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| Zitat von mavchen
| Zitat von dr.dentz
| Zitat von mavchen
ich hab mal sowas gehört, das der kreisverkehr als kreuzung gilt, und deshalb nur während des "abbiegevorgangs" benutzt werden darf. Find ich ganz logisch. man dreht ja auch nie auf der kreuzung seine runden. | |
du sprichst dann wohl von den "pizza" kreiseln. also diese nicht würdigen kreisverkehre
das ist mal heavy:
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in welchem land gibbet denn sowas? sieht mir nach italien aus +
€\ ich glaub ich hab den thread kaputt gemacht :P | |
Und jetzt denken wir mal scharf nach, auf welcher Seite die Autos fahren...
Wo gibt's in Europa wohl noch Linksverkehr?
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ich würde das jetzt spontan für einen verkehrsübungsplatz halten...
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| Zitat von _eder
Sagt mal, halten eure Fahrlehrer auch mal zwischendurch bei der Wäscherei an um ihre Wäsche abzuholen? | |
Meine hat sich bei einer Über-Land-Fahrt auch schon Erdbeeren und Blaubeeren bei so einem Stand im Feld gekauft...
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| Zitat von [TSB]Schalentier
| Zitat von ~UDP|AeGiS
Die auf der A3? Die normalen weißen Schilder mit dem roten Kreis. | |
Das ist die Höchstgeschwindigkeit, nicht Richtgeschwindigkeit.
Und auf den vierspurigen (2x2, blabla, whatever), die nicht die Autobahn sind, aber so aussehen, gilt die Höchstgeschwindigkeit von 130, es sei denn es ist anders ausgeschildert, auf der Autobahn darf man schneller fahren, sollte sich aber nach den 130 richten, schneller nur, wenn es der Verkehr ohne Gefährdung anderer zuläßt. | |
siehste genau das meinte ich!
Wenn z.B. so ne 4 Spurige Kraftstraße ist darf man nicht schneller als 130, right? Wärs ne Autobahn dürfte man schon.
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| Zitat von _eder
Sagt mal, halten eure Fahrlehrer auch mal zwischendurch bei der Wäscherei an um ihre Wäsche abzuholen? | |
Eher bei irgendwelchen Bäckereien um sich n Brötchen und nen Kakao oder so holen.
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Oder durchn McDrive...
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Ich hab immer an der selben Stelle wenden geübt und dabei hat er sich nen kaffee aus nem Kaffeehaus geholt
Einmal hab ich die Karre ums Eck geparkt. Das Gesicht hättet ihr sehen müssen
"Ei! Wo ist mein Auto?!?!?!"
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [TDF]Sandmann am 23.08.2004 17:23]
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| Zitat von PsYcHoSeAn*
| Zitat von _eder
Sagt mal, halten eure Fahrlehrer auch mal zwischendurch bei der Wäscherei an um ihre Wäsche abzuholen? | |
Eher bei irgendwelchen Bäckereien um sich n Brötchen und nen Kakao oder so holen. | |
Bei meiner letzten Fahrstunde auf nem Parkplatz an ner Ueberlandsstraße einen polnischen Wurstwagen gesehen, und sich dann mit Grillfleisch fuer den Abend eingedeckt.
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| Zitat von Mr.Floppy
siehste genau das meinte ich!
Wenn z.B. so ne 4 Spurige Kraftstraße ist darf man nicht schneller als 130, right? Wärs ne Autobahn dürfte man schon. | |
Offenbar doch nicht, zumindest wenn ich die Regelung der StVO nicht falsch interpretiere.
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130 ist in der Tat die Höchstgeschwindigkeit. Ansonten kannte ja mal die Trachtengruppe am Straßenrand fragen warum sie da immer so schön blitzen
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ja habs jetzt auch gelesen.
Hatte das echt anders im Kopf.
Ist doch bissle krank wenn man so schnell auf der Kraftstraße fahren darf wie man will solange keine Schilder die Geschw. angeben
/e: Sandmann: lies mal sie StVO und den Link zu Kraftstraßen, da steht eindeutig RICHTGESCHWINDIGKEIT
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mr.Floppy am 23.08.2004 17:31]
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Es hat übrigens nichts mit Kraftfahrstraße zu tun, sondern betrifft alle entsprechend ausgebauten Straßen außerorts.
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das kann doch nicht stimmen
Und warum ist es dann ne Kraftfahrtstraße und keine Autobahn wenn es eh keinen unterscheid gibt?!
Und warum bekommt man dann in der Fahrschule begebracht das da 130 Höchstgeschwindigkeit ist?!
Das werde ich mal recherchieren
//edit
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Die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für PKW auf Bundesstraßen betragen
außerhalb geschlossener Ortschaften max. 100 km/h
innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h
auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens 2 Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung und Fahrtrichtungen baulich getrennt) gilt in Deutschland die gleiche Regelung wie für Autobahnen, mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
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tatsächlich... aber warum haben die säcke mich dann geblitzt?!
Da steht weit und breit keine Begrenzung und es entspricht genau den Bestimmungen... Naja war nur 10 drüber aber trotzdem...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [TDF]Sandmann am 23.08.2004 17:41]
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Scheint irgendwie eine Grauzone zu sein.
€: Ich könnte auch schwören, daß ich das in der Fahrschule anders gelernt habe (naja, ist jetzt knapp sechs Jahre her, aber ich habe ein gutes Gedächtnis).
Und das mit der Kraftfahrstraße: Das bedeutet nur, daß man mind. 60 fahren können muss, um da drauf zu dürfen (im wesentlichen), hat aber ansonsten keinerlei Einfluß auf Geschwindigkeitsregelungen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [TSB]Schalentier am 23.08.2004 17:45]
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Thema: Driving School Vol. II ( Bitte Rückwärts in den Thread einparken... ) |