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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
... Eine Frau aus einer anderen Ecke des Saals gibt zu bedenken, dass es vor allem Männer seien, die da kämen. "Die haben ja auch Bedürfnisse."
Da macht sich wohl jemand Hoffnungen | |
hähähäh, sehr schönes Belegbeispeil dafür, wie Projektion funktioniert und das Unbewußte stets mitmischt.
/kann jemand bitte Monorail beschlagnahmen und ihm was Nützliches zu tun zuweisen? Flüchtlingen Deutsche Kultur Sprache beibringen oder so? Oder ihn zur Abschreckung an der EU-Außengrenze aufstellen?
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So lange das als Streit eines reichen Villenbesitzers gegen eine von höherer Stelle verpflichtete Gemeinde inszeniert wird, geht die Betrachtung sowieso am Kern vorbei.
Die notwendige Unterbringung obdachloser Menschen ist ganz generell eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dafür muss eine Gemeinde eben Vorkehrungen treffen. Nun hat natürlich keine Gemeinde dutzende fertige, aber leere Wohnungen für den Notfall zur Verfügung. Ein Frauenhaus und eine Obdachlosenunterkunft vielleicht, zumindest in größeren Städten. Wenn jetzt aber - das ist Vorgabe höherer Stellen - jede Gemeinde ohne Rücksicht auf vorhandenen leeren Wohnraum eine Aufnahmequote zu erfüllen hat, wird es eben schwierig. Und trotzdem ist eine Gemeinde als Träger hoheitlicher Befugnisse daran gebunden, eben erst die ihr zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, bevor sie sich den einfachen Weg sucht und Grundrechte einschränken will. Auch und sogar wenn es teuer wird. Wer so anfängt, kann immer einen vermeintlichen Notfall finden, wieso zu höherem Wohl in Grundrechte eingegriffen wird. Und wenn eben Hotelunterkünfte angemietet werden müssten oder in der Nachbarstadt noch Kapazitäten frei sind. "Das kostet aber..." ist ja sonst auch keine Begründung.
Wie das genau abgelaufen ist, weiß man trotz des Artikels nicht, aber wenn eine Einigung nicht zustande kommt - warum auch immer - seinen Willen mit Zwang durchsetzen zu wollen, ist eine Art und Weise, die ein Staat nur äußerst sparsam an den Tag legen sollte - egal ob bei Villenbesitzern oder bei Eigentümern von Grundstücken, auf denen Autobahnen gebaut werden sollen. Der Verweis auf Entschädigungen ist da auch eher ein Feigenblatt der öffentlichen Hand - vielleicht will jemand kein Geld, sondern sein Haus behalten, auch um eventuell später einen Neubau zu errichten und den zu verkaufen.
Man kann natürlich jetzt auf 'Villa' und 'reich' herumreiten und meinen, in dem Fall passe das schon. Aber das sind nur Scheindebatten.
Crutschie ... always a CT
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| Zitat von Jellybaby
Den Zweifel hätte ich auch.
Allerdings zweifle ich ebenso daran, dass er nicht einfach nur aus Prinzip nein gesagt hat. So wie sich manche Leute in den letzten Monaten aufführen würde mich nicht mal wundern, wenn er es lieber anzündet.
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Gut möglich. Ich will eigentlich auch niemanden verteidigen, der genug Geld hat, leerstehende Villen zu besitzen.
Ich meine, Beschlagnahmung von Sporthallen konnte ich noch nachvollziehen. Privates Wohneigentum, auch wenn es leer steht, ist aber schon eine andere Hausmarke. Da ist es nicht mehr weit zu Mietwohnungen, die dann angeblich zu groß sind für eine Person.
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| Zitat von Jellybaby
Der will es sowieso abreißen. Und dann neu drauf bauen, was über den Winter eh alles nicht geht.
Einfach nur Geld haben reicht nicht als Grund, jedenfalls mir nicht.
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Willst du ihn jetzt zwingen dass er es stehen lassen muss? Wo ziehen wir da die Grenze? Uns gehört eine Wohnung in einer großen Stadt, und besagte Wohnung steht momentan leer, weil ein Familienmitglied da ab nächsten Jahr studieren möchte. Wir wollen da jetzt niemanden für wenige Monate einziehen lassen, der dann später wieder raus muss, mit allem was dazu gehört. Also stehen die Räume momentan leer. Muss ich die nun auch an Flüchtlinge vergeben, obwohl die Nutzung bereits jetzt absehbar und geplant ist? Oder was ist mit einem Freund in einer kleinen Gemeinde hier, der ein altes Haus gekauft hat, um es (genau wie im Bericht) entweder zu modernisieren oder ab zu reißen, weil der Bauplatz großartig ist und gut gelegen. Muss der nun auch weiter zu Miete wohnen, weil ja Flüchtlinge das Haus nutzen könnten?
Versteh mich nicht falsch, ich verstehe sehr wohl dass dieser Bau nie vom Besitzer bewohnt werden wird, und das der eventuell genug Geld hat, dass er selbst den Verlust des kompletten Gebäudes nicht spürt. Aber wo ist die Grenze, ab der wir sagen "das ist noch ok"? Für mich wäre es in Ordnung, wenn man ihm eine Frist für die Verwendung setzt. Z.B. 12 Monate. Wenn es dann immer noch leer steht und nichts passiert, kann man es ja dann verwenden. Aber einfach mal so, ohne Frist, ohne Ankündigung? Das hinterlässt bei mir einen faden Geschmack, auch wenn es hier einen trifft, der das wohl locker finanziell stemmen kann...
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Also auch wenn man Crutschie folgen möchte: Ich finde das beschlagnahmen leerstehender Wohnungen sinnvoller als das Beschlagnahmen benutzter Sporthallen.
Erstens wegen leer (keine Benutzerkonkurren) und voll (Flüchtlinge gegen Sportvereine), zum anderen wegen Wohnung und Halle (ersteres ist grundsätzlich zum Wohnen gedacht und eingerichtet, das andere nunmal explizit nicht).
Ich würde hier in Berlin lieber die Sporthallen wieder als Sporthallen nutzen und dafür die ganzen illegal vermieteten Ferienwohnungen beschlagnahmen. Finde ich verhältnissmaäßiger.
/noch etwa zum Villenbeispiel: Die Villa war kein Palast, sondern ein Kinderheim. D.h. sie hat vermutlich viele getrennte Zimmer, evtl. noch Stockbetten, eine Großküche, viele Duschräume etc. pp. Genau solche Gebäude (Hotels, Ferienheime, Kasernen etc.) werden dringend gesucht, denn die kann eine Gemeinde binnen vier oder sechs Wochen zu einer passablen Unterkunft machen. Ein Bürogebäude oder ein Baumarkt muß hingegen praktisch komplett umgebaut werden, was das mehrfache kostet und mehrfach so lange dauert (taugt also nicht zur Gefahrenabwehr) und wird trotzdem nie anders denn als Provisorium funtkionieren. Ich denke darum ging es beim Beschlaganhmeversuch, zumindest so wie ich das aus der Praxis der Landkreise mit denen ich zu tun habe kenne.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 14.10.2015 14:41]
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hach ja, solange es einen nicht slebst betrifft kann man immer schön große Reden schwingen ...
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Das mit den Sporthallen betrifft mich aber???
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okay, ich korrigiere/ändere meine aussage zu :
| hach ja, solange es einen nicht selbst nachteilig betrifft kann man immer schön große Reden schwingen ... | |
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| Zitat von RushHour
Also auch wenn man Crutschie folgen möchte: Ich finde das beschlagnahmen leerstehender Wohnungen sinnvoller als das Beschlagnahmen benutzter Sporthallen.
Erstens wegen leer (keine Benutzerkonkurren) und voll (Flüchtlinge gegen Sportvereine), zum anderen wegen Wohnung und Halle (ersteres ist grundsätzlich zum Wohnen gedacht und eingerichtet, das andere nunmal explizit nicht).
Ich würde hier in Berlin lieber die Sporthallen wieder als Sporthallen nutzen und dafür die ganzen illegal vermieteten Ferienwohnungen beschlagnahmen. Finde ich verhältnissmaäßiger.
/noch etwa zum Villenbeispiel: Die Villa war kein Palast, sondern ein Kinderheim. D.h. sie hat vermutlich viele getrennte Zimmer, evtl. noch Stockbetten, eine Großküche, viele Duschräume etc. pp. Genau solche Gebäude (Hotels, Ferienheime, Kasernen etc.) werden dringend gesucht, denn die kann eine Gemeinde binnen vier oder sechs Wochen zu einer passablen Unterkunft machen. Ein Bürogebäude oder ein Baumarkt muß hingegen praktisch komplett umgebaut werden, was das mehrfache kostet und mehrfach so lange dauert (taugt also nicht zur Gefahrenabwehr) und wird trotzdem nie anders denn als Provisorium funtkionieren. Ich denke darum ging es beim Beschlaganhmeversuch, zumindest so wie ich das aus der Praxis der Landkreise mit denen ich zu tun habe kenne.
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Es eher ein Heim zu betreuenden Hilfe für Jugendliche allgemein und vor allem drogeabhängige, das seit längerem leer stand. Über den Zustand und die Ausstattung, bzw. deren Zustand ist nichts bekannt, also spekulativ. Wie es in anderen Landkreisen gehandhabt wird, ist höchstens anekdotisch.
Du bist genau in der Falle gefangen, deren Betrachtung nur auf die Situation gerichtet ist und bei der die Gründe ausgeblendet werden. Wenn zwei Alternativen schlecht sind, kann man zwischen ihnen nicht gewichten, sondern muss sie in Relation zu der echten Alternative setzen: Nämlich dass die Gemeinde Wohnraum schafft oder organisiert. Wenn sie das getan hat und nicht nur unter Kosten- oder Aufwandsgesichtspunkten die einfachste Lösung wählt und trotzdem nichts mehr geht, dann kann man über die Verhältnismäßigkeit einer Beschlagnahme generell und erst dann über eine Auswahl möglicher Objekte nach Geeignetheitspunkten, nicht aber nach vermeintlich unerwünschter Verwendung nachdenken.
Crutschie ... always a CT
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| Zitat von Icefeldt
okay, ich korrigiere/ändere meine aussage zu :
| hach ja, solange es einen nicht selbst nachteilig betrifft kann man immer schön große Reden schwingen ... | |
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Der Himmel ist blau, was genau möchtest du jetzt?
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| Zitat von RushHour
Das mit den Sporthallen betrifft mich aber???
| | Als ob Spasutfeldt irgendwas in der Debatte betreffen würde. Is doch son Schweizgold-Nazi.
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Bitte? Den wollen wir nicht haben, ne.
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| Zitat von DeathCobra
Bitte? Den wollen wir nicht haben, ne.
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Schweiz wird beschlagnahmt - zack, Problem gelöst!
Spaß beiseite: Wie Crutschie schon sagt, geht es hier auch um das Recht des Einzelnen. In letzter Instanz kann man sicherlich über so etwas nach denken, aber zuvor müssen ALLE anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, egal wie ideal oder unpraktisch die sind.
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Mit Pofalla wäre das alles nicht passiert...
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Einfach geil, wie die Einschränkung von Grundrechten in Ordnung geht, solang es nur linker Sozialromantik dient.
Ist ja fast so lustig wie derzeitige "Verstöße" gegen das GG von linken Sozialromantikern und Aktionismusopfern als rechtmäßig ausgelegt werden und das Halten an das GG als "Verstoß" und irgendwie "voll Nazi und so".
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 14.10.2015 16:46]
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Ich würd mit deiner Flüchtlingsfrouw gerne sozial romantisch werden.
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| Zitat von sibuntus
Ich würd mit deiner Flüchtlingsfrouw gerne sozial romantisch werden.
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Wie denn, Shorty?
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Art 1 Abs A Z 2 GFK, Karlson. Art 1 Abs A Z 2 GFK.
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| Zitat von Monorail-Cat
| Zitat von Jellybaby
Den Zweifel hätte ich auch.
Allerdings zweifle ich ebenso daran, dass er nicht einfach nur aus Prinzip nein gesagt hat. So wie sich manche Leute in den letzten Monaten aufführen würde mich nicht mal wundern, wenn er es lieber anzündet.
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Gut möglich. Ich will eigentlich auch niemanden verteidigen, der genug Geld hat, leerstehende Villen zu besitzen.
Ich meine, Beschlagnahmung von Sporthallen konnte ich noch nachvollziehen. Privates Wohneigentum, auch wenn es leer steht, ist aber schon eine andere Hausmarke. Da ist es nicht mehr weit zu Mietwohnungen, die dann angeblich zu groß sind für eine Person.
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Es ist ein erster Schritt dahin, ja.
| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von Jellybaby
Der will es sowieso abreißen. Und dann neu drauf bauen, was über den Winter eh alles nicht geht.
Einfach nur Geld haben reicht nicht als Grund, jedenfalls mir nicht.
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Willst du ihn jetzt zwingen dass er es stehen lassen muss? Wo ziehen wir da die Grenze?
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Nee will ich nicht. Wo ich die Grenze ziehe weiß ich ehrlich gesagt selbst noch nicht genau. Hier jedenfalls nicht, vom so großen Notfall das es kein anderes Mittel mehr gäbe dürften wir noch ein Stück weit entfernt sein.
Und da unsere Regierungshäuplingeline ja gerade über die Flüchtlingsprobleme zu stolpern droht frage ich mich bei der Gelegenheit wie ein eventueller Nachfolger das Problem zu lösen gedenkt. Bei einem Herrn Seehofer weiß man es ja, und das ist eine absurde Mischung aus undurchführbar und nicht erlaubt.
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7 von 10 Flüchtlingen brechen Ausbildung ab
Also wohl doch nicht die Fachkräfte von morgen.
Aber Ausnahmsweise würde ich hier nicht die Flüchtlinge kritisieren, sondern die Ausbildungsbetriebe. Wenn weder Deutsche noch Flüchtlinge bei denen arbeiten wollen, sollten die sich wirklich mal Gedanken über ihre Attraktivität machen. Schlechte Bezahlung bei schlechter Behandlung mit schlechten Arbeitszeiten ist eventuell nicht das beste Konzept die Mitarbeiter an sich zu binden.
Aber Hans-Uhrensohn -err- Werner Sinn hat natürlich die Lösung:
| Der Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn sprach sich bei der Handwerkskammer erneut für die komplette Abschaffung des Mindestlohns aus.
Der Flüchtlingsansturm lasse sich "nur durch die Absenkung oder Abschaffung des Mindestlohns" bewältigen. Der Staat müsse dann mit Lohnzuschüssen einspringen und so auch ohne Mindestlohn das Existenzminimum sicherstellen | |
Warum bekommt dieser Typ überhaupt noch eine Bühne in den großen Medien? Für den ist doch für jedes Problem die Senkung des Mindestlohns die Lösung schlechthin.
Bienensterben? Mindestlohn abschaffen!
Klimawandel? Mindestlohn abschaffen!
Weib hat kein Bock auf Sex weil der Bart lächerlich behindert aussieht? Mindestlohn abschaffen!
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| Zitat von RushHour
/kann jemand bitte Monorail beschlagnahmen und ihm was Nützliches zu tun zuweisen? Flüchtlingen Deutsche Kultur Sprache beibringen oder so? Oder ihn zur Abschreckung an der EU-Außengrenze aufstellen?
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Aber bitte an der finnisch-russischen!
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Verschweigt Polizei Vorfälle in Flüchtlingsheimen?
| In Thüringen wird darüber gestritten, ob Behörden Straftaten von Asylbewerbern systematisch verschweigen. Die regierende Linkspartei forderte, entsprechende Vorwürfe müssten mit Fakten unterlegt werden. Jetzt ist offenbar eine brisante E-Mail aufgetaucht.
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Darin heißt es nach Angaben des Blattes, dass bei „Einsätzen in den Unterkünften, die keine Außenwirkung erzielen“, „keine Pressemeldung gefertigt“ werde. Die Polizei solle nur „bei eventuellen Anfragen“ von Medienvertretern reagieren. Nur bei größeren Vorfällen wie Bränden oder Massenschlägereien solle informiert werden.
[...]
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Kai Christ, hatte am Samstag in der „Thüringer Allgemeinen“ seine Anschuldigungen gegen das Innenministerium bekräftigt. Die Polizei werde fast täglich zu Einsätzen in Flüchtlingsunterkünfte gerufen – „in jede Unterkunft, fast jeden Tag“, erklärte er. „Diese Straftaten werden systematisch verschwiegen.“
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Bei Zalando triffts (rein moralisch) aber nicht die Falschen. Da stecken die Samwer-Brüder hinter, die man schon von Jamba kennt...
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Seit wann wird über jeden Diebstahl, jeden Streit oder ähnliches ein Polizeibericht geschrieben?
Warum sollte man das also bei Flüchtlingen machen?
Und inwiefern ist die Mail brisant, wenn da exakt das drinsteht, was bei veröffentlichten Polizeiberichten üblich ist?
edit: ach.. es steht im Focus.. na dann.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Indiana Jones] am 15.10.2015 15:38]
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| Zitat von XX5.acsp|QuiN
Bei Zalando triffts (rein moralisch) aber nicht die Falschen. Da stecken die Samwer-Brüder hinter, die man schon von Jamba kennt...
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Achso, dann ist das ja in Ordnung.
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Mit dem Verstehen hast du noch so deine Probleme.
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Das ist Wasser auf die Mühlen der besorgten, bartomanuellen Bürger!
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| Zitat von Black1900
| Zitat von XX5.acsp|QuiN
Bei Zalando triffts (rein moralisch) aber nicht die Falschen. Da stecken die Samwer-Brüder hinter, die man schon von Jamba kennt...
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Achso, dann ist das ja in Ordnung.
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Mir müßte mal jemand erklären, wie ein Flüchtling bei Zalando bestellen kann. Soweit ich weiß, braucht er dafür ein deutsches Bankkonto. Das wird er aber gar nicht so einfach bekommen, so ganz ohne Einkommen und fester Adresse.
Und wenn doch: Wieso verkauft Zalando Waren an Erstkunden auf Rechnung? Da dürfen sie sich dann auch nicht wundern.
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Thema: Flucht und Asyl ( Refugees Welcome .... wait, no! ) |