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Aus Sicht des Anwalts ist so ein Mandat jedenfalls nicht wirtschaftlich, soviel dazu.
¤: Tiger waren auch viel zu teuer
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 09.04.2019 19:55]
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Wenn es nichts mehr zu holen gibt kann ein Anwalt auch nicht viel mehr machen als ggf. gerichtlich einen (derzeit wertlosen) vollstreckbaren Titel herausholen. Aber wenn die Forderung aus unerlaubter Handlung stammt (im Urteil kann man sowas feststellen lassen), z.B. § 823 II BGB i.V.m. § 263 I StGB, wird diese nicht von einer etwaigen Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz erfasst, d.h. man hat mit dem Titel trotzdem die üblichen 30 Jahre Zeit zu vollstrecken. Nur sagend.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 09.04.2019 20:02]
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In Vorlage für die Kosten muss man dann trotzdem gehen, wer keine RSV hat schmeißt dem schlechten Geld erstmal gutes hinterher, und zwar bei allen Streitwerten unter ¤ 5.000 nach meiner Erfahrung. Ganz besonders natürlich unter 500.
Aber, wieder was gelernt - man kann § 290 I Nr.4 InsO echt direkt gegen den Schuldner feststellen lassen, auch wenn noch kein Insolvenzverfahren läuft, so wie bei Annahmeverzug? Krasse Scheiße.
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Das heißt, der jemand, der mir 3.100 EUR zu zahlen muss und davon nur 2.700 EUR beglichen hat, dem kann ich auch noch in 20 Jahren damit auf den Sack gehen? Wegen des Geldes (Kosten meinerseits), habe ich das die letzten Monate einfach ruhen lassen...
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| Zitat von IsCHer
Das heißt, der jemand, der mir 3.100 EUR zu zahlen muss und davon nur 2.700 EUR beglichen hat, dem kann ich auch noch in 20 Jahren damit auf den Sack gehen? Wegen des Geldes (Kosten meinerseits), habe ich das die letzten Monate einfach ruhen lassen...
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Nur wenn du die Verjährung gehemmt hast, z. B. durch gerichtliche Geltendmachung. Sonst verjähren die meisten Ansprüche in 3 Jahren, manche sehr viel schneller, wenige in längerer Zeit.
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| Zitat von -rantanplan-
In Vorlage für die Kosten muss man dann trotzdem gehen, wer keine RSV hat schmeißt dem schlechten Geld erstmal gutes hinterher, und zwar bei allen Streitwerten unter ¤ 5.000 nach meiner Erfahrung. Ganz besonders natürlich unter 500.
Aber, wieder was gelernt - man kann § 290 I Nr.4 InsO echt direkt gegen den Schuldner feststellen lassen, auch wenn noch kein Insolvenzverfahren läuft, so wie bei Annahmeverzug? Krasse Scheiße.
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Stimmt schon. Bei 400 ¤ wirfst du für Gericht und Anwalt irgendwas um 300-350 ¤ drauf und kriegst wahrscheinlich dein VU. Dann kannst du halt hoffen, dass du beim Betrüger noch 700 ¤ holen kannst! In 20 Jahren freut man sich da auch nicht mehr drüber.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.04.2019 22:12]
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Schon krass, was da so passiert. Zwei eher kuriose Dinge die mir aufgefallen sind:
- Sein Bild ist schon echt klischeehaft. Die Frisur, die Brille, der Siegelring.
- "Spinner, der damit angab, Sütterlin lesen zu können, Wagner-Opern pfeifend durch die Gänge zog und Kautabak kaute." Vielleicht bin ich ahnungslos, aber warum ist Sütterlin und Kautabak ein Problem?
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| Zitat von -rantanplan-
Aber, wieder was gelernt - man kann § 290 I Nr.4 InsO echt direkt gegen den Schuldner feststellen lassen, auch wenn noch kein Insolvenzverfahren läuft, so wie bei Annahmeverzug? Krasse Scheiße.
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Insolvenzrecht nicht meine Baustelle. Ich hab aber noch so ungefähr im Kopf (ohne Gewähr): Die Feststellung im Urteil kann (v.a. bei [absehbarer] schlechter Vermögenslage des Schuldners) aus anwaltlicher Vorsicht wegen § 184 II 1, 2 InsO geboten sein. Der Schuldner kann nämlich im Insolvenzverfahren neben der Forderung selbst auch dem Rechtsgrund widersprechen (dann erheblich, weil angemeldete Forderungen aus vors. unerl. Hdlg. nach §§ 174 II, 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind).
/e:
| Zitat von smoo
Vielleicht bin ich ahnungslos, aber warum ist Sütterlin und Kautabak ein Problem?
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Wird halt stilistisch ziemlich mit den 30ern in Verbindung gebracht - kann ich mir vorstellen.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 10.04.2019 0:01]
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| Zitat von smoo
Schon krass, was da so passiert. Zwei eher kuriose Dinge die mir aufgefallen sind:
- Sein Bild ist schon echt klischeehaft. Die Frisur, die Brille, der Siegelring.
- "Spinner, der damit angab, Sütterlin lesen zu können, Wagner-Opern pfeifend durch die Gänge zog und Kautabak kaute." Vielleicht bin ich ahnungslos, aber warum ist Sütterlin und Kautabak ein Problem?
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Sütterlin gehörte anno Tobak zu dein 8 Alphabeten die der gute Nationalsozialist in der Schule beigebracht bekam... ich hole gerade mal mein Buch.
Ab dem Schuljahr 1935/36 galt aufgrund eines Erlasses vom 7.09.1934 deutschlandweit Sütterlin als Form der einheitlichen deutschen Schreibschrift.
Am 1.09.1941 wurde das ganze aber schon wieder abgeschafft. Ab nun sollte die lateinische Schreibschrift verwendet werden.
FunFact: Die Frakturschrift (oder gotische Schrift) galt unter den Nationalsozialisten als jüdisch (aus historischen Gründen). Daher sollte ab 1941 ausschließlich Antiqua eingesetzt werden.
Finde ich eine nette Randnotiz, gerade weil sich recht Gruppierungen ja gerne mit der Frakturschrift schmücken .
(Quelle: Wohlfromm (2017) Und morgen gibt es Hitlerwetter. Köln: Anaconda - S45ff)
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 10.04.2019 0:15]
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Bei mir warf das sofort die Assoziationsmaschine an und erinnerte mich an ein, zwei ähnliche gestrickte Kandidaten aus dem Studium. Wird Zeit mal zu recherchieren, was aus denen geworden ist.
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Zumindest Basti Kurz hat zwar abgebrochen, aber trotzdem ein trockenes Plätzchen gefunden, hab ich gehört!
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Hab heute im Secondment begonnen, das Archiv aufzuräumen. Soviele Hakenkreuze, meine Güte
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</Klausuren>
Freiheit \o/
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Glückwunsch!
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An die Steuerrechtler bzw. alle Zivilrechtler: wenn eine deutsche Gesellschaft jahrelang an eine österreichische gmbh waren verkauft und dabei trotz eigentlich zutreffendem Reverse-charge-verfahren nach § 13b UStG die USt ausweist, über welche Norm findet die Rückabwicklung statt? Simpel über § 812? Oder gibt’s da ne spezielle steuerrechtliche Norm?
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Wer will was von wem zurück?
E: also wenn aus Sicht der GmbH dann § 14c UStG Rechnungskorrektur innerhalb der Festsetzungsverjährung möglich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 16.04.2019 20:20]
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Die Ö-Gmbh will die von ihr an die deutsche Gesellschaft gezahlte Umsatzsteuer zurückhaben. Steuerrecht hab ich echt noch nie gemacht und stand zunächst davor wie der Ochs vorm Berg. Wo ist die Festsetzungsverjährung geregelt?
Geht hauptsächlich um die Jahre 2011-2013. Das FA hat jetzt ne Sonderprüfung gemacht und rausgefunden, dass keine USt von der deutschen Gesellschaft erhoben hätte werden dürfen. Jetzt will natürlich die Ö-GmbH ihr Geld zurück
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 16.04.2019 21:18]
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Ich habe einen extrem wichtigen, allgemeingültigen Rat dazu:
Wenn man von einer bestimmten Materie nichts versteht - Finger weg. Aber so richtig. Du kannst ja nicht einmal das Risiko abschätzen. Hol dir im konkreten Fall fachkundigen Rat, auch wenn das Geld kostet.
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Sag ich dann gleich meinem Arbeitgeber
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Die Frage ist ja vor allem, warum die Ö GmbH jahrelang falsche Rechnungen bezahlt hat. Falls Sie das überhaupt getan hat und sich nicht längst schon die deutsche Ust im Rahmen eines Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren hat erstatten lassen.
Es gibt in dem Fall viele denkbare Konstellationen, deshalb kann man keinen schnellen Rat geben.
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Genau das ist mir auch schleierhaft. Die Regelung des § 13b sollte denen ja sicherlich auch schon vorher mal untergekommen sein.
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Wenn es sich um Lieferung von Waren handelt wie von dir eingangs erwähnt, dann sind wir nicht im Bereich von 13b UStG sondern bei 6a UStG. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied.
Aber nochmal wie rantan: ohne einen steuerlichen Akteur kommt ihr da nicht weiter.
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Ick wurde heute zum Counsel befördert. Hätte nicht gedacht, dass ich es in der GroKa so lange aushalte.
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Herzlichen Glückwunsch! Ich hab letztes Jahr taggleich gekündigt
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Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?
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| Zitat von Rincewind
Herzlichen Glückwunsch! Ich hab letztes Jahr taggleich gekündigt
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Mit deiner Beförderung?
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?
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Netforce.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |