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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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Switchie

switchie
...
http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/jum1/JuM/Finanzgericht_BW/Pressemitteilungen/PM_14_2016%20Vorsteuerabzug%20Ferrari.pdf

 
Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen und sind (anteilig) unangemessen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2016 - 1 K 3386/15).



FG ganz schön LoPo unterwegs
14.10.2016 10:31:44  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
"Anteilig" -> Fahrtenbuch mit Krankenbesuchen, Problem solved
14.10.2016 14:34:15  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ja nee. Ein Fahrtenbuch wurde ja geführt und Krankenbesuche von Zahnärzten sind ja auch eher ungewöhnlich Augenzwinkern

Das interessante daran ist eher, dass ein Finanzgericht die Kompetenz besitzt zu beurteilen, ob ein Ferrari angemessen ist oder nicht. In diesem Fall hält man das für einen Zahnarzt wohl nicht angemessen...
14.10.2016 15:24:26  Zum letzten Beitrag
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[CSF]Omega

Arctic
Warum kann man in Elster-Online noch das Lohnsteuerformular für 2011 auswählen? Ich dachte, dass der Stichtag für 2011 der 31.12.2015 gewesen wäre.
27.10.2016 21:55:59  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Denkbar wäre zum Beispiel, dass dir plötzlich noch einfällt, dass du bislang unbekannte Zinseinnahmen aus dem Ausland hast und diese nachträglich angeben möchtest ;-)
27.10.2016 23:17:05  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
An die Fachleute hier: Gehen wir davon aus jemand hat im Ausland gearbeitet, auch dort wochentags eine Unterkunft gehabt. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt (d.h. am Wochenende, Status Grenzgänger) sind aber in Deutschland. Allerdings nur gemeinsam mit den Eltern in deren Haus gemeldet, keine Miete, kein eigener Haushalt. Lohnsteuer wurde im Ausland einbehalten, aber Gehalt muss natürlich in GER im Progressionsvorbehalt angegeben werden. Verstehe ich Elster richtig, das unter diesen Vorraussetzungen die Kosten für die Bleibe am Arbeitsort nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?
28.10.2016 9:06:46  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Hätte man einen abgeschlossenen Wohnbereich oder in der Zeit einer doppelten Haushaltsführung sich finanziell am Haushalt der Eltern beteiligt, so wären die Kosten zu berücksichtigen. Ohne eines von beiden nicht. Es sind also lediglich drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen zu berücksichtigen
28.10.2016 9:36:38  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
+Fahrtkosten (über die Grenze)?
28.10.2016 12:12:13  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Apropros Fahrtkosten. Ist es sinnvoller die jeden Monat zu bekommen oder kommt da vielleicht sogar mehr bei rum wenn man die sich einmal für das ganze Jahr auszahlen lässt?
28.10.2016 13:13:28  Zum letzten Beitrag
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Kirschbonbon

Guerilla
verschmitzt lachen
 
Zitat von KBKlöpse

Apropros Fahrtkosten. Ist es sinnvoller die jeden Monat zu bekommen oder kommt da vielleicht sogar mehr bei rum wenn man die sich einmal für das ganze Jahr auszahlen lässt?



Wenn du sie dir monatlich auszahlen lässt, kannst du sie bei der Bank deines Vertrauens für 0,05% anlegen. Zinseszins for the win!
30.10.2016 12:40:34  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Was Kirschbonbon damit sagen möchte: bis 0,30 Euro je Kilometer ist eh Steuerfrei, deshalb ist es egal ob laufend ausbezahlt wird oder einmalig.
30.10.2016 16:55:06  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Wo wir gerade bei Fahrtkosten sind, folgender fiktiver Fall:

Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen.
Die Leasingrate wird über Entgeltumwandlung aus dem Brutto bedient.
Da auch private Nutzung erlaubt ist, versteuert der Mitarbeiter 1% des BLP als gelwerten Vorteil.
Da der Mitarbeiter extrem viel beruflich unterwegs ist, liegt bei ihm keine erste Tätigkeitsstätte vor.

