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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Todesstrafe/Lebenslänglich
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dX

dX
 
Zitat von Hessenpower
Achtung: Sie haben ein nicht POT-geeignetes Thema angerissen, rechnen Sie bitte innerhalb der nächsten 2 Seiten mit einer Eskalation der Diskussion aufgrund von Anschuldigungen, die auf Halbwissen und Vorurteilen basieren. --> me vots 4 closé!



Ich bitte dich, dir solche Kommentare in Zukunft zu sparen.

M3
16.08.2004 18:27:33  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ist das keine Strafe?



Nein, das ist eine Maßregel.

Was Strafe ist, steht in §§ 38 - 45b StGB.
Maßregeln, wie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, das Berufsverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis steht in §§ 61 - 72 StGB

 
@Tyler: ich muss nicht den ganzen thread durchlesen, bevor
ich sagen kann ob ich lebenslang oder todesstrafe bevorzuge



Aber den Startpost durchlesen sollte man, genauso wie den Post, den man zitiert... Und genau das hast du nicht geschafft Breites Grinsen



Ich meine ja nicht die strafrechtliche Definition von Strafe.
Wenn ich dazu gezwungen werde zum Psychiater zu gehen
weil ich was falsch gemacht hab, dann empfinde ich es schon als Strafe.
16.08.2004 18:30:00  Zum letzten Beitrag
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pinback

Mods-Gorge
 
Zitat von dX
 
Zitat von Hessenpower
Achtung: Sie haben ein nicht POT-geeignetes Thema angerissen, rechnen Sie bitte innerhalb der nächsten 2 Seiten mit einer Eskalation der Diskussion aufgrund von Anschuldigungen, die auf Halbwissen und Vorurteilen basieren. --> me vots 4 closé!



Ich bitte dich, dir solche Kommentare in Zukunft zu sparen.

M3



Hätte man den Kommentar ohne "vote 4 close" stehen lassen können?

Weil ich finde, dass er mit seiner Vorhersage nicht ganz Unrecht hat, natürlich könnte man sagen, dass man solche Kommentare weglassen soll, auch wenn sie stimmen. Allerdings finde ich er hat Recht, beleidigt niemanden, also warum stört man sich an solch einem Kommentar?
16.08.2004 18:34:08  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich meine ja nicht die strafrechtliche Definition von Strafe.
Wenn ich dazu gezwungen werde zum Psychiater zu gehen
weil ich was falsch gemacht hab, dann empfinde ich es schon als Strafe.



Aber wenn AngusG davon schreibt, daß man kranke Straftäter nicht bestrafen, sondern nur maßregeln darf - also klar die strafrechtliche Definition benutzt - warum bist du dann so schlau wien Stück Toastbrot und legst deine Definition von Strafe an? Denn er hat ja klar ausgesagt, daß Täter eben nicht freigelassen werden, wie du das behauptet hast.

Egal wie dus drehst oder wendest, der schwarze Peter landet immer bei dir.
16.08.2004 18:37:04  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von AngusG

Viel Text



Das ist doch das Komische an dem Rechtssystem: statt zu verhindern,
dass ein Täter "rückfällig" wird, geht es mehr darum denjenigen zu bestrafen.
Deswegen auch mein Vorschlag. Wenn der einmal was Angestellt hat, kümmern sich Psychologen um ihn.
Sollte er es immer noch nicht begriffen haben, zieht man ihn aus dem Verkehr.
Da ist es egal ob der Täter geistig gestört ist. Wenn er
eine Gefahr für andere darstellt muss er weg!

/der text ist auch für den über mir bestimmt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von großer_böser_Ork am 16.08.2004 18:39]
16.08.2004 18:37:49  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich meine ja nicht die strafrechtliche Definition von Strafe.
Wenn ich dazu gezwungen werde zum Psychiater zu gehen
weil ich was falsch gemacht hab, dann empfinde ich es schon als Strafe.



Aber wenn AngusG davon schreibt, daß man kranke Straftäter nicht bestrafen, sondern nur maßregeln darf - also klar die strafrechtliche Definition benutzt - warum bist du dann so schlau wien Stück Toastbrot und legst deine Definition von Strafe an? Denn er hat ja klar ausgesagt, daß Täter eben nicht freigelassen werden, wie du das behauptet hast.

Egal wie dus drehst oder wendest, der schwarze Peter landet immer bei dir.



Tja, anscheinend hast du das lesen verlernt und nicht ich.
Er schrieb, dass man seiner Meinung kranke Täter nicht
bestrafen darf.
Draufhin hab ich eben geantwortet das man es sollte.
16.08.2004 18:43:49  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Tja, anscheinend hast du das lesen verlernt und nicht ich.
Er schrieb, dass man seiner Meinung kranke Täter nicht
bestrafen darf.
Draufhin hab ich eben geantwortet das man es sollte.



Ich kann noch lesen:

 
Zitat von AngusG
Wenn dem Täter dann Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung zugebilligt wird, ist die Entrüstung noch größer, weil er ja dann nicht mit Freiheitsstrafe bestraft wird, sondern in den Maßregelvollzug kommt. Das heißt, er wird in einer forensischen Klinik behandelt.



Das ist keine Meinung, das ist die Rechtslage in Kurzform.
16.08.2004 18:49:09  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Tja, anscheinend hast du das lesen verlernt und nicht ich.
Er schrieb, dass man seiner Meinung kranke Täter nicht
bestrafen darf.
Draufhin hab ich eben geantwortet das man es sollte.



Ich kann noch lesen:

 
Zitat von AngusG
Wenn dem Täter dann Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung zugebilligt wird, ist die Entrüstung noch größer, weil er ja dann nicht mit Freiheitsstrafe bestraft wird, sondern in den Maßregelvollzug kommt. Das heißt, er wird in einer forensischen Klinik behandelt.



Das ist keine Meinung, das ist die Rechtslage in Kurzform.



Ich bin aber die ganze Zeit auf "Mein Argument ist einfach, dass allein die Tatsache, dass der Täter ein so abscheuliches Delikt begangen hat, schon zeigt, dass er seelisch krank sein muss, was jegliche Strafe ausschließt. "
eingegangen.
Den restlichen Text hab ich ignoriert.

/und ich hab auch nur die passage zitiert, wie du nachlesen kannst
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von großer_böser_Ork am 16.08.2004 18:53]
16.08.2004 18:51:26  Zum letzten Beitrag
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-Riddick-

Japaner BF
Wo ist eigentlich "Voxelsturm"? Der hätte sicher auch was zum Thema zu sagen, er denkt ja das Dutroux eine 2te Chance verdient hat..
16.08.2004 18:51:58  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Den restlichen Text hab ich ignoriert.



Genau das hab ich dir vorgeworfen.
16.08.2004 18:56:33  Zum letzten Beitrag
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Jehova-3

Arctic
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich bin [...]ein [...] abscheuliches Delikt



Schön, dass du dazu stehst.

Den nichtgequoteten Teil hab ich jetzt mal ignoriert
16.08.2004 18:58:42  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von Jehova-3
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich bin [...]ein [...] abscheuliches Delikt



Schön, dass du dazu stehst.

Den nichtgequoteten Teil hab ich jetzt mal ignoriert



Komisch, dabei hab ich kein einziges mal "ein" oder "abscheuliches Delikt" geschrieben.
Außerdem hab ich nicht seine Aussage verfälscht, sondern
seine Meinung angegriffen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von großer_böser_Ork am 16.08.2004 19:04]
16.08.2004 19:02:56  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von großer_böser_Ork
 
Zitat von Jehova-3
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich bin [...]ein [...] abscheuliches Delikt



Schön, dass du dazu stehst.

Den nichtgequoteten Teil hab ich jetzt mal ignoriert



Komisch, dabei hab ich kein einziges mal "ein" oder "abscheuliches Delikt" geschrieben.
Außerdem hab ich nicht seine Aussage verfäschlt, sondern
seine Meinung angegriffen.



OK, nochmal zur Klarstellung:

Wenn ich schreibe, dass solche Täter meiner Meinung nach nicht bestraft werden können, benutze ich den Begriff der "Strafe" im juristischen Sinne.
Das bedeutet natürlich nicht, dass ich dem Täter gute Besserung wünschen und ihn dann nach Hause schicken will. (Wobei ich nirgends schrieb, was ich will, sondern was meiner Meinung nach nicht getan werden darf.)

Die Unterbringung in einer forensischen Klinik ist im juristischen Sinne keine Strafe.
Im allgemeinen Sprachgebrauch mag dies unter den Begriff der Strafe passen.

Ich bitte zu entschuldigen, dass mir dieser Unterschied beim Verfassen meines Beitrags entgangen ist. Ich werde in Zukunft darauf hinweisen, wenn ich Begriffe aus der Laiensphäre verwende, die im juristischen Bereich einen abweichenden Sinn haben. So werden die Beiträge dann allgemeinverständlich. fröhlich

Gruß,
André
16.08.2004 19:09:40  Zum letzten Beitrag
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Jehova-3

Arctic
Stimmt, da hab ich ein wenig schnell geschossen

 
Zitat von großer_böser_Ork
ich [...] schrieb, dass man [...]Täter nicht
bestrafen darf.



Ob du es gesagt hast ist allerdings nicht relevant, da ich dir in keinster Weise vorwerfen wollte das du das so wie ich es zitiert habe auch gemeint hättest, ich geb dir einfach noch ein bißchen Zeit von alleine drauf zu kommen, wenn du es nicht tust erklär ich es dir, falls es nicht schon ein anderer getan hat.
16.08.2004 19:11:28  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von Jehova-3
Stimmt, da hab ich ein wenig schnell geschossen

 
Zitat von großer_böser_Ork
ich [...] schrieb, dass man [...]Täter nicht
bestrafen darf.



Ob du es gesagt hast ist allerdings nicht relevant, da ich dir in keinster Weise vorwerfen wollte das du das so wie ich es zitiert habe auch gemeint hättest, ich geb dir einfach noch ein bißchen Zeit von alleine drauf zu kommen, wenn du es nicht tust erklär ich es dir, falls es nicht schon ein anderer getan hat.



Nee, ich verstehs nicht. Erklärs doch mal.
16.08.2004 19:16:27  Zum letzten Beitrag
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[CSG]Darkforce

X-Mas Arctic
Ork, verbrauch net sinnlos Nerven, es führt zu nix, glaub mir Augenzwinkern
16.08.2004 19:22:22  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ork, verbrauch net sinnlos Nerven, es führt zu nix, glaub mir Augenzwinkern



Alles hat 'nen Sinn. In diesem Fall wärs Entertainment.

/womöglich schreibt jetzt jehova einen 3 seitgen flame
aber falls es noch nicht zu spät ist: kannst dir die mühe sparen, ich geh jetzt offline
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von großer_böser_Ork am 16.08.2004 19:31]
16.08.2004 19:24:04  Zum letzten Beitrag
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Jehova-3

Arctic
Mal sehen, AngusG hat vorher geschrieben, dass seiner Meinung keine Strafe sondern eben eine Maßregelung sinnvoll wäre, was du eben so interpretiert hattest, dass er die Täter einfach so freilassen wollte. Das als solches kann meinetwegen wirklich ein einfaches Missverständnis sein, da eben der Punkt mit der Maßregelung für einen nicht Rechtsverdreher wohl nicht unbedingt bekannt sein muss, mir war es das so auch nicht.

Interessant wird es erst, als Tyler dir das ganze Stück für Stück erklärt hat, dass eben eine Maßregelung gefordert wurde und eine Maßregelung eben nicht bedeutet, dass man einfach so davonkommt. Hier kommt dann der Punkt, dass du einfach sagst einen Teil der Aussage AngusGs ignoriert hast, was in dem Fall schlichtweg einfach bedeutet, dass du seine Aussage verfälscht hast. Genau das habe ich ebenfalls in einer dramatisierten Weise mit deinem Post getan. Ob der Text letztendlich von dir kommt ist in der Form nicht relevant, da trotzdem ersichtlich ist dass der Text eine inhaltliche Perversion des zitierten ist, dass ich einen Quote von dir genommen habe ist lediglich in der Hinsicht relevant, dass du schnallst dass du gemeint bist und genau das hat auch noch funktioniert trotzdem du den Text als solchen inhaltlich nicht verfasst hast.

 
Zitat von großer_böser_Ork

aber falls es noch nicht zu spät ist: kannst dir die mühe sparen, ich geh jetzt offline



Da ich trotz der Lächerlichkeit die du dir erlaubt hast noch davon ausgehe dass dein Gehirn dich dazu bemächtigt den Text zu lesen als auch verstehen zu können, wenn du wieder online bist ist die Mühe nicht ganz vergebens.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jehova-3 am 16.08.2004 19:57]
16.08.2004 19:54:06  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
...
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ork, verbrauch net sinnlos Nerven, es führt zu nix, glaub mir Augenzwinkern



Kann ja nicht jeder eine feige, rückgratlose Sissy wie du sein, die einfach kognitive Dissonanzen ignoriert, statt sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
16.08.2004 19:59:15  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ich denke wenn bei einer Abstimmung ueber die Änderung des GG's in dieser Hinsicht eine Volksmehrheit zu stande käme, würde dies räpresentativ für das durchschnittliche Ethikverständnis gelten...



Volksabstimmungen über sowas wird es in Deutschland aber nie geben, da du dafür auch das Grundgesetz ändern müsstest und das aber dank der Ewigkeitsklausel nicht geht.

Daher sind auch all diese Volksabstimmungs-Idioten der (meist) FDP so lächerlich, da sie (hoffentlich) wissen, dass so etwas nicht machbar ist.
16.08.2004 20:02:03  Zum letzten Beitrag
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[CSG]Darkforce

X-Mas Arctic
Ich bin mir SEHR sicher, dass das Volk dies sehrwohl fertig bringen würde...

...und dieser Schritt dereinst auch kommen - bzw nötig sein wird..
16.08.2004 20:11:56  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
Bewaffneter Aufstand gegen die Ewigkeitsklausel? Volksputsch und Ausrufung der Volksrepublik Deutschland?

Kleiner, du bist sehr sehr niedlich.
16.08.2004 20:17:06  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Crosshead
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ich denke wenn bei einer Abstimmung ueber die Änderung des GG's in dieser Hinsicht eine Volksmehrheit zu stande käme, würde dies räpresentativ für das durchschnittliche Ethikverständnis gelten...



Volksabstimmungen über sowas wird es in Deutschland aber nie geben, da du dafür auch das Grundgesetz ändern müsstest und das aber dank der Ewigkeitsklausel nicht geht.

Daher sind auch all diese Volksabstimmungs-Idioten der (meist) FDP so lächerlich, da sie (hoffentlich) wissen, dass so etwas nicht machbar ist.



Vorsicht, das ist so nicht ganz richtig.
Die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG schützt nicht vor jeder GG-Änderung.
Geschützt ist nur die Aufteilung des Bundes in Länder, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, sowie die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze.
Generell kann das Grundgesetz mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden.

Außerdem bestimmt Art. 20 Abs. 2 GG ausdrücklich, dass das Volk die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen ausübt.
Die Variante der Abstimmung ist also durchaus vorgesehen, wird nur nie eingesetzt, weil weder im GG, noch in anderen Gesetzen festgelegt ist, in welchen Bereichen solche Abstimmungen stattfinden sollen.

Gruß,
André
16.08.2004 20:19:19  Zum letzten Beitrag
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großer_böser_Ork

UT Malcom
 
Zitat von Jehova-3
Mal sehen, AngusG hat vorher geschrieben, dass seiner Meinung keine Strafe sondern eben eine Maßregelung sinnvoll wäre, was du eben so interpretiert hattest, dass er die Täter einfach so freilassen wollte. Das als solches kann meinetwegen wirklich ein einfaches Missverständnis sein, da eben der Punkt mit der Maßregelung für einen nicht Rechtsverdreher wohl nicht unbedingt bekannt sein muss, mir war es das so auch nicht.

Interessant wird es erst, als Tyler dir das ganze Stück für Stück erklärt hat, dass eben eine Maßregelung gefordert wurde und eine Maßregelung eben nicht bedeutet, dass man einfach so davonkommt. Hier kommt dann der Punkt, dass du einfach sagst einen Teil der Aussage AngusGs ignoriert hast, was in dem Fall schlichtweg einfach bedeutet, dass du seine Aussage verfälscht hast. Genau das habe ich ebenfalls in einer dramatisierten Weise mit deinem Post getan. Ob der Text letztendlich von dir kommt ist in der Form nicht relevant, da trotzdem ersichtlich ist dass der Text eine inhaltliche Perversion des zitierten ist, dass ich einen Quote von dir genommen habe ist lediglich in der Hinsicht relevant, dass du schnallst dass du gemeint bist und genau das hat auch noch funktioniert trotzdem du den Text als solchen inhaltlich nicht verfasst hast.

 
Zitat von großer_böser_Ork

aber falls es noch nicht zu spät ist: kannst dir die mühe sparen, ich geh jetzt offline



Da ich trotz der Lächerlichkeit die du dir erlaubt hast noch davon ausgehe dass dein Gehirn dich dazu bemächtigt den Text zu lesen als auch verstehen zu können, wenn du wieder online bist ist die Mühe nicht ganz vergebens.



Ich konnte es mir tatsächlich nicht verkeinfen nochmal nachzugucken, ob du wirklich
einen flame schreiben würdest.
Nun, anscheinend hast du sowie Tyler mein Kommentar mit dem Freilassen der Straftäter
missverstanden. Ich war wohl der irrigen Annahme, dem Pot wär Sarkasmus bekannt.
Erstaunlicher weise hat es AngusG erkannt nur ihr beiden anscheinend nicht.
Lies es dir einfach nochmal genau durch, vielleicht merkst du es dann.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von großer_böser_Ork am 16.08.2004 20:38]
16.08.2004 20:36:35  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
@ Angus:

Generell hast du ja recht: Die Ewigkeitsklausel schützt nur Art. 1 und 20.

In Artikel 20 ist aber das Prinzip der Bundesstaatlichkeit verankert. Das bedeutet: die Länder (durch ihre Landesregierungen im Bundesrat) haben grundgesetzlich garantierte recht, an der Gesetzgebung des Bundes teilzunehmen. Bei einer Volksabstimmung ist den Ländern dieses Recht nicht gegeben, weshalb Volksabstimmungen gegen das Prinzip der Bundesstaatlichkeit verstoßen. Dieses Prinzip kann klarerweise nicht abgeschafft werden: wie schon gesagt ist es durch die Ewigkeitsklausel geschützt.

PS: Das Abstimmungen zwar erwähnt aber im GG nicht ausformuliert sind liegt vor allem daran, dass das GG nur als Übergangslösung für die Nachkriegszeit gedacht war...

Abstimmungen im Sinne von Art. 20 sind im GG nicht erwähnt - eine Verankerung von Volksabstimmungen wäre nur durch eine Totalrevision möglich. Und die wird es nie geben.
16.08.2004 20:41:57  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von großer_böser_Ork
Ich war wohl der irrigen Annahme, dem Pot wär Sarkasmus bekannt.



Wow, jetzt plötzlich isses Sarkasmus. Aha. Klar. Genau.
16.08.2004 21:06:02  Zum letzten Beitrag
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Triple X

Leet
 
Zitat von Crosshead
Abstimmungen im Sinne von Art. 20 sind im GG nicht erwähnt - eine Verankerung von Volksabstimmungen wäre nur durch eine Totalrevision möglich. Und die wird es nie geben.



Unfug. Es gab mehrfach Gesetzesentwürfe zum Thema Volksentscheid, über die im Bundestag abgestimmt wurde. Aufgrund des Widerstands seitens der CDU kam die erforderliche 2/3-Mehrheit dafür bisher nicht zustande, verfassungsrechtliche Bedenken wurden jedoch nie geltend gemacht.

Im übrigen wird den in Artikel 20 Absatz 2 GG erwähnten "Abstimmungen" durch Artikel 29 Absatz 2 GG ein Sinn gegeben. Ein Volksentscheid wird nämlich dann obligatorisch, wenn es um eine Neugliederung des Bundesgebiets geht.
16.08.2004 21:11:09  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von AngusG
Vorsicht, das ist so nicht ganz richtig.
Die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG schützt nicht vor jeder GG-Änderung.
Geschützt ist nur die Aufteilung des Bundes in Länder, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, sowie die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze.
Generell kann das Grundgesetz mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden.[/b]



Was natürlich einige Volksabstimmungen interessant machen dürfte - was passiert, wenn das Volk ja sagt, die Länder aber nein? Vermittlungsausschuß wird schwierig fröhlich

Zumal ich immer noch der Meinung bin, daß die Todesstrafe mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist, wäre eine Volksabstimmung über die Todesstrafe immer noch unzulässig.
16.08.2004 21:17:41  Zum letzten Beitrag
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zecken_eXterminator

Arctic
 
Zitat von -Riddick-
 
Zitat von Doc-Zock
Ginge es nach mir (und das tut es zum Glück aller nicht), hätten wir eine große Menge Scharfschützen in Deutschland, die jedes noch so kleine Verbrechen sofort bestrafen

*diktatorischlach*



Solange es nicht wie in Malaysia ist

 

In Malaysia ist die Todesstrafe bei Mord, bestimmten Straftaten mit Schusswaffengebrauch und einer Reihe von Drogendelikten zwingend vorgeschrieben. Gemäß dem Drogengesetz (Dangerous Drugs Act) geht man bei Personen, bei denen man mehr als 15 Gramm Heroin, 40 Gramm Kokain, 200 Gramm Cannabis oder ein Kilo Opium findet, davon aus, dass es sich um einen Drogenhändler handelt. Können die Angeklagten das Gegenteil nicht beweisen, ist die Todesstrafe in ihrem Fall zwingend vorgeschrieben



Ziemlich hart wie ich finde

Edit:
Und Todesurteile werden ziemlich Simpel durch den Strang vollstreckt peinlich/erstaunt



Finde ich gut!

Von mir aus könnte man das Drogen verkaufende Pack hierzulande auch so ausrotten

Billig und effizient
16.08.2004 21:50:42  Zum letzten Beitrag
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zecken_eXterminator

Arctic
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ich bin mir SEHR sicher, dass das Volk dies sehrwohl fertig bringen würde...

...und dieser Schritt dereinst auch kommen - bzw nötig sein wird..



Irgendwann wird sich das deutsche Volk erheben und sich gegen unsere politiker zur wehr setzen

Leider nur irgendwann und nicht sofort traurig
16.08.2004 21:55:25  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Todesstrafe/Lebenslänglich
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