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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Hausbauthread XVI ( Senor MadMax sucht das Glück )
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Do'Urden

AUP Do
eQ3 ist auch ein offener Standard, theoretisch kann also jeder Hersteller dafür Geräte liefern.
17.04.2021 17:12:42  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Mal was ganz anderes: hat jemand von euch Erfahrungen mit Erbteilungen? Also konkret geht es hier um einen Umbau eines Hauses zu einem Zwei-Generationen-Haus, wobei mein Bruder und ich beide Interesse daran hätten. Wie macht man sowas sinnvoll? Bestand schätzen lassen, durch zwei und auszahlen?

Meine Eltern würden entsprechend im Haus wohnen bleiben in einer Einliegerwohnung, das ist nicht das Problem.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 17.04.2021 17:31]
17.04.2021 17:30:47  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
Ich würde es ja wie im Kindergarten machen. Einer teilt die Stücke auf - der andere sucht aus. (Sprich einer sagt was ihm das monetär wert wäre und dann kann er ja nicht beleidigt sein, wenn der andere sich eines der gleichwertigen Teile aussucht.)

Und weil wir hier in einem Nerdforum sind noch etwas Content passend dazu - sowas lässt sich mit beliebig vielen Leuten fair gestalten.

17.04.2021 17:51:18  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Das Haus kann man leider nicht wirklich durchschneiden. Das ist ja das Problem. Breites Grinsen daher muss schon irgendwie kompensiert werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 17.04.2021 17:52]
17.04.2021 17:52:34  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
Okay - lass mich die Kuchenstücke entwerfen:

Dein Bruder sagt: „Also ich finde das eine Kuchenstück sollte das Haus sein und das andere Kuchenstück sollte X Euro sein.“ - Dann kannst du dir eines aussuchen und zahlst ihn aus oder er dich - genau. Aber dann kann sich keiner beschweren, dass er zu kurz gekommen sei (was ja wohl das wesentliche Streitthema bei solchen Verhandlungen ist).
17.04.2021 17:54:31  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
 
Zitat von snaggit

Bei den neuen KFW-Zuschüssen ab Juli kann man sich den tligungsfreien Anteil anscheinend direkt auszahlen lassen und den restlichen Kredit frei auf dem Markt organisieren - ist aber noch nicht offiziell, meine ich.



Doch, ist offiziell und kann man alles schon nachlesen. Tatsächlich sehr attraktiv nicht mehr über die KfW finanzieren zu müssen (die sowieso vor zwei, drei Wochen nochmal ihre Zinsen erhöht hat...)
17.04.2021 17:57:17  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von KOOGas

 
Zitat von snaggit

Bei den neuen KFW-Zuschüssen ab Juli kann man sich den tligungsfreien Anteil anscheinend direkt auszahlen lassen und den restlichen Kredit frei auf dem Markt organisieren - ist aber noch nicht offiziell, meine ich.



Doch, ist offiziell und kann man alles schon nachlesen. Tatsächlich sehr attraktiv nicht mehr über die KfW finanzieren zu müssen (die sowieso vor zwei, drei Wochen nochmal ihre Zinsen erhöht hat...)



Ich glaube ich habe ein Verständnisproblem.

Man bekommt von der KfW z.B. 120.000¤ und muss 102.000¤ zurückzahlen.
Anstatt das über deren Annuitätendarlehen zu machen, tilgt man das aber mit dem eigentlichen Immobiliendarlehen und zahlt so die KfW nach und nach mit zurück?
17.04.2021 18:09:09  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
Mein Verständnis ist: du kannst in Zukunft aussuchen ob du es mit einem Darlehen wie bisher verknüpfst oder eben - neu - einfach nur einen Zuschuss in gleicher Höhe bekommst. Und mit dem kannst dann machen was du willst - wird dir vermutlich einfach auf dein Konto überwiesen.
17.04.2021 18:22:37  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Die KfW Summe aus dem Programm 153 wurde bei vielen Banken doch eh schon wie Eigenkapital behandelt.

Wenn du die Kohle von der KfW direkt kriegst, wird aber doch sicher auch direkt festgeschrieben werden, bis wann bzw wie viel du zurück zu zahlen hast. Alles andere wäre ja fahrlässig von der KfW.
17.04.2021 18:24:40  Zum letzten Beitrag
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snaggit

Arctic
 
Zitat von Aspe

Die KfW Summe aus dem Programm 153 wurde bei vielen Banken doch eh schon wie Eigenkapital behandelt.

Wenn du die Kohle von der KfW direkt kriegst, wird aber doch sicher auch direkt festgeschrieben werden, bis wann bzw wie viel du zurück zu zahlen hast. Alles andere wäre ja fahrlässig von der KfW.



Du kriegst lediglich den tilgungsfreien Beitrag/Anteil überwiesen, ohne Darlehen über KfW, ergo gäbe es nichts zurückzuzahlen.
17.04.2021 19:23:26  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
Hat den Vorteil, dass die kfw-Darlehhen immer auf 10 Jahre fix waren und danach neu festgelegt werden mussten. Einige Banken hatten Probleme damit nachrangige Darlehen dann neu zu nem vernünftigen Zins anzulegen.
Derzeit kfw 0,98%, aber halt 10 Jahre. Wenn Du da die normelle Minimaltilgung von irgendwas bei 390¤/Monat drauf hast, dann hast in 10 Jahren bei dem 100.000er Woheigentumskredit z. B. noch 60K da rumstehen die anders angelegt werden müssen - zu marktüblichen Zinsen. Ob Du dann n weiteres Immobiliendarlehen mit guten Konditionen bekommst ist die Frage, wenn Du das dann als Privatkredit mit 4% anlegen müsstest wärs kacke. Und kfw erlaubt mein ich keine Sondertilgung.

Lohnt eigentlich nur, wenn man eines der Programme nutzt, die nen dicken Bonus bringen den man nicht zurückzahlen muss.
17.04.2021 21:00:02  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ich bin noch nicht sicher ob ich die Änderung bei den KfW Programm verstehe und fühle mich gerade echt doof Breites Grinsen

Bis jetzt ist es doch beim KfW 153 und z.B einem KfW155 Haus so, dass einem die KfW bis zu 120.000¤ leiht mit 18.000¤ Tilgungszuschuss.
Man muss also nur 108.000¤ zurückzahlen und hat dann selber bei den ~1% Sollzinsen am Ende einen negativen effektiven Zinssatz.

Was ändert sich dann? Und wenn man zur Rückzahlung der 108k das Darlehen der Hausbank nimmt, hat die KfW dann keine Anforderungen an Rückzahlungsdauer o.ä.?
17.04.2021 22:19:05  Zum letzten Beitrag
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snaggit

Arctic
 
Zitat von Aspe

Ich bin noch nicht sicher ob ich die Änderung bei den KfW Programm verstehe und fühle mich gerade echt doof Breites Grinsen

Bis jetzt ist es doch beim KfW 153 und z.B einem KfW155 Haus so, dass einem die KfW bis zu 120.000¤ leiht mit 18.000¤ Tilgungszuschuss.
Man muss also nur 108.000¤ zurückzahlen und hat dann selber bei den ~1% Sollzinsen am Ende einen negativen effektiven Zinssatz.

Was ändert sich dann? Und wenn man zur Rückzahlung der 108k das Darlehen der Hausbank nimmt, hat die KfW dann keine Anforderungen an Rückzahlungsdauer o.ä.?



