnenaufgang ins Bett komme und die Waffe nicht irgendwo deponiert ist, sondern am Mann.
Zum Thema Notwehr;
mein Jagdausbilder sagte damals mit vorsichtigen Worten;
sollten sie in eine Notwehrsituation kommen, machen Sie es richig, dann steht hinterher nicht Aussage gegen Aussage.
Dass er mich bedroht hat kann er ja dann nicht mehr abstreiten, das einzig komplizierte wäre einen Schuss in den Rücken mit Notwehr zu erklären
Bzgl. Absicherung des Eigenheims, Problem ist, wir haben einen Wintergarten der direkt ins Wohnzimmer geht. Solche Türen lassen sich weniger gut Absichern als massive Eingangstüren.
Die Täter schrecken auch scheinbar nicht vor Kontakt zurück, bei unseren Nachbarn sind sie einfach am hellichten Tag übers Küchenfenster (war gekippt) ins Haus gekommen.
Die Leute waren sogar zu Hause.
Beim letzten Fall wurde nachts über die Terassentür eingebrochen (aufgehelbt).
Es ist ein komisches Gefühl, und so eine .45 ACP \"beruhigt\" einfach wenn man sich einreden kann sich im Ernstfall zu verteidigen.
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Also, auch wenn meine StrafR-Klausur jetzt einige Monate her ist und ich mich nur mit ÖR beschäftigt habe schreibe ich mal eine generelle, nicht rechtsberatende Abhandlung zum § 32 StGB:
Grundsätzlich findet iRd § 32 (Notwehr/Nothilfe) keine "Verhältnismäßigkeits"-/Angemessenheitsprüfung statt.
Sofern eine Notwehrlage besteht, also ein gegenwärtige rechtswidrige Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, darfst du eine geeignete Notwehrhandlung mit Verteidigungswillen vornehmen.
Gegenwärtig ist das erste wichtige Merkmal - so besteht kein Angriff mehr, wenn der Angreifer flüchtig ist. Der Angriff muss also unmittelbar bevorstehen, stattfinden, andauern.
Wann ist eine Notwehrhdlg geeignet?
Zum einen muss sie geeignet sein, also tauglich sein, den Angriff auf die rechtl geschützten Interessen zu beenden/abzuwehren.
Und sie muss das relativ mildeste Mittel sein.
Gerade beim Schusswaffeneinsatz erfordert dies grds, dass zuerst ein Androhung des Schusswaffeneinsatzes, Warnschuss, nichttödl Schuss vor dem tödl Schuss erfolgt. Wobei das erfordernis eines nichttödl Schusses nicht ganz so einfach sein wird.
Dann gibt es noch die Sonderfallgruppen der Gebotenheit wonach das NotwehrR eingeschränkt wird, aber das sind Fälle in denen man die Notwehrlage provoziert hat oder den Äpfel stehlenden Nachbarsjungen mit der Flinte aus dem Baum schießt.
Was ist aber, wenn man denkt es würde eine Notwehrlage, nach der man gerechtfertigt wäre, vorliegen - obwohl keine vorliegt? Dann befindet man sich im Anwendungsbereich des unglaublich umstrittenen Erlaubnistatbestandsirrtums.
Ums kurz zumachen: Die hM lässt den Vorsatzschuldvorwurf entfallen, was zur Straflosigkeit führt.
Abzugrenzen ist dies zum einen zum Erlaubnisirrtum und zum anderen zum extensiven Notwehrexzess (man verkennt, dass die Notwehrlage inzwischen durch Notwehr schon beendet wurde).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 30.08.2007 17:44]
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ich hätte wohl wenig skrupel einen einbrecher ins jenseits zu befördern, aber der gedanke auf einer geladenen waffe zu schlafen schreckt mich schon mehr ab..
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Solange die Waffe teilgeladen ist geht das schon. Auch wenn es dann im Schlafsack ungemütlich wird.
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ich hab trotzdem angst, dass ich anfange zu schlafwandeln und dabei meine Familie erschieße.
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Einer muss ihn ja bringen:
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Ich schlafe immer mit teilgeladener Waffer.
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| Zitat von Toppi
ich hätte wohl wenig skrupel einen einbrecher ins jenseits zu befördern, aber der gedanke auf einer geladenen waffe zu schlafen schreckt mich schon mehr ab..
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Daran gewöhnt man sich.
Also an das Schlafen, nicht das in's Jenseits befördern.
Wobei, an das gewöhnt man sich vermutlich auch irgendwann...
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| Zitat von Mountainbiker
Solange die Waffe teilgeladen ist geht das schon. Auch wenn es dann im Schlafsack ungemütlich wird.
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Da konnte mir noch so oft vom Gruppenführer gesagt werden: "Das G3 kommt mit in den Schlafsack"
Erstens wars Winter, zweitens hatte ich alleine schon keinen Platz im Sack und drittens konnte das (von mir) gut gepflegte Gewehr mit dem Wetter besser um als ich!
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| Zitat von Toppi
ich hätte wohl wenig skrupel einen einbrecher ins jenseits zu befördern, aber der gedanke auf einer geladenen waffe zu schlafen schreckt mich schon mehr ab..
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das war eher bildlich zu sehen...
ich lege mir doch keine Mark23 unters Kissen, wie unbequem ist das denn
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| Zitat von John Mason
| Zitat von Toppi
ich hätte wohl wenig skrupel einen einbrecher ins jenseits zu befördern, aber der gedanke auf einer geladenen waffe zu schlafen schreckt mich schon mehr ab..
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das war eher bildlich zu sehen...
ich lege mir doch keine Mark23 unters Kissen, wie unbequem ist das denn
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Erinnert mich an eine Geschichte der Darwin Awards, wo jemand angeblich des Nachts angerufen wurde und anstatt im Halbschlaf den Hörer vom Nachtisch abzunehmen seinen danebenliegenden Revolver gepackt hat und sich ins Jenseits befördert hat.
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| Zitat von Carlos Hathcock
"Dead people don't sue".
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Tote nicht, aber auch Einbrecher haben manchmal Angehörige.
| Zitat von John Mason
das einzig komplizierte wäre einen Schuss in den Rücken mit Notwehr zu erklären
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Kannst ja sagen, er hätte gerade zum Roundhousekick ausgeholt, da hast du geschossen.
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| Zitat von Terrorpudel
| Zitat von John Mason
| Zitat von Toppi
ich hätte wohl wenig skrupel einen einbrecher ins jenseits zu befördern, aber der gedanke auf einer geladenen waffe zu schlafen schreckt mich schon mehr ab..
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das war eher bildlich zu sehen...
ich lege mir doch keine Mark23 unters Kissen, wie unbequem ist das denn
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Erinnert mich an eine Geschichte der Darwin Awards, wo jemand angeblich des Nachts angerufen wurde und anstatt im Halbschlaf den Hörer vom Nachtisch abzunehmen seinen danebenliegenden Revolver gepackt hat und sich ins Jenseits befördert hat.
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die geschichten sind super
da haben dochmal leute russ. Roulette mit ner Pistole gespielt
bzgl. Notwehr, Polizistin nach Einbruch mit Todschläger angegriffen:
Klick
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 30.08.2007 19:24]
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Thema: Waffenthread 14 ( Mit Ernst und Verstand. ) |