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Und in Counter-Strike passiert das deiner Meinung nach nicht?
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
den wen alle Spiele in den getötet wird Gewaltverherrlichend währen. dann geb es diese in deutschland sicher nicht auf dem frein markt!
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der Teufel liegt im Detail wie dieser tot dargestellt wird!
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Du bist also der Meinung, dass es nicht unter Gewaltverherlichung fällt, wenn du bei Counter-Strike als Terrorist einen Polizisten mit einem Kopfschuss tötest, weil er deine Geiseln befreien will?
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| Zitat von wuSel
Du bist also der Meinung, dass es nicht unter Gewaltverherlichung fällt, wenn du bei Counter-Strike als Terrorist einen Polizisten mit einem Kopfschuss tötest, weil er deine Geiseln befreien will?
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Die BPjM anscheinend nicht.
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| Zitat von Almi
| Zitat von wuSel
Du bist also der Meinung, dass es nicht unter Gewaltverherlichung fällt, wenn du bei Counter-Strike als Terrorist einen Polizisten mit einem Kopfschuss tötest, weil er deine Geiseln befreien will?
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Die BPjM anscheinend nicht.
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Die BPjM kann bei einem USK 16 Spiel nicht tätig werden.
Und die Beispiele von Karlson sind sowieso alle ab 18, also gar nicht für Jugendliche freigegeben
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nach der Auslegung des StGB ist es das nicht.
sonnst hätte man CS schon bei den ersten killerspiel rufen restlos verboten. so wie alles andere wo menschen zu schaden kommen.
und wie der mensch sich das Wort [Gewaltverherrlichend] zurecht legt ist sicher bei jedem anders.
es kommt auf das persönliche empfinden der Person an ab wann führ ihn die schwelle überschritten wird.
ich bin ein mensch der in PC spielen schon alles an Gewalt gezeigt wurde auch schon gesehen hat.
diese lässt mich persönlich meistens ehr kalt. auch wen ich manche Aktions Möglichkeiten für total unnötig halte und auf diese auch verzichten kann.
Splatter und Horror filme sind dafür hingegen überhaupt nicht mein ding. ich will so ein zeug nicht wirklich sehen.
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| Zitat von Damocles
| Zitat von Almi
| Zitat von wuSel
Du bist also der Meinung, dass es nicht unter Gewaltverherlichung fällt, wenn du bei Counter-Strike als Terrorist einen Polizisten mit einem Kopfschuss tötest, weil er deine Geiseln befreien will?
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Die BPjM anscheinend nicht.
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Die BPjM kann bei einem USK 16 Spiel nicht tätig werden.
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Stimmt. Dann eben die USK.
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und die USK richtet sich an das Gesetzbuch wen es da drum geht ein spiel zu verbitten oder nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 20:14]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
und die USK richtet sich an das Gesetzbuch wen ein spiel verboten werden soll oder nicht.
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Tut sie nicht, aber sonst passt schon.
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die werden sicher nicht nur die Kennzeichnung verteilen.
die werden auch sicher Auflagen an die spiele Hersteller heraus geben um in Deutschland Fuß zu fassen.
aber naja gut im Grunde können sie ein Spiel nicht an den pranger hängen das der Besitz dieses strafbar ist.
zumindest hab ich von solchen spielen überhaupt noch nix gehört.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 20:19]
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Was ein Blödsinn.
Die USK verweigert allerhöchstens die Freigabe, mehr kann sie nicht machen. Weder den Hersteller anzeigen, noch ein Spiel indizieren, noch Schnittauflagen erteilen.
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| Zitat von Damocles
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
und die USK richtet sich an das Gesetzbuch wen ein spiel verboten werden soll oder nicht.
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Tut sie nicht, aber sonst passt schon.
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Dennoch wäre es möglich, einen USK-eingestuften Titel zu beschlagnahmen. Das ist beim genannten Beispiel nicht der Fall. Daher kann man auch ohne Gerichtsentscheid davon ausgehen, dass dieses Spiel nicht gewaltverherrlichend ist.
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| Zitat von Almi
| Zitat von Damocles
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
und die USK richtet sich an das Gesetzbuch wen ein spiel verboten werden soll oder nicht.
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Tut sie nicht, aber sonst passt schon.
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Dennoch wäre es möglich, einen USK-eingestuften Titel zu beschlagnahmen. Das ist beim genannten Beispiel nicht der Fall. Daher kann man auch ohne Gerichtsentscheid davon ausgehen, dass dieses Spiel nicht gewaltverherrlichend ist.
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Die BPjM beschlagnahmt aber ebensowenig wie die USK Spiele.
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Habe ich auch nie gesagt.
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| Zitat von Damocles
Was ein Blödsinn.
Die USK verweigert allerhöchstens die Freigabe, mehr kann sie nicht machen. Weder den Hersteller anzeigen, noch ein Spiel indizieren, noch Schnittauflagen erteilen.
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das hab ich doch gesagt.
sie haben nur die Möglichkeiten ein spiel die Freigabe zu verweigern oder den Herstellern eine Auflage zu geben um diese für den deutschen markt gerecht zu gestalten.
und wie schon gesagt. theoretisch ist es auch möglich spiele per Gerichtsbeschluss zu beschlagnahmen.
ist bisher aber noch nicht nötig gewesen. auch wen manche schon hart an der Grenze sind.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 20:30]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
den wen alle Spiele in den getötet wird Gewaltverherrlichend währen. dann geb es diese in deutschland sicher nicht auf dem freien markt!
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es geht nicht um alle spiele, in denen getötet wird. aber ein großer teil. und nur, weil nicht jedes dieser spiele verboten ist, heisst es nicht, dass es deswegen nicht gewaltverherrlichend ist. gibt außerdem titel, die erst im nachhinein wegen gewaltverherrlichung verboten werden, obwohl sie vorher frei zugänglich waren.
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nein diese spiele werden nicht restlos verboten wie du es sagst.
ihnen wird die Freigabe entzogen.
heißt das diese spiele nicht offen verkauft werden dürfen und auch jegliche Werbung in Deutschland nicht zulässig ist.
würde man sie von einem tag auf den anderen als illegal erklären, wie sagen wir kinder pornos. so würde die Polizei erstmal jeden laden abklappern der solch ein spiel verkauft hat und dieses auch beschlagnahmen.
aber soweit wird es nicht so schnell gehen. da diese Gewalt in den spielen immer noch nicht so hoch ist das sie aus dem Rammen des Gesetzbuches fällt um solch eine Beschlagnahmung zu veranlassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 23:01]
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Nur so aus Interesse:
Du kennst die Unterschiede zwischen einer Freigabe ab 18, einer Indizierung und eines Verbots?
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
nein diese spiele werden nicht restlos verboten wie du es sagst.
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wo habe ich gesagt, dass sie restlos verboten werden?
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würde man sie von einem tag auf den anderen als illegal erklären, wie sagen wir kinder pornos. so würde die Polizei erstmal jeden laden abklappern der solch ein spiel verkauft hat und dieses auch beschlagnahmen.
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letztlich lautet dein argument, dass alles, was nicht unter die definition des gesetzgebers von gewaltverherrlichung fällt und nicht verboten wird, automatisch nicht gewaltverherrlichend sei.
dieses argument ist keines, denn du willst mir nicht wirklich erzählen, dass spiele wie hitman, gta, resident evil, punisher, counter-strike etc. nicht auch gewaltverherrlichend sind, nur weil sie nicht alle verboten sind?
wie siehts mit filmen aus? glaubst du auch, dass filme wie z.b. "die hard" nicht gewaltverherrlichend sind, bloß weil sie frei verkäuflich sind und der held immer einen coolen spruch auf lager hat, wenn er einen gegner ins jenseits befördert?
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Das ist natürlich alles Auslegungssache, aber ich würde nicht sagen, dass die von dir gewählten Beispiele gewaltverherrlichend sind.
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das mit der Auslegung hab ich sogar schon vorher geschrieben auf der vorregen seite!
mit dem dazu gehörigen link wie es das Gesetzbuch beschreibt.
alles andere liegt im Auge des Betrachters ab wann diese anfängt. und das kann man nun nicht individuell auf jede Geschmack schreiben.
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Ich dachte du redest von dem Spiel von 1990
Scorpion, was is mit meiner Frage?
/e: Aber ohnehin halte ich Beschlagnahmungen nach §131 für überflüssig wie nen Kropf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Damocles am 21.03.2009 23:45]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
das mit der Auslegung hab ich sogar schon vorher geschrieben auf der vorregen seite!
mit dem dazu gehörigen link wie es das Gesetzbuch beschreibt.
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ich weiss, was du geschrieben hast. trotzdem argumentierst du so, als sei alles nicht verbotene automatisch frei von gewaltverherrlichung/-verharmlosung. sonst hättest du hier nicht mit dem 131er auffahren müssen.
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| Zitat von Damocles
Nur so aus Interesse:
Du kennst die Unterschiede zwischen einer Freigabe ab 18, einer Indizierung und eines Verbots?
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freigabe ab 18 braucht man wohl nicht erkläre oder?
Indizierung ist eine mittel zur öffentlichen Verbreitung eines medieums zu verhindern/ oder zu erschweren. dieses produkt landet dann auf den besagten index.
das weder beworben werden noch frei verkauft werden darf (öffentlich).
Verboten ist wie der name schon sagt Verboten. das darf weder benutzt noch im Besitz gebracht werden.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 23:52]
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Ähm, nein, ich darf nach 131 verbotene Spiele kaufen, besitzen und spielen. Genauso wie ich Filme kaufen, besitzen und schauen darf.
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deswegen hat auch ein bestimmter politiker gesagt das killerspiele wie kinder porno gleich gestellt werden müssen.
den der Besitz dieser ist strafbar und auch verboten. und das endgültig!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 21.03.2009 23:58]
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Darum gehts doch gar nicht, was irgendein Politiker mal wieder fordert
Wir reden doch die ganze Zeit von der momentanen Lage, und nicht von irgendwelche hypothetischen und lächerlichen Gesetzkonstrukten.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
das mit der Auslegung hab ich sogar schon vorher geschrieben auf der vorregen seite!
mit dem dazu gehörigen link wie es das Gesetzbuch beschreibt.
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ich weiss, was du geschrieben hast. trotzdem argumentierst du so, als sei alles nicht verbotene automatisch frei von gewaltverherrlichung/-verharmlosung. sonst hättest du hier nicht mit dem 131er auffahren müssen.
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Nunja, gesetzlich ist der Begriff nunmal so definiert.
Oder definierst du den Tatbestand Mord auch anders als der Gesetzgeber im StGB?
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Thema: Amoklauf in Baden-Württemberg |