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 Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh )
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AngusG

Leet
Viel zu viele Anfragen nach Rechtsberatung hier.

Mal wieder back to the roots:

Den folgenden Link habe ich den Kommentaren des law blog entnommen.

Klick mich hart

Ich bin fasziniert, mit welcher Abgeklärtheit und Objektivität Papier sich zu den aktuellen Sicherheitsgesetzen äußert.
Ich bin froh, dass der Gesetzgeber der Kontrolle von Leuten wie ihm unterliegt.

Gruß,
André
02.06.2008 21:21:14  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Moin,

brauch mal Hilfe... Wenn mich ein Prüfer fragt, wie der Klageantrag lautet, dann würde ich doch sowas in der Art sagen:

Gegegebenfalls anfangs "1) .. wird beantragt festzustellen, dass der Kläger Anspruch auf Zahlung von 10 Euro durch den Beklagten hat".

Und dann
"...wird beantrag, (gegebenfalls: im Falle der erfolgreichen Feststellung iS von 1)) den beklagten zur Zalung von 10 Euro zzgl. Zinsen ab Fälligkeit an den Kläger zu verurteilen."

Oder? Denn in den Prüfungsprotokollen lese ich eigentlich immer: "Der Beklagte wird zur Zahlung von 10 Euro an den Kläger verurteilt". Das wär doch aber nicht der Klageantrag, sndern das Urteil?


edit: vielleicht kann sich auch noch jemand dazu äußern, wie schwer ein Umstieg zwischen zwei Ländergesetzen beim referendariat ist ... sprich bei einem Wechsel von BaWü nach NRW zB...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schietegal am 09.06.2008 14:12]
09.06.2008 13:58:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Der Antrag wird genau so formuliert wie nachher tenoriert werden soll.

 
"1) .. wird beantragt festzustellen, dass der Kläger Anspruch auf Zahlung von 10 Euro durch den Beklagten hat".


Unzulässiger Klagantrag. Wenn du einen Zahlungsanspruch geltend machst, begehrst du nie Feststellung, sondern Leistung.

Lies mal den Schellhammer durch ist meine Empfehlung fröhlich
09.06.2008 15:29:42  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Also doch tatsächlich

"Der Beklagte wird verurteilt, 10 Euro nebst Zinsen ab Fälligkeit an den Kläger zu zahlen"...

Danke.
09.06.2008 15:51:28  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Zinsen "ab Fälligkeit" ist auch unzulässig, mal abgesehen davon ob du überhaupt Fälligkeitszinsen verlangen kannst. Es muss ein konkretes Datum rein, Ausnahme "ab Rechtshängigkeit", und der Zinssatz muss auch rein - 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank im Normalfall.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 09.06.2008 16:22]
09.06.2008 16:21:57  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
OK, hier mal was aus einer Widerrufsbelehrung:
 
# Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

Unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen besteht laut § 3 FernAbsG kein Widerspruchsrecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.



Erstmal gibts das Fernabsatzgesetz doch schon lange nicht mehr. Das wäre heute doch § 312d IV Nr 1.
Jetzt aber die Preisfrage: Fallen darunter auch Kleidungsstücke nach ganz normalen Maßen, die aufgrund der geringen Auflage lediglich auf Bestellung produziert werden?! Mata halt...
Das ist doch weder nach Kundenspezifikation noch auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten. Größe S ist Größe S, Größe L ist Größe L. Da ist doch innerhalb einer Größe kein Individualitätsmerkmal.
Oder sehe ich das falsch?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 11.06.2008 12:33]
11.06.2008 12:32:22  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Du hast ja im Zeifel eher ein Angebot vom Händler angenommen, wie der seine Ware bezieht, ist ja seine Sache.
Wenn ich das richtig sehe, ist das nur individuell gefertigt, wenn du das (speziell) in Auftrag gibst.
Also beispielsweise "ich hätte gerne die Hose, die sie nur in M anbieten in S - geht das?"
11.06.2008 14:15:12  Zum letzten Beitrag
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Klerus

Arctic
 
Zitat von Schm3rz

Ein Arbeitskollege hat Stress mit einem Autohaus. Er hat vor 12 Wochen dort einen Neuwagen bestellt, dieser ist jetzt zwar da aber die Sitze haben das falsche Polster. Die "Schuld" trifft eine ehemalige Mitarbeiterin des AH, sie hatte den Farbcode 685 orange bestellt welcher 2007 gültig war, im Jahr 2008 steht 685 für anthrazit und so steht der Wagen jetzt beim Händler. Wie gesagt hat die Mitarbeiterin das AH inzwischen verlassen.
Mein Kollege würde notgedrungen den Wagen auch so nehmen aber nicht ohne das ihm der Händler mit dem Preis oder ähnlichen entgegen kommt. Leider stellt sich der Chef quer und sagt wenn
er den Wagen nicht so nimmt wie er da steht behält er ihn und verkauft ihn an jemand anderen.
Der Liefertermin war zwar unverbindlich aber eingetragen wurde der 25.April , am 6.Juni wären 12 Wochen vergangen und laut Vertrag kann mein Kollege jetzt dem AH eine Frist von 2 Wochen setzen indem sie ihm das richtige Auto liefern, sonst hat er anspruch auf 5% Entschädigung was ca. 1000¤ entspricht.

Meine bzw. seine Frage: Ein Kaufvertrag ist doch eine beidseitige Willenserklärung und damit rechtlich bindent, kann eine Partei den Vertrag nicht erfüllen muss eine angemessene Entschädigung geleistet werden.
Demnach kann der Chef des AH doch nicht so handeln wie oben beschrieben oder?



Das ist jetzt alles unter Vorbehalt, habe da eigentlich keine Ahnung von. Breites Grinsen
Erstmal muss die Polsterfarbe irgendwo im Vertrag geregelt haben, sonst seh ich da eigentlich keine Chance für deinen Kumpel. Er muss dem Händler auf jeden Fall eine Frist zur Nacherfüllung setzen und dann eventuell vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern (§$433, 434, 437, 441 BGB). Und jetzt können die "richtigen" Juristen mich steinigen. Breites Grinsen
11.06.2008 15:17:19  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
betruebt gucken
Die steinigen dich nur, weil es hier keine Rechtsberatung gibt.
11.06.2008 15:33:29  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
Hey Leute, ich hab mal ne Frage.

Habs leider versemmelt und bin im Examen nicht auf 9 gekommen. Mit der mündlichen hats nur für 8,7 gereicht. Sehr ärgerlich, konnte mich kaum steigern. Naja.
Allerdings hatte ich über 10 in meinem Schwerpunkt und wär drüber.

Leider wird ja beides getrennt auf dem Zeugnis aufgeführt, ansonsten wärs mir egal. Eigentlich hatte ich die ganze Zeit gesagt, wenns mit dem Schwerpunkt über 9 sind, schreib ich auf keinen Fall nochmal.
Aber irgendwie hat mich der Ehrgeiz gepackt, ich weiß nicht, was ich machen soll.
Hab schon mit einigen Leuten geredet, kann mich aber nur schwer entscheiden. Hab leider nur Zeit bis Montag.

Was meint ihr? Lassen, Promotionsstelle suchen/ Ref machen oder nochmal fürs Examen anmelden und 11 Wochen lernen wie blöd?
Ich weiß halt nicht, auf was später im Endeffekt geguckt wird. Nur die Note ohne Schwerpunkt oder auf die Gesamtnote?
18.06.2008 22:04:40  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
ähm is das hier ein rechtshilfe thread oder tummeln sich hier nur die jura studenten?
¤: Startpost lesen soll helfen Augenzwinkern

also, mal angenommen jemand wird auf dem motorrad gelasert und die polizei hat das nummernschild. der jenige wurde aber nich angehalten. kann man dann abstreitet dass man gefahren ist? bzw wenn das fahrzeug auf einen verwandten angemeldet ist, und er sagt er ist nicht gefahren, liegt die beweislast dann bei der polzei oder muss der beschuldigte beweisen dass er nicht gefahren ist?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [TDE]Killersemmel am 18.06.2008 22:55]
18.06.2008 22:53:18  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
Startpost lesen!???


BTW, darf ich nach dem ersten Examen jetzt eigentlich rechtsberaten!? peinlich/erstaunt
18.06.2008 22:54:23  Zum letzten Beitrag
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Pfusch

Marine NaSe
man lese das RBerG bzw. ab 01.07. das RDG. Also tendenziell: konkrete Rechtsberatung nein.
23.06.2008 12:16:52  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von [TDE]Killersemmel

ähm is das hier ein rechtshilfe thread oder tummeln sich hier nur die jura studenten?
¤: Startpost lesen soll helfen Augenzwinkern

also, mal angenommen jemand wird auf dem motorrad gelasert und die polizei hat das nummernschild. der jenige wurde aber nich angehalten. kann man dann abstreitet dass man gefahren ist? bzw wenn das fahrzeug auf einen verwandten angemeldet ist, und er sagt er ist nicht gefahren, liegt die beweislast dann bei der polzei oder muss der beschuldigte beweisen dass er nicht gefahren ist?




Halter muss Verwarn/Bußgeld zahlen. Weils sein Motorrad ist.
Punkte kann er nicht bekommen, wenns nicht nchgeweisen werden kann.
Damit sowas dann aber in Zukunft nicht passiert, wird ihm ein Fahrtenbuch auferlegt indem er JEDE Fahrt festhalten muss.
23.06.2008 12:57:51  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Icefeldt

Halter muss Verwarn/Bußgeld zahlen. Weils sein Motorrad ist.


Nein, muss er nicht. Er muss höchstens die Verfahrenskosten zahlen.
23.06.2008 13:34:33  Zum letzten Beitrag
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normal

AUP normal 02.04.2008
Gibt es hier eigentlich Mitglieder von ELSA?
23.06.2008 21:05:57  Zum letzten Beitrag
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kiLLu`

Arctic
ich glaub hier bin ich besten mit meiner frage aufgehoben:

is eine kündigung per email rechtskräftig oder ist eine handschriftliche unterschrift vonnöten?
25.06.2008 15:46:52  Zum letzten Beitrag
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Capitano

Capitano
liegt das nicht an den AGB? Wenn drinnen steht: bedarf es einer ordentlichen kündigung - reicht eine email
wenn drinnen steht: bedarf einer schriftlichen kündigung - muss es ein brief sein

oder missverstehe ich hier etwas als nicht jurist? Breites Grinsen
25.06.2008 15:53:40  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
 
Zitat von [DCJ]BOD

Hey Leute, ich hab mal ne Frage.

Habs leider versemmelt und bin im Examen nicht auf 9 gekommen. Mit der mündlichen hats nur für 8,7 gereicht. Sehr ärgerlich, konnte mich kaum steigern. Naja.
Allerdings hatte ich über 10 in meinem Schwerpunkt und wär drüber.

Leider wird ja beides getrennt auf dem Zeugnis aufgeführt, ansonsten wärs mir egal. Eigentlich hatte ich die ganze Zeit gesagt, wenns mit dem Schwerpunkt über 9 sind, schreib ich auf keinen Fall nochmal.
Aber irgendwie hat mich der Ehrgeiz gepackt, ich weiß nicht, was ich machen soll.
Hab schon mit einigen Leuten geredet, kann mich aber nur schwer entscheiden. Hab leider nur Zeit bis Montag.

Was meint ihr? Lassen, Promotionsstelle suchen/ Ref machen oder nochmal fürs Examen anmelden und 11 Wochen lernen wie blöd?
Ich weiß halt nicht, auf was später im Endeffekt geguckt wird. Nur die Note ohne Schwerpunkt oder auf die Gesamtnote?





Äh... kann vielleicht doch noch jemand was dazu sagen?
25.06.2008 15:54:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von kiLLu`

ich glaub hier bin ich besten mit meiner frage aufgehoben:

is eine kündigung per email rechtskräftig oder ist eine handschriftliche unterschrift vonnöten?


Kommt drauf an was gekündigt werden soll.

Arbeitsverhältnis: Nein. Wohnraummietverhältnis: Nein.
Alle anderen Verträge: Kommt drauf an Breites Grinsen

¤: Crossposter sind Verbrecher Wütend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 25.06.2008 15:59]
25.06.2008 15:59:13  Zum letzten Beitrag
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Guignol

Guignol
Kurz zum Sachverhalt: Wir haben einen echten Boss Damenanzug verkauft. Die sache ist 18 Monate her, der Kaufpreis den sie angibt stimmt nicht mit dem überein den sie uns überwiesen hat und jetzt kommt so etwas (sehr schön finde ich, dass sie Pakete immer mit Freunden und Nachbarn auspackt):

ich schreibe Ihnen heute nochmal wegen der unten angeführten Angelegenheit aus dem Jahre 2006.

Als wir (meine Freundin Ulrike M.-G., mein Lebensgefährte Michael J., sowie mein ebenfalls anwesender Nachbar Pierre L. und ich) ihn damals auspackten, fanden wir den Schnitt einfach nicht so schön und er passte mir nicht.

Nachdem ich den Anzug überhaupt nicht tragen konnte, wollte ich diesen über e-bay verkaufen. Die Käuferin reagierte allerdings nach dessen Kauf sehr empört und sagte es handle sich um eine Fälschung. Sie droht mir mit Schadensersatzforderung in Höhe von 420 Euro also des Differenzbetrages vom gezahlten Kaufpreis zum Original und droht mir mit einer Anzeige wegen Betruges. Damit ich die Situation für mich abschätzen konnte, habe ich mich gestern an das Düsseldorfer Büro der Hugo Boss AG gewandt. Dort wurde mir leider offenbahrt, dass es sich zu 90 Prozent um eine Fälschung handelt. Die 10 Prozent Restrisiko ergeben sich wohl deshalb, dass sie die Kollektionen, die in Amerika verkauft werden zum Teil nicht kennen.

Ich bitte Sie daher um Zusendung der Rechnung oder einen anderen glaubhaften Nachweis über die Echtheit des damals gekauften Anzuges bis zum 2. Juli 2008.

Meine Adresse ist:

xxx

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, bitte ich Sie um Rücküberweisung des Kaufbetrages iHv. 99,90 Euro zzgl 8 Euro Versandkosten gegen Rücksendung des Anzuges bis zum 2. Juli 2008.

Meine Kontodaten sind:

xxx

Ich hoffe wirklich, dass Sie einen Nachweis erbringen können. Meine Unschuld läßt such ja sehr gut gegenüber der Käuferin mittels der gespeicherten E-bay Bilder, der Zeugen, sowie Kontoauszüge beweisen. Obwohl die Rechtsverfolgung nach Österreich ja mittlerweile kein Problem mehr darstellt, nehme ich an, dass Ihnen sehr viel an einer außergerichtlichen Klärung dieses Sachverhalts gelegen ist.



Ich nehme das ja nicht ernst, aber hab auch keine lust auf ein schreiben vom Anwalt/Gericht. Manche Leute haben ja nix zu tun. Wobei bei ebay keine Bilder mehr hinterlegt sind und die Sache wohl eh zu lange her ist.
25.06.2008 22:32:17  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Wer sagt denn, dass es diese "Unterlagen vom Hugo Boss Büro" überhaupt gibt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 27.06.2008 3:21]
25.06.2008 22:45:39  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Wer sagt denn, dass sie deinen Anzug vertickt?




Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 27.06.2008 0:25]
27.06.2008 0:25:00  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Verdammt noch mal, der Vorwurf alleine ist schwerwiegend genug, niemand hier hat verlässliche Informationen, würdet ihr die Rechtsberaterei einfach SEIN LASSEN! Ihr seid dafür nicht zugelassen und nicht qualifiziert!


Tyler, Machtwort bitte.
27.06.2008 0:34:15  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Jetzt übertreibst aber schon ein bisschen, oder?




