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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Driving School Vol. II ( Bitte Rückwärts in den Thread einparken... )
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mavchen

mavchen
So wie ihr die Prüfung hier Schildert, hab ich da jetzt schon keinen bock drauf :P

€\ und für so nen schmarn ne neue seite
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 20.08.2004 14:52]
20.08.2004 14:52:39  Zum letzten Beitrag
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[SFoR]-RedEagle

Phoenix
Meine Fahrprüfung war recht knapp bestanden, war einfach sehr aufgeregt und unsicher, so dass ich die Nacht vor der Prüfung auch kein Auge zubekommen habe.
Die Quittung war dann, dass ich gleich am Anfang bei der Ausfahrt vom Dekraparkplatz nicht geblinkt habe, ich ein "3,5t"-Schild als "30"-Schild interpretiert habe, nach einer 30-Begrenzung für eine Baustelle nicht gleich wieder beschleunigte, am Berg ohne Handbremse angefahren bin, und nicht realisiert habe, wie ich an einer Stelle umkehren sollte ( auf nem großen Parkplatz, ich sollte eigentlich nur um eine Parkbuchtenreihe rumfahren, habe aber irgendwo was gesucht, wo ich ne 3-Punktwende machen konnte, weil wir das immer so geübt hatten ).
Außerdem habe ich teilweise viel zu weit entfernten Verkehr noch durchgelassen. Ich hätte mir den Lappen nicht gegeben aber nachdem mich der Prüfer zugeschissen hat, bekam ich ihn doch in die Hand gedrückt Breites Grinsen

Leider habe ich vor einigen Wochen einen Unfall gehabt, nachdem ich erst 4 Monate den Führerschein besitze, und die Polizei hat die Situation als Vorfahrtsdelikt gewertet, in dem ich volle Schuld bekomme. Die Zeugen und ich sehen das zwar anders, aber die "netten" Menschen in Grün haben mir vorgetragen, dass ich ohne eine Rechtsschutzversicherung günstiger komme, wenn ich alles alleine zahle und den Vorwurf akzeptiere.
20.08.2004 15:12:54  Zum letzten Beitrag
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Gipsy

Phoenix
Na Psychosean wie siehts aus?
20.08.2004 15:54:23  Zum letzten Beitrag
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PsYcHoSeAn*

AUP PsYcHoSeAn* 14.05.2011
war easy. nach 30 minuten bestanden
durfte ihn zum einkaufen fahren, dann kurz rückwärts einparken und das wars.
20.08.2004 16:09:48  Zum letzten Beitrag
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bratfisch

Deutscher BF
 
Zitat von PsYcHoSeAn*
war easy. nach 30 minuten bestanden
durfte ihn zum einkaufen fahren, dann kurz rückwärts einparken und das wars.


Herzlichen Glückwunsch
20.08.2004 16:11:04  Zum letzten Beitrag
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[I.E.F.]BaseDefender

Mods-Gorge
Mit was für Anhängern darf ich genau mit der Klasse B fahren?
20.08.2004 16:21:31  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
Ich glaub gesamtgewicht vom zug 3,5t, wobei der anhänger nicht schwerer sein darf, als das zulässige gesamtgewicht des autos... haut mich wenns falsch ist
20.08.2004 16:30:39  Zum letzten Beitrag
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Ball

Ball
Maximales zulässiges Gesamtgewicht 750kg.

Gibt da noch so ne vermockte Sonderregel, irgendie wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und beide zusammen weniger als 3,5t wiegen. Oder so.

Ball
20.08.2004 16:31:34  Zum letzten Beitrag
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flavour

flavour
...
Yay, glückwunsch Psycho.
20.08.2004 16:33:37  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
betruebt gucken
Hab mich gerade angemeldet - Montag erste Theoriestunde.
20.08.2004 16:50:27  Zum letzten Beitrag
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Gipsy

Phoenix
... Glückwunsch PS*!
(17:01:46) (@Gipsy) hey sparo
(17:01:48) (+Hotsch) traurig
(17:01:50) (@Gipsy) ps hat nu seinen lapp0rn
(17:01:52) (@Gipsy) und du nicht.
(17:01:55) (@Gipsy) ich würd mich an deiner stelle schämen
(17:02:08) (+Sparschwein)
(17:02:10) (+Hotsch) ps hat ihn auch nötiger
(17:02:14) (+Sparschwein) woher weißt du dass er seinen lappen hat?
(17:02:18) ?? quit: (Lord^wech) (Stoned@pD95F3CBF.dip.t-dialin.net) (Signed off)
(17:02:21) (+Sparschwein) hat er es dir
(17:02:25) (+Hotsch) damit er nicht immer soviel schwitzt wenn er nach mc donalds fährt
(17:02:25) (+Sparschwein) erzählt? seinem besten icq freund
(17:02:29) ([-SSH-]Ball) [17:05:10] <Hotsch> ps hat ihn auch nötiger <- meinst du er fährt den weg vom kühlschrank zum PC jetzt mit dem Auto?
(17:02:43) ?? join: (AK^kotzt) (~AK@pD9E8EC21.dip.t-dialin.net)
(17:02:44) ?? mode: (Q) sets (+o AK^kotzt)
(17:02:44) (@Gipsy) klar spar
(17:03:04) (+Hotsch) das auch
(17:03:15) (+Hotsch) aber der weg zum nächsten mc donalds ist beschwerlich
(17:03:19) (@Dober_) der kühlschrank ist ja ein tiefkühlraum
(17:03:33) (+Sparschwein) meterhoch stapeln sich die poizzakartons
(17:03:42) (@Dober_) und da kann er nun mit dem wagen reinfahren
(17:03:44) (@Gipsy) hey
(17:03:51) (@Gipsy) seid ma nich so böse
20.08.2004 17:03:59  Zum letzten Beitrag
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PsYcHoSeAn*

AUP PsYcHoSeAn* 14.05.2011
Mein bester #pot-Freund is ja gar nich dabei. Verriegelt der schonma die Tür weil er Angst kriegt?
20.08.2004 18:06:26  Zum letzten Beitrag
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TheWomanizer

Leet
Weil ich den Autothread grad nicht finde...

Unser Nachbar hat mich gestern angefiggt ich würde sicher 50-60 in der 30er Zone fahren und damit seine Kinder gefährden. Ich fahre jedoch wirklich nie mehr als 30. Ist halt einfach ne Kurvenstrasse, und da sind 30 km/h eigentlich auch schon fast zu viel.

Naja, jedenfalls komm ich vor ner Stunde heim und meine Mutter erzählt mir das heute den ganzen Tag 2 Streifen am Anfang und am Ende unserer Strasse mit Laserpistolen gewartet haben... Wahrscheinlich auf mich... Ich hab mich echt totgelacht... Breites Grinsen

Naja, mir kanns egal sein, mehr als 30 fahr ich nicht, daher können sie mir nix, gar niiiiiiiiiiiix! so! peinlich/erstaunt
20.08.2004 21:31:22  Zum letzten Beitrag
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[I.E.F.]BaseDefender

Mods-Gorge
Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Kraftfahrstraße und einer Autobahn sagen?
22.08.2004 21:06:33  Zum letzten Beitrag
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Zipper

zipper
 
Zitat von [I.E.F.]BaseDefender
Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Kraftfahrstraße und einer Autobahn sagen?



Autbahn hat immer Mindestens 2 bauchlich getrennte Fahrbahnen, ne Kraftfahrstraße muss das nicht haben, kann aber.
22.08.2004 21:13:54  Zum letzten Beitrag
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KingGinord

kingginord
 
Zitat von Ball
Nagut, ok. Theorieprüfung (0 Fehler) ist ja jetzt auch schon wieder 2 Monate her... *hust*

Woah Knoobzen, das ist aber mal scheißteuer!

Ich hab 25€ für ne normale Fahrstunde bezahlt, 35€ für die Sonderfahrten. 150€ Grundgebühr, Rest ungefähr gleich.

mit den Augen rollend Ball




das is verdammt billig, ich hab für sonderfahrten wesentlich mehr bezahlt und für normale schon als "massenrabatt" wegen vilene leuten immer noch mehr...
22.08.2004 21:20:04  Zum letzten Beitrag
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Mr.Floppy

mr_floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?
22.08.2004 21:21:01  Zum letzten Beitrag
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KingGinord

kingginord
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



130 km/h ist richtgeschwindigkeit, sobald keine geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist und die vorraussetzung von 130 als richtgeschwindigkeit herrscht kannst du so schnell fahren wie du willst.
22.08.2004 21:23:36  Zum letzten Beitrag
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Mr.Floppy

mr_floppy
 
Zitat von KingGinord
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



130 km/h ist richtgeschwindigkeit, sobald keine geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist und die vorraussetzung von 130 als richtgeschwindigkeit herrscht kannst du so schnell fahren wie du willst.



Aber ne Kraftfahrstraße mit 2 Fahrstreifen für jede Seiet muss ja nicht gleich ne autobahn sein oder nicht?
Und die Richtgeschwindigkeit gilt doch auf Autobahnen oder nicht?
22.08.2004 21:27:10  Zum letzten Beitrag
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Gloaming

Arctic
Ist ja auch keine, hat aber auch Richtgeschwindigkeit 130km/h, sobald mindestens 2 baulich voneinander getrennte Fahrstreifen vorahnden sind
22.08.2004 21:44:49  Zum letzten Beitrag
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[TSB]Schalentier

schalentier
... Höchst...
22.08.2004 21:47:04  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von KingGinord
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



130 km/h ist richtgeschwindigkeit, sobald keine geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist und die vorraussetzung von 130 als richtgeschwindigkeit herrscht kannst du so schnell fahren wie du willst.



War die Richtgewschwindigkeit eigentlich nicht mal 120? Falls nein, ist es irgendwie unlogisch, dass es keine 130 km/h Begrenzungsschilder gibt, sondern nur 120 km/h.
22.08.2004 23:22:40  Zum letzten Beitrag
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igor]2

Phoenix
 
Zitat von gwc
 
Zitat von KingGinord
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



130 km/h ist richtgeschwindigkeit, sobald keine geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist und die vorraussetzung von 130 als richtgeschwindigkeit herrscht kannst du so schnell fahren wie du willst.



War die Richtgewschwindigkeit eigentlich nicht mal 120? Falls nein, ist es irgendwie unlogisch, dass es keine 130 km/h Begrenzungsschilder gibt, sondern nur 120 km/h.


A3 Koeln-Frankfurt, 130-Schilder soviel dein Herz begehrt.
22.08.2004 23:26:14  Zum letzten Beitrag
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[TSB]Schalentier

schalentier
Blau oder weiß mit rotem Kreis?
22.08.2004 23:28:02  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von igor]2
 
Zitat von gwc
 
Zitat von KingGinord
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



130 km/h ist richtgeschwindigkeit, sobald keine geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist und die vorraussetzung von 130 als richtgeschwindigkeit herrscht kannst du so schnell fahren wie du willst.



War die Richtgewschwindigkeit eigentlich nicht mal 120? Falls nein, ist es irgendwie unlogisch, dass es keine 130 km/h Begrenzungsschilder gibt, sondern nur 120 km/h.


A3 Koeln-Frankfurt, 130-Schilder soviel dein Herz begehrt.



Hab hier noch kein Einziges gesehen.
22.08.2004 23:31:03  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
 
Zitat von Mr.Floppy
und Kraftfahrstraße ist maximal speed 130km/h oder?



kraftfahrstraße hat ne richtgeschwindigkeit von 130km/h. das trifft aber nur zu, wenn beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind!! (Dazu zählt nicht die doppelte Mittellinie). Ansonsten 100, wie auf der Landstraße. Oder Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Schildern angegeben sind.

€\ und morgen abend hab ich ne nachtfahrt... wird lustig, da meine freundin mitfährt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 22.08.2004 23:32]
22.08.2004 23:31:28  Zum letzten Beitrag
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[I.E.F.]BaseDefender

Mods-Gorge
So habe morgen Theorie. Noch eine Frage hätte ich.

Das mit den Anhägerlasten ist seeehr rätselhaft.

Es gibt da eine Frage. Mein PKW hat folgende Daten:

Leermasse 900kg; zulässige Gesamtmasse 1400kg; zulässige Anhängelast 1000kg

Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

[ ] 950kg
[x] 850kg
[ ] 1000kg

Richtig sind nur 850kg. Also denke ich mir, dass die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Autos nicht übersteigen darf. Aber wieso habe ich dann die Angabe, dass die Anhängelast bis 1000kg geht. Wieso sollten die sowas in die Papiere schreiben wenn man so viel eh nicht mitnehmen darf?!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [I.E.F.]BaseDefender am 22.08.2004 23:33]
22.08.2004 23:32:22  Zum letzten Beitrag
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~UDP|AeGiS

udp_aegis
Die auf der A3? Die normalen weißen Schilder mit dem roten Kreis.

Und auf diesen Kraftstraßen (Also diese "Baulich getrennten" blabla) gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h, oder halt das was ausgeschildert ist. Innerhalb einer Ortschaft gilt hier Höchstgeschwindigkeit 50km/h!

Alles genau erklärt, falls mir wer nicht glaubt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von ~UDP|AeGiS am 22.08.2004 23:35]
22.08.2004 23:33:04  Zum letzten Beitrag
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[TSB]Schalentier

schalentier
 
Zitat von ~UDP|AeGiS
Die auf der A3? Die normalen weißen Schilder mit dem roten Kreis.



Das ist die Höchstgeschwindigkeit, nicht Richtgeschwindigkeit.

Und auf den vierspurigen (2x2, blabla, whatever), die nicht die Autobahn sind, aber so aussehen, gilt die Höchstgeschwindigkeit von 130, es sei denn es ist anders ausgeschildert, auf der Autobahn darf man schneller fahren, sollte sich aber nach den 130 richten, schneller nur, wenn es der Verkehr ohne Gefährdung anderer zuläßt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [TSB]Schalentier am 22.08.2004 23:36]
22.08.2004 23:34:17  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
 
Zitat von [I.E.F.]BaseDefender
So habe morgen Theorie. Noch eine Frage hätte ich.

Das mit den Anhägerlasten ist seeehr rätselhaft.

Es gibt da eine Frage. Mein PKW hat folgende Daten:

Leermasse 900kg; zulässige Gesamtmasse 1400kg; zulässige Anhängelast 1000kg

Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

[ ] 950kg
[x] 850kg
[ ] 1000kg

Richtig sind nur 850kg. Also denke ich mir, dass die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Autos nicht übersteigen darf. Aber wieso habe ich dann die Angabe, dass die Anhängelast bis 1000kg geht. Wieso sollten die sowas in die Papiere schreiben wenn man so viel eh nicht mitnehmen darf?!




Die Frage trifft auf den Führerschein B zu.. hatte die frage auch letztens. Der Anhänger darf nur schwerer sein, als die Leermasse des Autos wenn du den BE Schein hast. Hat was mit Fahrverhalten und so zu tun.

BE Scheininhaber haut mich wenns falsch ist :P
22.08.2004 23:34:55  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Driving School Vol. II ( Bitte Rückwärts in den Thread einparken... )
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