Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
da mich grad ne Freundin gefragt hat – wie war das nochmal bei folgender Konstellation:

A entwendet die EC-Karte mitsamt PIN von B und will damit ein einkaufen gehen. An der Kasse: a) Er muss den PIN eingeben; b) er muss unterschreiben.

Wann war nochmal 263 und wann 263a einschlägig?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 17.07.2019 0:23]
17.07.2019 0:20:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Bazooker

Bazooker
Der Vermieter meiner Mutter will die Garage kündigen, die Teil des Mietvertrags ist.

Problem: Erbengemeinschaft, die Wohnung gehört meiner Mutter und meiner Tante, die Mieterin ist die Tocher meiner Tante.

Grund: Das Auto passt nicht in die Garage Breites Grinsen

Meine Mutter ist natürlich nicht begeistert und reagiert einfach nicht auf die Kündigung. Gibts rechtliche, handfeste Sachlagen?

https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/garage/#Was_darf_ich_in_meiner_Garage_machen

Scheinbar geht das nicht. Ideen - Tipps?
18.07.2019 17:26:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Wenn mit der Wohnung mitvermietet - keine Chance. Nur bei separaten Mietverträgen.
18.07.2019 18:26:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich stelle gerade einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 II ZPO via das beA an ein kleines Amtsgericht. \o/
Hab letzte Woche außerdem meine erste Klage per beA an einem Amtsgericht eingereicht. Dort wurde diese erstmal zweifach ausgedruckt und dem Gegner geschickt Hässlon
24.07.2019 15:35:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
24.07.2019 15:43:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
So in etwa kam ich mir vor
24.07.2019 16:36:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
24.07.2019 18:38:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wie bezeichnet Ihr die Dateinamen der Schriftsätze im beA?
Ich benutze aktuell das folgende Format:
25-O-28-19_Klage_Klageerwiderung_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf
Neueingang_Klageschrift_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf

Aber das ist ganz schön sperrig. Weiß außerdem jemand, ob Leerzeichen erlaubt sind? Umlaute sind es ja nicht, da können - je nach Gericht - dann die Dateien nicht ausgedruckt werden mit den Augen rollend
Einerseits sollen ja alle möglichen Informationen schon in den Dateinamen, andererseits wird aber auf die Begrenzung der Länge des Dateinamens hingewiesen
26.07.2019 15:15:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Macht da nicht jedes Gericht sein eigenes Süppchen?

https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2017/ausgabe-15-2017-v-13042017.news.html

(Ist natürlich schon 2 Jahre alt)
26.07.2019 15:21:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Ich benenne die Parteien zB nicht, ebenso packe ich auch nicht das Gerichtszeichen mit in den Dateinamen. Das ergibt sich doch schon aus der AZ Eingabe in der Nachricht selbst. Das gab bisher keine Probleme.

Leerzeichen in der Datei weiß ich auch nicht, unser bea Buch aus dem Sekretariat schweigt sich dazu aus. Ich nehme daher Bindestriche.
In der Bezeichnung beim Einspeichern kannst du aber mit Leerzeichen arbeiten.

E: Gerade noch gesehen: In den Empfehlungen von der rak hh haben sie Leerzeichen in den Dateinamen in den Beispielen drin. Insofern geht das wohl.
26.07.2019 15:55:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Virus.exe.pdf
26.07.2019 18:34:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Ich stelle gerade einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 II ZPO via das beA an ein kleines Amtsgericht. \o/
Hab letzte Woche außerdem meine erste Klage per beA an einem Amtsgericht eingereicht. Dort wurde diese erstmal zweifach ausgedruckt und dem Gegner geschickt Hässlon



Bspw. in NRW gibt es in Zivilsachen noch gar keine eAkte. Es ist nur der elektronische Postweg für den Eingang eröffnet; den Ausgang noch nicht.
Die Umstellung erfolgt dann schrittweise. Neueingänge werden ab Zeitpunkt X elektronisch geführt. Dann vorhandene Altakten bleiben Papier, d.h. Neueingänge werden weiterhin ausgedruckt (wenngleich ggf. elektronisch an den Gegner zugestellt). Für einen Übergangszeitraum gibt es dann beides. Dieser Zeitraum dürfte lang ausfallen.
26.07.2019 20:46:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Boah, weiß jemand zufällig, wie genau die Übertragung von Beteiligungen an Aktienfonds rechtlich vonstatten geht? Ich finde dazu irgendwie nichts.

Fall: Jemand soll sein Wertpapierdepot an einen anderen übertragen. In dem Depot befinden sich die Beteiligungen an
zwei Investmentfonds (der vornehmlich in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere investiert). Wenn derjenige dem nicht freiwillig nachkommt, müsste er m.E. ja auf Abgabe einer Willenserklärung verklagt werden.
Bei der Übertragung des Depots und der darin enthaltenen Fondsanteile handelt es sich ja nicht direkt um Aktien, sondern um anteilige Beteiligungen an einem Sondervermögen. (e. die müssen aber wohl auch verbrieft werden)

Könnte der Antrag also lauten "Zustimmung zu erteilen zur vollständigen Übertragung Depots A bei der A-Bank auf das Depot B bei der B-Bank"? (das würde die Abtretung beinhalten sowie die Anweisung an die eigene Bank, die entsprechende Umbuchung vorzunehmen)

Faktisch läuft die Übertragung ja dergestalt ab, dass beide Parteien ein von der Bank vorgefertigtes Formular unterschreiben. Darin ist aber stets nur die Rede von der "Übertragung der Investmentfondsanteile" auf das bezeichnete Depot bei der Empfängerbank.

e. meh, Fondsanteile werden gem. § 95 KAGB ja auch verbrieft :/
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 06.08.2019 14:37]
06.08.2019 13:34:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
seastorm

Seastorm
Mir wurde letztens der Fall einer (tatsächlich) weit entfernten Stadt berichtet, in dem die zwei einzigen Arbeitgeber mit quasi identischen Anforderungen an das Personal miteinander vereinbart haben, sich nicht gegenseitig das Personal abzuwerben.

Das ging dann sogar so weit, dass ein sich bei A bewerbender Angestellter von B keine Anstellung erhalten hat, weil der aktuelle Arbeitgeber interveniert hat. Woher auch immer der das wusste.

Sowohl die Vereinbarung als auch die Intervention kommen mir illegal vor, ich könnte aber das Delikt nicht benennen. Täuscht mein Gefühl? Was wäre denn da das Delikt?
06.08.2019 18:21:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Gottes_Sohn666

Marine NaSe
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Wie bezeichnet Ihr die Dateinamen der Schriftsätze im beA?
Ich benutze aktuell das folgende Format:
25-O-28-19_Klage_Klageerwiderung_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf
Neueingang_Klageschrift_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf

Aber das ist ganz schön sperrig. Weiß außerdem jemand, ob Leerzeichen erlaubt sind? Umlaute sind es ja nicht, da können - je nach Gericht - dann die Dateien nicht ausgedruckt werden mit den Augen rollend
Einerseits sollen ja alle möglichen Informationen schon in den Dateinamen, andererseits wird aber auf die Begrenzung der Länge des Dateinamens hingewiesen


https://www.golem.de/news/bea-besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-kann-kein-deutsch-1908-142978.amp.html

Zum Thema Umlaute noch einmal. Bfh bestätigt, beA ist dum.
06.08.2019 18:30:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Gottes_Sohn666

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Wie bezeichnet Ihr die Dateinamen der Schriftsätze im beA?
Ich benutze aktuell das folgende Format:
25-O-28-19_Klage_Klageerwiderung_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf
Neueingang_Klageschrift_meyer_gg_mueller_26-07-19.pdf

Aber das ist ganz schön sperrig. Weiß außerdem jemand, ob Leerzeichen erlaubt sind? Umlaute sind es ja nicht, da können - je nach Gericht - dann die Dateien nicht ausgedruckt werden mit den Augen rollend
Einerseits sollen ja alle möglichen Informationen schon in den Dateinamen, andererseits wird aber auf die Begrenzung der Länge des Dateinamens hingewiesen


https://www.golem.de/news/bea-besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-kann-kein-deutsch-1908-142978.amp.html

Zum Thema Umlaute noch einmal. Bfh bestätigt, beA ist dum.


Jup, und nach der Rechtsprechung des BGH zur Anwaltshaftung muss jeder Anwalt diese wie jede andere Entscheidung kennen, daher wird der Nächste keine Wiedereinsetzung mehr bekommen.
06.08.2019 19:25:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Daher die Info.
beA wird uns glaube ich noch eine ganze Zeit beschäftigen, kritische fristwahrende Geschichten habe mich auch noch nicht dran getraut.
Einen ss vor der Güte nicht vollständig zu schicken, ist wohl zu verkraften, irgendeine Berufungsfrist zu verballern, was anderes.
06.08.2019 21:05:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Ich habe letzte Woche eine Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung vorab per Telefax und zugleich per beA versandt. Genau deshalb.

Edit: Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung ist ein geiles Wort Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 06.08.2019 21:36]
06.08.2019 21:35:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Kann man bei der Antragstellung für ein gerichtliches Mahnverfahren irgendwas großartig falsch machen? Oder doch gleich zum Anwalt?
11.08.2019 16:58:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Heute fand der Folgetermin in der auf S.33 geschilderten Angelegenheit fröhlich
Der Gegner ist natürlich wie der große Zampano aufgetreten. Außerdem hat er sich darüber beschwert, wie ich, laut dem ihn nun nicht mehr vertretenden Anwalt, eben diesen in der letzten Verhandlung angegangen sei (mit den Augen rollend). Darüber hinaus hat er seine Androhung, mir die Leviten zu lesen, aber dann doch nicht wahr gemacht Breites Grinsen

Naja, die Beweisaufnahme ging zu unseren Gunsten aus, aber zur Vermeidung wirtschaftlich unsinniger weiterer Kosten wurde jetzt widerruflich ein Vergleich 45/55 geschlossen. :shrug:
13.08.2019 11:57:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Ist hier eigentlich jemand von Euch im Bereich Vereinsrecht kundig?
Oder haben wir sogar einen NotarIn hier?
13.08.2019 13:17:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/fremdgeldkonto-was-anwaeltinnen-und-anwaelte-wissen-muessen

Was ein Typ ey. Breites Grinsen
15.08.2019 15:10:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich habe (gegen einen ehemaligen Mandanten) nun mehrere Titel erworben. Bei der Beantragung der Zwangsvollstreckung ist mir jetzt aufgefallen, dass das Gericht in einem davon (ein zu unseren Gunsten ergangenes Versäumnisurteil) die Zinsen weggelassen/vergessen hat, obwohl die beantragt waren (außerdem "§331 III" statt "§ 331 I"). Da müsste ja eine Urteilsberichtigung nach § 319 ZP jederzeit möglich sein, oder?
Im Termin ist es mir nicht aufgefallen; ich meine mich nämlich daran zu erinnern, dass die Richterin das VU schon vorbereitet hatte (der Beklagte ist gerichtsbekannt).
15.08.2019 16:06:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ehehehe, Anspruch auf ein Zeugnis Breites Grinsen

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/08/15/du-warst-auch-gestern-gut/
15.08.2019 16:55:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/fremdgeldkonto-was-anwaeltinnen-und-anwaelte-wissen-muessen

Was ein Typ ey. :D


Da hätte ich als GenStA ein Gutachten zur Prozessfähigkeit beantragt...
15.08.2019 18:34:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja das ist echt krass. Bevor ich den Link angeklickt hatte, hatte ich sowas vermutet wie "welche detaillierte Finesse des Fremdgelds hat er wohl falsch gemacht?". Aber... war gar nicht so detailliert und fein. Breites Grinsen
16.08.2019 8:55:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Ey, Fremdgeld ist bei uns sakrosankt, und das ist auch gut so.
16.08.2019 11:14:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Darf man Fremdgeld eigentlich länger als 3 Wochen auf dem eigenen Anderkonto behalten, wenn der Mandant zustimmt?
16.08.2019 11:18:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Auf dem Anderkonto ja.
16.08.2019 11:20:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab mir gerade den aktuellen BRAK-beA-Newsletter (https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2019/ausgabe-27-2019-v-882019/) durchgelesen.

Die BRAK, die das beA beauftragt hat und organisiert, schreibt tatsächlich:

Welche Sonderzeichen Schwierigkeiten bei der Weiterverarbeitung bereiten, ist nicht eindeutig. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat bei der Dateibezeichnung die Verwendung von Buchstaben des deutschen Alphabets – bis auf Umlaute ä, ö, ü und ß –, aller Ziffern sowie der Zeichen Unterstrich, Minus und Punkt bislang nicht zu Problemen bei der Weiterverarbeitung auf Seiten der Justiz geführt.

Wtf. Wie kann die BRAK selber nicht wissen, welche Sonderzeichen Probleme bereiten. Oder anders gefragt: Selbst wenn sie es nicht wissen, wie können sie das als Organisator so freimütig zugeben...

Darf man jetzt eigentlich Leerzeichen benutzen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 19.08.2019 11:29]
19.08.2019 11:28:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
02.03.2020 23:25:25 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum