Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
« erste « vorherige 1 ... 44 45 46 47 [48] 49 50 51 52 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Schweppes

X-Mas Arctic
Aber abgegeben werden muss die Erklärung wegen dem Arbeitslosengeld? Und da gilt dann die 31.07. Frist, oder?

Spoiler - markieren, um zu lesen:
Könnte einen dicken Verspätungszuschlag geben peinlich/erstaunt
16.04.2022 16:50:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
DJDeath

djdeath
Verspätungszuschlag muss nur bei Nachzahlung festgesetzt werden. Ansonsten liegt es um ermessen des Sachbearbeiters.
16.04.2022 16:58:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Schweppes

X-Mas Arctic
Ok, dann hoffe ich mal das beste, geht um die Steuererklärung 2018.
16.04.2022 17:07:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Mal grundsätzlich angenommen ich würde eine Immobilie von den Großeltern geschenkt bekommen, die aber noch Nießbraucher (Mieteinnahmen gehen weiterhin an die Großeltern und Kosten werden ebenfalls von ihnen übernommen) sein wollen.
Können die Großeltern die Immobilie weiterhin abschreiben auch wenn ich auf dem Papier der Eigentümer bin?
Nicht, dass die AfA dann einfach verloren geht und keiner mehr abschreiben kann.

Google hat Vorbehaltsnießbrauch ausgespuckt, aber ganz überblicken kann ich das ganze nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 17.04.2022 18:16]
17.04.2022 18:14:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
https://hfp-steuer.de/einkommensteuer-steuerfolgen-beim-niessbrauch-an-grundstuecken/

Übersehe ich was?

Wenn der Nießbraucher Eigentümer war und AfA absetzen konnte, behält er auch dieses Recht als Teil des Nießbrauchs (Logik anscheinend, er bewirtschaftet es ja auch und hatte das Objekt damals erworben).
17.04.2022 19:01:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
Da gibt es ein schönes bmf schreiben zu:

BMF v. 30.09.2013 - IV C 1 - S 2253/07/10004 BStBl 2013 I S. 1184


Tldr: ja, bei gewöhnlicher Übertragung gegen Nießbrauch
17.04.2022 19:40:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
...
Jo macht beides Sinn. Danke euch!
19.04.2022 10:37:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Filmriss

Leet
Frage
Ich habe einen Bescheid vom Arbeitsamt, Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen.

Wiso sagt mir das genau dieser Zuschuss derzeit nicht automatisch übernommen werden kann, ich soll ihn händisch eintragen. Nur wo?


Ich zahle regulär in eine berufsständische Vorsorge ein. Ich finde da nirgendwo einen Punkt wo ich das eintragen kann
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Filmriss am 19.04.2022 21:48]
19.04.2022 21:44:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kirius

Kirius
Ich arbeite Teilzeit an der Uni und ueberlege einen zweiten Job in der Praxis anzunehmen (50/50 oder 60/40). Beides öffentlicher Dienst und nach Tarif (Ä1 und E13). Wenn ich das richtig verstehe, wird einer der Jobs ueber Steuerklasse 6 versteuert. Bekomme ich davon etwas ueber die Steuererklaerung zurueck? Oder ist das verbranntes Geld und das Modell einfach nicht sinnvoll? Kann ich das irgendwie ausrechnen?
20.04.2022 11:27:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Du kriegst den zu viel entrichteten Betrag zurück. Abschätzen kannst du das, indem du beide Gehälter zur jeweiligen Steuerklasse durch einen Rechner jagst und anschließend die Steuerlast des Gesamteinkommens ermittelst.

Aufpassen musst du allerdings wegen der Sozialversicherung, eigentlich prüfen die Krankenkassen ob ein Versicherter im Vorjahr in Summe über der Beitragsbemessungsgrenze war, bei mir ist das allerdings z.B. immer noch nicht automatisch passiert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 11:47]
20.04.2022 11:45:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
 
Zitat von Filmriss

Ich habe einen Bescheid vom Arbeitsamt, Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen.

Wiso sagt mir das genau dieser Zuschuss derzeit nicht automatisch übernommen werden kann, ich soll ihn händisch eintragen. Nur wo?


Ich zahle regulär in eine berufsständische Vorsorge ein. Ich finde da nirgendwo einen Punkt wo ich das eintragen kann



Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand.

@Kirius: Mit Steuerklasse 6 bist du ohnehin verpflichtet eine Erklärung abzugeben, da würde sich das dann wieder ausgleichen. Wenn allerdings das ganze Jahr über 50/50 der gleiche Lohn mit I und VI erzielt wird, sollte die Steuer sogar halbwegs passen
20.04.2022 11:50:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kirius

Kirius


Und was kann ich da jetzt rauslesen? Breites Grinsen
(außer LoPo versteht sich)

Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kirius am 20.04.2022 12:23]
20.04.2022 12:18:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Rincewind

rincewind
 
Zitat von Kirius

Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?

die 36% bzw. 45% berücksichtigen sämtliche Abzüge (Steuer und Sozialversicherung). Du liegst nicht bei 42% Steuersatz, nur der Anteil deines Einkommens, der einen gewissen Wert übersteigt, wird mit 42% besteuert. Dein eigentlicher Steuersatz ist deutlich drunter.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 20.04.2022 13:01]
20.04.2022 13:01:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Kirius

https://abload.de/img/steuershitdmkwq.png

Und was kann ich da jetzt rauslesen? Breites Grinsen
(außer LoPo versteht sich)

Im Durchschnitt laege ich ja dann bei 41,25%. Das muesste ja dann wirklich hinkommen, da ich ja bei 42% liege, oder?


Die 12.000 ¤ Lohnsteuer schreibst du dir jetzt auf, dann nimmst du dein Gesamtbrutto abzüglich Werbungskostenpauschale und wirfst es in die Einkommensteuerformel. Dann weißt du, ob du, abgesehen von weiteren abzugsfähigen Kosten, über die Lohnsteuer zu viel, zu wenig oder ca. richtig vorauszahlst.

Mit einem ZvE von 67.000 ¤ wärst du bei rund 19.000 ¤ Einkommensteuer, zahlst also nicht zu viel Lohnsteuer Hässlon Gegenprobe wäre übrigens das Gesamtgehalt in einen Brutto-Netto-Rechner zu werfen, da sollten in etwa diese 19.000 als Lohnsteuer rauskommen.

Und was Rincewind meint, der Rechner sagt dir im Ergebnis das Verhältnis von Abzügen insgesamt zu Brutto. Aber Steuern und SV-Beiträge werden getrennt berechnet.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 15:12]
20.04.2022 15:08:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von Abso

Mit einem ZvE von 67.000 ¤ wärst du bei rund 19.000 ¤ Einkommensteuer, zahlst also nicht zu viel Lohnsteuer



Nein, das ist für nen Ledigen nach Grundtabelle viel zu viel.

Eher Richtung 13' bis 14'.
20.04.2022 17:06:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
Hmmm also ich komme auch auf Abso Werte.
20.04.2022 17:15:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Switchie

Hmmm also ich komme auch auf Abso Werte.


Ein Glück, sonst müssten wir aufdröseln warum du was anderes rauskriegst als der Rechner des BMF.
20.04.2022 17:51:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


20.04.2022 19:31:45  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Das ist eine Lohnsteuertabelle für 2021. Ich habe die Einkommensteuer für 2022 ermittelt, mit ZvE 67.000 ¤ und dem BMF-Rechner. Und ein Steuerberater kriegt dasselbe raus (knapp drunter ohne Soli, knapp drüber mit).

Der "Witz" ist, dass die Hälfte (33.500 ¤) nur mit 6.100 ¤ belastet würde. Das spiegelt sich in der Lohnsteuer wider, aber wenn dann aufs Jahr beides zusammengekippt wird, kickt die Progression richtig ekelhaft.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 19:47]
20.04.2022 19:41:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
h3llfir3

Phoenix
kann mir jemand erklären, wie die systematik bei der bearbeitung von einkommensteuererklärungen beim finanzamt aussieht? ich habe für 2019, 2020 und 2021 meine ESt-erklärung gleichzeitig über elster abgegeben und meinen bescheid für 2019 bereits vor 3 wochen erhalten. Wann sind die weiteren Bescheide zu erwarten?
geht das nach komplexität? zufall?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von h3llfir3 am 20.04.2022 20:20]
20.04.2022 19:45:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


20.04.2022 20:21:53  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Das Finanzamt nimmt überhaupt keine Tabelle. Die schauen sich die Steuererklärung an, ermitteln das ZvE (hier im Beispiel könnten das 67.000 ¤ sein) und werfen das Ergebnis in die entsprechende Formel aus § 32a I in der entsprechenden Fassung. Hier also Nr. 4 für 2022: 0,42*67.000 ¤ – 9.267,53 ¤ = 18.878,47 ¤.


Die Tabelle trifft nur eine Aussage über die Lohnsteuer (=Abschlag auf die voraussichtliche Einkommensteuer) und ist für die Frage nach der geschuldeten Einkommensteuer völlig uninteressant.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 20.04.2022 20:27]
20.04.2022 20:26:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kirius

Kirius
ok wow, vielen dank.

unterm strich: sind die oben berechneten netto-bezuege weitgehend korrekt und ich habe nicht mit einer nennenswerten steuerrueckzahlung zu rechnen oder muss ich sogar damit rechnen eher noch draufzuzahlen? weil berechnet: ~19k, oben angegeben: ~12k.

entschuldigt die bloeden fragen, ich muss nur leider morgen entscheiden, ob ich das mache oder nicht Breites Grinsen
21.04.2022 7:37:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich verstehe nicht, was diese Rechnung mit der Sinnhaftigkeit des Models zu tun hat. Die Jahressteuererklärung stellt sicher, dass es für dich egal ist, wie viel Steuern übers Jahr mit welcher Lohnsteuerklasse einbehalten wurden und ob du dein Einkommen mit einem, zwei oder mehr Jobs erwirtschaftet hast. Grundsätzlich ergibt sich die gleiche Steuer und somit sollte die Antwort auf deine Frage lauten:

Du arbeitest mehr und bekommst daher mehr Geld. Daher musst du auch mehr Steuern zahlen. Du hast am Ende aber mehr Geld über als ohne die zweite Stelle. Wieviel netto übrig bliebt hängt aber mehr vom Bruttolohn als von der Steuer ab.

Ich denke daher, dass du die falsche Frage stellst.
21.04.2022 7:53:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich denke, die "Mär" von der ach so teuren Steuerklasse 6 ist das Problem. 6 progrediert genauso viel oder wenig wie 1, fängt aber bei 0,01 ¤ schon an, nicht erst bei wasauchimmerderFreibetraggeradeist10000¤oderso.

Persönlich kenne ich "zwei Jobs" eher aus ohnehin gering vergüteten Umfeldern, da kann es vermutlich passieren dass man durch Steuerklasse 6 erstmal zu viel abführt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 21.04.2022 8:01]
21.04.2022 8:00:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kirius

Kirius
danke, das war mir so nicht klar!
21.04.2022 13:02:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


22.04.2022 14:44:28  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018


Startpost!
22.04.2022 14:55:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
Ich hab folgenden Fall, bei dem ich auf dem Schlauch stehe.

Es wird ein Projektvertrag geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf eigenen Namen und eigene Rechnung ein Parkhaus zu errichten und für einen Zeitraum von 8 Jahren instand zu halten. Er erhält dafür 8 Jahre lang einen monatlichen Betrag von 200.000

Baubeginn Mai 22
Fertigstellung März 23
Ende Vertrag Dezember 30

Frage: Wann tritt die Gewinnrealisierung ein? Auf der einen einen Seite könnte man argumentieren, dass Abnahme/Fertigstellung die Erfüllung der Werklieferung ist.

Andererseits läuft der Vertrag ja dann noch 9 Jahre... Im Vertrag ist nichts zu finden, wann der Bau wirklich übergeht...

Einer ne Idee?
25.04.2022 19:22:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Welche Gewinnrealisierung meinst du genau, nicht dass wir aneinander vorbeireden.

Und aus welcher Seite betrachtest du das - vom Auftragnehmer oder Auftraggeber?

Unabhängig davon: ich kann mir kaum vorstellen, dass im Kaufvertrag nichts zum Übergang des Eigentums am Parkhaus steht - denn die Errichtung und das Instandhalten sind ja zwei vollständig getrennte Dinge. Außerdem impliziert "verplichtet sich Instand zu halten gegen Entgelt" dass der Auftragnehmer schon mal nicht Eigentümer ist
25.04.2022 20:37:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
« erste « vorherige 1 ... 44 45 46 47 [48] 49 50 51 52 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
05.10.2022 17:19:42 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum