Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Bubatz ab 01.04.2024 legal ( Happy 420! )
« erste « vorherige 1 ... 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 ... 107 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
Joa, man sieht das Lauterbachs Crew die Führung innehatte. Aber prinzipiell sehr gut, dass auch im Club Suchtprävention gemacht werden muss. Stelle ich mir analog auch für Vereinsheime mit Ausschank und Studentenverbindungen sinnvoll vor, aber das kriegst Du in Kartofflistan nicht durch - obwohl es vielleicht einige üble Abstürze verhindern könnte.
08.05.2023 13:18:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Wie unattraktiv willst du Cannabis Clubs machen
Deutschland: Ja.
08.05.2023 13:19:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Klingt mir zu aufwändig, um den Schwarzmarkt vernünftig einzudämmen.
08.05.2023 13:20:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Jesus. Cannabis Legalisierung aber auch irgendwie nicht.

So kann man den Schwarzmarkt erhalten, und weiter alle Kiffer gängeln, auch die die gerne legal sein möchten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gonzo am 08.05.2023 13:23]
08.05.2023 13:22:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Denkt noch dran dass die CC nonprofit sind, dennoch tausende Auflagen (NEN ZAUM DRUM?!?=!!?), Schulungen und was weiß ich abhalten müssen. Dann darfst du nichtmal drinnen konsumieren, sodass dir der Umsatz von Getränken oder Snacks auch noch entgeht.
Wie kann man nicht eimal nach Barcelona fliegen, sich dort einen CC anschauen und dieses Modell umsetzen? WIEEEEE

Deutschland, not even once.
08.05.2023 13:25:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phiasm

Gorge NaSe
...
 
Zitat von Phiasm

Ich sehe schon den Clusterfuck an Regularien vor mir, haha das wird ein Spaß.



--

 
Zitat von gonzo

So kann man den Schwarzmarkt erhalten, und weiter alle Kiffer gängeln, auch die die gerne legal sein möchten.



Und durch das beibehalten der Obergrenze im Straßenverkehr gibt es noch mehr Gängelungsmöglichkeiten!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 08.05.2023 13:27]
08.05.2023 13:26:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
catch fire

AUP catch fire 17.12.2013
Ich find's jetzt nicht sonderlich streng, gerade für eine im Prinzip fast-kommerzielle Abgabe?
08.05.2023 13:48:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Indiana Jones]

tf2_medic.png
ist immer noch deutschland hier. ™
08.05.2023 14:33:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Indiana Jones]

tf2_medic.png
 
Zitat von Nighty

 
Berlin (dpa) - Wer im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen so genannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.



 
- Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.

- Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

- Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.

- Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

- Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.



 
Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.



 
Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.


https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-strenge-regeln-fuer-cannabis-clubs-geplant-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230507-99-600748




könnte man diese regelungen bitte für den besitz und die abgabe von alkoholischen getränken einführen?
08.05.2023 14:34:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Becks_und_so

Arctic
Hat jemand eine Idee, was mit den 250m Umkreis vom Club und Konsumverbot gemeint sein könnte? Die Intention ist mir halbwegs klar (keine 420 Hotspots vor den Läden), aber wie soll das in der Praxis aussehen? Und gilt das dann nur für Mitglieder jenes Clubs?
08.05.2023 14:44:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von Ameisenfutter

Das hier ist der entsprechende EU-Rahmenbeschluss, um den da diskutiert wird:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32004F0757

 
Artikel 2

Straftaten in Verbindung mit illegalem Handel mit Drogen und Grundstoffen

(1) Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden, wenn sie ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden:

a) das Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern — gleichviel zu welchen Bedingungen —, Vermitteln, Versenden — auch im Transit —, Befördern, Einführen oder Ausführen von Drogen;

b) das Anbauen des Opiummohns, des Kokastrauchs oder der Cannabispflanze;

c) das Besitzen oder Kaufen von Drogen mit dem Ziel, eine der unter Buchstabe a) aufgeführten Handlungen vorzunehmen;

d) das Herstellen, Befördern oder Verteilen von Grundstoffen in der Kenntnis, dass sie der illegalen Erzeugung oder der illegalen Herstellung von Drogen dienen.

(2) Die Handlungen nach Absatz 1 fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses, wenn die Täter sie ausschließlich für ihren persönlichen Konsum im Sinne des nationalen Rechts begangen haben.



Der entscheidende Punkt ist wohl, dass da explizit "illegaler Handel" und "ohne entsprechende Berechtigung" steht. Wäre dann ja nicht mehr illegal. Breites Grinsen


Der Zusatz "illegal", auf den du dich beziehst, steht nur bei 1d), d.h. Herstellen, Befördern, Verteilen von Grundstoffen.
Per 1a) ist prinzipiell mal alles verboten, außer wie in (2) für den privaten Konsum "im Sinne des nationalen Rechts".
Ich würde also sagen, dass BMG holt schon das raus, was es per EU Recht rausholen kann.
Verkauf in Apotheken beispielsweise ist ja gestrichen bzw. wird kommerzieller Anbau und Vertreib maximal als Modellprojekt kommen.
08.05.2023 14:58:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Becks_und_so

Hat jemand eine Idee, was mit den 250m Umkreis vom Club und Konsumverbot gemeint sein könnte? Die Intention ist mir halbwegs klar (keine 420 Hotspots vor den Läden), aber wie soll das in der Praxis aussehen? Und gilt das dann nur für Mitglieder jenes Clubs?


Cannabisclub einfach an die örtlichen Schützenvereine angliedern. Einbruchsschutz ist in der Regel schon gegeben, und außerhalb der Bebauung sind die in aller Regel ebenfalls Hässlon
08.05.2023 15:01:13  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Izmir

Guerilla
 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten.





Hui! Ich glaube in meinem alten Wohnviertel würde es schwer werden eine Ecke zu finden, die diese Vorgaben erfüllt.
08.05.2023 15:09:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Bragg

AUP Bragg 24.11.2015
verschmitzt lachen
 
Zitat von Izmir

 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten.





Hui! Ich glaube in meinem alten Wohnviertel würde es schwer werden eine Ecke zu finden, die diese Vorgaben erfüllt.



Perfekt. Richtig schön abgelegen und da dann alle mit dem Auto kommen direkt auf den unwissenschaftlichen Grenzwert testen.
08.05.2023 15:23:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von Izmir

 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten.





Hui! Ich glaube in meinem alten Wohnviertel würde es schwer werden eine Ecke zu finden, die diese Vorgaben erfüllt.


Ja, in komplett Köln-Ehrenfeld kann man kiffen in der Öffentlichkeit dann wohl vergessen. Vielleicht aufm Friedhof dann.
08.05.2023 15:46:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Loide das ist der Gesetzentwurf, nicht was am Ende von der Executiven durchgesetzt wird. Jetzt ist es auch komplett illegal und ich kann mit nem fetten Dübel neben nem Polizeiauto stehen und da kehrt keiner. (Zumindest in nicht-Bayern)
08.05.2023 15:55:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
catch fire

AUP catch fire 17.12.2013
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR


Ja, in komplett Köln-Ehrenfeld kann man kiffen in der Öffentlichkeit dann wohl vergessen. Vielleicht aufm Friedhof dann.


In Köln-Ehrenfeld gibt es keine Automatenhöllen?
08.05.2023 15:56:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von RageQuit

Loide das ist der Gesetzentwurf, nicht was am Ende von der Executiven durchgesetzt wird.


Dann bist du halt einfach weiterhin der Willkür von Bullen ausgesetzt, das bringt gerade irgendwelchen Nicht-Kartoffeln dann ziemlich wenig.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [FGS]E-RaZoR am 08.05.2023 16:02]
08.05.2023 16:02:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Hast recht, grundsätzlich find ich die Abstandsregeln zu Jugendlichen (und dort wo sie sich aufhalten) schon in Ordnung.
Ich schau mir oft Amateurfußball an weil ich nix zu tun habe, dort stinkts halt im Sommer fast immer nach Gras weil einer an der Seitenlinie bufft. Sein Ding, muss aber echt nicht sein.
08.05.2023 16:05:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
 
Zitat von catch fire

Ich find's jetzt nicht sonderlich streng, gerade für eine im Prinzip fast-kommerzielle Abgabe?



Verglichen mit Alkohol und Kippen, doch ist es.
Da musst du mit Pech Ausweis an der Tanke vorzeigen
08.05.2023 16:07:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von gonzo

 
Zitat von catch fire

Ich find's jetzt nicht sonderlich streng, gerade für eine im Prinzip fast-kommerzielle Abgabe?



Verglichen mit Alkohol und Kippen, doch ist es.
Da musst du mit Pech Ausweis an der Tanke vorzeigen



Vielleicht bin ich pharmageschädigt, aber diese Auflagen sind doch für jeden machbar, der eine Exceltabelle bedienen und korrekt wiegen kann.

Sicherlich ist es im Vergleich zu bereits legalen Drogen streng - das ergibt sich aber auch daraus, dass hier effektiv die Produktion eines Betäubungsmittels durch Laien reguliert wird.

Besonders die Sauberkeits- und Wirkstoffanalysen sind für Auftragslabore ez pz und mit einem kleinen dreistelligen Betrag abgedeckt.

https://highlab.nl/projects/ macht das für die Wirkstoffe z.B. für 130. Ähnliches kostet auch nochmal toxikologische Untersuchung auf Schwermetalle etc.

Auf eine große Ernte gerechnet also absolut im Rahmen.

Der Entwurf riecht intensiv nach Lauterbach, dessen erklärtes Ziel ist nach wie vor, dass zuerst mal weniger gekifft werden soll und wenn doch, dann gesünder.

Ich finde die Präventionsarbeit wichtig, die hier auch den Vereinen übertragen wird. Mit dem Zwang, zumindest eine geschulte Person zu haben, die Anzeichen von Sucht und Missbrauch erkennt und entsprechende Hilfen an die Mitglieder vermitteln kann, schafft man die Grundlage für ein sehr wichtiges Unterstützernetzwerk.

Meine größte Angst ist, dass die Bullen dann am Monatsanfang in der Nähe der Clubs campieren, und dank nichtangepassten Grenzwerten konzertiert Leuten die Fahrerlaubnis zerficken.

Kommt schließlich gut in der Statistik: über 300 Drogenfahrten gestoppt!

Also erstmal nur zum Club laufen, nicht mit dem Auto oder Rad.

Etwas unschön finde ich die Buchführung zur abgegebenen Menge mit Klarnamen, das bietet Missbrauchspotential, wenn die CDU wieder an der Macht ist und es dann Hausdurchsuchungen hagelt.

Hier wäre eine weitere Schwelle mit Verschlüsselung und Pseudonymisierung geboten.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 08.05.2023 16:25]
08.05.2023 16:22:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von gonzo

 
Zitat von catch fire

Ich find's jetzt nicht sonderlich streng, gerade für eine im Prinzip fast-kommerzielle Abgabe?



Verglichen mit Alkohol und Kippen, doch ist es.
Da musst du mit Pech Ausweis an der Tanke vorzeigen



Mit dem Entwurf selbiges für den Scheiß auch einführen. Thema fein. Bierdimpfeln zefix.
08.05.2023 16:25:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
xnaipa

AUP xnaipa 14.01.2016
Lass mein Bir in Ruhe.
08.05.2023 16:27:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Smoking

AUP Smoking 09.09.2023
Pfeil
 
Zitat von catch fire

Automatenhöllen?




 
Zitat von loliger_rofler

Ich finde die Präventionsarbeit wichtig, die hier auch den Vereinen übertragen wird. Mit dem Zwang, zumindest eine geschulte Person zu haben, die Anzeichen von Sucht und Missbrauch erkennt und entsprechende Hilfen an die Mitglieder vermitteln kann, schafft man die Grundlage für ein sehr wichtiges Unterstützernetzwerk.



Funny, that you mention this.

Mein zynischer Take zu dem Thema, nachdem ich vor ~10 Jahren ne Elearning-Plattform für Automatenhöllenbetreiber aufgesetzt habe, mit dem sie ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Schulung ihrer Mitarbeiter abdecken wollten: Ja, nein, vielleicht.

Wird hier, realistisch betrachtet, ähnlich laufen, dass es halt tolle Durchklick-Angebote für die entsprechenden Schulungszwecke gibt, und dann, wie bei jeder Automatenhölle halt, einer da ist der so ein tolles PDF-Zertifikat bekommen hat das man dem OA zeigen kann.

Die Umstände sind natürlich anders, aber wird tendenziell in den meisten Fällen halt trotzdem nur ein Punkt auf der Regulatorien-Checklist sein.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking am 08.05.2023 16:38]
08.05.2023 16:36:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Smoking

 
Zitat von catch fire

Automatenhöllen?




 
Zitat von loliger_rofler

Ich finde die Präventionsarbeit wichtig, die hier auch den Vereinen übertragen wird. Mit dem Zwang, zumindest eine geschulte Person zu haben, die Anzeichen von Sucht und Missbrauch erkennt und entsprechende Hilfen an die Mitglieder vermitteln kann, schafft man die Grundlage für ein sehr wichtiges Unterstützernetzwerk.



Funny, that you mention this.

Mein zynischer Take zu dem Thema, nachdem ich vor ~10 Jahren ne Elearning-Plattform für Automatenhöllenbetreiber aufgesetzt habe, mit dem sie ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Schulung ihrer Mitarbeiter abdecken wollten: Ja, nein, vielleicht.

Wird hier, realistisch betrachtet, ähnlich laufen, dass es halt tolle Durchklick-Angebote für die entsprechenden Schulungszwecke gibt, und dann, wie bei jeder Automatenhölle halt, einer da ist der so ein tolles PDF-Zertifikat bekommen hat das man dem OA zeigen kann.



Sehe ich viel weniger kritisch als Glücksspiel: die Clubs wollen und dürfen keinen Gewinn machen. Entsprechend gibt es keinen Anreiz, hier aktiv faul zu sein. Da es eine verantwortliche Person sein muss, wird das auch eher jemand machen, der Bock drauf hat oder zumindest kein Problem damit, sich mit negativen Folgen des Hobbys auseinanderzusetzen.

Im Verein ist zudem auch die persönliche Beziehung viel enger als zwischen Gastwirt und Spieler, was die Zugänglichkeit erhöht.

Ich würde sagen, mal abwarten. Die Idee ist gut.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 08.05.2023 16:41]
08.05.2023 16:40:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
*Wäre gut, wenn man in den Clubs rauchen dürfte und damit wirklich Socialisen. In Spanien triffst dich da, guckst Fußball und spielst Brettspiele mit nem Dübel im Maul - sowas will ich.
In Amsterdam sind es ja meist einfache Konsumbuden wos ab und zu noch was zu trinken gibt, die Bulldogs mal ausgeschlossen davon.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 08.05.2023 16:47]
08.05.2023 16:46:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Frage
 
Zitat von RageQuit

*Wäre gut, wenn man in den Clubs rauchen dürfte und damit wirklich Socialisen. In Spanien triffst dich da, guckst Fußball und spielst Brettspiele mit nem Dübel im Maul - sowas will ich.
In Amsterdam sind es ja meist einfache Konsumbuden wos ab und zu noch was zu trinken gibt, die Bulldogs mal ausgeschlossen davon.


Raum 1: Cannabis Social Club e.V. - kein Konsum erlaubt!
Raum 2: unrelated brettspielbuffbude e.V. (zufällig die gleichen Mitglieder)
Profit? peinlich/erstaunt
08.05.2023 17:02:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
...
 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Zitat von Nighty

 
Berlin (dpa) - Wer im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen so genannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.



 
- Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.

- Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

- Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.

- Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

- Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.



 
Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.



 
Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.


https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-strenge-regeln-fuer-cannabis-clubs-geplant-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230507-99-600748




könnte man diese regelungen bitte für den besitz und die abgabe von alkoholischen getränken einführen?


08.05.2023 17:21:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von RageQuit

Hast recht, grundsätzlich find ich die Abstandsregeln zu Jugendlichen (und dort wo sie sich aufhalten) schon in Ordnung.
Ich schau mir oft Amateurfußball an weil ich nix zu tun habe, dort stinkts halt im Sommer fast immer nach Gras weil einer an der Seitenlinie bufft. Sein Ding, muss aber echt nicht sein.


Ja, definitiv. Bedeutet nur derzeit im Endeffekt ein Verbot im öffentlichen urbanen Raum. Aber eine einfache Lösung gibt es da sicher nicht. Meine Sorge ist da auch, dass natürlich viele Leute diese 250m ignorieren werden, wenn man halt nirgendwo in der Öffentlichkeit diese einhalten kann. Und dann ist Stress vorprogrammiert und die Leute sagen "ja guckt mal, das funktioniert nicht, die Kiffer halten sich nicht dran!"
08.05.2023 17:28:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Indiana Jones]

tf2_medic.png
250m luftlinie ist in urbaner umgebung auch nicht so ohne weiteres ersichtlich. da finden die cops schon möglichkeiten um "230m nachzuweisen" um leuten auf den sack zu gehen.
08.05.2023 17:37:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Bubatz ab 01.04.2024 legal ( Happy 420! )
« erste « vorherige 1 ... 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 ... 107 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
22.03.2024 11:48:09 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Bubatz bald im Prinzip legal")
22.03.2024 11:38:58 Irdorath hat den Thread-Titel geändert (davor: "Bubatz unter Umständen bald im Prinzip legal")
12.04.2023 23:23:07 statixx hat diesen Thread wieder abgeheftet.
12.04.2023 20:13:35 statixx hat diesen Thread angeheftet.

| tech | impressum