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| Zitat von Tobit
| Zitat von Abtei*
Was ich gehört habe soll die Fremdenlegion so auch nicht schlecht zahlen,
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1043¤ Einstiegssold, 3500¤ bei Auslandeinsatz.
Das wirst bei Blackwater und Kollegen am Tag einstreichen.
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Bei BW&Co brauchst du doch schon qualifizierung, bei der Legion wirst du erstmal ausgebildet.
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| Zitat von BoMaN
Und das sagt was aus?
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Dass Deutsche eintreten dürfen, weil deutsche Lieder gesungen werden.
Ist doch eine logische Kausalkette.
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| Zitat von Tobit
| Zitat von BoMaN
Und das sagt was aus?
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Dass Deutsche eintreten dürfen, weil deutsche Lieder gesungen werden.
Ist doch eine logische Kausalkette.
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Das dürfen bezieht sich auch eher auf die erlaubnis der deutschen Regierung. Dass die Legion fast jeden nimmt ist eigentlich klar.
/e
zumindest früher war anheuern bei ausländischem Militär verboten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 23.09.2009 17:47]
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| Zitat von BoMaN
Ist es Deutschen nicht verboten in die Fremdenlegion einzutreten?
Nur mal so nebenbei..
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Und wenn der Deutsche Staat mir verbietet, in Frankreich zur Legion zu gehen, dann komme ich eben danach nicht mehr zurück.
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| Zitat von Chino
| Zitat von BoMaN
| Zitat von Affentütü
| Zitat von BoMaN
Ist es Deutschen nicht verboten in die Fremdenlegion einzutreten?
Nur mal so nebenbei..
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Rassismus 2.0
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| In Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Des Weiteren verlieren Deutsche, die in der Fremdenlegion dienen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich auch französische Staatsbürger sind (gem. § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz). | |
K, "Anwerbung".
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Interessant ist wohl eher der Satz mit der Wehrüberwachung. Außer man wurde für Untauglich befunden, steht man bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres (UO 45, O 60) unter Wehrüberwachung. Egal ob man gedient hat oder nicht.
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[Halbwissen/Eigene Erfahrung]
Wehrüberwachung geht afaik nur bis zum 25ten Lebensjahr oder Du bist bereits Teil einer eigenen Familie inkl. einem Kind (unterwegs).
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@ BoMaN/Caveman
Jain, theoretisch musst du bei der Einzugszentrale einen Antrag auf Freistellung beantragen, wenn du vor hast das land für mehr als 3 Monate zu verlassen, du u25 bist, und der Grund dafür ein "Nicht schulischer/studierender" ist.
>> Also der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden, nur die Chance das er abgelehnt wird ist sehr hoch wenn der grund nicht schule/studium ist und man noch in die Wehrpflicht fällt<<
Den so stehst du der möglichen Wehrpflicht rechtswidrig nicht mehr zur verfügung.
- Warum weiss ich das? Ich war für ein Jahr in den USA Austausch, wärend ich schon 2 Monate drüber war, schrieb die Einzugszentrale meine Eltern an, warum ich doch das Land unrechtmässiger weise verlassen hätte, mein Vorhaben der BW hätte anzeigen müssen, ich überhaupt noch u18 war, und ich ja wehrpflichtig bin und jeder zeit hätte eingezogen werden können. Meine Eltern mussten dann nachträglich einen Antrag auf Freistellung schreiben, mit prettyplease Textdokument, der dann nach nochmaliger 3monatigen bearbeitung genehmigt wurde.
/Funfact: selbst wenn der antrag abgelehnt worden wäre, die BW hätte gar keine Handhabe gehabt mich wieder nach Dtl zurückzuholen o.Ä. vor ablauf meiner Zeit drüben.
Beamtenreiten ftl.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 23.09.2009 18:00]
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es is doch nur verboten, deutsche anzuwerben, aber nich direkt die teilname als deutscher? also würde doch nur die fremdenlegion in schwierigkeiten kommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MrDarius am 23.09.2009 18:03]
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| Zitat von MrDarius
es is doch nur verboten, deutsche anzuwerben, aber nich direkt die teilname als deutscher? also würde doch nur die fremdenlegion in schwierigkeiten kommen.
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Und ein deutsches Gericht verknackt dann die Fremdenlegion zu 12.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit, oder was?
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die Fremdenlegion darf hier in DE keinen Stand aufstellen und dich ANWERBEN und nen Flyer in die Hand drücken.
Wenn du selbst z.B. ins Büro in Paris gehst kannst du dich selber bewerben. Du verlierst halt deine deutsche Staatsangehörigkeit wenn du annimmst.
also... etwas übertrieben dagestellt....
oder nicht?
oder ist es schon Anwerben wenn die dich als Anwerber zulassen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[C.o.M]=-Warlord- am 23.09.2009 18:09]
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Es sagt ja keiner das es für deutsche verboten wäre, oder?
Ich sag nur das es sein könnte [halbwissen][/halbwissen] das du vielleicht bescheid sagen solltest.
Was dir auf der anderen Seite auch egal sein kann, nach Fremdenlegion gibts neuen Namen+neue Staatsbürgerschaft=fu Schland
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| Zitat von Abtei*
| Zitat von Chino
| Zitat von BoMaN
| Zitat von Affentütü
| Zitat von BoMaN
Ist es Deutschen nicht verboten in die Fremdenlegion einzutreten?
Nur mal so nebenbei..
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Rassismus 2.0
?
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| In Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Des Weiteren verlieren Deutsche, die in der Fremdenlegion dienen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich auch französische Staatsbürger sind (gem. § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz). | |
K, "Anwerbung".
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Interessant ist wohl eher der Satz mit der Wehrüberwachung. Außer man wurde für Untauglich befunden, steht man bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres (UO 45, O 60) unter Wehrüberwachung. Egal ob man gedient hat oder nicht.
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[Halbwissen/Eigene Erfahrung]
Wehrüberwachung geht afaik nur bis zum 25ten Lebensjahr oder Du bist bereits Teil einer eigenen Familie inkl. einem Kind (unterwegs).
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Wehrpflichtgesetz §24:
(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. [...]
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okidoki.
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Kurze Frage.
Bin ich verpflichtet den/das Unterhalt/Kindergeld an meine Mutter zuzahlen (150¤/Monat) wenn mein Vater dies nicht tut?
Meine Mutter macht gerade Druck von wegen wenn er nicht zahlt ich zu Kasse gebeten werde. Sehe das aber nicht ein.
Gibts da irgendwo nen verständlichen Text zu?
Danke
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Wieso solltest DU an deine Mutter Unterhalt zahlen?! Versteh ich nicht.
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| Zitat von nobody
Wieso solltest DU an deine Mutter Unterhalt zahlen?! Versteh ich nicht.
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Ja ich doch auch nicht.
Sie meint das so, weil Papa eben nicht zahlen kann, zur Zeit.
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//egal
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 23.09.2009 20:11]
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Ich hab hier ne VHS.
Wie krieg ich die entweder auf die Festplatte oder direkt auf DVD?
Media Markt und Saturn verlangen Mondpreise dafür.
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| Zitat von Damocles
Ich hab hier ne VHS.
Wie krieg ich die entweder auf die Festplatte oder direkt auf DVD?
Media Markt und Saturn verlangen Mondpreise dafür.
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Da gibts Adapter für Scart = USB bzw Scart = TV IN oder so.
~15 ¤ schätz ich.
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| Zitat von NRG_Mash
| Zitat von Sabin*
hab hier so ne matheaufgabe bei der ich auf keinen grünen ast komme:
Man bestimme alle Körperhomomorphismen f: Q(sqrt(2)) -> Q(sqrt(2)), d.h. alle Q-linearen Abbildungen, die zusätzlich f(a*b) =f(a)*f(b) erfüllen.
Q(sqrt(2)) = <1,sqrt(2)> als Vektorraum über den rationalen Zahlen.
Kann mir jemand eine nennen erstmal?
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die identität und die konjugation sind die einzigen.
also
a+b*sqrt(2) -> a+b*sqrt(2) (identität)
a+b*sqrt(2) -> a-b*sqrt(2) (konjugation)
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ah viele dank für die antwort :>
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| Zitat von nobody
Wieso solltest DU an deine Mutter Unterhalt zahlen?! Versteh ich nicht.
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Also prinzipiell funktioniert die Unterhaltssicherung in beide Richtungen.
Bevor die Mutter dann zum Sozialfall wird, wird der Staat dann halt bei ihren Eltern und ihren Kindern anklopfen.
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| Zitat von Siggi
| Zitat von Damocles
Ich hab hier ne VHS.
Wie krieg ich die entweder auf die Festplatte oder direkt auf DVD?
Media Markt und Saturn verlangen Mondpreise dafür.
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Da gibts Adapter für Scart = USB bzw Scart = TV IN oder so.
~15 ¤ schätz ich.
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Aber da brauche ich einen Videorekorder, richtig?
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| Zitat von Damocles
| Zitat von Siggi
| Zitat von Damocles
Ich hab hier ne VHS.
Wie krieg ich die entweder auf die Festplatte oder direkt auf DVD?
Media Markt und Saturn verlangen Mondpreise dafür.
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Da gibts Adapter für Scart = USB bzw Scart = TV IN oder so.
~15 ¤ schätz ich.
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Aber da brauche ich einen Videorekorder, richtig?
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Ja. Haste sowas nicht mehr du Neuzeit-Hure?
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ICH habe sowas nie gehabt, Italophiler Kollege (grüße an du-weisst-schon-wen-haha-), nur mein alter Herr hatte mal einen, den ich immer benutzt hatte. Hab ja mir auch meinen eigenen Fernseher erst mit 17 gekauft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Damocles am 23.09.2009 22:14]
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| Zitat von Razer.exe
Kurze Frage.
Bin ich verpflichtet den/das Unterhalt/Kindergeld an meine Mutter zuzahlen (150¤/Monat) wenn mein Vater dies nicht tut?
Meine Mutter macht gerade Druck von wegen wenn er nicht zahlt ich zu Kasse gebeten werde. Sehe das aber nicht ein.
Gibts da irgendwo nen verständlichen Text zu?
Danke
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Kindergeld sowieso nicht.
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| Zitat von Tobit
| Zitat von BoMaN
Und das sagt was aus?
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Dass Deutsche eintreten dürfen, weil deutsche Lieder gesungen werden.
Ist doch eine logische Kausalkette.
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Wo man singt da lass dich ruhig nieder.
Damit wollte ich ausdrücken, dass der französische Staat es damals nicht verboten hat und heute auch nicht.
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| Zitat von [Caveman]
| Zitat von Tobit
| Zitat von BoMaN
Und das sagt was aus?
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Dass Deutsche eintreten dürfen, weil deutsche Lieder gesungen werden.
Ist doch eine logische Kausalkette.
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Wo man singt da lass dich ruhig nieder.
Damit wollte ich ausdrücken, dass der französische Staat es damals nicht verboten hat und heute auch nicht.
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Denn böse Menschen haben keine Lieder.
Zum Beispiel das Horst-Wessel-keinLied.
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| Zitat von Phiasm
| Zitat von Razer.exe
Kurze Frage.
Bin ich verpflichtet den/das Unterhalt/Kindergeld an meine Mutter zuzahlen (150¤/Monat) wenn mein Vater dies nicht tut?
Meine Mutter macht gerade Druck von wegen wenn er nicht zahlt ich zu Kasse gebeten werde. Sehe das aber nicht ein.
Gibts da irgendwo nen verständlichen Text zu?
Danke
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Kindergeld sowieso nicht.
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Meine Cousine hat vor drei Wochen ihre Ausbildung begonnen und "darf" ihrer Mutter auch Geld zahlen, weil der Vater nicht zahlt.
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| Zitat von Enkidu
| Zitat von Phiasm
| Zitat von Razer.exe
Kurze Frage.
Bin ich verpflichtet den/das Unterhalt/Kindergeld an meine Mutter zuzahlen (150¤/Monat) wenn mein Vater dies nicht tut?
Meine Mutter macht gerade Druck von wegen wenn er nicht zahlt ich zu Kasse gebeten werde. Sehe das aber nicht ein.
Gibts da irgendwo nen verständlichen Text zu?
Danke
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Kindergeld sowieso nicht.
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Meine Cousine hat vor drei Wochen ihre Ausbildung begonnen und "darf" ihrer Mutter auch Geld zahlen, weil der Vater nicht zahlt.
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Das Kindergeld wird immer an die Eltern ausgezahlt, die es dann bei Bedarf an die Kinder weiterreichen.
Ich wohn auch net mehr zuhause und meine Mutter bekommt weiterhin das Kindergeld.
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| Zitat von Tobit
| Zitat von nobody
Wieso solltest DU an deine Mutter Unterhalt zahlen?! Versteh ich nicht.
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Also prinzipiell funktioniert die Unterhaltssicherung in beide Richtungen.
Bevor die Mutter dann zum Sozialfall wird, wird der Staat dann halt bei ihren Eltern und ihren Kindern anklopfen.
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Ok, war mir nicht bekannt.
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| Zitat von Phiasm
| Zitat von Enkidu
| Zitat von Phiasm
| Zitat von Razer.exe
Kurze Frage.
Bin ich verpflichtet den/das Unterhalt/Kindergeld an meine Mutter zuzahlen (150¤/Monat) wenn mein Vater dies nicht tut?
Meine Mutter macht gerade Druck von wegen wenn er nicht zahlt ich zu Kasse gebeten werde. Sehe das aber nicht ein.
Gibts da irgendwo nen verständlichen Text zu?
Danke
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Kindergeld sowieso nicht.
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Meine Cousine hat vor drei Wochen ihre Ausbildung begonnen und "darf" ihrer Mutter auch Geld zahlen, weil der Vater nicht zahlt.
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Das Kindergeld wird immer an die Eltern ausgezahlt, die es dann bei Bedarf an die Kinder weiterreichen.
Ich wohn auch net mehr zuhause und meine Mutter bekommt weiterhin das Kindergeld.
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Keine Ahnung, dann ist das bei ihr wohl "Zuschuss zum ALG" oder so. Jedenfalls ziemlich beschissen.
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Thema: Erklärbär ( Nur echt mit Wasserstoffperoxid ) |