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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Castor Transport, sind sie deppert?!?
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Testopfer
 
Zitat von TylerDurdan

Wäre ich nicht in Eile gewesen, dann hätte ich mir ein bißchen Streit gesucht und die Kerle z.B. gefragt, warum sie um 14 Uhr in einer Uni-Cafeteria rumsitzen, anstatt wie richtige Deutsche hart zu arbeiten... peinlich/erstaunt



Stichwort: Nachtschicht. Augenzwinkern



So sahen die Freaks aber nicht aus... fröhlich Und vor allen Dingen hock ich nach ner Nachtschicht nicht stundenlang in der Uni-Cafeteria rum.
14.11.2003 18:12:11  Zum letzten Beitrag
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squishy^

Arctic
 
Zitat von Ge!st
Also wenn ich hier so den Thread lese, kann ich es kaum glauben was für eine Geisteshaltung hier einige an den Tag lagen z.B. Demonstranten einfach überfahren usw. die Leute nehmen einfach ihr Recht war.

Und Thesen das Demostationen ehe nix bringen, da sollte vielleicht einige sich mal geschichtlich bilden, es reicht schon die jünger Geschichte.

Zu deutsche AKWs sein sicher und hier könne so was wie beim AKW in Tschernobyl nicht passieren: z.B. sowohl in den USA als auch in Japan standen AKWs kurz vor den GAU, ein Zwischenfall in Japan war so schwer, das mehrere Arbeite verstrahlt wurden, zwei davon tödlich und ca. 500 Menschen in einem naheliegenden Ort leicht verstrahlt wurden. So wohl in den USA und ganz besonders in Japan gelten eingesetzten Technik und die Sicherheit zu den besten der Welt und können sich locker mit der in Deutschland messen, aber es ist trotzdem nicht sicher und es kann auch in Deutschland jeder Zeit zu einem GAU kommen, einige schwere Zwischenfälle gab es auch schon... bis jetzt hatten wir in D Glück, nur was ist wenn...



In Japan waren die Sicherheitsstandards sicherlich nicht sehr hoch, ich hab kurz nach dem Unfall mal bei galileo gesehn, dass die da Radioktives Material einfach in offene Eimer getan haben etc..

hoffe doch dass es hier ander sis mit den Augen rollend
14.11.2003 18:28:21  Zum letzten Beitrag
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Testopfer

Arctic Female
 
Zitat von TylerDurdan
So sahen die Freaks aber nicht aus... fröhlich Und vor allen Dingen hock ich nach ner Nachtschicht nicht stundenlang in der Uni-Cafeteria rum.



Stichwort: Wirtschaftsmathematikstudenten im 22. Semester. Breites Grinsen
14.11.2003 21:37:57  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Testopfer
 
Zitat von TylerDurdan
So sahen die Freaks aber nicht aus... fröhlich Und vor allen Dingen hock ich nach ner Nachtschicht nicht stundenlang in der Uni-Cafeteria rum.



Stichwort: Wirtschaftsmathematikstudenten im 22. Semester. Breites Grinsen



Bei den Langzeitstudiengebühren in BaWü? Mata halt...
14.11.2003 22:51:11  Zum letzten Beitrag
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Testopfer

Arctic Female
...
Sie jobben ja nebenbei in der Nachtschicht.
14.11.2003 22:56:25  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Wer nach 22 Semestern noch gerne in dieser Cafeteria, dieser Design-Ausgeburt eines End-80er-Jahre Drogenrausches sitzt, der ist aber reif für die Klapse peinlich/erstaunt
14.11.2003 23:06:20  Zum letzten Beitrag
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eLkuS

AUP Kanister 08.01.2008
 
Zitat von Ge!st
Also wenn ich hier so den Thread lese, kann ich es kaum glauben was für eine Geisteshaltung hier einige an den Tag lagen z.B. Demonstranten einfach überfahren usw. die Leute nehmen einfach ihr Recht war.


Würdest du mir bitte den Absatz/Paragraphen zeigen, wo steht, dass man sich auf Gleise ketten darf oder dass man Bahnlinienj unterspülen darf oder das man Polizisten mit Steinen bewerfen darf oder das man Feuer neben der Bahnlinie lkegen darf.
14.11.2003 23:15:56  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von eLkuS
Würdest du mir bitte den Absatz/Paragraphen zeigen, wo steht, dass man sich auf Gleise ketten darf oder dass man Bahnlinienj unterspülen darf oder das man Polizisten mit Steinen bewerfen darf oder das man Feuer neben der Bahnlinie lkegen darf.



Falsche Frage.

Du mußt die §§ finden, die das Verhalten sanktionieren. Denn auch wenn 95% der Deutschen etwas anderes denken: was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt. Wir müssen keinen Kaiser vorher um Erlaubnis fragen.

Jetzt mal die extremen Handlungen, die du nennst außer Acht gelassen: die Überdehnung des §240 StGB, um plötzlich auch Sitzblockaden zu erfassen, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Abgesehen davon, daß §240 StGB wie §211 StGB ein "brauner" § ist, der sich unglaublich weit interpretieren läßt...
14.11.2003 23:26:59  Zum letzten Beitrag
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Dummvogel

AUP Dummvogel 26.06.2019
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von eLkuS
Würdest du mir bitte den Absatz/Paragraphen zeigen, wo steht, dass man sich auf Gleise ketten darf oder dass man Bahnlinienj unterspülen darf oder das man Polizisten mit Steinen bewerfen darf oder das man Feuer neben der Bahnlinie lkegen darf.



Falsche Frage.

Du mußt die §§ finden, die das Verhalten sanktionieren. Denn auch wenn 95% der Deutschen etwas anderes denken: was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt. Wir müssen keinen Kaiser vorher um Erlaubnis fragen.



Das ist doch wohl Mindestens Sachbeschädigung respektive Angriff auf Staatsorgane oder sowas, gell? Du studierst doch son Kram, sags mir
15.11.2003 1:15:08  Zum letzten Beitrag
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Baka!

Arctic
§211 stgb:
(1)der mörder wird mit lebenslanger freiheitsstrafe bestraft.
(2)mörder ist wer aus mordlust, zur befriedigung des geschlechtstriebs, aus habgier, oder sonst aus niederen beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen mitteln oder um eine andere straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen menschen tötet.

entschuldigung, aber mir erschliesst sich irgend wie nicht direkt was an diesem § "braun" ist... wie definierst du bitte "braun"?

und so wahnsinnig weit interpretieren lässt der sich auch nicht, klar, was "niedere beweggründe" sind ist interpretationssache, aber es befähigt den richter sicherlich nicht dazu einfach willkür walten zu lassen.

§ 240 siehts ähnlich aus, das "verwerflich" ist zwar wieder interpretationssache, das haben deutsche gesetze eben so an sich... ist ja auch kein reiner nachteil, wenn man alles glasklar festschreibt muss man alle paar jahrzehnte die gesetze ändern, da sich die moralvorstellungen den gesellschaft wandeln.

das bgb gilt zb in weiten teilen seit 1900, sowas wäre nie möglich wenn man damals nicht bewusst auf solche "interpretationsfähige" formulierungen gesetzt hätte...

sachen wie wilde ehe, uneheliche kinder usw waren vor nicht all zu langer zeit undenkbar, heute sind sie gang und gäbe - und dank der fomulierungen in unseren gesetzen gibt es eher wenig probleme solche veränderungen auch zu berücksichtigen.
15.11.2003 1:30:35  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Baka!
§211 stgb:
(1)der mörder wird mit lebenslanger freiheitsstrafe bestraft.
(2)mörder ist wer aus mordlust, zur befriedigung des geschlechtstriebs, aus habgier, oder sonst aus niederen beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen mitteln oder um eine andere straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen menschen tötet.

entschuldigung, aber mir erschliesst sich irgend wie nicht direkt was an diesem § "braun" ist... wie definierst du bitte "braun"?

und so wahnsinnig weit interpretieren lässt der sich auch nicht, klar, was "niedere beweggründe" sind ist interpretationssache, aber es befähigt den richter sicherlich nicht dazu einfach willkür walten zu lassen.



§211 II StGB lautete bis 1941 "Mörder ist wer planvoll tötet." Der Mord-§ ist vom braunen "Gesetzgeber" geschrieben. Allein das reicht schon aus, um ihn als braunen § zu titulieren. Dann ist natürlich die Fassung schon sehr aufschlußreich. Im Vergleich zu anderen Strafnormen und zur vorherigen Fassung extrem weit interpretierbar, vor allem die niedrigen Beweggründe.

Gerade diese Änderung hat das BVerfG dazu gebracht, daß die in §211 angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe regelmäßig nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden soll...

 
§ 240 siehts ähnlich aus, das "verwerflich" ist zwar wieder interpretationssache, das haben deutsche gesetze eben so an sich... ist ja auch kein reiner nachteil, wenn man alles glasklar festschreibt muss man alle paar jahrzehnte die gesetze ändern, da sich die moralvorstellungen den gesellschaft wandeln.



Bis 1943 hieß es aber nicht "Drohung mit empfindlichen Übel", sondern "Bedrohung mit einem Verbrechen", das ist ein himmelweiter Unterschied - schon 1952 hat der große Senat festgestellt, daß durch die Änderung des "Gesetzgebers" von 1943 dieser § fast uferlos ausgeweitet wird. Das Wort "verwerflich" steht übrigens erst seit 1953 drin, vorher war vom "gesunden Volksempfinden" die Rede.

Noch heute wird gestritten, ob der Nötigungs-§ überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In seiner dritten "Sitzblockaden"-Entscheidung hat sich das BVerfG vor dieser Frage gedrückt, indem es schon die Einstufung der reinen körperlichen Anwesenheit der Demonstranten als Gewalt für unzulässig erklärte und somit die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des §240 II StGB für die Klärung des konkreten Sachverhalts nicht aufwerfen mußte.

Aufschlußreicher Artikel hierzu, allerdings für Laien eher ungeeignet.



 
das bgb gilt zb in weiten teilen seit 1900, sowas wäre nie möglich wenn man damals nicht bewusst auf solche "interpretationsfähige" formulierungen gesetzt hätte...

sachen wie wilde ehe, uneheliche kinder usw waren vor nicht all zu langer zeit undenkbar, heute sind sie gang und gäbe - und dank der fomulierungen in unseren gesetzen gibt es eher wenig probleme solche veränderungen auch zu berücksichtigen.



Das BGB ist eine GANZ andere Sache. Im Strafrecht gilt gem. Art. 103 II GG, §1 StGB "nulla poena sine lege" - keine Strafe ohne Gesetz. Es muß klar formuliert sein, was strafbar ist, damit es auch der Laie versteht. Außerdem gilt im Strafrecht das Analogieverbot (keine ergänzende Auslegungen zu Ungunsten des Angeklagten), im Zivilrecht ist das etwas völlig anderes.
Das BGB ist von Anfang an nicht für Laien gedacht.
Seiner Interpretierfähigkeit verdankt das BGB ja seinen weiteren Bestand - gerade über die "Generalklauseln" wie die §§138, 242 BGB und weitere sorgen ja dafür, daß unsere Grundrechte auch ins Zivilrecht einfließen.

Das BGB ist ein entscheidender Fortschritt gewesen, ein Meilenstein des Rechts, in viele Länder exportiert und im großen und ganzen jedem Gesetz von heute überlegen (was unter anderem auch mit der Eliminierung/Auswanderung der jüdischen juristischen Intelligenz im dutzendjährigen Reich zu tun hat). Und du vergleichst das BGB mit "völkischen" Änderungsgesetzen, die eingeführt wurden, um das deutsche Strafrecht auf Linie zu bringen? Mata halt...

Ach ja: das Rechtsberatungsgesetz von heute ist auch ein braunes Gesetz. Man hatte den jüdischen Anwälten die Zulassung entzogen, aber über Beratung konnten sie noch Geld verdienen. Mit dem Rechtsberatungsgesetz wurde festgesetzt, daß nur Rechtsanwälte mit Zulassung Rechtsberatung leisten dürfen, somit hatte man die jüdischen Anwälte finanziell ruiniert. Dieses Gesetz gilt noch heute...
15.11.2003 2:27:24  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
Wobei man das ganze auch in den Relationen sehen muss.

Schliesslich wird heutzutage keinem Menschen mehr willkuerlich die Zulassung entzogen, da muss man schon etwas mehr getan haben, als nur einer Glaubensgesellschaft anzugehoeren.
15.11.2003 2:36:33  Zum letzten Beitrag
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-=[UMC|woodstock]=-

Marine NaSe II
 
Zitat von Rangoro
Demonstranten nerven. Wirklich alle.
Und sie erreichen kaum etwas, ausser mal einem kleinen Artikel in einer Zeitung.



Du hast die Demokratie verstanden :thumpsup:

Gestern war ich in Paris auf der Abschlusskundegbung des Europäischen Sozialforums. Dort hat sich ein Europaweites Aktionsbündniss unter anderem gegen den Sozialkahlschlag getroffen und demonstriert. Die genauen Zahlen weis ich nicht, ews waren aber über 60 000 Menschen (schätze ich). Leider gottes gab es sogar Pariser, die nicht wussten dass das ESF bei ihnen stattfindet. Es war super Organisiert, 300 Vorträge bzw Workshops in fast allen Europäischen Sprachen übersetzt. Das Linke Bündniss (zu dem unter anderem Attac, IG Metall, Verdi sowie ausländische Gewerkschaften und die Friedens und die Antikriegsbewegung gehört) ist wirklich stark. Mitlerweile überlegt sich sogar die DKP mit am Bündniss zu machen, die werden stärker und irgendwann wird was erreicht.

Aber zu der Demo in Paris, es gab keine einzige Ausschreitung, dioe Presse interessiert sicha lso auch nicht dafür. So muss man Spektakulere Aktionen machen (wie zb. Willy Brandt Haus besetzen) sonst kann man die medien nicht als Informationsquelle für ein breites, leider Desinformiertes Feld nutzen.

Aber nachdem die gewerkschaften nun ja zu einem Bündniss von Attac sagten wird wohl um einiges mehr Mobilisiert sein. Die 100 000 vom 01.11 waren dagegen noch nix.

Nochwas. Attac Deutschland hat von 2001 bis 2003 13 000 Mitglieder gewonnen, meinst du das es zufall ist und es keine Wirkung hat. Attac wird von politischen Zeitungen anerkannt und die öffentliche Meinung dazu fällt auch sehr posetiv aus.

Aber traurig, wenn man Menschen wie dich sieht, die ihr Schicksal einfach nur hinnehmen.



Soviel zu dem bringt nix ...
16.11.2003 15:53:09  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Castor Transport, sind sie deppert?!?
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