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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vorstellungsgespräche 22 ( Bewerbung als Privatier ist raus )
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KarlsonvomDach

kalle
...
Wurde ja auch extra für Lehrer erfunden.
18.12.2019 18:24:44  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Abso

 
Zitat von da gig

bei bewerbungsgesprächen ja. ass center werden sicher als was anderes eingestuft und damit nichtmehr.


Beides falsch. Grundsätzlich müssen Fahrtkosten erstattet werden, der Einladende kann aber die Übernahme ausschließen oder eine abweichende Regelung vorgeben.



Darum auch nicht nachfragen, wenn es vorher nicht explizit ausgeschlossen wird und knallhart fordern. Wenn die nämlich vor Ort erst angeschissen kommen, dann wie TRHs Mutti ficken!
18.12.2019 18:35:04  Zum letzten Beitrag
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Echelon

Arctic
Passt auch zu Bewerbungen: Headhunter mit den Augen rollend

Angeschrieben worden auf LinkedIn - und kurze Zeit später auch auf meiner Arbeits-Mail - mit durchaus interessanter Stellenbeschreibung. Je zweimal. Erst nicht geantwortet, dann aber doch auf LinkedIn mein Interesse bekundet. Auf die Arbeitsmail bekomme ich dann kurz darauf die Info, dass ich ja kein Interesse hätte, weil ich mich nicht melde und er seine Kontaktaktivitäten einstellt usw. Ich verweise auf meine LinkedIn-Message. Wir telefonieren kurze Zeit später. Ich passe nicht auf die Stelle. Wir verbleiben so, dass er sich bei passenderen Stellen meldet. Ich akzeptiere seine Kontakt-Anfrage auf LinkedIn. Eine Woche später kriege ich eine neue generische (ohne spezielle Stellenbeschreibung) LinkedIn-Message, dass er sich mal bei mir vorstellen möchte, er sei Headhunter. Wahrscheinlich trudelt morgen dann was im Arbeits-Postfach ein Breites Grinsen

Echelon
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Echelon am 18.12.2019 20:38]
18.12.2019 19:09:58  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
Oder er steht auf der Matte
18.12.2019 20:25:07  Zum letzten Beitrag
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PutzFrau

Phoenix Female
 
Zitat von Echelon

Passt auch zu Bewerbungen: Headhunter mit den Augen rollend

Angeschrieben worden auf LinkedIn - und kurze Zeit später auch auf meiner Arbeits-Mail - mit durchaus interessanter Stellenbeschreibung. Je zweimal. Erst nicht geantwortet, dann aber doch auf LinkedIn mein Interesse bekundet. Auf die Arbeitsmail bekomme ich dann kurz darauf die Info, dass ich ja kein Interesse hätte, weil ich mich nicht melde und er seine Kontaktaktivitäten einstellt usw. Ich verweise auf meine LinkedIn-Message. Wir telefonieren kurze Zeit später. Ich passe nicht auf die Stelle. Wir verbleiben so, dass er sich bei passenderen Stellen meldet. Ich akzeptiere seine Kontakt-Anfrage auf LinkedIn. Eine Woche später kriege ich eine neue generische (ohne spezielle Stellenbeschreibung) LinkedIn-Message, dass er sich mal bei mir vorstellen möchte, er sei Headhunter. Wahrscheinlich trudelt morgen dann was im Arbeits-Postfach ein Breites Grinsen

Echelon



Wenn man dann aber mal an einen guten Gerät, ist es ein Lichtblick

18.12.2019 23:52:27  Zum letzten Beitrag
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DaMasta

Leet
Frage
Kurze Frage zur Sicherheit: wenn im Arbeitsvertrag "nur" die gesetzliche Kündigungsfrist festgehalten ist und ich seit 9 3/4 Jahren in einer Firma arbeite habe ich 3 Monate. Wenn ich die Kündigung spätestens am 31.1. abgebe kann ich zum 30.4. kündigen und zum 1.5. (bzw. in diesem Jahr 4.5.2020) neu anfangen, richtig?
19.12.2019 8:46:39  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Die nackte gesetzliche Regelung steht in § 622 BGB:
 
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.



1) Die gesetzliche Kündigungsfrist bestimmt sich grundsätzlich nach Absatz 1.
2) Davon abweichend verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für arbeitgeberseitige Kündigungen im Laufe der Zeit.
3) Der Rest kann so gelesen werden, dass abweichende Regelungen tarif- oder einzelvertragliche Regelungen möglich sind, implizit bedeutet das, dass ohne solche Regelungen für die Kündigung durch dich der Absatz 1 weiter gilt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 19.12.2019 9:00]
19.12.2019 8:59:17  Zum letzten Beitrag
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DaMasta

Leet
Ah siehst du, gut dass ich gefragt habe, bin davon ausgegangen, dass sich die Verlängerung je Zugehörigkeit auf beide Seiten bezieht. Ich lese nachher nochmal genau meinen Arbeitsvertrag.

Besten Dank auf jeden Fall!
19.12.2019 9:29:12  Zum letzten Beitrag
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dieselrakete

Arctic
Mahlzeit,

in meinem Arbeitsvertrag steht: Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ich werde nach Stundensatz (xh*n¤/h) sowie nach Pauschalen für bestimmte Einsätze bezahlt (dabei ist es dann mein Problem, wie lange ich dafür brauche)

Ich arbeite werktags, sonntags, Feiertags, nachts, tags. Mein Gehalt ist jeden Monat unterschiedlich, genau wie meine tatsächlich geleisteten Stunden. Manche Monate arbeite ich gar nicht, andere mal nur nachts, wieder andere mit hohem Aufwand relativ wenig Gehalt, manche mit äußerst geringem Aufwand überduchschnittlich viel. Es gibt nicht annähernd feste Arbeitszeiten.

Was bedeutet jetzt der gesetzliche Urlaubsanspruch, wie wird der Anspruch berechnet, wie wird er vergütet?
19.12.2019 11:38:53  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Hast du keine Arbeitszeit im Vertrag vereinbart? Wenn nicht wird die übliche angenommen und nach dem richtet sich dann dein Urlaub. Deine "Einsätze" lässt du dir hoffentlich vergolden.
19.12.2019 12:21:49  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Drei Fragen, zwei Antworten:

1+2) Der gesetzliche Urlaubsanspruch sind vier Arbeitswochen, also 20 bzw. 24 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Davon abweichend sind einzel- oder tarifvertraglich um die 30 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche üblich, aber ein Recht darauf hat man von Gesetzes wegen nicht.
3) Grundsätzlich wird bei sowas ein angemessener vergangener Zeitraum genommen und das "ist" gemittelt. Das ergibt dann deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch dein Urlaubsentgelt.

Ein bisschen liest sich das aber, als wäre der strategisch korrekte Ansatz, deinem Arbeitgeber mal die Pistole auf die Brust zu setzen und verbindliche Regelungen zu deinen Gunsten zu fordern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 19.12.2019 12:26]
19.12.2019 12:26:19  Zum letzten Beitrag
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dieselrakete

Arctic
 
Zitat von Raster

Hast du keine Arbeitszeit im Vertrag vereinbart? Wenn nicht wird die übliche angenommen und nach dem richtet sich dann dein Urlaub. Deine "Einsätze" lässt du dir hoffentlich vergolden.



Nein, keine Arbeitszeit festgehalten.
Die Einsätze sind eine Goldgrube peinlich/erstaunt
Ich habe in den letzten zehn Jahren nie so viel Geld in so kurzer Zeit verdient. Wenn die Rahmenbedingen für einen passen, ist das schon ziemlich gut.
19.12.2019 14:21:40  Zum letzten Beitrag
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B.A. Wayne

Arctic
Finally peinlich/erstaunt

VG vor zwei Wochen war erfolgreich. Heute arbeitsvertrag mit Unterschrift des Geschäftsführers per Mail bekommen. Der ust bindend sobald ich ihn unterschreibe, richtig? peinlich/erstaunt

Mein Wunschgehalt (63-65k) wurde leicht unterboten (55.2k). Bin bei meinem jetzigen (56.1k). Firmenwagen ist lt. Vertrag nur dienstlich erlaubt (derzeit: 1% Regelung) Zudem 24 Urlaubstage statt jetzt 30.

Dafür: Home office \Breites Grinsen/.

Werde morgen mal mit dem CEO schnacken, ob die wg. Des etwas geringer als erwarteten gehalt etwas mit den Urlaubstagen rauf können und ob wir ne Regelung für die Privatnutzung des Autos finden können. Immerhin bis zu 50% Reisezeit


Werde morgen auch zu meinem Chef marschieren und ihm sagen, dass ich zum 1.4. weg bin. Muss für diesen Start nämlich zum 31.12. kündigen.

Hohoho, frohe Weihnachten peinlich/erstaunt
19.12.2019 21:14:30  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Ähhh Weniger Urlaub und Geld als derzeit. Oo
Vor allem der Urlaub täte mir weh.
19.12.2019 21:17:54  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von B.A. Wayne



VG vor zwei Wochen war erfolgreich. Heute arbeitsvertrag mit Unterschrift des Geschäftsführers per Mail bekommen. Der ust bindend sobald ich ihn unterschreibe, richtig? peinlich/erstaunt




Nein, erst mit Zugang beim Vertragspartner.
19.12.2019 21:18:58  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von Che Guevara

Ähhh Weniger Urlaub und Geld als derzeit. Oo
Vor allem der Urlaub täte mir weh.



Wenn man ihn genommen kriegt mit den Augen rollend
19.12.2019 21:52:02  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von dieselrakete

 
Zitat von Raster

Hast du keine Arbeitszeit im Vertrag vereinbart? Wenn nicht wird die übliche angenommen und nach dem richtet sich dann dein Urlaub. Deine "Einsätze" lässt du dir hoffentlich vergolden.



Nein, keine Arbeitszeit festgehalten.
Die Einsätze sind eine Goldgrube peinlich/erstaunt
Ich habe in den letzten zehn Jahren nie so viel Geld in so kurzer Zeit verdient. Wenn die Rahmenbedingen für einen passen, ist das schon ziemlich gut.



Was machst du, Fluchtwagen oder Lockvogel?
19.12.2019 22:02:57  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
 
Zitat von Che Guevara

Ähhh Weniger Urlaub und Geld als derzeit. Oo
Vor allem der Urlaub täte mir weh.



Da ist ja echt alles schlechter. Gehalt runter, Urlaubstage runter, Firmenwagen nicht privat nutzen.
Ok, Home Office ist so ne Sache... 100%? 20%? Nach Bedarf? Will man das überhaupt (immer)?

//ach und dazu sogar noch 50% Reisezeit? Man man man ... war es so kacke in der noch aktuellen Firma oder warum der Schritt?

Also, da gabs schon bessere Stories hier...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 19.12.2019 22:06]
19.12.2019 22:05:35  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Das ist einfach ein harter Flex. Er hat so viel Patte gemacht, dass er keine Ficks mehr gibt.
19.12.2019 22:07:09  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Bei 56k?
19.12.2019 22:39:47  Zum letzten Beitrag
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dieselrakete

Arctic
 
Zitat von Mobius

 
Zitat von dieselrakete

 
Zitat von Raster

Hast du keine Arbeitszeit im Vertrag vereinbart? Wenn nicht wird die übliche angenommen und nach dem richtet sich dann dein Urlaub. Deine "Einsätze" lässt du dir hoffentlich vergolden.



Nein, keine Arbeitszeit festgehalten.
Die Einsätze sind eine Goldgrube peinlich/erstaunt
Ich habe in den letzten zehn Jahren nie so viel Geld in so kurzer Zeit verdient. Wenn die Rahmenbedingen für einen passen, ist das schon ziemlich gut.



Was machst du, Fluchtwagen oder Lockvogel?



Hauptsächlich kurzfristige Störungen und Eingriffe in technische Gebäudeausrüstung, im speziellen für Objekte eines Großkonzerns.

Manchmal eilt es und dann ist es wie Fluchtwagen. Hässlon

¤: Aber nicht falsch verstehen: Nicht alles gold, was glänzt. Arbeiten an Silvester gehört genau so dazu, wie aus dem Wochenendausflug kurz abzuhauen. Ich kann auch Aufträge ablehnen, dann gibts aber auch kein Geld.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dieselrakete am 19.12.2019 22:44]
19.12.2019 22:39:49  Zum letzten Beitrag
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Käptn Blutbad.

AUP Käptn Blutbad. 01.04.2016
Zunge rausstrecken
 
Zitat von dieselrakete

 
Zitat von Mobius

 
Zitat von dieselrakete

 
Zitat von Raster

Hast du keine Arbeitszeit im Vertrag vereinbart? Wenn nicht wird die übliche angenommen und nach dem richtet sich dann dein Urlaub. Deine "Einsätze" lässt du dir hoffentlich vergolden.



Nein, keine Arbeitszeit festgehalten.
Die Einsätze sind eine Goldgrube peinlich/erstaunt
Ich habe in den letzten zehn Jahren nie so viel Geld in so kurzer Zeit verdient. Wenn die Rahmenbedingen für einen passen, ist das schon ziemlich gut.



Was machst du, Fluchtwagen oder Lockvogel?



Hauptsächlich kurzfristige Störungen und Eingriffe in technische Gebäudeausrüstung, im speziellen für Objekte eines Großkonzerns.

Manchmal eilt es und dann ist es wie Fluchtwagen.



Du machst Störungen durch kurzfristige Eingriffe in die Gebäudeausrüstung? Das klingt ziemlich nach professionellem Saboteur
19.12.2019 22:43:13  Zum letzten Beitrag
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dieselrakete

Arctic
Ich fühle mich auch oft genug so.

Fällt in dem Chaos aber meistens nicht auf.
19.12.2019 22:47:01  Zum letzten Beitrag
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PutzFrau

Phoenix Female
 
Zitat von Che Guevara

Ähhh Weniger Urlaub und Geld als derzeit. Oo
Vor allem der Urlaub täte mir weh.



Wenig Urlaub war einer der Gründe, weswegen ich einer Stelle mit 10 Minuten Fahrtweg von du Hause abgesagt habe. Schaue mich gerade außerhalb der Wissenschaft um, die moneyz kommen jetzt.

19.12.2019 22:51:53  Zum letzten Beitrag
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kraug

Arctic
prinz eisenherz passt besser in die wissenschaft. trust me, brudi. sonst darfste wieder magerquark spachteln. gibt es das überhaupt auf der anderen seite?
19.12.2019 23:20:24  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
froehlich grinsen
Vorhin telefonische Zusage für die Stelle bekommen \o/ ab 06.01.20 geht es los. Total branchenfremd, aber interessante Branche, genau das was ich wollte.

Konditionen sind gut, ca. 10% mehr Gehalt als jetzt + Bonus (0,5% der Umsätze der Niederlassungen, ca 10 Stück mir zugeteilt). Den Bonus hatte ich vorher nicht.

Firmenwagen Passat mit 1% Regelung, Arbeitsadresse ist Homeoffice, daher keine Vorversteuerung des Fahrtweges \o/ Wären sonst 320km pro Tag gewesen.

30 Tage Urlaub, statt 27 wie bisher.

Sonderbonus 1000¤ im Jahr

Ansonsten Kram wie Iphone, Ipad, Laptop.

Es gibt hier kein Homeoffice, das wird nur zur Angabe für den Firmenwagen genutzt. Kann ich aber mit leben, da ich bis ca. 13 Uhr alleine in den Niederlassungen bin, hab ich meine Ruhe und kann dort ungestört arbeiten.

Ich bin so happy und das vor Weihnachten \o/ Vertrag kommt vorab per Mail und dann per Post, da die Post ja vor Weihnachten kaum hinterher kommt.

Was etwas ungewöhnlich war: ich hatte mein (ziemlich schlechtes) Abschlusszeugnis der Realschule (ja lol!) nicht beigefügt, da das nach irgendwas von vor 19 Jahren nicht mehr relevant ist. Der Oberboss möchte das aber haben, da die schon mal jemanden hatten, der keinen Abschluss hatte. Der hatte wohl in der Bewerbung einen Abschluss angegeben und hatte dann aber gar keinen Schulabschluss. Ist nach der Einstellung wohl aufgefallen und deswegen wollen die auch das Dokument noch haben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DVS2XLC am 20.12.2019 10:56]
20.12.2019 10:56:06  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
 
Zitat von DVS2XLC

Arbeitsadresse ist Homeoffice, daher keine Vorversteuerung des Fahrtweges

Es gibt hier kein Homeoffice,



Was ist das für eine Branche? Import/Export?
20.12.2019 10:59:41  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit2
Heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass du jeden Tag 320km pendelst? Mata halt...
20.12.2019 11:19:48  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Nein, im AV steht nur mein Ort als Arbeitsort. Dadurch Firmenwagen deutlich günstiger, da ich die Kilometer nicht vorversteuern muss.

Branche Fort- & Weiterbildung + Sprachen, Tätigkeit Regionalleitung. Ich bin hier im Ruhrgebiet tätig, das heisst alles um die Ecke quasi.
20.12.2019 11:46:01  Zum letzten Beitrag
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[SD]HarlekiN

sd_harlekin
...
Ich finde es absolut faszinierend, wie ich hier als stiller Mitleser manche User quasi durch ihr Arbeitsleben begleite. Meinen Respekt an z. B. DVS2XLC (abgeschrieben) wenn man so flexibel mit den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes umgeht. Ich als Industriebeamter (bzw. -Schauspieler) bin zwar grundsätzlich anders veranlagt, mich beeindrucken jedoch viele Beiträge hier immer wieder.

Vorstehendes ist mir im vorweihnachtlichen Emotionsfluss so rausgerutscht :-)
20.12.2019 11:56:22  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Vorstellungsgespräche 22 ( Bewerbung als Privatier ist raus )
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