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Aber abgegeben werden muss die Erklärung wegen dem Arbeitslosengeld? Und da gilt dann die 31.07. Frist, oder?
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Könnte einen dicken Verspätungszuschlag geben
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Verspätungszuschlag muss nur bei Nachzahlung festgesetzt werden. Ansonsten liegt es um ermessen des Sachbearbeiters.
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Ok, dann hoffe ich mal das beste, geht um die Steuererklärung 2018.
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Mal grundsätzlich angenommen ich würde eine Immobilie von den Großeltern geschenkt bekommen, die aber noch Nießbraucher (Mieteinnahmen gehen weiterhin an die Großeltern und Kosten werden ebenfalls von ihnen übernommen) sein wollen.
Können die Großeltern die Immobilie weiterhin abschreiben auch wenn ich auf dem Papier der Eigentümer bin?
Nicht, dass die AfA dann einfach verloren geht und keiner mehr abschreiben kann.
Google hat Vorbehaltsnießbrauch ausgespuckt, aber ganz überblicken kann ich das ganze nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 17.04.2022 18:16]
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Da gibt es ein schönes bmf schreiben zu:
BMF v. 30.09.2013 - IV C 1 - S 2253/07/10004 BStBl 2013 I S. 1184
Tldr: ja, bei gewöhnlicher Übertragung gegen Nießbrauch
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Jo macht beides Sinn. Danke euch!
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Ich habe einen Bescheid vom Arbeitsamt, Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen.
Wiso sagt mir das genau dieser Zuschuss derzeit nicht automatisch übernommen werden kann, ich soll ihn händisch eintragen. Nur wo?
Ich zahle regulär in eine berufsständische Vorsorge ein. Ich finde da nirgendwo einen Punkt wo ich das eintragen kann
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Filmriss am 19.04.2022 21:48]
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Ich arbeite Teilzeit an der Uni und ueberlege einen zweiten Job in der Praxis anzunehmen (50/50 oder 60/40). Beides öffentlicher Dienst und nach Tarif (Ä1 und E13). Wenn ich das richtig verstehe, wird einer der Jobs ueber Steuerklasse 6 versteuert. Bekomme ich davon etwas ueber die Steuererklaerung zurueck? Oder ist das verbranntes Geld und das Modell einfach nicht sinnvoll? Kann ich das irgendwie ausrechnen?
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Du kriegst den zu viel entrichteten Betrag zurück. Abschätzen kannst du das, indem du beide Gehälter zur jeweiligen Steuerklasse durch einen Rechner jagst und anschließend die Steuerlast des Gesamteinkommens ermittelst.
Aufpassen musst du allerdings wegen der Sozialversicherung, eigentlich prüfen die Krankenkassen ob ein Versicherter im Vorjahr in Summe über der Beitragsbemessungsgrenze war, bei mir ist das allerdings z.B. immer noch nicht automatisch passiert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 11:47]
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| Zitat von Filmriss
Ich habe einen Bescheid vom Arbeitsamt, Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen.
Wiso sagt mir das genau dieser Zuschuss derzeit nicht automatisch übernommen werden kann, ich soll ihn händisch eintragen. Nur wo?
Ich zahle regulär in eine berufsständische Vorsorge ein. Ich finde da nirgendwo einen Punkt wo ich das eintragen kann
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Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand.
@Kirius: Mit Steuerklasse 6 bist du ohnehin verpflichtet eine Erklärung abzugeben, da würde sich das dann wieder ausgleichen. Wenn allerdings das ganze Jahr über 50/50 der gleiche Lohn mit I und VI erzielt wird, sollte die Steuer sogar halbwegs passen
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Und was kann ich da jetzt rauslesen?
(außer LoPo versteht sich)
Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kirius am 20.04.2022 12:23]
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| Zitat von Kirius
Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?
| | die 36% bzw. 45% berücksichtigen sämtliche Abzüge (Steuer und Sozialversicherung). Du liegst nicht bei 42% Steuersatz, nur der Anteil deines Einkommens, der einen gewissen Wert übersteigt, wird mit 42% besteuert. Dein eigentlicher Steuersatz ist deutlich drunter.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 20.04.2022 13:01]
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| Zitat von Kirius
https://abload.de/img/steuershitdmkwq.png
Und was kann ich da jetzt rauslesen?
(außer LoPo versteht sich)
Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?
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Die 12.000 ¤ Lohnsteuer schreibst du dir jetzt auf, dann nimmst du dein Gesamtbrutto abzüglich Werbungskostenpauschale und wirfst es in die Einkommensteuerformel. Dann weißt du, ob du, abgesehen von weiteren abzugsfähigen Kosten, über die Lohnsteuer zu viel, zu wenig oder ca. richtig vorauszahlst.
Mit einem ZvE von 67.000 ¤ wärst du bei rund 19.000 ¤ Einkommensteuer, zahlst also nicht zu viel Lohnsteuer Gegenprobe wäre übrigens das Gesamtgehalt in einen Brutto-Netto-Rechner zu werfen, da sollten in etwa diese 19.000 als Lohnsteuer rauskommen.
Und was Rincewind meint, der Rechner sagt dir im Ergebnis das Verhältnis von Abzügen insgesamt zu Brutto. Aber Steuern und SV-Beiträge werden getrennt berechnet.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 15:12]
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| Zitat von Abso
Mit einem ZvE von 67.000 ¤ wärst du bei rund 19.000 ¤ Einkommensteuer, zahlst also nicht zu viel Lohnsteuer
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Nein, das ist für nen Ledigen nach Grundtabelle viel zu viel.
Eher Richtung 13' bis 14'.
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also ich komme auch auf Abso Werte.
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| Zitat von Switchie
also ich komme auch auf Abso Werte.
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Ein Glück, sonst müssten wir aufdröseln warum du was anderes rauskriegst als der Rechner des BMF.
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Das ist eine Lohnsteuertabelle für 2021. Ich habe die Einkommensteuer für 2022 ermittelt, mit ZvE 67.000 ¤ und dem BMF-Rechner. Und ein Steuerberater kriegt dasselbe raus (knapp drunter ohne Soli, knapp drüber mit).
Der "Witz" ist, dass die Hälfte (33.500 ¤) nur mit 6.100 ¤ belastet würde. Das spiegelt sich in der Lohnsteuer wider, aber wenn dann aufs Jahr beides zusammengekippt wird, kickt die Progression richtig ekelhaft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 19:47]
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kann mir jemand erklären, wie die systematik bei der bearbeitung von einkommensteuererklärungen beim finanzamt aussieht? ich habe für 2019, 2020 und 2021 meine ESt-erklärung gleichzeitig über elster abgegeben und meinen bescheid für 2019 bereits vor 3 wochen erhalten. Wann sind die weiteren Bescheide zu erwarten?
geht das nach komplexität? zufall?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von h3llfir3 am 20.04.2022 20:20]
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Das Finanzamt nimmt überhaupt keine Tabelle. Die schauen sich die Steuererklärung an, ermitteln das ZvE (hier im Beispiel könnten das 67.000 ¤ sein) und werfen das Ergebnis in die entsprechende Formel aus § 32a I in der entsprechenden Fassung. Hier also Nr. 4 für 2022: 0,42*67.000 ¤ – 9.267,53 ¤ = 18.878,47 ¤.
Die Tabelle trifft nur eine Aussage über die Lohnsteuer (=Abschlag auf die voraussichtliche Einkommensteuer) und ist für die Frage nach der geschuldeten Einkommensteuer völlig uninteressant.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 20:27]
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ok wow, vielen dank.
unterm strich: sind die oben berechneten netto-bezuege weitgehend korrekt und ich habe nicht mit einer nennenswerten steuerrueckzahlung zu rechnen oder muss ich sogar damit rechnen eher noch draufzuzahlen? weil berechnet: ~19k, oben angegeben: ~12k.
entschuldigt die bloeden fragen, ich muss nur leider morgen entscheiden, ob ich das mache oder nicht
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Ich verstehe nicht, was diese Rechnung mit der Sinnhaftigkeit des Models zu tun hat. Die Jahressteuererklärung stellt sicher, dass es für dich egal ist, wie viel Steuern übers Jahr mit welcher Lohnsteuerklasse einbehalten wurden und ob du dein Einkommen mit einem, zwei oder mehr Jobs erwirtschaftet hast. Grundsätzlich ergibt sich die gleiche Steuer und somit sollte die Antwort auf deine Frage lauten:
Du arbeitest mehr und bekommst daher mehr Geld. Daher musst du auch mehr Steuern zahlen. Du hast am Ende aber mehr Geld über als ohne die zweite Stelle. Wieviel netto übrig bliebt hängt aber mehr vom Bruttolohn als von der Steuer ab.
Ich denke daher, dass du die falsche Frage stellst.
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Ich denke, die "Mär" von der ach so teuren Steuerklasse 6 ist das Problem. 6 progrediert genauso viel oder wenig wie 1, fängt aber bei 0,01 ¤ schon an, nicht erst bei wasauchimmerderFreibetraggeradeist10000¤oderso.
Persönlich kenne ich "zwei Jobs" eher aus ohnehin gering vergüteten Umfeldern, da kann es vermutlich passieren dass man durch Steuerklasse 6 erstmal zu viel abführt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 21.04.2022 8:01]
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danke, das war mir so nicht klar!
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Startpost!
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Ich hab folgenden Fall, bei dem ich auf dem Schlauch stehe.
Es wird ein Projektvertrag geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf eigenen Namen und eigene Rechnung ein Parkhaus zu errichten und für einen Zeitraum von 8 Jahren instand zu halten. Er erhält dafür 8 Jahre lang einen monatlichen Betrag von 200.000
Baubeginn Mai 22
Fertigstellung März 23
Ende Vertrag Dezember 30
Frage: Wann tritt die Gewinnrealisierung ein? Auf der einen einen Seite könnte man argumentieren, dass Abnahme/Fertigstellung die Erfüllung der Werklieferung ist.
Andererseits läuft der Vertrag ja dann noch 9 Jahre... Im Vertrag ist nichts zu finden, wann der Bau wirklich übergeht...
Einer ne Idee?
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Welche Gewinnrealisierung meinst du genau, nicht dass wir aneinander vorbeireden.
Und aus welcher Seite betrachtest du das - vom Auftragnehmer oder Auftraggeber?
Unabhängig davon: ich kann mir kaum vorstellen, dass im Kaufvertrag nichts zum Übergang des Eigentums am Parkhaus steht - denn die Errichtung und das Instandhalten sind ja zwei vollständig getrennte Dinge. Außerdem impliziert "verplichtet sich Instand zu halten gegen Entgelt" dass der Auftragnehmer schon mal nicht Eigentümer ist
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |