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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Einfach nur weil das die Freigrenze beim Härteausgleich ist.
25.11.2019 13:30:53  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
Bei so nem Kleinscheiß hab ich das nie als G oder S mit EÜR gemacht, sondern als SO und lediglich die Einnahmen eingetragen und das in Klammern dazu geschrieben. Ging immer alles durch.
25.11.2019 13:53:42  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Genau das wurde von meinem Finanzamt letztes Jahr nicht anerkannt traurig
25.11.2019 14:07:47  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Stimmt es, dass ich noch Zinsen auf eine spät abgegebene Steuererklärung bekomme?
Laut Finanztip läuft das so:
 

Viele andere Lohnsteuerzahler sind hingegen nicht dazu gezwungen. Sie haben bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Sie können die Unterlagen für das Jahr 2018 also noch bis zum 31. Dezember 2022 einreichen. Ab April 2020 beginnt dann die Zeit, in der eine Steuererstattung für 2018 zusätzlich noch Zinsen vom Finanzamt bringt. Im April 2019 beginnt der Zinslauf für die Steuererklärung 2017. Einen Zinseszins gibt es nicht.

Beispiel: Der Steuerpflichtige gibt seine freiwillige Steuererklärung 2018 am 31. Dezember 2022 ab. Er erhält Anfang Juni 2023 neben der Steuererstattung von 2.500 Euro auch Zinsen vom Finanzamt. Für die ersten 15 Monate gibt es keine. Für den Zeitraum April 2020 bis Mai 2023 (38 Monate) sind dies: 2.500 Euro × 38 × 0,5 Prozent = 475 Euro.


https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

Wieso weiß ich davon nichts? Breites Grinsen peinlich/erstaunt

Folgender Disclaimer steht oben noch dabei:

 
Der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 3. September 2018, Az. VIII B 15/18) hält diesen hohen Zinssatz insbesondere für Verzinsungszeiträume ab April 2012 für verfassungswidrig. Ob dies so ist und ob bereits Vorjahre betroffen sind, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.



Gibt es da schon eine Entscheidung?
Wenn nein, dann warte ich mit dem Abschicken der Erklärung 2020 einfach noch ein paar Jahre peinlich/erstaunt
05.12.2019 10:37:26  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
...
Nein, da ist noch keine Entscheidung gefallen, und ja, wenn du die Erstattung nicht dringend brauchst, eine bessere Geldanlage wirst du nicht finden.
05.12.2019 10:51:50  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Die jedoch auch wieder als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Zumindest im Jahr der Erstattung würde also eine einkommensteuerpflicht entstehen.
05.12.2019 11:21:28  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Ja ok, also davon nochmal 25% abziehen. Wäre ja immer noch ein guter Betrag.

Aber ja da muss dann natürlich dran denken Breites Grinsen
05.12.2019 11:26:27  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Aber halt auch nur, wenn du deinen Freibetrag schon anderweitig ausgereizt hast.
05.12.2019 11:31:01  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
verschmitzt lachen
Was jeder hat; wir sind doch keine Schüler mehr
05.12.2019 15:03:42  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von DJDeath

Nein, da ist noch keine Entscheidung gefallen, und ja, wenn du die Erstattung nicht dringend brauchst, eine bessere Geldanlage wirst du nicht finden.



nächstes jahr mache ich die von 2016-2019 peinlich/erstaunt
05.12.2019 21:32:29  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Ich hab für das Jahr 2015, weil zu viele Steuern gezahlt, nicht nur ne fette Rückzahlung, sondern auch ca 420euro Zinsen erhalten. Ich war schon baff irgendwie peinlich/erstaunt

Also nochmal... Nehmen wir mal an, ich hab für meine Steuererklärungen von 2015-2017 jeweils ne 4 stellige Steuerrückzahlung erhalten und für 2018 ein Viertel davon zurückzahlen müssen (alles 4 stellig)
Dadurch dass ich also 2019 vom Finanzamt ne ordentliche Rückzahlung in der Summe erhielt...als WAS muss ich das für die Steuererklärung für 2019 aufzählen???
05.12.2019 21:45:15  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Als Erstattungszinsen vom Finanzamt, Zeile 19 Anlage Kap.
05.12.2019 21:47:46  Zum letzten Beitrag
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GarlandGreene

Mod GIGN
gat nicht, ist ja kein Einkommen, sondern zurückerstattete Steuer eines schon versteuerten Einkommens.

¤: ach so, die Zinsen...

¤: wait, what, Zinsen? Warum bekomm ich sowas nicht? Ist das so ein Paralleluniversum, in dem die EZB ihre Gelddruckmaschinen nicht im Dreischichtbetrieb durchlaufen lässt?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GarlandGreene am 05.12.2019 21:49]
05.12.2019 21:48:02  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von DJDeath

Als Erstattungszinsen vom Finanzamt, Zeile 19 Anlage Kap.


Danke :>

//Beide Antworten sind sehr hilfreich

//Wenn das Finanzamt 4 Jahre lang mein Geld im 4 stelligen Betrag hortet, bekomm ich anscheinend Zinsen zurück. Ich bin ok mit es.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von _Kiddo_ am 05.12.2019 21:51]
05.12.2019 21:48:59  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von GarlandGreene

gat nicht, ist ja kein Einkommen, sondern zurückerstattete Steuer eines schon versteuerten Einkommens.

¤: ach so, die Zinsen...

¤: wait, what, Zinsen? Warum bekomm ich sowas nicht? Ist das so ein Paralleluniversum, in dem die EZB ihre Gelddruckmaschinen nicht im Dreischichtbetrieb durchlaufen lässt?



Wahrscheinlich weil du deine Erklärung zu zeitig abgibst (abgeben musst), sh. weiter oben. Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums.
05.12.2019 21:52:02  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Ich bin ja schon froh, dass ich 2018 eine Steuererklärung machen MUSSTE, weil ich dadurch erst dachte "jo, machste halt ab 2015 alles mit"
Anscheinend war 2015 mein Steuerrückzahlungsjahr peinlich/erstaunt
05.12.2019 21:53:23  Zum letzten Beitrag
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GarlandGreene

Mod GIGN
 
Zitat von DJDeath

Wahrscheinlich weil du deine Erklärung zu zeitig abgibst (abgeben musst), sh. weiter oben. Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums.



nee, ich hab 2015 noch nicht eingereicht. Aber 6% sind schon ziemlich ordentlich, das hat mich ein wenig irritiert. Vor allem, weil man das ja mehr oder weniger selbst "verschuldet", man kann sein Geld ja früher bekommen. Etwas seltsame Regelung.
05.12.2019 21:54:36  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Jo, aber solange leihst du es Vater Staat. Auf der anderen Seite trifft es halt Nachzahler und Hinterzieher ziemlich hart.
05.12.2019 21:56:49  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Öhm wenn ich 2020 die von 2016 einreiche, muss ich dann auch die der nachfolgenden Jahre Einreichen oder hab ich da auch wieder jeweils 4 Jahre Zeit?
05.12.2019 22:05:08  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Sofern keine Abgabepflicht besteht, hast du da genauso die vier Jahre Zeit.
05.12.2019 22:09:33  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
Mich hat es dieses Jahr verwundert, das mein FA mich bisher nicht zur Abgabe aufgefordert hat. Musste jetzt zwei Jahre in Folge nachzahlen, wenn auch nur 15-25 ¤. Wiso hat mir auch für dieses Jahr eine Nachzahlung ausgerechnet, das FA aber blieb stumm.
05.12.2019 22:37:07  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Hat sich irgendetwas bei der Einkommensituation geändert?
Oder Steuerklassenwechsel oder Ähnliches, so dass du keine Pflichtveranlagung mehr bist?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 wurde um zwei Monate verlängert, vielleicht starten die Erinnerungsläufe daher später.

Oder sie haben dich einfach vergessen Augenzwinkern
06.12.2019 0:03:45  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von DJDeath

Nein, da ist noch keine Entscheidung gefallen, und ja, wenn du die Erstattung nicht dringend brauchst, eine bessere Geldanlage wirst du nicht finden.



Gibt es hier Meinungen, wie das ganze ausgehen könnte?

Ich bin ja der Meinung, dass es geringfügig herabgesetzt wird. Dass der Erstattungszinssatz der gleiche ist wie bei Nachzahlungszinsen ist schon ein mächtiges Argument.
06.12.2019 9:18:34  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wenn ich Geld wetten müsste: Zinssatz nach § 203 BewG - wird ja bereits mehrfach im Steuerrecht verwendet.

Alternativ (ohne Geldeinsatz) würde ich auf "risikolose Verzinsung", die bei der Vorabpauschale angewendet wird und sich am Basiszins der Deutschen Bundesbank orientiert, setzen
06.12.2019 13:34:30  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Habe meine Lohnsteuer für 2019 bekommen, wo einbehaltene Lohnsteuer steht. Ich habe betriebliche Altersvorsorge und ich denke, dass verrechnet sich damit. Meine Frage daher, wie wirkt sich das auf die Steuererklärung dann aus?

Wäre das eine +/-0 Rechnung? Muss ich noch dem Steueramt geld geben? Bekomme ich desswegen was zurück?
Oder kann man das nicht pauschal beantworten?
09.12.2019 16:06:54  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich verstehe kein Wort. Kannst du das bitte strukturiert runterschreiben und mit deiner groben Situation anfangen und zur speziellen Frage hinleiten?

Danke
09.12.2019 19:49:56  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Es gibt in der Lohnsteuerbescheinigung folgende beiden Punkte.
3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3


Okay, beim niederschreiben ist mir aufgefallen, dass ich auch im letzten Jahr auf Punk 4. Abzüge hatte, die nicht abhängig von der betrieblichen Altersvorsorge sind.

Okay, dann formulier ich Frage um.
Ich habe seit diesem Jahr betriebliche Altersvorsorge. Kann man diese bei der Steuererklärung anrechnen, oder nicht?
09.12.2019 20:50:02  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von Lightspeed

Okay, dann formulier ich Frage um.
Ich habe seit diesem Jahr betriebliche Altersvorsorge. Kann man diese bei der Steuererklärung anrechnen, oder nicht?


Ganz wichtig, das möchte ich auch wissen!
09.12.2019 22:36:17  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wenn die bAV durch Entgeltumwandlung gespeist wird, dann sollte bereits alles durch den Arbeitgeber erledigt sein - meistens steht auf der Abrechnung dann auch "Gehalt nach bAV"
10.12.2019 8:39:15  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Ich versuche es mal hier statt Vorstellungsgespräche...

Angenommen, es gäbe eine berufliche Neuausrichtung, die mit einem Zweitwohnsitz verbunden ist.
Angenommen die Eckpunkte passen soweit und eigentlich geht es nur noch um die Euroletten.

Gibt es ein einfaches Berechnungsmodell, dass zumindest grob aussagt, wie viel mehr Bruttogehalt da rum kommen muss, damit sich der ganze Zweitwohnsitz-Aufwand netto rechnet?

Parameter wie Bruttogehalt vorher/nachher, Warmmiete Zweitwohnsitz, Entfernung Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz sind vorhanden.
12.12.2019 15:10:06  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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