Crutschie ... always a CT
27.06.2008 0:50:51  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
So. Keiner von uns 2 gibt hier wohl Rechtsberatung.
Wir haben beide nur nach weiteren Inforamtionen zu seiner Lage gefragt mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 27.06.2008 3:22]
27.06.2008 3:21:12  Zum letzten Beitrag
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Buster Douglas

Arctic
 
Zitat von normal

Gibt es hier eigentlich Mitglieder von ELSA?



Hihi, die unwichtigste Organisation der Welt. Ideal für Juristen.
27.06.2008 8:56:33  Zum letzten Beitrag
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Mr.Black

mrblack
In Deutschland ist die Geschichte mit der Rechtsberaterei wirklich streng wie es mir scheint.
Ist hier bei uns nicht so tragisch. Fragen kann man jeden, ob man sich darauf verlassen kann ist wieder eine andere Frage.

Wer sich außerdem in einem Internetforum im Zusammenhang mit wirklich gravierenden Angelegenheiten über die rechtliche Lage informiert und nicht einmal in Erwägung zieht sich an einen Anwalt zu wenden hat es mE nicht anders verdient

Aber gut, was verboten ist ist verboten.
27.06.2008 9:01:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Crutschie

Jetzt übertreibst aber schon ein bisschen, oder?


Okay, ich sage dir jetzt mal was passieren kann.

Unter der Voraussetzung, dass es sich wirklich um ein Plagiat handelt, was der Betroffene nicht wusste bzw. behauptet nicht gewusst zu haben, schlägt der Markenrechtsinhaber als nächstes volle Lotte drauf und lässt ihm eine Unterlassungsverfügung mit einem Streitwert von 500T ¤ zustellen (wegen Verletzung einer berühmten Marke, Boss macht sowas durchaus). In der Begründung der Antragsschrift befindet sich u.a. der E-Mail-Schriftverkehr, in dem behauptet wird, dass der Anzug echt gewesen sei. Das nachfolgende Strafverfahren wird ganz ganz unlustig, das Zivilverfahren in der Hauptsache auch.

Bei derartigen Sachverhalten ist anwaltliche Hilfe und nicht das pOT gefragt.
27.06.2008 10:00:53  Zum letzten Beitrag
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Guignol

Guignol
Naja, wir wisen ja dass der Anzug echt ist, meine Frau hat ihn ja neu in einem Geschäft gekauft, welches Boss Produkte vertreibt und direkt von Boss beliefert wird.

Nichts von dem was uns die Tussi schreibt hat eine Grundlage, werder die Ausagge von Boss trifft zu, dort habe ich nämlich nachgefragt und die würden so etwas nie sagen (90% fälschung). Boss rät nur Kleidung von Boss im Fachhandel zu kaufen und nicht auf internet Börsen. Auserdem zweifelt nicht die Käuferin unseres Anzuges die echtheit an. Sondern irgendwer (vorausgesetzt es stimmt), der irgendeinen Anzug bei ihr gekauft hat.

Sagen wir mal sie verkauft eine Fälschung und behauptet hinterher sie hat sie von uns um sich da raus zu reden.

Ich glaube ja eher, dass sie keinen Bock mehr auf das Teil hat und ihn so einfacher los werden will.


Unsere Antwort war (auf die kam auch keine weiter email):


Liebe Frau S.,

tut mir leid, wenn Sie bei eBay Probleme mit einem Käufer haben.

Der Hosenanzug, den Sie vor 1,5 Jahren von mir erworben haben, war ein Geschenk meines Exmannes und wurde mit mir gemeinsam bei Don Gil Donna in der Wiener Innenstadt gekauft. Allerdings habe ich seit mehreren Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm und kann Ihnen daher auch nicht sagen, ob er die Rechnung noch hat. Vielleicht können Sie bei Don Gil Donna anhand der Modellbezeichnung und der Artikelnummer nachforschen lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,


E: ach ja unser Anwalt sagt, dass sie (die neue Käuferin der alten) nachweisen muss, dass der Anzug eine Fälschung ist. Kann sie aber nicht, da er echt ist. Bzw Boss das ziemlich egal ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Guignol am 27.06.2008 20:21]
27.06.2008 20:19:38  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh )
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28.06.2008 20:51:40 Toppi hat diesen Thread geschlossen.

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