|
|
|
|
@Tiger2022:
1: Ja, einfach alles im Jahr, in dem du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast, einreichen.
2: Die drei genannten Kosten sollten abzugsfähig sein, normalerweise sollten alle Kosten (ist auch bei mir so, lol, auch Miete) im Gesamtbetrag und dann auch auf deine Wohneinheit zugeordnet vorliegen.
@Raskir:
Das weiß ich wirklich nicht, aber frag doch einfach mal im WISO Forum?
|
|
|
|
|
|
|
Wir bekamen unsere Nebenkostenabrechnung (übrigens mit sehr guter Aufschlüsselung) immer erst im Mai des Folgejahres. Eigentlich will ich aber die Lohnsteuererklärung früher machen. Kann ich einfach den Vorjahreswert nehmen? Oder muss ich tatsächlich so lange warten?
|
|
|
|
|
|
|
Ich hab eine Frage an die Männer mit Ahnung hier:
- Ich wohne als einer von 3 Eigentümern in einem Haus. Handwerkerrechnungen werden bei uns immer gedrittelt. Ausgeschrieben werden die Rechnungen halt immer auf denjenigen, der den Auftrag gegeben hat. Neulich hatten wir zum Beispiel nen recht kostspieligen Heizungsdefekt, dessen Rechnung halt auf einen anderen Eigentümer geschrieben ist. Macht bei uns halt immer die Partei, die gerade Zeit hat sich darum zu kümmern.
Kann ich das trotzdem irgendwie mit abrechnen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von phoe
Ich hab eine Frage an die Männer mit Ahnung hier:
- Ich wohne als einer von 3 Eigentümern in einem Haus. Handwerkerrechnungen werden bei uns immer gedrittelt. Ausgeschrieben werden die Rechnungen halt immer auf denjenigen, der den Auftrag gegeben hat. Neulich hatten wir zum Beispiel nen recht kostspieligen Heizungsdefekt, dessen Rechnung halt auf einen anderen Eigentümer geschrieben ist. Macht bei uns halt immer die Partei, die gerade Zeit hat sich darum zu kümmern.
Kann ich das trotzdem irgendwie mit abrechnen?
| |
Dem FA den Sachverhalt erklären und auf jeden Fall einen Zahlungsnachweis dazu einreichen, dann sollte das gehen. Ohne konkreten Zahlungsnachweis schwierig. Bearbeitung der Erklärung wird bestimmt länger dauern, weil Kontrollmitteilungen an die FAs der anderen Eigentümern gesendet werden um zu gucken, was die da so angesetzt haben
| Zitat von Bolzplatz
Wir bekamen unsere Nebenkostenabrechnung (übrigens mit sehr guter Aufschlüsselung) immer erst im Mai des Folgejahres. Eigentlich will ich aber die Lohnsteuererklärung früher machen. Kann ich einfach den Vorjahreswert nehmen? Oder muss ich tatsächlich so lange warten?
| |
Kommt drauf an, was du die Jahre davor eingereicht hast.
Man kann entweder die Abrechnung nehmen, die man im Veranlagungsjahr bekommen hat ODER die Abrechnung FÜR das Veranlagungsjahr. Nur wechseln sollte man diese vorgehensweise logischerweise nicht, da sonst eine Abrechnung in zwei Jahren berückschtigt wird.
@Tiger2022: Hört sich eher nach ner schlechten NK-Abrechnung an
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie Dem FA den Sachverhalt erklären und auf jeden Fall einen Zahlungsnachweis dazu einreichen, dann sollte das gehen. Ohne konkreten Zahlungsnachweis schwierig. Bearbeitung der Erklärung wird bestimmt länger dauern, weil Kontrollmitteilungen an die FAs der anderen Eigentümern gesendet werden um zu gucken, was die da so angesetzt haben | |
Also nein.
Zahlungsnachweise gibt's keine von meiner Seite. Das wird Bar in nem Briefumschlag an die Türe der jeweiligen Partei geklemmt
|
|
|
|
|
|
|
Mal ne ganz blöde Anfängerfrage: ich bin abhängig beschäftigt im öffentlichen Dienst und habe so circa die langweiligsten Rahmenbedingungen, die man sich vorstellen kann - relativ kurzer Arbeitsweg, keine ausbezahlten Überstunden oder sonstwas, kein Wohneigentum, Ausgaben für Dienstreisen etc. werden alle über den Arbeitgeber abgerechnet.
