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| Zitat von loliger_rofler
Vielleicht bin ich pharmageschädigt, aber diese Auflagen sind doch für jeden machbar, der eine Exceltabelle bedienen und korrekt wiegen kann.
Sicherlich ist es im Vergleich zu bereits legalen Drogen streng - das ergibt sich aber auch daraus, dass hier effektiv die Produktion eines Betäubungsmittels durch Laien reguliert wird.
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That's the point. Tabak- und Alkoholhersteller haben deutlich strengere Auflagen und entsprechende Nachweispflicht.
Die Hälfte der Regularien bezüglich Produktion klingt anfänglich vielleicht hochtrabend, sollte aber in der Praxis Kleinkram sein.
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| Zitat von [FGS]E-RaZoR
| Zitat von RageQuit
Hast recht, grundsätzlich find ich die Abstandsregeln zu Jugendlichen (und dort wo sie sich aufhalten) schon in Ordnung.
Ich schau mir oft Amateurfußball an weil ich nix zu tun habe, dort stinkts halt im Sommer fast immer nach Gras weil einer an der Seitenlinie bufft. Sein Ding, muss aber echt nicht sein.
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Ja, definitiv. Bedeutet nur derzeit im Endeffekt ein Verbot im öffentlichen urbanen Raum. Aber eine einfache Lösung gibt es da sicher nicht. Meine Sorge ist da auch, dass natürlich viele Leute diese 250m ignorieren werden, wenn man halt nirgendwo in der Öffentlichkeit diese einhalten kann. Und dann ist Stress vorprogrammiert und die Leute sagen "ja guckt mal, das funktioniert nicht, die Kiffer halten sich nicht dran!"
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Einfach sowas an den Aschenbecher schrauben.
Jugendliche im öffentlichen Raum stören doch eh nur. Baut denen halt Skateparks im Gewerbegebiet.
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Sind die Dinger nicht mehr wegen Immissionsschutz illegal?
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Die Abstandsregeln der Clubs dürfen die Länder festlegen. Wird dann keinen einzigen in Bayern geben, gg
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| Zitat von Ameisenfutter
Die Abstandsregeln der Clubs dürfen die Länder festlegen. Wird dann keinen einzigen in Bayern geben, gg
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An allen Grenzübergängen nach Sachsen, Thüringen, Hessen und BaWü seh ich schon "Sparkassenmobile" parken.
Oder 500km zu allen bayrischen Ortschaften, Flensburg auch? Tja, Bayernrecht bricht Bundesrecht. Schada schada Obatzda.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 09.05.2023 12:41]
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| Zitat von Abso
Sind die Dinger nicht mehr wegen Immissionsschutz illegal?
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Jugendliche? Leider noch nicht.
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Mit drei Pflanzen pro Jahr hat man dann aber doch besser nen grünen Daumen. Oder nen Club in der Nähe, je nachdem was die 50g/Monat da dann kosten lohnt sich die ganze Anschaffung für selberbauen evtl. gar nicht.
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Boah das is ja n extralanges Paper.
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| Zitat von Psyke
Mit drei Pflanzen pro Jahr hat man dann aber doch besser nen grünen Daumen. Oder nen Club in der Nähe, je nachdem was die 50g/Monat da dann kosten lohnt sich die ganze Anschaffung für selberbauen evtl. gar nicht.
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Pro erwachsene Person, nicht pro Haushalt. Wenn Du nicht grad alleine lebst, also kein Problem 6 draus zu machen - das ist dann schon eine ordentliche Hausnummer.
Selbst wenn: Im Outdoorbereich kannst Du ziemliche Bäume ziehen, Indoor auch wenn Du platzmäßig nicht eingeschränkt bist. Da braucht man kaum Skills für.
Ansonsten kann Dir keiner nachweisen, ob die fünf Einmachgläser Blüten jetzt von 3 Indoorpflanzen mit Ernte im März oder drei Outdoorpflanzen im Herbst kamen. Es geht zudem auch nur um weibliche blühende Pflanzen, wer also keinen grünen Daumen hat, muss halt entsprechend viele Setzlinge ziehen und bei Start der Blüte männliche Pflanzen und solche mit Mangelerscheinungen killen oder weiterschenken oder auswildern.
Und wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Dir wird hier eher nicht mehr das SEK die Tür eintreten, wenn Du den zweiten Grow schon im November startest, nachdem die Ernte des Jahres eingefahren ist.
Das riecht von der Ausgestaltung her auch danach, als wollte man aus Nachhaltigkeitsgründen den Anbau mit der Kraft der Sonne attraktiver machen als die Energiefressergrowboxen.
Ansonsten werden auch eher Enthusiasten selbst anbauen, wer nur ab und an ein paar Gramm möchte, wird wohl eher passives Clubmitglied werden.
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Balkongrow ist durch Sichtschutz schonmal raus. Im Garten nur im befriedeten Gelände und auch mit Sichtschutz.
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So lange ich keine Wachhunde oder Stacheldraht bräuchte, ez.
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| Zitat von Almi
Balkongrow ist durch Sichtschutz schonmal raus. Im Garten nur im befriedeten Gelände und auch mit Sichtschutz.
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Maschendrahtzaun mit Bambusmatte, ez claps.
Ich wäre ohne Zaun und Sichtschutz auch eher besorgt, dass mir irgendein Knilch die Pflanze kurz vor Ernte klaut.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 09.05.2023 16:29]
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Etwas seltsam finde ich die Kombination aus: Die Anzahl der Mitglieder in einer Anbauvereinigung ist auf maximal 500 begrenzt und In der Rechtsverordnung kann die Anzahl der Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt werden.
Es soll nur so viele Anbauvereinigungsmitglieder wie FDP-Wähler geben...
| Zitat von Almi
Balkongrow ist durch Sichtschutz schonmal raus. Im Garten nur im befriedeten Gelände und auch mit Sichtschutz.
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Woher nimmst du das?
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Hm, der Nürnberger Cannabisverein hat wegen brutelem Ansturm seit 20.4. (lel) einen Aufnahmestop. Schade.
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| Zitat von fiffi
Etwas seltsam finde ich die Kombination aus: Die Anzahl der Mitglieder in einer Anbauvereinigung ist auf maximal 500 begrenzt und In der Rechtsverordnung kann die Anzahl der Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt werden.
Es soll nur so viele Anbauvereinigungsmitglieder wie FDP-Wähler geben...
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Zugeständnis an Södistan, damit man ggf. die Suchtkrüppel aus der Stadt jagen kann. In der Realität wird diese Begrenzung eher nur in konservativen Regionen in der RV aufgenommen, denke ich.
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| Zitat von Psyke
Mit drei Pflanzen pro Jahr hat man dann aber doch besser nen grünen Daumen. Oder nen Club in der Nähe, je nachdem was die 50g/Monat da dann kosten lohnt sich die ganze Anschaffung für selberbauen evtl. gar nicht.
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3 Pflanzen echt quatsch, allgemein das Einschränken ist quatsch.
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| Zitat von fiffi
Etwas seltsam finde ich die Kombination aus: Die Anzahl der Mitglieder in einer Anbauvereinigung ist auf maximal 500 begrenzt und In der Rechtsverordnung kann die Anzahl der Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt werden.
Es soll nur so viele Anbauvereinigungsmitglieder wie FDP-Wähler geben...
| Zitat von Almi
Balkongrow ist durch Sichtschutz schonmal raus. Im Garten nur im befriedeten Gelände und auch mit Sichtschutz.
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Woher nimmst du das?
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§8 (1) iVm §17 (3). Bei letzterem ist ausdrücklich das Wort "Anbauvereinigungen" nicht vorhanden.
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von Psyke
Mit drei Pflanzen pro Jahr hat man dann aber doch besser nen grünen Daumen. Oder nen Club in der Nähe, je nachdem was die 50g/Monat da dann kosten lohnt sich die ganze Anschaffung für selberbauen evtl. gar nicht.
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3 Pflanzen echt quatsch, allgemein das Einschränken ist quatsch.
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Naja, die Begrenzung der Pflanzen für den Eigenbedarf ist nicht unbedingt Quatsch, zumindest in der ersten Phase.
Ziel ist, den Schwarzmarkt auszutrocknen und weiter Handhabe gegen diesen zu behalten. Der Ertrag von 6 mittelmäßigen Pflanzen übers Jahr ist schon so absurd, dass man den als Gelegenheitskiffer niemals aufbrauchen kann und selbst als Zweiergruppe täglicher Nutzer eine ganz massive Toleranz bräuchte, um da in Versorgungsengpässe zu kommen. Entsprechend würdest Du so ein nicht regulierbares Überangebot schaffen, dass sich in illegaler Weitergabe niederschlägt.
Auch interessant ist dahingehend z.B. das Verbot der Herstellung von Konzentraten mit Butan o.ä. - das wird in legalen US-Staaten oft gemacht, wenn jemand Überschuss an Blüten hat und nicht weiss wohin damit.
Das ist allerdings wie Schnapsbrennen mit Explosionsgefahr verbunden und daher sehr sinnvoll zu verbieten, keinen Bock dass mir die Bude abfackelt, weil der Nachbar nach drei Youtubevideos denkt, er kriegt das schon hin.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 09.05.2023 16:50]
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| Zitat von Almi
| Zitat von fiffi
Etwas seltsam finde ich die Kombination aus: Die Anzahl der Mitglieder in einer Anbauvereinigung ist auf maximal 500 begrenzt und In der Rechtsverordnung kann die Anzahl der Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt werden.
Es soll nur so viele Anbauvereinigungsmitglieder wie FDP-Wähler geben...
| Zitat von Almi
Balkongrow ist durch Sichtschutz schonmal raus. Im Garten nur im befriedeten Gelände und auch mit Sichtschutz.
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Woher nimmst du das?
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§8 (1) iVm §17 (3). Bei letzterem ist ausdrücklich das Wort "Anbauvereinigungen" nicht vorhanden.
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Ah, interessant. Über die "visuelle Einsichtnahme" sollte aber auch dringend noch mal jemand drüber lesen.
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Die visuell-optische, okular-orbitale Einsichtsehung
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| Zitat von AJ Alpha
Die visuell-optische, okular-orbitale Einsichtsehung
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>Wenn der langhaarige Hausmeister Dir sagt, dass Du den Antrag auf Finanzierung für das neue Panzoptikum noch etwas aufbügeln sollst.
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Für mich der nervigste Teil, wenn auch nachvollziehbar.
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Melde dich einfach freiwillig für die Wertprüfung vor der Zulassung.
Aber spannend, wusste gar nicht, dass dit BSA so involviert ist.
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| Zitat von catch fire
Melde dich einfach freiwillig für die Wertprüfung vor der Zulassung.
Aber spannend, wusste gar nicht, dass dit BSA so involviert ist.
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Ich finde das Verbot gentechnisch veränderten Cannabis' schwieriger. Damit kann man faktisch keine feminisierten Samen kaufen, weil das technisch gesehen GMOs sind.
Das heisst, man kann erstmal nur Klone sinnvoll nutzen, wenn man wenig Platz hat, da man bei normalen Samen mit einigen männlichen Pflanzen rechnen muss.
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Nach Köln und Münster möchten wahrscheinlich auch Bonn und Düsseldorf Modellkommunen werden. Auftritt CDU:
| In Nordrhein-Westfalen soll es nach Angaben des Gesundheitsministeriums keine Modellregionen für die kontrollierte Cannabis-Abgabe geben. „Grundsätzlich spricht sich das Gesundheitsministerium gegen die Zulassung von Modellvorhaben aus, gerade auch mit Blick auf die Gefahren cannabisbedingter Hirnschädigungen bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der „Rheinischen Post“. „Außerdem hat der Bund bisher keinerlei Lösung vorgelegt, wie die geplanten Modellregionen mit geltendem Völker- und Europarecht vereinbar sein sollen.“ | |
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cannabis-nrw-gesundheitsministerium-gegen-modellvorhaben-18915007.html
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Ich hab gehört, Loro wollte in diesem Monat noch über Bubatz lagerkollern.
Ich habe aber auch gehört, dass er krank war.
Jemand meinte, das kommt bestimmt vom Haschgift, was er sich regelmäßig injeziert.
Tja.
Was stimmt denn jetzt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TemplaR_AGEnt am 24.05.2023 7:12]
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Viele Dinge koennen gleichzeitig wahr sein
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von RageQuit
| Zitat von Psyke
Mit drei Pflanzen pro Jahr hat man dann aber doch besser nen grünen Daumen. Oder nen Club in der Nähe, je nachdem was die 50g/Monat da dann kosten lohnt sich die ganze Anschaffung für selberbauen evtl. gar nicht.
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3 Pflanzen echt quatsch, allgemein das Einschränken ist quatsch.
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Naja, die Begrenzung der Pflanzen für den Eigenbedarf ist nicht unbedingt Quatsch, zumindest in der ersten Phase.
Ziel ist, den Schwarzmarkt auszutrocknen und weiter Handhabe gegen diesen zu behalten. Der Ertrag von 6 mittelmäßigen Pflanzen übers Jahr ist schon so absurd, dass man den als Gelegenheitskiffer niemals aufbrauchen kann und selbst als Zweiergruppe täglicher Nutzer eine ganz massive Toleranz bräuchte, um da in Versorgungsengpässe zu kommen. Entsprechend würdest Du so ein nicht regulierbares Überangebot schaffen, dass sich in illegaler Weitergabe niederschlägt.
Auch interessant ist dahingehend z.B. das Verbot der Herstellung von Konzentraten mit Butan o.ä. - das wird in legalen US-Staaten oft gemacht, wenn jemand Überschuss an Blüten hat und nicht weiss wohin damit.
Das ist allerdings wie Schnapsbrennen mit Explosionsgefahr verbunden und daher sehr sinnvoll zu verbieten, keinen Bock dass mir die Bude abfackelt, weil der Nachbar nach drei Youtubevideos denkt, er kriegt das schon hin.
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Mega schade, ich habe schon lange Bock auf Extrahieren. Ist Extrahieren generell verboten oder nur mit explosiven/gefährlichen Stoffen wie Butan?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Geierkind am 24.05.2023 7:29]
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Thema: Bubatz ab 01.04.2024 legal ( Happy 420! ) |