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Mach ich. Danke für die Vorarbeit.
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Was ist denn hier die Meinung zur aktuellen Debatte über die Veränderung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit?
Ich meine irgendwo vor ein paar Jahren gelesen zu haben, dass über die letzten Jahrzehnte wissenschaftlich messbar war, dass die geistige Entwicklung von Kindern/Jugendlichen im Alter 12-14 heute weiter ist, als sie es noch vor einigen Jahrzehnten war. In der Studie wurde das u.a. mit Nahrungsmitteln der heutigen Zivilisation begründet. Wenn ich mir aber manche der 12-14 Jährigen in meinem Umfeld angucke, bin ich mir da nicht so sicher.
Meine persönliche Meinung: Ein richtig gutes System gibt es nicht. Ich bin gegen eine weiche Grenze je nach persönlicher Entwicklung, denn da sind Fehleinschätzungen vorprogrammiert. Starre Grenzen werden auch nicht allen Fällen gerecht, sind aber wenigstens immer gleich "fair". Man sollte die Altersgrenze nicht verändern, ABER: Für schwere Straftaten unter 14 sollten andere Systeme geschaffen werden, bei denen die Kinder/Jugendliche vom Staat "an die Hand" genommen werden, da in der Erziehung offenbar was fürchterlich schief läuft. Solche Systeme gibt es theoretisch schon heute, aber die greifen nicht gut genug (wohl mangels Geld).
(Der Mob möchte natürlich gleich die Todesstrafe für 2-Jährige)
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Ich habe zumindest das Gefühl, dass die Forderung eher aus dem konservativen Lager kommt, das gleichzeitig kein Problem damit hat gegen die Absenkung des Wahlalters auf 16 zu argumentieren.
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Gibt es online Nachschlagewerke, wo man quasi die Änderungshistorie von Gesetzen studieren kann? Nichts historisches, sondern einfach wie Gesetze der Bundesrepublik im Laufe der letzten Jahrzehnte angepasst wurden. (Mich interessieren insbesondere alte Versionen aus Bayern.)
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| Zitat von KOOGas
Gesetze der Bundesrepublik..... alte Versionen aus Bayern
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Für Landesrecht kenne ich nichts. Für Bundesrecht buzer.de, hab aber keine Ahnung, wie vollständig da die Sammlungen sind. Alte Fassungen gibt es da auch "erst" ab 2006.
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| Zitat von smoo
Was ist denn hier die Meinung zur aktuellen Debatte über die Veränderung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit?
Ich meine irgendwo vor ein paar Jahren gelesen zu haben, dass über die letzten Jahrzehnte wissenschaftlich messbar war, dass die geistige Entwicklung von Kindern/Jugendlichen im Alter 12-14 heute weiter ist, als sie es noch vor einigen Jahrzehnten war. In der Studie wurde das u.a. mit Nahrungsmitteln der heutigen Zivilisation begründet. Wenn ich mir aber manche der 12-14 Jährigen in meinem Umfeld angucke, bin ich mir da nicht so sicher.
Meine persönliche Meinung: Ein richtig gutes System gibt es nicht. Ich bin gegen eine weiche Grenze je nach persönlicher Entwicklung, denn da sind Fehleinschätzungen vorprogrammiert. Starre Grenzen werden auch nicht allen Fällen gerecht, sind aber wenigstens immer gleich "fair". Man sollte die Altersgrenze nicht verändern, ABER: Für schwere Straftaten unter 14 sollten andere Systeme geschaffen werden, bei denen die Kinder/Jugendliche vom Staat "an die Hand" genommen werden, da in der Erziehung offenbar was fürchterlich schief läuft. Solche Systeme gibt es theoretisch schon heute, aber die greifen nicht gut genug (wohl mangels Geld).
(Der Mob möchte natürlich gleich die Todesstrafe für 2-Jährige)
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Ich hab als junger Anwalt eine Reihe von Pflichtverteidigungen Jugendlicher gemacht - manche davon hatten mehr Prozesserfahrung als ich.
Keiner, also so wirklich keiner, hat ernsthaft auf meinen Rat gehört. Na schön, Pflichtverteidigung gibt's erst wenn die Hütte brennt, aber trotzdem.
Ich bin damals zu dem Schluss gekommen, dass man diese Entwicklungen viel, viel, viel früher hätte abfangen müssen. Strafen weren in derartigen Hirnen als Abzeichen betrachtet, Street Cred, ernsthaft.
Also ist eine frühere Eingriffsmöglichkeit, wenn sie mehr bietet als nur irgendwelche Arreste oder Anti-Aggro-Training, aus meiner Sicht sogar sehr wünschenswert.
Allein: Mit "viel früher" will ich eigentlich sagen - im Elternhaus. Mit spätestens 8, 9, 10. Da wird die Persönlichkeit fixiert, da bildet sich der Freundeskreis, da werden die Weichen gestellt. Wollen wir so tief in das Leben der Menschen eingreifen, können wir das (von staatlicher Seite) überhaupt in verantwortlicher Weise tun? Ich bezweifle das.
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Meine Freundin arbeitet in einem Kinderheim. Da ist mit 8, 9 oder 10 in der Regel schon alles durch und es geht nur noch um künftige Schadensbegrenzung, also die Frage ob irgendwann Knast oder Hartz4.
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Kennt jemand eine gute Kanzlei für Medizinschadensrecht, die auch auf Patientenseite auftritt? Muss jemand weiterempfehlen, ich lass von sowas lieber die Finger.
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Ich hab gerade mal wieder ein ganzes Dokument durch den DeepL-Übersetzer gejagt und ich bin immer wieder erstaunt, wie er a) richtig gute Übersetzungen liefert und b) die Formatierung erhält.
Eine wahre Freude.
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| Zitat von -rantanplan-
Kennt jemand eine gute Kanzlei für Medizinschadensrecht, die auch auf Patientenseite auftritt? Muss jemand weiterempfehlen, ich lass von sowas lieber die Finger.
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Ich schreib dir ne PM.
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Das muss shady shit sein, wenn er die nicht öffentlich nennen möchte!
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
| Zitat von -rantanplan-
Kennt jemand eine gute Kanzlei für Medizinschadensrecht, die auch auf Patientenseite auftritt? Muss jemand weiterempfehlen, ich lass von sowas lieber die Finger.
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Ich schreib dir ne PM.
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| Zitat von smoo
Was ist denn hier die Meinung zur aktuellen Debatte über die Veränderung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit?
Ich meine irgendwo vor ein paar Jahren gelesen zu haben, dass über die letzten Jahrzehnte wissenschaftlich messbar war, dass die geistige Entwicklung von Kindern/Jugendlichen im Alter 12-14 heute weiter ist, als sie es noch vor einigen Jahrzehnten war. In der Studie wurde das u.a. mit Nahrungsmitteln der heutigen Zivilisation begründet. Wenn ich mir aber manche der 12-14 Jährigen in meinem Umfeld angucke, bin ich mir da nicht so sicher.
Meine persönliche Meinung: Ein richtig gutes System gibt es nicht. Ich bin gegen eine weiche Grenze je nach persönlicher Entwicklung, denn da sind Fehleinschätzungen vorprogrammiert. Starre Grenzen werden auch nicht allen Fällen gerecht, sind aber wenigstens immer gleich "fair". Man sollte die Altersgrenze nicht verändern, ABER: Für schwere Straftaten unter 14 sollten andere Systeme geschaffen werden, bei denen die Kinder/Jugendliche vom Staat "an die Hand" genommen werden, da in der Erziehung offenbar was fürchterlich schief läuft. Solche Systeme gibt es theoretisch schon heute, aber die greifen nicht gut genug (wohl mangels Geld).
(Der Mob möchte natürlich gleich die Todesstrafe für 2-Jährige)
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https://m.spiegel.de/panorama/justiz/vergewaltigung-in-muelheim-warum-das-alter-fuer-strafmuendigkeit-nicht-gesenkt-werden-sollte-a-1277003.html
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Puuuh. Tag der schriftlichen Ergebnisse.
Erleichterung, dass ich durch bin.
Etwas Enttäuschung, dass es bisher für eine Justizkarriere nicht reicht.
Hoffnung, da es in der Mündlichen noch möglich sein wird, das notwendige Prädikat zu erreichen.
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Glückwunsch!
Und eine Verbesserung ist im Mündlichen in der Regel möglich. Die Prüfer suchen da eher nach Möglichkeiten, einen noch auf die höhere Note zu lupfen, als dass sie versuchen, den Kollegen in spe runterzuziehen.
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Sehr schön, gratuliere!
Jetzt noch einen krassen Endspurt hinlegen!
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| Zitat von Armag3ddon
Puuuh. Tag der schriftlichen Ergebnisse.
Erleichterung, dass ich durch bin.
Etwas Enttäuschung, dass es bisher für eine Justizkarriere nicht reicht.
Hoffnung, da es in der Mündlichen noch möglich sein wird, das notwendige Prädikat zu erreichen.
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Glückwunsch! Großteil der Prüfer am GPA sind wirklich wohlwollend, da würde ich noch nichts abschreiben.
Und in sh kannst du derzeit teils ohne ein Prädikat Richter werden. Beste Aussichten also.
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| Zitat von Gottes_Sohn666
Und in sh kannst du derzeit teils ohne ein Prädikat Richter werden. Beste Aussichten also.
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Hamburg wäre mein Favorit.
Aber wie passend, heute melden sich direkt die Leute vom Datenschutzbeauftragten und möchten, dass ich dort arbeite!
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Okay, wer von euch war das?
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Wo könnte ich mich einlesen, wie sich die DSGVO auf das Zurückbehaltungsrecht nach 273 BGB auswirkt? Das BGB kann doch nicht so einfach durch diese blöde Verordnung zahnlos werden, oder?
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Das klingt jetzt nach einem ganz bestimmten Anwendungsfall.
Oder gibt deine Werkstatt dein Auto nicht wieder heraus und beruft sich auf die DSGVO?
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Ich gebe wegen offener Honorarforderungen elektronische Finanzbuchhaltungsdaten (im Rechenzentrum eines Softwareanbieters gespeichert) nicht heraus und die gegnerische Seite pienzt mich an
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Ich glaub das Thema wird immer relevanter. Mittlerweile verdienen die ja teils mehr als BuLi-Spieler
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Morgen beginnt die erste Due Diligence für mich. Weiß noch nicht was ich davon halten soll
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| Zitat von Switchie
Ich gebe wegen offener Honorarforderungen elektronische Finanzbuchhaltungsdaten (im Rechenzentrum eines Softwareanbieters gespeichert) nicht heraus und die gegnerische Seite pienzt mich an
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Oha
e. Aber warum sollte das ZbR da nicht greifen?
e.. Vor allem, worauf beruft sich die Gegenseite denn, wenn du ZbR einwendest?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 16.07.2019 19:47]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
e.. Vor allem, worauf beruft sich die Gegenseite denn, wenn du ZbR einwendest?
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Ich vermute mal: Auskunftsrecht über die Daten nach DSGVO.
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Und warum sollte 273 dafür nicht gelten, weil die beiden Ansprüche nicht konnex sind oder was?
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Die gegnerische Seite ist da nicht konkreter geworden sondern meint nur, dass das zbr seit Dsgvo ja hinfällig wäre und ich die Daten sofort rausrücken müsse trotz offener Forderungen. Wollte mich nur nicht blamieren und auf dieses oberlehrerhafte Schreiben ratlos reagieren.
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Konnexität ist in jedem Fall gegeben und es treffen den Mandanten durch die zurückbehaltung keine steuerlichen Konsequenzen, da keine fristen laufen oder sonstige Ereignisse drohen. Lies: der neue Berater kann auch ohne meine Daten weitermachen, die originalunterlagen besitze ich nicht.
Hm, ich lösche die Mail einfach und schick in 14 Tagen n Mahnbescheid
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 16.07.2019 22:48]
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |