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Ich finde es erschreckend, wie manche Leute auf Computerspiele reagieren und eine Hetzjagd darauf veranstalten. Das mag jetzt etwas aus dem Kontext gerissen erscheinen, aber heute Nacht kam eine entsprechende Mail über den counter-strike.de-Mailverteiler:
| Ihr solltet Euch abgrundtief schämen und Euren Mist beenden!!! | |
Der Absender lebt übrigens laut Signatur in Esslingen (was Google bestätigt), also in der Nähe von Winnenden.
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Ist doch kein Wunder wenn man die Medien verfolgt und keine Ahnung von der Materie hat, dann bekommt man automatisch Hass auf "Killerspiele". Die sehen brutale Szenen völlig aus dem Kontext gerissen, klar dass das irgendwo prägt. Meine Mutter neulich auch als sie bei mir TF2 gesehen hat: "Was spielst du da wieder für Killerspiele"? Lustigerweise war das letzte mal als sie davon geredet hat der Amoklauf von Erfurt noch nicht lange vergangen.
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| Zitat von Almi
Oder definierst du den Tatbestand Mord auch anders als der Gesetzgeber im StGB?
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nur weil - soweit ich weiss - gerade mal zwei spiele gemäß § 131 verboten sind, sind alle anderen spiele also automatisch nicht gewaltverherrlichend/- verharmlosend?
die definition von gewaltverherrlichung/-verharmlosung des 131ers trifft auf haufenweise spiele zu. aber recht ist halt auch immer auslegungssache. darum ist es ziemlich naiv zu sagen, nur weils nicht verboten ist, kann es nicht gewaltverherrlichend/-verharmlosend sein.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 22.03.2009 10:18]
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Nur zwei?
Die BPjM nennt 316 beschlagnahmte Trägermedien. Wie viele davon Spiele sind, wird leider nicht aufgeschlüsselt.
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Könnten wir uns drauf einigen bitte nicht den Bild- bzw. RTL-Jargon mitzutragen und anstatt "Killerspiele" (Gott ich hasse diese Wort, ABGRUNDTIEF !) 3-D Shooter oder First Person Shooter, oder nur Shooter zu sagen ?!
Ansonsten wäre ich dafür auch zu Wein "Killer-Alk", zu meinem Auto "Killer-KFZ", zu alpinem Wandern "Killer-Bergsteigen" etc, etc zu sagen.
Denn dadurch werden nachweislich jährlich mehr Menschen getötet, bzw kommen begünstigt dadurch ums Leben.
Schönen Dank !
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Almi
Oder definierst du den Tatbestand Mord auch anders als der Gesetzgeber im StGB?
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nur weil - soweit ich weiss - gerade mal zwei spiele gemäß § 131 verboten sind, sind alle anderen spiele also automatisch nicht gewaltverherrlichend/- verharmlosend?
die definition von gewaltverherrlichung/-verharmlosung des 131ers trifft auf haufenweise spiele zu. aber recht ist halt auch immer auslegungssache. darum ist es ziemlich naiv zu sagen, nur weils nicht verboten ist, kann es nicht gewaltverherrlichend/-verharmlosend sein.
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weist du auch jetzt genau welche spiele das sind?
den wen man sich 131 auf der zunge zergehen lässt. dann ist auch so gut wie alles was im TV verboten!
und an sonn sten wen sie erstmal die Killerspiele aus der Welt geschafft haben. sind als nächstes die Autorennen spiele dran. oder hat sonnst noch wer eine erklärung warum es so viel rasser gibt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 22.03.2009 14:32]
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mal eine frage, ist jemandem eigentlich schon jemand auf die idee gekommen das man Spiele auch einfach runterladen kann? Und spiele die verboten sind werden dann deutlich interessanter, das sieht man unter anderem beim Alkohol, Drogen und Zigaretten.
