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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Dr. Schlauschlau
Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?
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Netforce.
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Juristisch?
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| Zitat von smoo
| Zitat von Rincewind
Herzlichen Glückwunsch! Ich hab letztes Jahr taggleich gekündigt
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Mit deiner Beförderung?
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Jepp.
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| Zitat von smoo
Ick wurde heute zum Counsel befördert. Hätte nicht gedacht, dass ich es in der GroKa so lange aushalte.
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Gratulor!
/Davon gibt es auch noch eine Senior-Stufe?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 04.05.2019 18:34]
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Ja, die Senior Stufe ist die Alternative zum Partner Track.
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Wie formuliert Ihr Eure Vertretungsanzeige?
"Wir zeigen an, dass wir [Name, Adresse] anwaltlich vertreten"
klingt irgendwie komisch, ist aber schön kurz, während ich
"Wir zeigen an, dass uns [Name, Adresse] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat"
ein bisschen zu schwulstig finde.
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Dr. Schlauschlau
Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?
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Netforce.
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Juristisch?
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Evtl. kann ich dir weiterhelfen.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Wie formuliert Ihr Eure Vertretungsanzeige?
"Wir zeigen an, dass wir [Name, Adresse] anwaltlich vertreten"
klingt irgendwie komisch, ist aber schön kurz, während ich
"Wir zeigen an, dass uns [Name, Adresse] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat"
ein bisschen zu schwulstig finde.
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Ich empfinde beides als völlig normale Formulierungen.
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Wir zeigen (hiermit) die Vertretung der rechtlichen Interessen des XYZ an. Eine auf uns lautende Originalvollmacht liegt anbei. Blablablubb.
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Ohne Relativsatz, "hiermit" oder Brimborium:
... wir vertreten die rechtlichen Interessen des/der ...
Vollmachten können Ihnen bei Bedarf vorgelegt werden.
(Außer man muss direkt eine vorlegen wegen Willenserklärung, dann natürlich mit Originalvollmacht)
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Bei uns ist der Textbaustein mit hiermit.
Hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung von xx an.
Ggf. Mit Vollmacht, ggf anwaltlich versichern, dass sie vorliegt.
Mehr aber auch nicht
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Danke schon mal für den Input
Ich bin da bei Rantanplan. Das Wort "hiermit" ist ein überflüssiges Füllwort.
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Ja, in den USA, China und Russland u.a.
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Wobei man sich schon anstregend muss um die da an der Grenze zu ärgern.
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Sachtmal wenn ein Ex-Arbeitnehmer Fotos für seinen nunmehr eingerichteten (und als solchen nicht verbotenen, gibt kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot) Konkurrenzbetrieb verwendet, die er noch als Arbeitnehmer geschossen hat (als Referenzen in seinem Internetauftritt und ohne Benennung des früheren Arbeitgebers), ist dafür das ArbG zuständig wenn ich ihm das untersagen lassen will?
¤dit: Never mind, ja. Sagt zumindest das LAG Hamm.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 08.05.2019 13:56]
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Mitbewohner studiert Lehramt, ist meiner Meinung nach aber Vorbestraft und somit von verbeamtung ausgeschlossen. Er sieht das anders, weil er da nicht volljährig war. Wurde nach Jugenstrafrecht auf Unterschlagung verurteilt (Sozialstunden). Steht sowas nicht für immer im erweiterten Führungszeugnis?
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Reiner Sozialstundenscheiß steht schon gar nicht im Führungszeugnis und auch Einträge, die reinkommen, werden nach gewissen Fristen gelöscht.
Selbst eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht schließt eine Verbeamtung nicht aus, sondern muss eine gewisse Schwere aufweisen. Also stress den armen Jungen mal nicht so.
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| Zitat von Armag3ddon
Reiner Sozialstundenscheiß steht schon gar nicht im Führungszeugnis und auch Einträge, die reinkommen, werden nach gewissen Fristen gelöscht.
Selbst eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht schließt eine Verbeamtung nicht aus, sondern muss eine gewisse Schwere aufweisen. Also stress den armen Jungen mal nicht so.
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1. Müsste er sich um die Löschung nicht selber kümmern?
2. Wird für die Beamtung ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Bei dem wird nichts gelöscht.
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| Zitat von Armag3ddon
1. Nein
2. Trotzdem egal
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Ergänzend: auch im erweiterten Führungszeugnis gibt es Löschungsfristen.
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| Zitat von PanTalk
2. Wird für die Beamtung ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Bei dem wird nichts gelöscht.
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Das stimmt so nicht.
| Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB). Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen. | |
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Abteilung Homepages:
https://www.dreitor.de/
Den Webdesigner sollte man, wie ich finde, mit einem Gewicht an den Füßen in die Echaz werfen... oder findet ihr sowas ansprechend?
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In einen hüfttiefen Fluß, damit er lange was davon hat.
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| Zitat von -rantanplan-
Abteilung Homepages:
https://www.dreitor.de/
Den Webdesigner sollte man, wie ich finde, mit einem Gewicht an den Füßen in die Echaz werfen... oder findet ihr sowas ansprechend?
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Boah ist das schlimm
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In meinem Schulbuch steht, dass ein Vermieter einer Familie die Wohnung kündigen kann, wenn ein drei Monate altes Kind "Tag und Nacht" schreit. Die Familie könne dann widersprechen und der Vermieter dann vor dem Amtsgericht dagegen klagen und so die Kündigung durchsetzen.
Ist das echt so? Babygeschrei ist ein Kündigungsgrund?!
E: Da sind einige komische Beispiele. Jugendlicher steigt in einen Keller ein und klaut Würstchen und Bier. Das ist schwerer Diebstahl. Einem anderen Kind fällt das Handy eines Freundes runter und das ist Sachbeschädigung.
P0T to the rescue. Ich will meinen Klassen morgen nichts falsches sagen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 27.05.2019 20:35]
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Ich bin kein Mietrechtler, aber Babygeschrei ist m.E. kein Kündigungsgrund. Von wann ist dein Lehrbuch denn? 1980?
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Das Buch stammt aus dem Jahr 2015 und ist die Version für das Land Hessen.
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Wie heißt der Herausgeber? Mielke?
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |