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| Zitat von Arawn
| Zitat von hoschi
| Zitat von monischnucki
Die 3,50 zahlt der Fahrer aber selbst. Also is klar, was er macht.
Dafür, dass sich unsere ganze Wirtschaft so auf LKW stützt, ist die Infrastruktur nicht leistungsfähig.
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Und bei uns im Industriegebiet schmeißen sie alle ihre Plastiktüten, Pappteller, Obst und Gemüsereste auf die Straße oder den Gehweg. Die fünf Meter bis zur Kaffeeküche mit Automaten und Mülleimer und Pipapo vom Müller-Drogerieimperium läuft man ja ungern - man hat ja den ganzen Tag Bewegung gehabt
Vorgestern war Abends die Autobahn (A7) endlich frei, offenbar die Gelegenheit für einen 40 Tonner das Wohnmobil vor ihm zu überholen. Irgendwie muss man ja bei einem Elefantenrennen die vier Stundenkilometer Geschwindigkeitsdifferenz ausleben, sollen mal alle Autofahrer abbremsen. Zumindest die A8 hatte in Ihrem Vorkriegszustand einen Vorteil, praktisch durchgehendes LKW-Überholverbot. Das generelle Tempolimit war Mist, dafür gab es nicht diese Manöver der LKWs und das plötzliche Ausscheren der Mittelspurschleicher auf die linke Spur ohne Spiegel- und Schulterblick.
Autobahnen sind kein Ort der Entspannung und zum geistigen Abschalten, was sich einige Leute wohl einbilden, aber anständiges Verhalten ist eine Voraussetzung. Bin da bei Fidel.
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Nachdem ich auch gestern wieder Mal 700km auf der Autobahn machen durfte war der Hass auch wieder over 9000.
Ausscherende LKW Hurensöhne (vor allem in den Kasseler Bergen immer wieder das besondere Vergnügen), nicht voll geschäftsfähige aber dafür übermotorisierte Spatzenhirne die dann in der Baustelle auf der eh schon schmalen linken Spur noch drängeln, gefühlt jeder zweite Affe mittlerweile bei der Fahrt mit dem Handy am telefonieren oder WhatsApp schreiben und die allgemeine Unfähigkeit der ganzen behinderten Menscheit das Reißverschlussverfahren richtig zu machen oder ne Rettungsgasse zu bilden (dabei klebt doch mittlerweile an jeder Brücke nen Hinweis meine Fresse ey.)
Bitte sofort Tempolimit, Maut und den Lastenverkehr auf die Schiene. Ich will französische Verhältnisse. Deutschland verrecke.
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Fühle mit dir.
Jeden Tag ca. 50km Autobahn lassen den Hass auf Menschen steigern
Sicherheitsabstand? Braucht keiner.
Gucken? Braucht keiner
Blinker? Bitch please
Direkt hinter einem rausziehen bei 2m Abstand bei 130kmh? Eassyyy.
Alles Hurensöhne
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Autobahn... ich habe Freiburg bis zu meiner Haustür in Hamburg 27 Baustellen gezählt.
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Mittels Kerben in ner Kartoffel?
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| Zitat von Bombur
Ich habe einen großen Stick.
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Kenne keine Stick, welcher mit der "schnell Formatierung" Funktion mehr als 3h benötigen.
Wenn USB Stick neu ist, dann wird der schnell formatiert.
Wenn USB nur neu formatiert wird, wird auch dann die schnell formatierung verwendet. Wenn der USB Stick verkauft wird (wer tut das überhaupt? - bei mir landen die in einer Kiste und das war es) wird der stick mit der langsamen formatierung / spezielles Herstellertool (falls Vorhanden - SecureErease Tool wie bei der SSD) gelöscht. Aber wie gesagt wer verkauft bitte seine USB Sticks? Wäre mir noch nie in den Sinn gekommen, die kann man immer mal wieder brauchen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dardrai am 17.07.2019 11:46]
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Ich bin heute morgen auf dem Rad fast in die Fahrertür einer SUV-Mutti geballert.
Sie wollte umdrehen, ist dafür so halb rechts in eine Einbahnstraße um dann direkt links rüberzuziehen.
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Ich brauche aktuell 20 min länger weil die Rechte Seite komplett neu gemacht wird und meine Ausfahrt gesperrt ist.
Also erst mal 8 km weiter fahren, einspurig natürlich, umdrehen und einspurig zurück um da die Auffahrt zu nehmen.
Plottwist: Die Strecke wurde vor drei Jahren komplett neu gemacht, aaaaber hey wir testen so einen neuen Asphalt, der ist soviel günstiger. Wir wissen aber nicht ob der frostfest ist. Ist er nicht.
Das sowas keine Konsequenzen für die Verantwortlichen hat kotzt mich am meisten an.
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Die A5 ist momentan ein wenig bebaustellt. Aber nix wildes. 3 Spuren nach wie vor, nur halt enger.
DESWEGEN FAHREN KLEINWAGEN UND SUV GRUNDSÄTZLICH ZWISCHEN SPUR LINKS UND SPUR MITTE. RECHTS IST JA BEKANNTLICH NUR FÜR LKW.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 17.07.2019 11:47]
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Dummvogel
Warum dauert das bei dir so lange?
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Ich habe einen großen Stick.
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Mit dem Alter kommen halt gewisse Probleme.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 17.07.2019 11:48]
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| Zitat von Arawn
Bitte sofort Tempolimit, Maut und den Lastenverkehr auf die Schiene. Ich will französischedeutsche Verhältnisse. Deutschland blühe im Glanze dieses Glückes.
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Ich kann dich verstehen, habe aber mal - was mir nicht gefällt - geändert. Und dazu hätte ich gerne eine komplette Verstaatlichung der DB und des Schienennetzes und eine direkte Anbindung an diese Brennerdingsbumstunnel den die Österreicher schon beinahe fertig haben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hoschi am 17.07.2019 11:52]
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| Zitat von Sniedelfighter
Die A5 ist momentan ein wenig bebaustellt. Aber nix wildes. 3 Spuren nach wie vor, nur halt enger.
DESWEGEN FAHREN KLEINWAGEN UND SUV GRUNDSÄTZLICH ZWISCHEN SPUR LINKS UND SPUR MITTE. RECHTS IST JA BEKANNTLICH NUR FÜR LKW.
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Woah der Abschnitt geht mir so auf den Sack. Ich darf am Sonntag wieder in beide Richtungen durchfahren, zum Glück Sonntag
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| Zitat von Sniedelfighter
Die A5 ist momentan ein wenig bebaustellt. Aber nix wildes. 3 Spuren nach wie vor, nur halt enger.
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Die A5 ist nicht die A5 wenn alle paar km eine Baustelle ist.
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| Zitat von Dardrai
| Zitat von Bombur
Ich habe einen großen Stick.
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Kenne keine Stick, welcher mit der "schnell Formatierung" Funktion mehr als 3h benötigen.
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Mit. Ich formatiere neue grundsätzlich einmal ohne, wenn ich das Dateisystem wechsle. Ansonsten hast Du recht: Entweder der Stick ist kaputt oder inzwischen zu klein und wertlos.
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Ach, Baustellen, da wurde aus meiner Hassbefürchtung fast schon Antihass. Direkt nachdem ich umgezogen bin haben die 3 Baustellen auf ner Strecke von vielleicht 10km angekündigt, eine davon Strassen- und Leitungserneuerung in der Hauptstrasse durch das Städtchen. Einzige Strasse welche zur Autobahn führt, ergo keine Ausweichmöglichkeit, da muss ich also durch. Dann noch ein Teilstück der Landstrasse welches erneuert wird sowie das umfunktionieren einer Kreuzung direkt bei der Autobahn zu einem Kreisverkehr. Ich war maximal panisch, versteht sich, aber: Die Baustelle im Städtchen ist easy dankt effizienter Verkehrsregelung, die Arbeiten gehen zügig voran, die Baustelle auf der Landstrasse ist nach nem Jahr bereits fertig, dank guter Verkehrsregelung auch nie gross ein Problem gewesen, im Schnitt stand ich da vielleicht 5min pro Fahrt, und das grossartigste, als sie die behinderte Kreuzung vor der Autobahn welche IMMER ein Staugarant war aufgehoben haben und direkt n provisorischen Kreisverkehr eingerichtet haben im Frühjahr lief der Verkehr von Anfang an flüssiger als davor. Wenn der Kreisverkehr dann noch doppelspurig wird dürfte das noch besser werden!
<3
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 17.07.2019 11:52]
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Wir ernten die Folgen, dass seit der Wende so gut wie nichts mehr adäquat gewartet wurde. Die EU-Osterweiterungen und die fragwürdigen Wende zu Just-In-Time statt Lagerhaltung haben einen Ausbau nötig gemacht, vor allem der Bahn.
Antihass:
Die Baustelle bei mir zu Hause nervt, aber es ist so ruhig am Wochenende. So herrlich ruhig
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von hoschi am 17.07.2019 12:05]
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| Zitat von wuSel
| Zitat von Schm3rz
In der Probezeit und auch danach musst du mir natürlich keine Gründe nennen, ich muss dir aber auch keinen Urlaub (nach deinen Wünschen) gewähren.
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Doch, im Regelfall schon. Weil die Gründe den nicht zu geben wiiiiiirklich gut sein müssen in der Realität.
| Zitat von Schm3rz
Resturlaub muss in den ersten 3 Monaten des Folgejahren genommen werden, es gibt aber Ausnahmen die eine längere Übertragung möglich machen.
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Muss er nicht. Du musst den AN mehrfach schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er seinen Urlaub bitte nehmen soll und im sogar am Ende noch vorschlagen wo er ihn nehmen könnte. Ansonsten verfällt überhaupt nichts mehr nach überhaupt keiner Frist.
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Liefer mal bitte deine Quellen, interessiert mich.
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okay, ihr wollte Straßenbauhass, den sollt ihr haben!
Also da wo ich wohne wurde vor Kurzem die Straße neu gemacht, was nicht bedeutet, dass man da nicht wieder bauen kann. Kostet einen selber ja nichts und wo gebaut wird, da kann es einem nicht schlecht gehen.
Seit Mitte 2018 ist das ne Einbahnstraße. Mit dem Auto ist es ja schon recht umständlich, es gibt keine Umleitung (bzw. bei der einzig möglichen ist am Ende auch ne Baustelle, FOTZEN), aber der Bus fährt gar nicht.
So, nun habe ich mir zwischendurch den Fuß gebrochen und konnte weder Autofahren noch gehen, ich war auf den Bus angewiesen, der nicht fuhr. Eingesperrt und gehbehindert war ich also voller Hass.
1,5 Jahre später hat sich genau nichts geändert! Immer noch Baustelle und so bleibt es auch bis Ende 2020. Genau so? Nein, denn diese Sackgesichter haben sich überlegt, die Straße in beide Richtungen dicht zu machen. Damit ist man nun komplett auf das Auto angewiesen und das nicht für wenige Wochen sondern bis (bestenfalls) Ende 2020.
Wer dafür verantwortlich ist, hat natürlich keinerlei Konsequenzen zu befürchten. 3 Jahre lang eine einzige Straße neu machen (Veloroute 3!!!!) Inshirngeschissene Sesselfurzer.
Wobei ich mir gestern überlegt habe, dass es evtl ein perfides Mittel der Gentrifizierung ist. Wer kein Auto hat und nicht gut zu Fuß ist, wird einfach für 3 Jahre aus dem ÖPNV Netz der Stadt gekegelt. Wenn das noch nicht klappt, kann man so eine Baustelle ja immer noch verzögern.
In alten Zeiten hat man die Verantwortlichen aus der Stadt gejagt und ihnen die Bürgerrechte entzogen.
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| Zitat von wuSel
| Zitat von Schm3rz
In der Probezeit und auch danach musst du mir natürlich keine Gründe nennen, ich muss dir aber auch keinen Urlaub (nach deinen Wünschen) gewähren.
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Doch, im Regelfall schon. Weil die Gründe den nicht zu geben wiiiiiirklich gut sein müssen in der Realität.
| Zitat von Schm3rz
Resturlaub muss in den ersten 3 Monaten des Folgejahren genommen werden, es gibt aber Ausnahmen die eine längere Übertragung möglich machen.
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Muss er nicht. Du musst den AN mehrfach schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er seinen Urlaub bitte nehmen soll und im sogar am Ende noch vorschlagen wo er ihn nehmen könnte. Ansonsten verfällt überhaupt nichts mehr nach überhaupt keiner Frist.
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Schön, wenn wenigstens ein wenig Sachverstand in die Diskussion einfließt.
ALso zunächst mal hat ein Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten. Wartezeit nach § 4 BUrlG.
Die Probezeit ist durchaus ein probates und arbeitsrechtlich zulässiges Mittel beider Parteien, sich auszuprobieren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und muss nicht näher begründet werden. Auch bei Lehrlingen ist eine Probezeit möglich und aus meiner Erfahrung auch bitter nötig. Einen Azubi werde ich nämlich sonst nicht mehr los, wenn er sich als völlig ungeeignet erweist, aber unbedingt bleiben will und nicht freiwillig die Einsicht hat, im falschen Job unterwegs zu sein.
Während der Probezeit will ich den Arbeitnehmer ausprobieren. Und der Arbeitnehmer will das Unternehmen ausprobieren und schauen, ob es für ihn passt. So eine Probezeit ist ja keine einseitige Sache. Eine Verlängerung der Probezeit ist gesetzlich nicht zulässig.
Also: in den ersten 6 Monaten kein Urlaubsanspruch und außerdem Probezeit zum Testen des Arbeitnehmers. Warum sollte der Arbeitnehmer in dieser für beide Seiten so wichtigen Zeit in Urlaub gehen? Eben: damit ich gleich die Kündigung ausspreche. Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt und als erstes Urlaub haben will, signalisiert mir, wo seine Prios liegen. Und die decken sich in dem Fall nicht mit meinen Anforderungen und Erwartungen an einen "Neuen", der sich erst mal einbringen und präsentieren will.
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| Zitat von Schm3rz
| Zitat von wuSel
| Zitat von Schm3rz
In der Probezeit und auch danach musst du mir natürlich keine Gründe nennen, ich muss dir aber auch keinen Urlaub (nach deinen Wünschen) gewähren.
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Doch, im Regelfall schon. Weil die Gründe den nicht zu geben wiiiiiirklich gut sein müssen in der Realität.
| Zitat von Schm3rz
Resturlaub muss in den ersten 3 Monaten des Folgejahren genommen werden, es gibt aber Ausnahmen die eine längere Übertragung möglich machen.
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Muss er nicht. Du musst den AN mehrfach schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er seinen Urlaub bitte nehmen soll und im sogar am Ende noch vorschlagen wo er ihn nehmen könnte. Ansonsten verfällt überhaupt nichts mehr nach überhaupt keiner Frist.
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Liefer mal bitte deine Quellen, interessiert mich.
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Aktuelle EuGH-Rechtsprechung. Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. ABer seit dem Jahreswchsel gilt, dass der AG den AN auf ausstehenden Urlaub hinweisen und auf die Nahme in Natur, wie es so schön heißt, hinwirken muss, sonst verfällt der nicht.
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| Zitat von oetzli
ALso zunächst mal hat ein Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten. Wartezeit nach § 4 BUrlG.
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Falsch. Der Arbeitnehmer hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch aus § 4, sehr wohl aber anteilig aus § 5.
In diesem Sinne:
| Zitat von oetzli
Schön, wenn wenigstens ein wenig Sachverstand in die Diskussion einfließt.
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Blas mal nicht die Backen so auf. Der Urlaub wächst anteilig an, ja, beseht aber erst nach der Wartezeit in voller Höhe. Man kann natürlich gleich zu Beginn der Probezeit Urlaub in Anspruch nehmen. Aber wieviel? einen Tag? Verzeih, wenn ich hier keinen Aufsatz über Selbstverständlichkeiten schreibe.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von oetzli am 17.07.2019 12:15]
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| Zitat von oetzli
Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt und als erstes Urlaub haben will, signalisiert mir, wo seine Prios liegen. Und die decken sich in dem Fall nicht mit meinen Anforderungen und Erwartungen an einen "Neuen", der sich erst mal einbringen und präsentieren will.
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Deine Anforderungen sind was? Leute, die keinen Urlaub nehmen? Da würde ich auch gehen.
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| Zitat von oetzli
Blas mal nicht die Backen so auf. Der Urlaub wächst anteilig an, ja, darf aber erst nach der Wartezeit genommen werden.
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Falsch. Zeig mir mal die Fundstelle für diese Behauptung.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 17.07.2019 12:13]
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| Zitat von oetzli
| Zitat von Schm3rz
| Zitat von wuSel
| Zitat von Schm3rz
In der Probezeit und auch danach musst du mir natürlich keine Gründe nennen, ich muss dir aber auch keinen Urlaub (nach deinen Wünschen) gewähren.
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Doch, im Regelfall schon. Weil die Gründe den nicht zu geben wiiiiiirklich gut sein müssen in der Realität.
| Zitat von Schm3rz
Resturlaub muss in den ersten 3 Monaten des Folgejahren genommen werden, es gibt aber Ausnahmen die eine längere Übertragung möglich machen.
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Muss er nicht. Du musst den AN mehrfach schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er seinen Urlaub bitte nehmen soll und im sogar am Ende noch vorschlagen wo er ihn nehmen könnte. Ansonsten verfällt überhaupt nichts mehr nach überhaupt keiner Frist.
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Liefer mal bitte deine Quellen, interessiert mich.
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Aktuelle EuGH-Rechtsprechung. Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. ABer seit dem Jahreswchsel gilt, dass der AG den AN auf ausstehenden Urlaub hinweisen und auf die Nahme in Natur, wie es so schön heißt, hinwirken muss, sonst verfällt der nicht.
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Ok das habe ich wirklich unterschlagen, bei uns ist es seit jeher Standard die Leute wieder und wieder zu erinnern das sie noch Urlaub stehen haben. Es gibt einen Grund das Urlaub im laufenden Jahr genommen werden soll, nämlich der Erholung und deshalb soll er ja auch mind. einmal zwei Wochen am Stück genommen werden.
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| Zitat von oetzli
Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt und als erstes Urlaub haben will, signalisiert mir, wo seine Prios liegen. Und die decken sich in dem Fall nicht mit meinen Anforderungen und Erwartungen an einen "Neuen", der sich erst mal einbringen und präsentieren will.
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Ich denke, es ist weltfremd davon auszugehen, dass jemandes Prio wörk wörk wörk für einen anderen ist. Die Menschen sehnen sich den Urlaub herbei, nicht die Arbeit. Wer was anderes erwartet, will belogen werden.
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| Zitat von oetzli
Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt und als erstes Urlaub haben will, signalisiert mir, wo seine Prios liegen. Und die decken sich in dem Fall nicht mit meinen Anforderungen und Erwartungen an einen "Neuen", der sich erst mal einbringen und präsentieren will.
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Herrn Hansen detektiert!
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Also ich würd selber in den ersten Wochen ja auch keinen längeren Urlaub nehmen, nicht der Probezeit wegen sondern um die Einarbeitung ordentlich durchführen zu können. Aber wenn einer da halt mal ne Woche Urlaub nimmt braucht man dem ja nicht direkt die komplette Arbeitsmoral abzusprechen. Oder anders gesagt, man erkennt doch auch abgesehen davon ob sich jemand in die Arbeit reinhängen kann oder nicht.
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| Zitat von Det0k
Ich denke, es ist weltfremd davon auszugehen, dass jemandes Prio wörk wörk wörk für einen anderen ist. Die Menschen sehnen sich den Urlaub herbei, nicht die Arbeit. Wer was anderes erwartet, will belogen werden.
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Das ist absolut richtig. Work-Life-Balance und so. Das ein Arbeitnehmer kein Sklave ist, hat sich herumgesprochen.
Aber bitte: was soll ein AG für einen Eindruck von einem Bewerber bekommen, der gleich zu Beginn der neuen Stelle als erste an Urlaub denkt? Dass ihn Urlaub mehr interessiert als der Job selbst natürlich. Und das ist nicht unbedingt das, was ich mir als AN wünsche.
Dass einem AN Urlaub zusteht, ist keine Frage. Und ich habe von der Regel auch schon Ausnahmen gemacht, wenn es beim Einstellungsgespräch angesprochen wurde. Wenn jemand z.B. die Stelle wechselt ist es ja lebensfremd anzunehmen, dass derjenige nicht schon seinen Jahresurlaub geplant hat. Da muss man dann eben auch etwas flexibel als AG sein. Das ist aber ein ganz anderer und nachvollziehbarer Grund. Wenn ich aber den Uniabgänger oder nicht übernommenen Azubi einstelle, dann darf ich erwarten, dass man sich erst mal einbringt. Da kommt ein: "Sauber, was gibt an Kohle und wann ist Urlaub" echt nicht gut an.
Und ich meine persönlich, dass die Probezeit für beide Seiten der Erprobung dienen soll. Und das kann sie nicht, wenn sich die Parteien in der Probezeit nicht sehen.
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| Zitat von oetzli
Und ich meine persönlich, dass die Probezeit für beide Seiten der Erprobung dienen soll. Und das kann sie nicht, wenn sich die Parteien in der Probezeit nicht sehen.
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Is klar, sobald einer ne Woche Urlaub hat, sieht man sich ja direkt ein halbes Jahr nicht mehr.
Aber dann bitte auch als Chef keinen Urlaub machen, solange ein Mitarbeiter in Probezeit ist. Wie soll man sich denn sonst kennenlernen?
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6 Monate bringen also mehr als 5.5 Monate, um sich gegenseitig kennenzulernen? cmon..
/zwipos...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sec_Ret am 17.07.2019 12:41]
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| Zitat von oetzli
Dass ihn Urlaub mehr interessiert als der Job selbst natürlich. Und das ist nicht unbedingt das, was ich mir als AN wünsche.
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Man kann sich halt auch selber belügen. Bringt aber nach wie vor beiden seiten nix.
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Thema: Dem Hass CCXLIX ( Frauen und UPS... ) |