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| Zitat von Redh3ad
Ich finde es erschreckend, wie manche Leute auf Computerspiele reagieren und eine Hetzjagd darauf veranstalten. Das mag jetzt etwas aus dem Kontext gerissen erscheinen, aber heute Nacht kam eine entsprechende Mail über den counter-strike.de-Mailverteiler:
| Ihr solltet Euch abgrundtief schämen und Euren Mist beenden!!! | |
Der Absender lebt übrigens laut Signatur in Esslingen (was Google bestätigt), also in der Nähe von Winnenden.
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da sieht man wie viel Leute einfach nur keine Ahnung haben!
die meinen das die Cstrik Community nur aus grenz Debilen Leuten besteht die nix anderes machen als nur zu spielen.
das es sowas wie Turniere gibt oder das allgemein bei Computer spielen es auch eine ESL gibt wird einfach ausgeblendet.
dazu zieht sich noch eine ganze Palette an anderer Hobbies hier mit rein die mal nix mit irgendwelchen Spielen zu tun haben.
oder machten Sachen wie Bender zeichnen Map und Models auch einen zum Amokläufer?
diese spiele bringen die Jugend sogar sich mal mit etwas zu beschäftigen was konstruktiv ist und vielleicht einem später in irgend einer form im leben nützlich sein kann. denn Computer stehen schon an sehr vielen Arbeitsplätzen.
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| Zitat von -Riddick-
mal eine frage, ist jemandem eigentlich schon jemand auf die idee gekommen das man Spiele auch einfach runterladen kann? Und spiele die verboten sind werden dann deutlich interessanter, das sieht man unter anderem beim Alkohol, Drogen und Zigaretten.
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natürlich werden dann diese Spiele runter dann herunter geladen.
das schöne an der Sache ist nur das man theoretisch dich dann auch im i net zurück verfolgen darf. und wen man dich erst mal hat dann sitzt du im Knast.
denn schon allein der Besitz wär so gesehen strafbar und kann bis zu einem Jahr Gefängnis drohen.
und läd ein minder jähriger irgendwas Verbotes runter haften die Eltern für das vergehen.
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und das traurige an der ganzen sache ist dann auch das die ESL in deutschland einen richtigen schlag bekommt!
selbst wen da was anderes gespielt wird. kann man da gleich ne Razzia starten um verbotene medien zu suchen.
und wie schön das auf pro7 grade eine "Komödie" läuft in der grade wild geballert und getötet wurde! ist ja auch nur knap 15 uhr und die Kidis schlafen noch.
ja ja wir sind Deutschland.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 22.03.2009 15:07]
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| Zitat von Almi
Nur zwei?
Die BPjM nennt 316 beschlagnahmte Trägermedien. Wie viele davon Spiele sind, wird leider nicht aufgeschlüsselt.
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Aussage von Jörg Tauss vom Sommer 2007:
Ich möchte an dieser Stelle gerne ein - insbesondere gerne aus Bayern weit verbreitetes Vorurteil ausräumen: Bereits heute ist durch die dritte Stufe unseres Jugendmedienschutzkonzeptes das Verbot der Herstellung und der Verbreitung von Computerspielen möglich. § 131 StGB sieht ausdrücklich ein Verbot von Gewaltdarstellungen vor. Ein solches Verbot gilt für Medien, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen – dies auch im Hinblick auf "menschenähnliche Wesen". Für diese Medien gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot, so dass Computerspiele, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB fallen und verboten werden können, egal ob es sich dabei um Offline- oder Online-Spiele handelt. Dies ist geltende Rechtslage in Deutschland - interessanterweise sind gegenwärtig lediglich zwei Spiele gemäß § 131 StGB verboten.
http://www.bpb.de/themen/JATHW8,0,Zukunftsindustrie_Kreativwirtschaft.html
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 22.03.2009 21:55]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
und läd ein minder jähriger irgendwas Verbotes runter haften die Eltern für das vergehen.
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Falsch. Ist der Minderjährige strafmündig, muß er selbst dafür einstehen. Ist er das nicht, dann haftet niemand. Hat er dabei materiellen Schaden angerichtet haften die Eltern nur dann für diesen, wenn sie ihre Aufsichtpflicht verletzt haben.
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dann sollte man das aber konsequent bei allen Medien durch ziehen und nicht nur bei Computer spielen!
Zeitschriften, Zeitungen, Filme und Fernsehen.
überall kommt Gewalt vor. sie ist seit an beginn der zeit ein teil des menschen!
| Zitat von Bombur
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
und läd ein minder jähriger irgendwas Verbotes runter haften die Eltern für das vergehen.
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Falsch. Ist der Minderjährige strafmündig, muß er selbst dafür einstehen. Ist er das nicht, dann haftet niemand. Hat er dabei materiellen Schaden angerichtet haften die Eltern nur dann für diesen, wenn sie ihre Aufsichtpflicht verletzt haben.
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warum wird die Aufsichtspflicht denn nicht verletzt wen ein Kind was verbotenes auf seinem rechner hat?
das sollte die Kompetenz der Eltern doch eigentlich nicht übersteigen?
wen sie es dann doch tut dann hätten sie sich vorher da drüber Gedanken machen müssen, bevor sie ihren kind den PC hin gestellt haben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 22.03.2009 22:12]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
dann sollte man das aber konsequent bei allen Medien durch ziehen und nicht nur bei Computer spielen!
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wird ja gemacht. ob konsequent oder nicht, ist eine andere frage. auf jeden fall würde ich den 131er nicht als lackmus-test dafür nehmen, was gewaltverherrlichend ist und was nicht.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
dann sollte man das aber konsequent bei allen Medien durch ziehen und nicht nur bei Computer spielen!
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wird ja gemacht. ob konsequent oder nicht, ist eine andere frage. auf jeden fall würde ich den 131er nicht als lackmus-test dafür nehmen, was gewaltverherrlichend ist und was nicht.
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stellt sich immer noch die frage woran man sich den bitte richten soll was drin sein darf und was nicht!?
wie schon heute nachmittag geschrieben, lief ein film auf pro7 als "Komödie", als ich den eingeschaltet habe war da ne lustige Ballerei im Gange wo getroffene auch mal ein etwas tiefer runter vielen und auch mal einen anderen den kopf zwischen autotür und auto zugeschlagen wurde.
und sowas läuft schon ab 13 uhr im TV!!!!
daher würde ich doch gerne erfahren wie man solche spiele als Killerspiele definieren soll das sie strafbar werden?
selbst die paar spiele die da jetzt schon Verboten wurden. kommen in keinster weise an Filme wie Saw ran in der realistischen Darstellung...
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 22.03.2009 22:51]
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
warum wird die Aufsichtspflicht denn nicht verletzt wen ein Kind was verbotenes auf seinem rechner hat?
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Weil es von dir als Elternteil nicht verlangt werden kann dein Kind 24h zu überwachen.
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naja welche spiele installiert wurden kann man ja meist schnell heraus bekommen.
und die Dinger täglich installieren und deinstallieren wird dem Kind wahrscheinlich auch irgendwann zu bekloppt, zumal es meist schon über ne halbe stunde dauert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 23.03.2009 15:30]
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Es gibt halt sehr sehr viele Eltern die können den PC anmachen den Web Browser starten und ne Email schreiben wenn überhaupt.
und wenn das Spiel z.b. nicht Installiert wird sondern direkt von ner externen Festplatte oder anderem Medium gestartet wird haben sie eh keine Chance das zu finden.
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Jetzt mal rein theoretisch :
Deutschland hat einen der schärfsten Jugendschutzgesetze.
Die Schweiz quasi gar keinen - wann gab es denn dort den letzten Amoklauf?
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weiss zwar nicht ob das der letzte war: 2001 ist ein 57-jähriger mit armee-sturmgewehr ins kantonsparlament von zug eingedrungen und hat mehrere leute getötet.
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| Zitat von [MNG]muelli
weiss zwar nicht ob das der letzte war: 2001 ist ein 57-jähriger mit armee-sturmgewehr ins kantonsparlament von zug eingedrungen und hat mehrere leute getötet.
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ja weil selbst die bei ihn Cstrike auf dem rechner gefunden hätten. kämme da keiner auf die idee zu sagen das das spiel dran schuld ist das ein 57 jahre alter man Amok läuft.
in deutschland wahrscheinlich schon....
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Scarface - The world is yours beschlagnahmt?
Dann muss ich mir mal bei Gametrailers das genauer angucken
Wundert mich das Condemned da drauf ist aber sowas wie Postal 2 nicht
http://stigma-videospiele.de/wordpress/?p=1124
MediaMarkt zieht nach, fast.
Wie Galeria Kaufhof hat auch MediaMarkt ”ab 18″ Spiele aus den Regalen genommen. Der Unterschied: Beim Mediamarkt kann man sie dennoch kaufen; gegen Vorlage des Personalausweises, Erfassung der Anschrift sowie der Personalausweisnummer per EDV und Bezahlung mit ausgehändigten Formular.
Yay naja wenn das stimmt würde es mich nicht wundern.Würde zu Mediamarkt passen.......
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [RPD]-Biohazard am 23.03.2009 17:08]
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| Zitat von [RPD]-Biohazard
Wundert mich das Condemned da drauf ist aber sowas wie Postal 2 nicht
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stellt sich auch die Frage ab wann das spiel nun wirklich verboten wird?
Das einige Hersteller schon im Vorfeld wissen wie das spiel an den Deutschen Prüfstellen ankommt und dieses daher nicht zum Testen frei geben.
wen es so ist, dann landen die glaub ich nur automatisch auf den Index aber nicht unter verbot.
bin mir der Sache jetzt auch nicht ganz schlüssig.
vielleicht muss auch jemand erst das spiel (Anzeigen) um ein test und verbot durch zu zwingen...
so stell ich mir das jetzt vor.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[IGC]=-Black_Scorpion am 23.03.2009 17:11]
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Kannst du deine ständigen Spekulationen und sonstige Halb- und Unwahrheiten mal unterlassen?
Ein Spiel wird natürlich nicht von vornherein verboten, das wäre Zensur. Erst muss Anklage erhoben werden, und dann entscheidet ein Gericht darüber, ob es verboten wird oder nicht.
Und natürlich ist kein Hersteller dazu gezwungen, sein Spiel von der USK prüfen zu lassen, diese ist nämlich nur freiwillig.
Und ja, das Verbot von Condemned ggü. Postal 2 ist durchaus nachvollziehbar, da Postal 2 comicartig überzeichnet ist. Eine Jugendgefährdung liegt aber bei beiden vor.
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media markt und co werden schon wieder zurückrudern wenn sich die lage beruhigt hat und die umsatzeinbußen wieder wichtiger werden.
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Comicartig überzeichnet? Naja das mögen wir vieleicht so sehen aber die? Starship Troopers war eigentlich auch überzeichnet aber wurde trotzdem indiziert.....
Aber Commandos UK Version wurde doch hier garnicht erst veröffentlicht.... mmmm naja ist ja auch Wurscht.
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| Zitat von [RPD]-Biohazard gegen Vorlage des Personalausweises, Erfassung der Anschrift sowie der Personalausweisnummer per EDV
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Wie beim Waffenhändler. Werden die jetzt endgültig verrückt? Wozu die Daten erfassen? Nunja. Man "muss" auch da nicht kaufen.
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Naja zumindestens soll das einem so passiert sein.Siehe Quelle.
Kommt man sich schon vor wie Freiwild.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Nunja. Man "muss" auch da nicht kaufen. | |
Werd ich auch nicht mehr, das geht einfach zu weit.
Wieso sollte ich bitte MediaMarkt meine Anschrift geben? Damit ich schön Werbung in den Briefkasten bekomme oder was?
Hab das Gefühl die werden alle verrückter
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| Zitat von -=[IGC]=-Black_Scorpion
daher würde ich doch gerne erfahren wie man solche spiele als Killerspiele definieren soll das sie strafbar werden?
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da sind sich die herrschaften selbst nicht ganz einig. auf der homepage der bundeszentrale für politische bildung gabs mal ein paar artikel darüber zu lesen.
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Thema: Amoklauf in Baden-Württemberg |