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Und ganz fies zuschlagen kann man mit dem Korkenzieher da dennoch. Und son bisschen Flachstahl ist auch schnell abgesägt. So gesehen ist das Ding ohne großen Aufwand in einen verbotenen Gegenstand umzubauen. Hm.
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Darum gehts ja nicht. Es geht nur um das Ausgangsprodukt. Mit der Argumentation müsste man schliesslich sämtliche Baumärkte dichtmachen. Was man da alles umfunktionieren kann.
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Also ich halte das auch für sehr gewagt.
Ich werde mal bei entsprechender Fachstelle im Hause nachfragen.
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| Zitat von Lwis
war mal das SEK bei uns, war aber eigentlich unnötig.
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Da ja euer SEK im Jahr ca. 260+ Einsätze hat merkt man das die zu jedem Einsatz gerufen werden. Ich frag mich was das MEK noch alles macht.
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| Zitat von Absonoob
Öhm, gewagt. Expertenmeinungen? Greifbar wird das Ding ja wohl sein.
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Meine Meinung als Weinexperte: Das Ding ist furchtbar unpraktisch.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Absonoob
Öhm, gewagt. Expertenmeinungen? Greifbar wird das Ding ja wohl sein.
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Meine Meinung als Weinexperte: Das Ding ist furchtbar unpraktisch.
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Und stillos!
Ich hab übrigens keine Antwort vor Dienstschluß gekriegt, erste Reaktion nach Beschreibung war aber "Öh, das geht aber nicht."
Morgen dann eventuell eine etwas ausführlichere Antwort.
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Wenn ich 3D Supply wer würde ich die sofort aus dem Webshop nehmen und alle vorhanden sofort vernichten.
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| Zitat von THENEO
Wenn ich 3D Supply wer würde ich die sofort aus dem Webshop nehmen und alle vorhanden sofort vernichten.
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Aus der Beschreibung eines anderen Webshops:
| ACHTUNG: Es handelt sich hierbei nicht um einen echten Schlagring, sondern nur um einen Weinflaschen Korkenzieher in Form eines Schlagringes. Er ist auch ausschließlich zum Öffnen von Flaschen mit Korken geeignet. | |
Also geht das denke ich schon in Ordnung, auch wenn man damit vllt nicht in der Öffentlichkeit rumfuchteln sollte.
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| Zitat von Mystray
Also geht das denke ich schon in Ordnung, auch wenn man damit vllt nicht in der Öffentlichkeit rumfuchteln sollte.
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Ok, hier nochmal nur für dich.
Das Ding ist ein Schlagring mit einem Dorn und der Besitz eines Schlagringes steht in D unter Strafe.
Das läuft halt unter "Verbotene Gegenstände"
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"Dies bedeutet, dass seit dem 01.04.2003 z.B. der Transport eines verbotenen Gegenstandes genauso verboten ist, wie jeder weitere Umgang mit diesen Gegenständen. "
"Der Umgang mit Waffen aller Art ist danach definiert mit den Begriffen
* erwerben,
* besitzen,
* überlassen,
* führen,
* verbringen,
* mitnehmen,
* herstellen,
* bearbeiten,
* instand setzen
* damit Handel treiben
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http://www.polizei-nrw.de/duisburg/themen/waffenrecht/article/verbGegenstaende.html
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Die Gesetzeslage ist mir durchaus bewusst. Aber davon ausgehen das es mindestens ein Dutzend deutsche Shops gibt die das Ding verkaufen, darunter auch Amazon, gehe ich davon aus dass das eben ein Korkenzieher ist und kein Schlagring.
¤: Oder es hat einfach noch keiner bemerkt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mystray am 28.06.2010 19:52]
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Kommt halt drauf an ob das Teil tatsächlich aus Metall ist oder nur aus Plastik mit Lack drauf.
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Und es geht noch weiter.
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| Zitat von Cal .50 BMG
Nein, kommt es nicht.
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Ich hätte lust das Ding auf WO zu posten.
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# Mit vier Löchern für die Finger
# Auf Hochglanz poliertes Metall
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von THENEO am 28.06.2010 20:13]
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| Zitat von THENEO
| Zitat von Cal .50 BMG
Nein, kommt es nicht.
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Ich hätte lust das Ding auf WO zu posten.
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Obwohl, mir ist gerade langweilig. Mach mal...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 28.06.2010 20:14]
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Oh ja!!!
Machen und Link hier einstellen. Ich hole schon mal Popcorn und Bier.
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| alles gut gelaufen feines teil kann mann nich mekern guter korkenziher für mehr nicht direckt geignet
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 28.06.2010 20:19]
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| Zitat von Cal .50 BMG
Oh ja!!!
Machen und Link hier einstellen. Ich hole schon mal Popcorn und Bier.
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Nicht mit meinem Account Kinders, mach wer anders.
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| Zitat von Cal .50 BMG
Nein, kommt es nicht.
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Hm? Verbotene Gegenstände können aber doch nur solche sein, die auch zu dem verbotenen Zweck einsetzbar sind? Stichwort Kinderspielzeug?
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2 Posts in 4 Jahren.
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Das nicht...
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| Zitat von Cal .50 BMG
Nein, kommt es nicht.
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... aber auf die Bestimmung.
Das Waffengesetz regelt das doch in § 1 Abs. 2 lit. a:
| Waffen sind
1. (...)
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; | |
Die Anlage hierzu spricht im Unterabschnitt auch von der Bestimmung. Und die würde ich in einem Korkenzieher doch eben zum Korkenziehen sehen. Nicht in der Beseitigung der Angriggs- oder Abwehrfähigkeit.
Abgestellt wird ja nicht auf die Geeignetheit, denn da fiele ja praktisch jeder tragbare Gegenstand drunter.
Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 177. Aufl. 2009 sagt dazu:
| Vorrausetzung der unter Abs. 2 Nr. 2a zusammengefassten Gegenstände ist, dass sie dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, es sich also ihrer Bestimmung nach um typische Waffen handelt. Geräte, die diese Zweckbestimmung nicht erfüllen, werden nicht erfasst. Beispielhaft genannt werden die Hieb- und Stoßwaffen. Diese werden in Anlage 1 A1 U2 Nr. 1.1 so definiert: „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“ Hierunter fallen zB Dolche, Stilette, Degen, Säbel, geschliffene Florette, zweiseitig geschliffene Messer, Gummiknüppel, Stahlruten, Schlagstöcke, Ochsenziemer, Schlagringe und Wurfsterne, dagegen nicht Werkzeuge wie Äxte, Beile, Sicheln, Schlachtmesser, Jagdnicker oder Hirschfänger (Heller/Soschinka Rdn. 204; zT aA Steindorf § 1 Rdn. 23), da die Zweckbestimmung fehlt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Ebenso wenig werden Gegenstände erfasst, die zwar Hieb- oder Stoßwaffen nachgebildet sind, aber schon wegen ihrer abgestumpften Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur dem Sport oder der Brauchtumspflege dienen (BT-Drucks. 14/7758 S. 88). | |
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Anmelden? Nö...
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Also sofern der Korkenzieher nicht aus Stahl ist sondern eben eine Nachbildung sollte er schon "seinem Wesen nach" nicht dazu bestimmt sein usw., hab ich mir doch gedacht, so bescheuert kann die Gesetzeslage doch nicht sein. Man traut denen zwar vieles zu, aber...
*lieberwiederdemarbeitsrechtzuwend*
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# Mit vier Löchern für die Finger
# Auf Hochglanz poliertes Metall
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| Zitat von Lwis
| Zitat von Bombur
| Zitat von Absonoob
Öhm, gewagt. Expertenmeinungen? Greifbar wird das Ding ja wohl sein.
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Meine Meinung als Weinexperte: Das Ding ist furchtbar unpraktisch.
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Und stillos!
Ich hab übrigens keine Antwort vor Dienstschluß gekriegt, erste Reaktion nach Beschreibung war aber "Öh, das geht aber nicht."
Morgen dann eventuell eine etwas ausführlichere Antwort.
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Du hast denen aber nicht den 3DS-Link gezeigt, oder? (Auch wenn du eigentlich müsstest, ich weiss...)
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Wie ist denn "The Pacific"?
Hab gerade die Vorschau auf Kabel 1 gesehn und die schaut schonmal gut aus.
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| Zitat von Noxiller
Wie ist denn "The Pacific"?
Hab gerade die Vorschau auf Kabel 1 gesehn und die schaut schonmal gut aus.
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Fand ich nicht schlecht. War zwischendurch nicht für jedermans Gemüt geeignet. Gegen Ende wird es für den Europäischen Markt vermutlich eher 'flach', weil die direkten Nachkriegs-Sorgen bei uns 'noch' eher nicht so präsent sind.
Fehler hab ich kaum gefunden, aber ich bin auch nicht unbedingt Experte.
Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
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Thema: Waffenthread 48 ( Karren und Knarren ) |