Hätte der Mitarbeiter am Ende des Jahres für die Steuererklärung irgendeinen Vorteil (z.B. Minderung des geldwerte nVoteil), wenn er im Jahr ein Fahrtenbuch führt und genau darstellen kann welche Fahrt beruflich und welche privat war?
04.11.2016 11:59:33  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Nicht für die Steuererklärung, wohl aber für den Arbeitgeber zwecks Korrektur der Lohnabrechnungen. In der Steuererklärung wäre es zu spät, insbesondere auch für zu viel angeführte sv Beiträge.

Am besten also dem AG vor der Dezemberabrechnung das Fahrtenbuch einreichen.
04.11.2016 14:39:56  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das mit dem "Da der Mitarbeiter extrem viel beruflich unterwegs ist, liegt bei ihm keine erste Tätigkeitsstätte vor." sollte ich ggf. noch konkretisieren.

Dadurch dass keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, werden Fahrten ins Büro nicht pauschal mit 0,03% und auch nicht konkret mit 0,002% je angefallener Fahrt versteuert.

Bringt in dem Fall ein Fahrtenbuch am Ende des Jahres noch einen Vorteil?
04.11.2016 18:47:04  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Naja das ist (Switchie) schon klar.
Dadurch ist halt "nur" die Privatnutzung relevant.
Es bringt halt immer dann einen Vorteil, wenn es günstiger d.h. der zu versteuernde "Vorteil" geringer (d.h. grob gesagt Kosten x Privatanteil < Wert von 1 Prozent Nutzung) ist (und der Aufwand den Steuervorteil Wert ist Breites Grinsen)
Hat jetzt nicht unbedingt so viel mit der Geschichte der 0.03 Prozent Versteuerung zu tun, außer dass man sich dort den Vergleich spart.

/ potdroid schluckt die Prozent ZeichenHaare zu Berge stehenHaare zu Berge stehenHaare zu Berge stehen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 04.11.2016 18:59]
04.11.2016 18:57:55  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Hellas,

hätte 2 Fragen:
1) Ich bin Vollzeiterwerbstätig und mache nebenbei ein Fernstudium. Jetzt setze ich schon einen Notebook über 3 Jahre ab (2015 angefangen). Kann ich nun einen Desktop PC parallel über 3 Jahre absetzen, mit der Begründung ihn fürs Studium zu brauchen (sagen wir mal zum Rendern z.b., da dass Notebook nicht performant genug ist)?

2) Ich habe nun endlich eine Wohnung mit getrennten Arbeitszimmer. Betreibe auch des öfteren Homeoffice, was mir mein Arbeitgeber auch bestätigen könnte. Wie sind da die Richtlinien, damit ich das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, sprich wieviel Arbeitszeit müsste ich theoretisch in dem Arbeitszimmer verbringen?

Besten dank.
23.11.2016 11:25:38  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Kurze Antworten:

1) Versuchen kann man es

2) Solange du "auch" Homeoffice machst und beim Arbeitgeber selbst ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, geht das nicht
23.11.2016 11:33:52  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Besten Dank! Wurde die Arbeitszimmerregelung mal gekippt? Ich dachte da wäre mal was mit 50% Nutzung im Raum gewesen.
23.11.2016 12:25:52  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Das stand tatsächlich im Raum, jedoch hat der Große Senat des BFH das dieses Jahr verworfen

/ also genau genommen letztes Jahr, die Veröffentlichung/Pressemitteilung war aber von diesem Jahr
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 23.11.2016 20:35]
23.11.2016 20:34:47  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Das bezieht sich ja alles auf die sog. "Arbeitsecke" ;-)

Bei einem vollständigen Raum als Arbeitszimmer und der Bestätigung des AG, dass teilweise kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sehe ich erst einmal kein Problem. Allerdings stellt sich das FA in vielen Fällen quer, insbesondere bei der Definition "teilweise"

So gibt es zum Beispiel Fälle, bei denen 1 Tag pro Woche homeoffice nicht anerkannt wurden, weil gem. Definition ja doch ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Hier gilt wie immer "kommt drauf"
23.11.2016 20:43:34  Zum letzten Beitrag
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FBKC

Arctic
Ich habe für letztes Jahr erstmalig meine Reiseabrechnungen sowie Auslandsaufenthalte angegeben. Zu diesen Zeiträumen will das Finanzamt von meinem Arbeitgeber nun die Zahlungen meines Arbeitgebers an mich aufgelistet haben, was ziemlich schwer ist, da ich monatliche Rückzahlungen bekomme die nicht nur für meine Aufenthalte ausserhalb meines Büros bekomme.

Was für ein Hintergrund hat das ganze? Ist das steuerlich zu meinem Nachteil oder Vorteil relevant? Ich will mir ungern diesen Aufwand geben, da dies eine langwierige Sache über unsere Personalabteilung in Polen ist, was würde passieren wenn ich die gesetzte Frist verstreichen lasse?
04.12.2016 13:55:46  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Mal wieder der Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung vorgenommen werden kann und darf.

Die Anfrage könnte unterschiedlichster Natur sein, kommt auf den Sachverhalt an. Verstehe aber nicht was dein AG damit zu schaffen hat, können ja auch Zahlungseingänge auf deinem Konto sein.

§90 AO bestimmt deine Mitwirkungspflichten
04.12.2016 14:26:43  Zum letzten Beitrag
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pr0mill0

AUP pr0mill0 06.05.2008
Die wollen halt wissen, was du steuerfrei erstattet bekommen hast, weil du insoweit ja auch keine Kosten geltend machen kannst.
04.12.2016 16:30:54  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Kurze Frage zum Elster Online Portal:

Registriert, authentifiziert, Steuererklärung erstellt und übermittelt mittels dieser Authentifizierungsdatei. Im Postfach befindet sich aber keine Mitteilung darüber, dass das angekommen ist. Ist dann was schief gelaufen?
07.12.2016 13:41:56  Zum letzten Beitrag
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Atani

Arctic
14.12.2016 15:36:03  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
Bei mir ging es durch mit einer 200 ¤ graka.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 14.12.2016 19:44]
14.12.2016 19:42:09  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
 
Zitat von Atani

Eigentlich bekommt man keine Mitteilung, dass es angekommen ist (die Übermittlung wird aber zumindest in meinem Programm angezeigt).

--

Frage zum Absetzen eines Desktop-Rechners, den ich auch für die Arbeit nutzen möchte. Ich habe dort auf der Rechnung zusätzlich eine Spiele-Graka stehen. Die kann ich natürlich nicht mit absetzen, oder?


Gibt ja auch durchaus "Arbeitsanwendungen" die eine leistungsstarke GPU vorraussetzen. 4k Pornos zum Beispiel
14.12.2016 20:23:38  Zum letzten Beitrag
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K4ll1mer0

AUP K4ll1mer0 04.12.2012
Angenommen man fährt jeden Tag 40-45km (einfacher Weg) zur Arbeitsstelle. Lohnt es sich dann eine Lohnsteuerermäßigung zu beantragen oder sollte man lieber eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen?
19.12.2016 10:26:03  Zum letzten Beitrag
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Atani

Arctic
19.12.2016 10:53:59  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von K4ll1mer0

Angenommen man fährt jeden Tag 40-45km (einfacher Weg) zur Arbeitsstelle. Lohnt es sich dann eine Lohnsteuerermäßigung zu beantragen oder sollte man lieber eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen?




LSt-Ermäßigungsantrag = Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Musst du wohl entscheiden, ob monatlich ein bisschen Netto mehr oder erst in einer Summe
19.12.2016 12:05:10  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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30.04.2017 22:09:16 Sharku hat diesen Thread geschlossen.
28.02.2015 15:11:23 Sharku hat den Thread-Titel geändert (davor: "Lohnsteuererklärung 2012")

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