Du baust nach irgendeinem förderungsfähigem Standard, weisst das nach und bekommst von der KfW den entsprechenden tilgungsfreien Beitrag ausgezahlt. Ansonsten hast du allerdings keine anderen Verpflichtungen gegenüber der KfW, wenn du keinen Kredit bei denen in Anspruch genommen hast.
In der Praxis holst du dir halt irgendwo ein Darlehen, was in der Regel niedrigere Zinsen inkl. Sonderzahlung während der ersten 10 Jahren ermöglicht, die du bei der KfW beispielsweise nicht hast und lässt dir direkt nach Einzug und Nachweis den tilgungsfreien Betrag erstatten. Heisst dann wohl ebenfalls, dass du am Ende (deutlich) weniger als die ursprünglich geliehene Summe zurückzahlst.
Ist jetzt mein Verständnis aus einem kurzen Telefonat heraus, also bitte nicht auf die Goldwaage legen.
17.04.2021 22:33:34  Zum letzten Beitrag
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pesto

AUP pesto 05.02.2008
Armierung done.
3 Maler*innen und 1 Honk der Mörtel angerührt hat.

18.04.2021 8:17:21  Zum letzten Beitrag
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Mountainbiker

AUP Mountainbiker 11.06.2012
...
Immer gut zu sehen, wenn es voran geht!

Wohnt ihr schon auf der Baustelle?
18.04.2021 10:13:09  Zum letzten Beitrag
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Admiral Bohm

tf2_spy.png
...
Kellerwände stehen:

18.04.2021 10:31:53  Zum letzten Beitrag
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~


18.04.2021 10:46:37  Zum letzten Beitrag
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Admiral Bohm

tf2_spy.png
Alles korrekt, schluffige tone die trocken steinhart werden und bei Nässe sumpfig. unglaeubig gucken

Die Fertigteile werden dann mit Wu-Beton verfüllt für maximale Wasserdichte.
18.04.2021 10:56:17  Zum letzten Beitrag
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Iceman3000

Iceman3000
 
Zitat von Mobius

Wie macht man sowas sinnvoll? Bestand schätzen lassen, durch zwei und auszahlen?



Ja.

 

Meine Eltern würden entsprechend im Haus wohnen bleiben in einer Einliegerwohnung, das ist nicht das Problem.



Ggf. kann man die Ausgleichshöhe in Verbindung mit einer Pflegebeteiligung für den Erbwerber mindern. Soll heißen, dem Käufer fallen gewisse Verpflichtungen zu: Eltern wohnen mit im Haus = Einschränkung Nr. 1 (nicht nur wegen möglichen Konflikten, dem Erwerber entgeht ja auch eine ewatige Miete für einen hohen Invest, der ihm im Idealfall nur Rendite in Form einer Wertsteigerung der Immobilie bringt). Eltern werden alt und tattrig, brauchen Hilfe und später Pflege, Fahrdienste, Arztbesuche etc. = Einschränkung Nr. 2. Das kann (später) aber auch zu familiären Verwerfungen führen, je nach Umsetzung vs. Erwartungshaltung und geschwisterlichem Verhältnis.

Ggf. könnten die Eltern auch sagen - Sohn 1 bekommt das Haus und verzichtet auf alles andere (inkl. Pflichtteilsanspruch), Sohn 2 bekommt alles andere (Aktien, Barvermögen, Goldbaren, Bitcoin, Lambo etc.) - mMn. ist das ziemlicher Bullshit, weil man nie weiß, was am Ende davon noch da ist (und der Bruder, der im Haus wohnt meistens Zugriff auf all diese Dinge hat).

Außerdem macht es Sinn sich über Steuerfreibeträge Gedanken zu machen. Elternteil zu Kind = 400.000¤/10 Jahre Steuerfreibetrag pro Schenkungssteuer (übrigens: alle 10 Jahre wiederholbar). Die Erbschaftssteuerfreibeträge haben die gleiche Höhe. Die Schenkungs-/Erbschafts-Steuersätze gehen je nach Nachlasshöhe und Verwandschaftsgrad (Steuerklasse I bei Kind) von 7-30%, anrechenbar auf die Werte über der Freigrenze (mehr dazu hier).
*Vorsicht: Die 10 jährige Verjährungsfrist für Schenkungen läuft nicht bei eingetragenem Nießbrauchsrecht der Eltern. (*nur relevant für Pflichtteilsansprüche, nicht für die Steuer selbst, siehe Nachfolgepost)

Unterm Strich sähe das dann eventuell so aus, wenn die Immobilie weitaus mehr als 800.000¤ Wert ist / sich nicht billig schätzen lässt:

-Dem Bruder 2 wird 50% ausgeglichen.
-Die selbst bewohnte Wohnung wird Bruder 1 von Eltern geschenkt.
-Die von den Eltern bewohnte Wohnung wird zum Todeszeitpunkt als Vermächtnis dem Bruder 1 vollends vererbt (Testament/Erbvertrag notwendig!).
-Bruder 2 unterschreibt mit der Ausgleichszahlung eine Verzichtserklärung, denn sollten Eltern(teile) innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung versterben, wird für jedes verbleibende Jahr 1/10 der Schenkung der Erbmasse angerechnet - somit hat er dann keinen Anspruch darauf. *Da die Eltern als Veräußerer jeweils 1/2 verschenken, sollten sie ggf. auch gegenseitig bei Tod im Schenkungsvertrag auf ihren Anspruch verzichten (nur um sicher zu gehen, aber ich bin kein Jurist, deshalb kA).

tl,dr: Eine rechtliches Beratungsgespräch bei einem Notar oder Rechtsanwalt kann sich lohnen.

/Fullack man, nach über drei Jahren Nachlasszirkus bin ich echt durch...
[Dieser Beitrag wurde 9 mal editiert; zum letzten Mal von Iceman3000 am 18.04.2021 12:36]
18.04.2021 11:46:32  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Iceman3000


*Vorsicht: Die 10 jährige Verjährungsfrist für Schenkungen läuft nicht bei eingetragenem Nießbrauchsrecht der Eltern.




Das stimmt nicht. Was du meinst ist eine 10-Jahres Frist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, also Zivilrecht.

Steuerrechtlich beginnt die 10-Jahres Frist mit Vollzug der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
18.04.2021 12:11:47  Zum letzten Beitrag
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pesto

AUP pesto 05.02.2008
 
Zitat von Mountainbiker

Immer gut zu sehen, wenn es voran geht!

Wohnt ihr schon auf der Baustelle?


Falls du mich meinst, seit gut 8 Jahren 
18.04.2021 12:12:23  Zum letzten Beitrag
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Iceman3000

Iceman3000
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Iceman3000


*Vorsicht: Die 10 jährige Verjährungsfrist für Schenkungen läuft nicht bei eingetragenem Nießbrauchsrecht der Eltern.




Das stimmt nicht. Was du meinst ist eine 10-Jahres Frist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, also Zivilrecht.

Steuerrechtlich beginnt die 10-Jahres Frist mit Vollzug der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.



Zwar hab ich da vom Anwalt eine andere Aussage erhalten (wobei das nur ein 5 minütiges schnelles grobes Q&A war), aber du hast vermutlich (laut Google) recht. Danke , hab zur Zeit noch ein anderes Nachlassthema an der Backe wo das relevant wird, aber dazu wird es demnächst noch einen eigenen Beratungstermin geben.
18.04.2021 12:24:55  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Noch zum Thema Smarthome/Homematic.

Habe bei mir bei der Komplettsanierung der Elektrik voll auf Homematic IP wired gesetzt. In den Wänden sind die grünen KNX/EIB Buskabel, Schalterprogramm bzw. Taster ist Gira, in der Unterverteilung die entsprechenden Homematic Ip Wired aktoren. (Man könnte also theoretisch falls es EQ3 irgendwann nicht mehr gibt auch das System wechseln ohne die Wände aufzureisen.)
Kombiniert dann noch mit einigen Homematic IP (Funk) Komponenten wie Heizungsthermostate und Fenstersensoren.

Was ich bisher am meisten sinvoll nutze ist die Steuerung der Rolladen (automatisch hoch/runter morgens/abends, wenn die Sonne drauf knallt, wenn man abends noch mal lüftet und das Fenster aufmacht geht der Rolladen automatisch hoch und danach wieder zu, etc.)

Bei der Heizung fahre ich jeden Heizkörper mit einem eigenen Temperatur-Profil, wieviel das wirklich spart ist natürlich fraglich. Komfort ist, dass beim Lüften automatisch die Heizung zumacht und danach wieder auf den alten Wert bzw. ein Alarm auf Handy wenn man vergessen hat ein Fenster zuzumachen und es draußen kalt ist.

Dazu so simple Sachen wie Steuerung der Lüftung in Klo und Dusche nach verschiedenen Kriterien (z.b. dass die Lüftung im Klo (kleiner Raum ohne Fenster) automatisch an geht wenn man es wieder verläst sobald man x Min drin war, aber nichts nachts etc.) In der Dusche geht die Lüftung an wenn man fertig ist mit duschen etc.

Bei der Lichtsteuerung habe ich noch kaum etwas umgesetzt.
Den obligatorischen "Alle Lichter aus" Knopf.
Einen Taster der für etwas anderes vorgesehen war wird nun genutzt ein Nachtischlicht zu schalten. (Diese Flexibilität der Schalter ist sehr praktisch)
Weil ich nix besseres gefunden habe bis jetzt nutze ich auch einige Hue-Leuchtmittel zum dimmen. (Also eine Funk-Lösung, obwohl ich jeweils 5 Adern zu jeder Lampe gezogen habe peinlich/erstaunt) Diese werden über eine Hue-bridge angesteuert und natürlich ganz normal über die Gira-Taster bedient.

Alles in allem natürlich Luxus/Komfort und Spielerei. Früher habe ich auch von Hand die Rolladen hoch/runter gemacht bzw. von Hand die Heizung zugedreht beim Lüften etc.
Würde jetzt aber nicht mehr drauf verzichten wollen. Ich habe 19 Rolladen hier, wenn ich die alle von Hand bedienen müsste, muss ich ja morgens extra früher aufstehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 18.04.2021 14:34]
18.04.2021 14:32:51  Zum letzten Beitrag
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~


18.04.2021 15:21:37  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Hackerschrecker

wenn die Sonne drauf knallt,



Per "Homematic IP Lichtsensor außen" realisiert?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 18.04.2021 15:52]
18.04.2021 15:51:46  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Das ist noch gar nicht realisiert, weil seit Einzug noch nie Sommer war. Augenzwinkern
Hab aber eine Homematic IP Wetterstation auf dem Dach.
Also Lichtsensor + Sonnenverlauf.
Die PV Anlage könnte theoretisch auch als Lichtsensor funktionieren.
18.04.2021 20:06:56  Zum letzten Beitrag
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Rootsquash

Arctic
 
Zitat von Spangenkopf

 
Zitat von Rootsquash

Der Heizungsdude wollte uns für die Fussbodenheizung im Wohnzimmer (kein eigener Kreislauf, kommt mit an den normalen Heizkreislauf) 2 oder 3 Boxen in/auf die Wand setzten, wo jeweils ein Heizkörperthermostat-ähnliches Irgendwas rausguckt. Was auch immer das soll.

Wir haben ihm erklärt, dass das nicht in Frage käme. Er meinte es gäbe dafür verkabelte Systeme mit zentraler Regelung, er würde sich schlau machen und Anfang nächster Woche melden.

Nach was müsste ich suchen um mir selber einen Überblick zu verschaffen und/oder kennt hier schon jemand Geräte, die man irgendwie bei Zigbee oder so mit dem Rest verkuppeln könnte?



Der thermostat Kopf ist einfach nur um die Fußboden Heizung überhaupt zu regeln. Oder soll die einfach die ganze Heizperiode durchballern?
Theoretisch könntest du auch einen up Kasten in ne Wand bauen, wo dann das stellventil drin sitzt und an der Wand hast du dann irgendwo den regler. Ist aber ziemlich überrissen für nur einen Kreis.
Dieses System nutzt auch den etwas kühleren Rücklauf der Heizung, weil du willst ja keine 60 Grad in den Fußboden geben.



Ne, der soll schon regeln, ich mag Thermostate.
Wir sollen 2 oder 3 Kreise kriegen, nicht nur einen, Dann hätten wir in dem Raum 3 Stellen an denen man keine Möbel an die Wand stellen kann (das eine wäre da, wo die Küchenhalbinsel an der Wand steht) und so scheiß Teile aus der Wand raus gucken. Und wenn ich die Temepratur ändern möchte, laufe ich da kreuz und quer durch die Bude um überall ein Stück zu drehen? Am Arsch, wer plant so eien Scheiße?
18.04.2021 22:42:44  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Hackerschrecker

Die PV Anlage könnte theoretisch auch als Lichtsensor funktionieren.



Jain.
Heute war es hier auch hell und bewölkt.
Aber keineswegs sonnig. Anlage lief trotzdem mit High Power.
Da wäre eine Rolladensteuerung mit diesem Wert sehr unsinnig gewesen.

Aber gute Idee, die Spannung der Stränge als Sonnenindikator zu nutzen.
Habe mir auch mal zum Spaß die PV Werte (Erzeugung, Hausberbrauch, Einspeisung, Netzbezug) als Systemvariablen angelegt und lese die Werte aus dem Wechselrichter aus.
Außer als Anzeige fange ich damit aber noch nix groß an.
18.04.2021 23:00:24  Zum letzten Beitrag
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Swot

swot
etwas für sehr schlecht befinden
Bräuchte mal eine zweite Einschätzung:

ETW Neubau. Bauträger schickt Katalog mit Sonderwünschen. Darin steht die Duschtasse mit einer Einstiegshöhe von ca. 3 cm als "inklusive" / 0 EUR drin. Bemusterungstermin findet statt, Sonderwünsche für ca. 4k¤ besprochen und alles fest gemacht, alle waren zufrieden. Das mit den 3 cm Einstiegshöhe steht auch im Protkoll, welches von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Jetzt kommt Bauträger um die Ecke und sagt "äh sorry, die Duschtasse mit Einstiegshöhe 3 cm hat leider doch einen Sockel von ca. 8 cm. Die Variante die sie haben wollen (im Estrich eingelassen) kostet 450,- extra".. und schickt quasi die Seite aus dem Sonderwunschkatalog um diesen Hinweis ergänzt/modifiziert.

450,- sind jetzt nicht die Welt, aber irgendwie nervt's mich gerade. So könnte man ja für jeden Punkt nachträglich um die Ecke kommen und Änderungen zu Ungunsten der Käufer vornehmen?

/e: In der Baubeschreibung ist leider keine Angabe dazu, in welcher Höhe die Duschtasse eingebaut wird.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Swot am 19.04.2021 18:23]
19.04.2021 18:17:06  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Würde erstmal dumm und stur auf das Bemusterungsprotokoll verweisen mit vereinbarten Umfang und Gesamtpreis.

Ich vermute/befürchte aber, dass in dem Protokoll zwar das mit den 3cm Einstiegshöhe steht, da aber auch eine Produktnummer mit aufgeführt und diese eigentlich die Duschtasse mit den 8cm ist?

Im Endeffekt wird der Bauträger aber sagen: lol sorry, war ein Fehler im Katalog.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 19.04.2021 18:26]
19.04.2021 18:25:23  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Hausbauthread XVI ( Senor MadMax sucht das Glück )
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