Jetzt lese ich hier, dass ich z. B. Teile der Nebenkosten der Miete abrechnen könnte. Ich dachte bisher immer, dass sich der Krempel in meinem Fall eh kaum lohnt, weil ich nirgendwo über Pauschalen drüber komme.
Kann ich mich irgendwie grob informieren, was ich überhaupt absetzen könnte und ob sich das in meiner Konstellation lohnt?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von phoe
| Zitat von Switchie Dem FA den Sachverhalt erklären und auf jeden Fall einen Zahlungsnachweis dazu einreichen, dann sollte das gehen. Ohne konkreten Zahlungsnachweis schwierig. Bearbeitung der Erklärung wird bestimmt länger dauern, weil Kontrollmitteilungen an die FAs der anderen Eigentümern gesendet werden um zu gucken, was die da so angesetzt haben | |
Also nein.
Zahlungsnachweise gibt's keine von meiner Seite. Das wird Bar in nem Briefumschlag an die Türe der jeweiligen Partei geklemmt
| |
Da fällt mir gerade echt nichts zu ein. Außer WTF Mann!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von phoe
| Zitat von Switchie Dem FA den Sachverhalt erklären und auf jeden Fall einen Zahlungsnachweis dazu einreichen, dann sollte das gehen. Ohne konkreten Zahlungsnachweis schwierig. Bearbeitung der Erklärung wird bestimmt länger dauern, weil Kontrollmitteilungen an die FAs der anderen Eigentümern gesendet werden um zu gucken, was die da so angesetzt haben | |
Also nein.
Zahlungsnachweise gibt's keine von meiner Seite. Das wird Bar in nem Briefumschlag an die Türe der jeweiligen Partei geklemmt
| |
Abgesehen davon, dass Bargeldgeschäfte sowieso fürn Arsch sind (siehe hier: kein Nachweis über irgendetwas) sind diese bei Handwerkerleistungen ohnehin nicht zulässig: https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/handwerkerdienstleister-bar-bezahlt/230.html
@Smoking44: Diese Seite sollte relativ übersichtlich sein
|
|
|
|
|
|
|
Moment mal.
Hier wird niemand Bar und "schwarz" bezahlt. Dachte eigentlich das wäre aus meinem Text verständlich, aber vielleicht bin ich noch nicht ganz wach. Also:
Etwas ist am gemeinsamen Besitz defekt. In diesem Fall die Heizung. Alle drei Parteien sind berufstätig und dementsprechend wird rumgefragt, wer gerade eher mal nen halben Tag frei hat, wenn die Handwerker kommen. Partei 1 hat Zeit und beauftragt eine Heizungsfirma. Firma schreibt die Rechnung demnach auf den Auftragsgeber Partei 1. Partei 1 überweist den fälligen Rechnungsbetrag und hängt Partei 2 & 3 dann eine Kopie der Rechnung an die Türe. Partei 2 & 3 dritteln dann den Rechnungsbetrag und lassen Partei 1 jeweils ein Drittel in Bar zukommen. Nix schwarz. Nix Handwerker in Bar bezahlt.
|
|
|
|
|
|
|
Aber Du hast deinen Anteil bar bezahlt...
Sonst könntest den Kontoauszug mit dem Überweisungsvermerk XY Anteil Heizungsrechnung einreichen so wie Switchie das meinte.
|
|
|
|
|
|
|
Ja, so dachte ich mir das ja bisher auch. Dachte nur, dass es da vielleicht irgendeine Möglichkeit gibt. So kann ich halt weiterhin nur die Rechnungen einreichen, die auch auf meinen Namen ausgeschrieben waren. Okay, danke.
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe dir auch nicht unterstellt, dass etwas "schwarz" gelaufen sei, nur lediglich darauf hingewiesen, dass ohne Zahlungsnachweis an den Nachbarn analog zur generellen Handhabung mit Handwerkerrechnungen keine Steuerermäßigung gewährt werden kann.
Letzte Option: Gemeinsames Schreiben aller Eigentümer unter Angabe der jeweiligen Steuernummer und dem Anteil an der Handwerkerrechnung bzw. wann dieser entrichtet worden ist. Aber keine Gewähr, dass das funktioniert.
|
|
|
|
|
|
|
Danke schonmal, ging mir allerdings generell um Dinge, die man steuerlich geltend machen kann oder sollte. Bislang habe ich mich nur bei Elster langgehangelt.
|
|
|
|
|
|
|
Lohnt es sich als Mieter Mietnebenkosten abzusetzen?
Was genau kann man da überhaupt absetzen? Kommt das dann auf die Werbekosten drauf?
|
|
|
|
|
|
|
Ich bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten, heute habe ich meinen Lohn für Januar bekommen, die Kirchensteuer wird immer noch abgezogen. Wie kann das sein?
| Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). | | http://www.kirchenaustritt.de/hessen
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von NotOnTour
Ich bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten, heute habe ich meinen Lohn für Januar bekommen, die Kirchensteuer wird immer noch abgezogen. Wie kann das sein?
| Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). | | http://www.kirchenaustritt.de/hessen
| |
Die lassen sich gerne mal absichtlich Zeit.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von NotOnTour
Ich bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten, heute habe ich meinen Lohn für Januar bekommen, die Kirchensteuer wird immer noch abgezogen. Wie kann das sein?
| Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). | | http://www.kirchenaustritt.de/hessen
| |
Die lassen sich gerne mal absichtlich Zeit.
| |
Die Meldebehörde?
|
|
|
|
|
|
|
Kommt drauf an, wann der Kirchenaustritt erfolgt ist. Wenns am 30.12. gewesen ist wird die Änderung erst im Januar an das FA übermittelt worden sein, die wiederum brauchen auch ein bisschen um das Merkmal zu ändern.
Mittlerweile ist es eigentlich Pflicht, dass sich die lohnabrechnende Stelle die Lohnsteuermerkmale monatlich und elektronisch abruft. Eine Änderung und Korrekturabrechnung wird also bestimmt mit dem Februar kommen. Falls dann auch nicht würde ich nochmals beim FA nachhaken.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von RageQuit
Lohnt es sich als Mieter Mietnebenkosten abzusetzen?
Was genau kann man da überhaupt absetzen? Kommt das dann auf die Werbekosten drauf?
| |
Siehe meinen Link einen Post über deinem! Im Wesentlichen Handwerkerleistungen und Hausreinigung
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 31.01.2017 14:42]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
| Zitat von RageQuit
Lohnt es sich als Mieter Mietnebenkosten abzusetzen?
Was genau kann man da überhaupt absetzen? Kommt das dann auf die Werbekosten drauf?
| |
Siehe meinen Link einen Post über deinem! Im Wesentlichen Handwerkerleistungen und Hausreinigung
| |
Ups, sorry
|
|
|
|
|
|
|
Ist es normal das Steuerberater die Höhe des Honorars daran festsetzen wiviel man wiederbekommt vom Finanzamt und nicht etwa anhand der tatsächlichen Arbeit die vom SB geleistet wurde?
Lohnsteuerhilfe Verein o.ä. ist leider hier keine Option da ich "zu viel" verdient habe vergangenes Jahr. Lohnsteuerhilfe Bayern hätte gerne 300 Euro Jahresbeitrag. Finde ich etwas viel für mich als Standardfall. Ich hab bis auf Umzug eigentlich nichts zu versteuern. Kennt ihr faire alternativen neben selber machen?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von areaz am 31.01.2017 15:10]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von areaz
Ist es normal das Steuerberater die Höhe des Honorars daran festsetzen wiviel man wiederbekommt vom Finanzamt und nicht etwa anhand der tatsächlichen Arbeit die vom SB geleistet wurde?
Lohnsteuerhilfe Verein o.ä. ist leider hier keine Option da ich "zu viel" verdient habe vergangenes Jahr. Lohnsteuerhilfe Bayern hätte gerne 300 Euro Jahresbeitrag. Finde ich etwas viel für mich als Standardfall. Ich hab bis auf Umzug eigentlich nichts zu versteuern. Kennt ihr faire alternativen neben selber machen?
| |
Investiere ein paar Euro in Wiso und das führt dich durch.
Bei einer Standarderklärung biste in 30-60 Minuten durch.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
| Zitat von phoe
Ich hab eine Frage an die Männer mit Ahnung hier:
- Ich wohne als einer von 3 Eigentümern in einem Haus. Handwerkerrechnungen werden bei uns immer gedrittelt. Ausgeschrieben werden die Rechnungen halt immer auf denjenigen, der den Auftrag gegeben hat. Neulich hatten wir zum Beispiel nen recht kostspieligen Heizungsdefekt, dessen Rechnung halt auf einen anderen Eigentümer geschrieben ist. Macht bei uns halt immer die Partei, die gerade Zeit hat sich darum zu kümmern.
Kann ich das trotzdem irgendwie mit abrechnen?
| |
Dem FA den Sachverhalt erklären und auf jeden Fall einen Zahlungsnachweis dazu einreichen, dann sollte das gehen. Ohne konkreten Zahlungsnachweis schwierig. Bearbeitung der Erklärung wird bestimmt länger dauern, weil Kontrollmitteilungen an die FAs der anderen Eigentümern gesendet werden um zu gucken, was die da so angesetzt haben
| Zitat von Bolzplatz
Wir bekamen unsere Nebenkostenabrechnung (übrigens mit sehr guter Aufschlüsselung) immer erst im Mai des Folgejahres. Eigentlich will ich aber die Lohnsteuererklärung früher machen. Kann ich einfach den Vorjahreswert nehmen? Oder muss ich tatsächlich so lange warten?
| |
Kommt drauf an, was du die Jahre davor eingereicht hast.
Man kann entweder die Abrechnung nehmen, die man im Veranlagungsjahr bekommen hat ODER die Abrechnung FÜR das Veranlagungsjahr. Nur wechseln sollte man diese vorgehensweise logischerweise nicht, da sonst eine Abrechnung in zwei Jahren berückschtigt wird.
@Tiger2022: Hört sich eher nach ner schlechten NK-Abrechnung an
| |
Davor die Jahre immer für das Veranlagungsjahr.
Sprich im Mai 2016 die Abrechnung bekommen und dann für 2015 den Lohnsteuerausgleich gemacht.
Nun sind wir aber Eigentümer und wir bekommen dann irgendwann im Mai 2017 die Abrechnung für 2016. Und gleichzeitig ist es auch noch ein Finanzamtwechsel, daher die Idee, einfach den Wert aus 2016 zu übernehmen, die waren eh immer ähnlich hoch. Wäre quasi die letztmalig Abrechnung.
Ich kann natürlich auch schon jetzt die Erklärung machen und dann im Mai einfach noch einen Nachtrag zur Erklärung, das ist aber eigentlich zuviel Aufwand.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Che Guevara
Die lassen sich gerne mal absichtlich Zeit.
| |
Und das muss ich jetzt einfach so hinnehmen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von NotOnTour
| Zitat von Che Guevara
Die lassen sich gerne mal absichtlich Zeit.
| |
Und das muss ich jetzt einfach so hinnehmen?
| |
Außer meckern was selten etwas bringt, ja. Solltest am Ende mit der Erklärung und der Unterlage wann Du ausgetreten bist dann wieder bekommen. Aber jetzt halt für Januar nicht mehr gleich. Such is life...
|
|
|
|
|
|
|
Ajo, wenn ich das mit der Steuererklärung wiederbekomme soll es mir recht sein.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
@Tiger2022:
1: Ja, einfach alles im Jahr, in dem du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast, einreichen.
2: Die drei genannten Kosten sollten abzugsfähig sein, normalerweise sollten alle Kosten (ist auch bei mir so, lol, auch Miete) im Gesamtbetrag und dann auch auf deine Wohneinheit zugeordnet vorliegen.
| |
Danke Dir. Am zweiten Punkt scheitere ich ein wenig. Ich finde den Hausmeister als individuellen Posten und die weiteren Posten dann nur noch in der Gesamtauflistung für das Objekt.
| Zitat von Switchie
@Tiger2022: Hört sich eher nach ner schlechten NK-Abrechnung an
| |
Da wird der Service eines lokalen Dienstleisters in Anspruch genommen. Ich vermute eher, dass ich einfach zu dämlich bin.
Ich hab die Adressdaten mal rausgeschnitten und die Abrechnung als Bild bereitgestellt
Ich hoffe das ist nicht zu konkret gefragt, aber hier geht es ja eher allgemein um das Verstehen der ver***** Nebenkostenabrechnung
¤: Warum sind "Gerätewartung Heizung" und "Wartung Heizung" unterschiedliche Posten?
¤²: Soll man jetzt aus der Umlage des Hausmeisters einen Quotienten errechnen und daraus dann die individuelle Umlage rausrechnen? Mir ist überhaupt nicht klar, an welcher Stelle der individuellen Abrechnung die Umlage des Gesamtobjekts einwirkt
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tiger2022 am 31.01.2017 19:28]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von areaz
Ist es normal das Steuerberater die Höhe des Honorars daran festsetzen wiviel man wiederbekommt vom Finanzamt und nicht etwa anhand der tatsächlichen Arbeit die vom SB geleistet wurde?
Lohnsteuerhilfe Verein o.ä. ist leider hier keine Option da ich "zu viel" verdient habe vergangenes Jahr. Lohnsteuerhilfe Bayern hätte gerne 300 Euro Jahresbeitrag. Finde ich etwas viel für mich als Standardfall. Ich hab bis auf Umzug eigentlich nichts zu versteuern. Kennt ihr faire alternativen neben selber machen?
| |
Also ich persönlich kenne keinen Berater, der Gebühren anhand der Erstattungsüberhänge fakturiert. Dafür ist die Steuerberater-Vergütungsverordnung in Verbindung mit z. B. Anlage 1da.
300 ¤ wird dir ein Berater wohl auch in Rechnung stellen, je nachdem wie hoch deine Gegenstandswerte sind und demgegenüber sein Zeitaufwand.
Beispiel: Bruttojahreslohn 45.000 ¤ abzüglich 4.000 ¤ Werbungskosten macht ungefähr einen Gegenstandswert für den ESt-Mantelbogen von 41.000 ¤ (= Gesamtbetrag der Einkünfte). Daraus ergibt sich nach Tabelle A
1.023 ¤ x 1/10tel = 102 ¤ (MINDESTGebühr)
Für Anlage N
1.023 ¤ x 2/20tel = 102 ¤ (MINDESTGebühr)
Mindestens wirst du also 204 ¤ + 20 ¤ Auslagen = 224 ¤ netto fakturiert bekommen. Je nach Arbeitsaufwand können die o. g. 10tel und 20tel ansteigen und die Rechnung wird höher.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von NotOnTour
Ich bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten, heute habe ich meinen Lohn für Januar bekommen, die Kirchensteuer wird immer noch abgezogen. Wie kann das sein?
| Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). | | http://www.kirchenaustritt.de/hessen
| |
Ich bin nicht in der Kirche, bei Arbeiteintritt hatte damals aber irgendwer keine Infos diesbzgl. und es wurde einfach die Konfession "RK" als default genommen
Gab's dann mit der nächsten Abrechnung zurück.
Die sind da halt alle etwas träge glaube ich
Auf Nachfrage kam dann:
"achso.. ja oh. Ja wenn wir keine Infos haben gehen wir immer von RK aus"
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 31.01.2017 21:47]
|
|
|
|
|
|
Ah, Techem? Sieht wirklich ziemlich unübersichtlich aus. Normalerweise sollte es eine Bescheinigung für dich geben, siehe z. B.:
| Um seinen Anspruch beim Finanzamt geltend machen zu können, benötigt der Mieter eine Bescheinigung vom Vermieter, die die wesentlichen unter (A) dargestellten Angaben enthält. Die „normale“ Betriebskostenabrechnung enthält die nötigen Angaben in der Regel nicht. Das in der Anlage zum BMF-Schreiben abgedruckte Muster einer Bescheinigung ist nur eine Empfehlung. Der Vermieter darf auch auf andere Weise bescheinigen. Er darf auch auf eine besondere Bescheinigung verzichten, wenn er die Betriebskostenabrechnung entsprechend um die von § 35 a EStG geforderten Aufschlüsselungen ergänzt.
Der Mieter hat einen Anspruch auf Aushändigung einer solchen Bescheinigung aufgrund einer auf Treu und Glauben (§ § 241 Abs. 2, 242 BGB) beruhenden Nebenpflicht (AG Charlottenburg v. 1.7.2009 – 222 C 90/09 -, MM 09, 299).
Anders als im Verhältnis des WEG-Verwalters zu den Wohnungseigentümern, hat der Vermieter die Bescheinigung nach § 35 a EStG dem Mieter kostenlos zu erteilen. Denn es handelt sich um eine mietvertragliche Nebenpflicht, dem Mieter eine Aufstellung der Leistungen nach § 35 a EStG zu übersenden, die nicht kostenpflichtig ist (AG Lichtenberg v. 23.5.2011 – 105 C 394/10 -, MM 9/11, 30; AG Mitte v. 24.5.2011 – 14 C 175/10 -; a.A. AG Hamburg v. 9.9.2009 – 49 C 157/09 -). | |
Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl117.htm
Ich wüsste adhoc jetzt auch nicht, wie man an den Anteil Schornsteinfeger und Wartung Heizung kommt.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 01.02.2017 8:13]
|
|
|
|
|
Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |