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Hmm, ok. :/
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In other News:
In einer Sache, in die ich viel Arbeit gesteckt habe (Mdt wurde auf Rückzahlung nicht ins Verdienen gebrachter Provisionen aus einer Bürgschaft verklagt, im Urkundenprozess ) und die zunächst auch recht aussichtslos erschien, konnte ich erstinstanzlich ein obsiegendes Urteil erringen. Der Gegner hat natürlich prompt Berufung eingelegt. Soeben war der Beschluss des OLG in der Post: Der Senat hält die Berufung einstimmig für offensichtlich unbegründet
Achja: Ich halte das erstinstanzliche Urteil nicht unbedingt für richtig
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.11.2019 14:38]
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"... An diesen Maßstäben gemessen hält das angefochtene Urteil den Angriffen der Berufung im Ergebnis stand..."
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Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.
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| Zitat von Komparse
Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.
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Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss ein GmbH-Geschäftsführer ja rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Wenn nun eine Forderung geltend gemacht wird, deren Bestehen der Geschäftsführer mit guten Gründen bestreitet, die der Höhe nach aber nicht aufgebracht werden könnte, ab welchem Zeitpunkt muss der Geschäftsführer dann den Antrag stellen? Mir scheint es völlig logisch, dass das nicht vor Erlass eines etwaigen erstinstanzlichen Urteils sein kann. Denn sonst könnte der Gläubiger mit der bloßen Geltendmachung einer hohen Forderung die GmbH in den InsO-Antrag zwingen (wodurch er selbst dann ja möglicherweise seine Verfügungsbefugnis verlieren würde). Andererseits wird auch nicht jedes unplausible Bestreiten der Forderung genügen können.
Aber irgendwie finde ich dazu nichts.
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Mal aus der Praxis: KMU reichen solche Rechnungen gar nicht erst ein erst wenn da wirklich was in Richtung Streit geht.
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| Zitat von BoMaN
| Zitat von Komparse
Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.
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Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.
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Jo. Wenn du in eine andere GK willst, sollteste noch bleiben.
Willst du Staat/Unternehmen, kannst du jederzeit.
Willst du mittelständische Kanzlei, wirst du merken, dass die auch sau viel arbeiten und du solltest nur wechseln, wenn du dann beim nächsten lange bleibst.
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| Zitat von smoo
| Zitat von BoMaN
| Zitat von Komparse
GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.
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Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.
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Jo. Wenn du in eine andere GK willst, sollteste noch bleiben.
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Das ist ein elementarer Teil der Sklavereimaschinerie...
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Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-084.html
| Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II
Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst festgestellt, dass die anwendbaren Regelungen unionsrechtlich vollständig vereinheitlicht und deshalb die Grundrechte des Grundgesetzes nicht anwendbar sind. Soweit jedoch die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte, so dass keine Schutzlücken entstehen. Es nimmt hierdurch seine Integrationsverantwortung im Rahmen des Art. 23 GG wahr.
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Hammer. Die schaffen sich einfach selbst eine Kompetenz.
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| Zitat von smoo
Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.
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Von was reden wir da eigentlich? 9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?
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| Zitat von Q.
9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?
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Ja? Stehen 50h im Vertrag?
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| Zitat von Armag3ddon
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-084.html
| Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II
Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst festgestellt, dass die anwendbaren Regelungen unionsrechtlich vollständig vereinheitlicht und deshalb die Grundrechte des Grundgesetzes nicht anwendbar sind. Soweit jedoch die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte, so dass keine Schutzlücken entstehen. Es nimmt hierdurch seine Integrationsverantwortung im Rahmen des Art. 23 GG wahr.
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Hammer. Die schaffen sich einfach selbst eine Kompetenz.
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Die berühmte Kompetenz-Kompetenz! *duckundweglauf*
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| Zitat von Q.
| Zitat von smoo
Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.
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Von was reden wir da eigentlich? 9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?
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9-19 ist denke ich normal für GK-light, Boutique und Mittelstand. Das ist was ich habe.
Kenne aber auch einige in GK und Boutique die 9-21 haben. Das würde ich nicht lange machen.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Q.
9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?
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Ja? Stehen 50h im Vertrag?
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Dass gibt halt 10h ohne Mittag pro Tag. Das finde ich als Schweizer jetzt nicht wirklich exzessiv. Hier sind 42h +/- Standard für sämtliche Berufe. Das gibt 8h 23' pro Tag, da find ich die 37 Minuten Aufschlag für einen Anwalt echt nicht exzessiv.
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Ich hab jahrelang 9 - 21 plus WE gemacht (Boutique, okay meine eigene, aber trotzdem). Das ist ernsthaft gesundheitsschädlich (und beziehungsschädlich). Vor ein paar Jahren hab ich dann angefangen, einfach um 5 den Rechner runterzufahren und am Freitagnachmittag auch abzuhauen, jeweils wenn es keine Termine gibt. Das steigert die Lebensqualität exponentiell sag ich euch...
And now to something completely different:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-freshfields-anwalt-u-haft-verhaftung-1.4700226
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Hat schon einen Grund, warum ich direkt in den ÖD gegangen bin.
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Ich habe wirklich 0 Mitleid für alle, die beim cum-ex beteiligt waren. Die "Legalität" mal außen vor gelassen, war das moralisch gesehen für alle ein offensichtlicher Betrug zu Lasten der Solidargemeinschaft.
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Als jemand, der das Thema aus allernächster Nähe (wenn auch aus der steuerlichen Seite) mitbekommen hat und immer noch mitbekommt, stimme ich smoo hier 100% zu - null Mitleid und gerne würde ich Freshfields in die Haftung genommen sehen durch die Finanzbehörden.
Und das Thema geht mit cum-fake ja noch weiter...
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Mit was?
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Mit "cum/fake" bezeichnet man die ungerechtfertigte Erstattung von Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden, die über sogenannte Depository Receipts (zertifikatähnliche Wertpapiere) vermittelt wird. Die Struktur ist anders als bei cum/ex, aber die Wirkung die selbe.
In ganz grob passiert folgendes:
Ein Depository Receipt (meist American Depository Receipt, ADR) ist ein Zertifikat, das anstelle einer Aktie eines Unternehmens gehandelt wird und dessen Wertbewegung (also Kurs) als auch laufende Zahlungen (idR Dividenden) 1:1 abbildet. Zweck eines solchen DR ist es Beteiligungen an ausländischen börsengehandelten Gesellschaften an Inlandsbörsen zu handeln, wenn etwa die Zugangsbeschränkungen oder die formalen Anforderungen an den Handel in einem Land sehr hoch sind. Deshalb auch häufig ADRs wegen der hohen Anforderungen der SEC in den USA. Wichtig: solche (A)DRs müssen tatsächlcih mit der eigentlichen Aktie unterlegt sein, sodass, jedes DR auch direkt mit einer Aktie verknüpft ist. Das ist der Unterschied zu anderen Zertifikatsarten, die ja meist Kurs & Erträge nur derivativ abbilden.
Soweit, so unspektakulär: wenn da alles richtig abläuft, dann bekommt der Emittent des DR die Nettodividende und eine Steuerbescheinigung aus der hinterlegten deutschen Aktie und leitet beides 1:1 an den Inhaber des DR weiter.
Wie bei cum/ex, bei dem die Gestaltung nicht nur über Leergeschäfte, sondern auch über absichtliche failed trades funktioniert hat, haben sich jetzt diverse Emittenten folgendes überlegt: es gibt eine Periode (meist 30 Tage) die der Emittent Zeit hat, um sich für neu ausgegebene DRs mit der entsprechenden Aktie einzudecken. Auch das ist sinnvoll, weil Real-Time wird nur schwer möglich sein, da Börsenlieferung idR ja t+3. Man verspricht aber hoch und heilig, dass man sich entsprechend eindeckt. Solche DRs, die noch nicht unterlegt sind, heißen "pre-released (A)DR", ohne die Klammern () ist das auch ein guter Suchbegriff, wenn man sich weiter informieren will.
Und diese diversen Emittenten haben nun pre-released ADRs kurz vor ex-Tag ausgegeben und einfach eine Steuerbescheinigung ausgestellt, ohne dass es eine Dividendenzahlung gab. Vor Ablauf der 30 Tage hat man dann entweder das ADR-Programm eingestellt oder die (eingeweihten) Anleger haben die ADRs wieder zurückgegeben, sodass es de facto nie zu einer inländischen Dividendenzahlung unter Steuerabzug an den ADR-Emittenten kam.
Hier hat die Finanzverwaltung ein bisschen schneller reagiert und hat bereits etwa 1 Monat nach Bekanntwerden (also in verwaltungstechnischer Lichtgeschwindigkeit) verfügt, dass aus DRs bezogene inländische Dividenden nur angerechnet werden können, wenn man nachweisen kann, dass das ADR voll unterlegt war und eben kein "pre-released ADR" war. Macht Erstattungen momentan brutal aufwendig, da hierfür auch kein digitales Massenverfahren, sondern der gute alte tote Baum verwendet werden muss.
Ganz nette (wenn auch oberflächliche) Zusammenfassung in Weber/Krauß, ADRs, Pre-Release ADRs und „Phantom-Aktien“: Zivil- und steuerrechtliche Konsequenzen der (unterbliebenen) Aktienhinterlegung, DStR 2019, 960 oder durch einen ehemaligen Kollegen Cum/Fake-Transaktionen durch Helios/Gieffers, "Phantomaktien" - Dividenden-Arbitrage "enhanced"?, LSK 2019, 263
Bei Fragen immer gerne
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Danke für die schöne Erklärung!
Für mich als unbedarftem Zivilrechtler klingt das Konzept nach einem offensichtlichen Steuerbetrug, mit der falschen Bescheinigung? Wie kann man sowas für legal halten?
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Ich glaube keiner hielt das für legal, sondern die Gier hat abwägen lassen was man sich traut und wie die Konsequenzen aussehen könnten.
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Fiktive Situation:
Unter welchen Umständen kann jemand ausgewiesen/abgeschoben werden aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese Person:
-Eine Frau geheiratet hat, die in Deutschland geboren ist, aber irgendwann als ausländische Staatsbürgerin eingebürgert wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat
-Und diese beiden ein in Deutschland geborenes Kind haben.
Fügen wir dem Szenario noch hinzu, dass dieser Mann, nun einen vorläufigen Aufenthalt von einem Jahr erhalten hat durch Antrag auf „Familienzusamenführung“.
Welche Umstände könnten zu einer Ausweisung dieser männlichen Person führen? Ist er absolut immun gegen eine Ausweisung oder muss er irgendwie „vorsichtig“ sein, weil er noch nicht „sicher“ in Deutschland Fuß gefasst hat?
Wir haben das gestern in einer Runde diskutiert und einige meinten bei gewissen Straftaten würde diese Person anders behandelt werden als jemand der zb eingebürgert ist.
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| Zitat von [MKKC]Gunman
Fiktive Situation:
Unter welchen Umständen kann jemand ausgewiesen/abgeschoben werden aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese Person:
-Eine Frau geheiratet hat, die in Deutschland geboren ist, aber irgendwann als ausländische Staatsbürgerin eingebürgert wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat
-Und diese beiden ein in Deutschland geborenes Kind haben.
Fügen wir dem Szenario noch hinzu, dass dieser Mann, nun einen vorläufigen Aufenthalt von einem Jahr erhalten hat durch Antrag auf „Familienzusamenführung“.
Welche Umstände könnten zu einer Ausweisung dieser männlichen Person führen? Ist er absolut immun gegen eine Ausweisung oder muss er irgendwie „vorsichtig“ sein, weil er noch nicht „sicher“ in Deutschland Fuß gefasst hat?
Wir haben das gestern in einer Runde diskutiert und einige meinten bei gewissen Straftaten würde diese Person anders behandelt werden als jemand der zb eingebürgert ist.
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Da sind ziemlich viele Eventualitäten drin, klingt aber nach Familiennachzug. Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend*. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn [...]
2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,[...] "Ausweisungsinteresse" findest du in §§53, 54
Unabhängig von der NE sollte aber auch eine Einbürgerung möglich sein (Ehegatten mit einem deutschen Partner können den Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft stellen).
Vor der Aushändigung [der Urkunde] ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
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| Zitat von fiffi
Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
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Ha
Der ist gut.
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| Zitat von Switchie
| Zitat von fiffi
Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
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Ha
Der ist gut.
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Kommt drauf an...
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |