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"Anteilig" -> Fahrtenbuch mit Krankenbesuchen, Problem solved
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Ja nee. Ein Fahrtenbuch wurde ja geführt und Krankenbesuche von Zahnärzten sind ja auch eher ungewöhnlich
Das interessante daran ist eher, dass ein Finanzgericht die Kompetenz besitzt zu beurteilen, ob ein Ferrari angemessen ist oder nicht. In diesem Fall hält man das für einen Zahnarzt wohl nicht angemessen...
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Warum kann man in Elster-Online noch das Lohnsteuerformular für 2011 auswählen? Ich dachte, dass der Stichtag für 2011 der 31.12.2015 gewesen wäre.
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Denkbar wäre zum Beispiel, dass dir plötzlich noch einfällt, dass du bislang unbekannte Zinseinnahmen aus dem Ausland hast und diese nachträglich angeben möchtest ;-)
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An die Fachleute hier: Gehen wir davon aus jemand hat im Ausland gearbeitet, auch dort wochentags eine Unterkunft gehabt. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt (d.h. am Wochenende, Status Grenzgänger) sind aber in Deutschland. Allerdings nur gemeinsam mit den Eltern in deren Haus gemeldet, keine Miete, kein eigener Haushalt. Lohnsteuer wurde im Ausland einbehalten, aber Gehalt muss natürlich in GER im Progressionsvorbehalt angegeben werden. Verstehe ich Elster richtig, das unter diesen Vorraussetzungen die Kosten für die Bleibe am Arbeitsort nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?
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Hätte man einen abgeschlossenen Wohnbereich oder in der Zeit einer doppelten Haushaltsführung sich finanziell am Haushalt der Eltern beteiligt, so wären die Kosten zu berücksichtigen. Ohne eines von beiden nicht. Es sind also lediglich drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen zu berücksichtigen
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+Fahrtkosten (über die Grenze)?
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Apropros Fahrtkosten. Ist es sinnvoller die jeden Monat zu bekommen oder kommt da vielleicht sogar mehr bei rum wenn man die sich einmal für das ganze Jahr auszahlen lässt?
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| Zitat von KBKlöpse
Apropros Fahrtkosten. Ist es sinnvoller die jeden Monat zu bekommen oder kommt da vielleicht sogar mehr bei rum wenn man die sich einmal für das ganze Jahr auszahlen lässt?
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Wenn du sie dir monatlich auszahlen lässt, kannst du sie bei der Bank deines Vertrauens für 0,05% anlegen. Zinseszins for the win!
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Was Kirschbonbon damit sagen möchte: bis 0,30 Euro je Kilometer ist eh Steuerfrei, deshalb ist es egal ob laufend ausbezahlt wird oder einmalig.
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Wo wir gerade bei Fahrtkosten sind, folgender fiktiver Fall:
Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen.
Die Leasingrate wird über Entgeltumwandlung aus dem Brutto bedient.
Da auch private Nutzung erlaubt ist, versteuert der Mitarbeiter 1% des BLP als gelwerten Vorteil.
Da der Mitarbeiter extrem viel beruflich unterwegs ist, liegt bei ihm keine erste Tätigkeitsstätte vor.
Hätte der Mitarbeiter am Ende des Jahres für die Steuererklärung irgendeinen Vorteil (z.B. Minderung des geldwerte nVoteil), wenn er im Jahr ein Fahrtenbuch führt und genau darstellen kann welche Fahrt beruflich und welche privat war?
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Nicht für die Steuererklärung, wohl aber für den Arbeitgeber zwecks Korrektur der Lohnabrechnungen. In der Steuererklärung wäre es zu spät, insbesondere auch für zu viel angeführte sv Beiträge.
Am besten also dem AG vor der Dezemberabrechnung das Fahrtenbuch einreichen.
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Das mit dem "Da der Mitarbeiter extrem viel beruflich unterwegs ist, liegt bei ihm keine erste Tätigkeitsstätte vor." sollte ich ggf. noch konkretisieren.
Dadurch dass keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, werden Fahrten ins Büro nicht pauschal mit 0,03% und auch nicht konkret mit 0,002% je angefallener Fahrt versteuert.
Bringt in dem Fall ein Fahrtenbuch am Ende des Jahres noch einen Vorteil?
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Naja das ist (Switchie) schon klar.
Dadurch ist halt "nur" die Privatnutzung relevant.
Es bringt halt immer dann einen Vorteil, wenn es günstiger d.h. der zu versteuernde "Vorteil" geringer (d.h. grob gesagt Kosten x Privatanteil < Wert von 1 Prozent Nutzung) ist (und der Aufwand den Steuervorteil Wert ist )
Hat jetzt nicht unbedingt so viel mit der Geschichte der 0.03 Prozent Versteuerung zu tun, außer dass man sich dort den Vergleich spart.
/ potdroid schluckt die Prozent Zeichen
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 04.11.2016 18:59]
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Hellas,
hätte 2 Fragen:
1) Ich bin Vollzeiterwerbstätig und mache nebenbei ein Fernstudium. Jetzt setze ich schon einen Notebook über 3 Jahre ab (2015 angefangen). Kann ich nun einen Desktop PC parallel über 3 Jahre absetzen, mit der Begründung ihn fürs Studium zu brauchen (sagen wir mal zum Rendern z.b., da dass Notebook nicht performant genug ist)?
2) Ich habe nun endlich eine Wohnung mit getrennten Arbeitszimmer. Betreibe auch des öfteren Homeoffice, was mir mein Arbeitgeber auch bestätigen könnte. Wie sind da die Richtlinien, damit ich das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, sprich wieviel Arbeitszeit müsste ich theoretisch in dem Arbeitszimmer verbringen?
Besten dank.
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Kurze Antworten:
1) Versuchen kann man es
2) Solange du "auch" Homeoffice machst und beim Arbeitgeber selbst ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, geht das nicht
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Besten Dank! Wurde die Arbeitszimmerregelung mal gekippt? Ich dachte da wäre mal was mit 50% Nutzung im Raum gewesen.
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Das bezieht sich ja alles auf die sog. "Arbeitsecke" ;-)
Bei einem vollständigen Raum als Arbeitszimmer und der Bestätigung des AG, dass teilweise kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sehe ich erst einmal kein Problem. Allerdings stellt sich das FA in vielen Fällen quer, insbesondere bei der Definition "teilweise"
So gibt es zum Beispiel Fälle, bei denen 1 Tag pro Woche homeoffice nicht anerkannt wurden, weil gem. Definition ja doch ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Hier gilt wie immer "kommt drauf"
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Ich habe für letztes Jahr erstmalig meine Reiseabrechnungen sowie Auslandsaufenthalte angegeben. Zu diesen Zeiträumen will das Finanzamt von meinem Arbeitgeber nun die Zahlungen meines Arbeitgebers an mich aufgelistet haben, was ziemlich schwer ist, da ich monatliche Rückzahlungen bekomme die nicht nur für meine Aufenthalte ausserhalb meines Büros bekomme.
Was für ein Hintergrund hat das ganze? Ist das steuerlich zu meinem Nachteil oder Vorteil relevant? Ich will mir ungern diesen Aufwand geben, da dies eine langwierige Sache über unsere Personalabteilung in Polen ist, was würde passieren wenn ich die gesetzte Frist verstreichen lasse?
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Mal wieder der Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung vorgenommen werden kann und darf.
Die Anfrage könnte unterschiedlichster Natur sein, kommt auf den Sachverhalt an. Verstehe aber nicht was dein AG damit zu schaffen hat, können ja auch Zahlungseingänge auf deinem Konto sein.
§90 AO bestimmt deine Mitwirkungspflichten
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Die wollen halt wissen, was du steuerfrei erstattet bekommen hast, weil du insoweit ja auch keine Kosten geltend machen kannst.
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Kurze Frage zum Elster Online Portal:
Registriert, authentifiziert, Steuererklärung erstellt und übermittelt mittels dieser Authentifizierungsdatei. Im Postfach befindet sich aber keine Mitteilung darüber, dass das angekommen ist. Ist dann was schief gelaufen?
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Bei mir ging es durch mit einer 200 ¤ graka.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 14.12.2016 19:44]
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| Zitat von Atani
Eigentlich bekommt man keine Mitteilung, dass es angekommen ist (die Übermittlung wird aber zumindest in meinem Programm angezeigt).
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Frage zum Absetzen eines Desktop-Rechners, den ich auch für die Arbeit nutzen möchte. Ich habe dort auf der Rechnung zusätzlich eine Spiele-Graka stehen. Die kann ich natürlich nicht mit absetzen, oder?
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Gibt ja auch durchaus "Arbeitsanwendungen" die eine leistungsstarke GPU vorraussetzen. 4k Pornos zum Beispiel
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Angenommen man fährt jeden Tag 40-45km (einfacher Weg) zur Arbeitsstelle. Lohnt es sich dann eine Lohnsteuerermäßigung zu beantragen oder sollte man lieber eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen?
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| Zitat von K4ll1mer0
Angenommen man fährt jeden Tag 40-45km (einfacher Weg) zur Arbeitsstelle. Lohnt es sich dann eine Lohnsteuerermäßigung zu beantragen oder sollte man lieber eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen?
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LSt-Ermäßigungsantrag = Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Musst du wohl entscheiden, ob monatlich ein bisschen Netto mehr oder erst in einer Summe
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Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |