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Auch wenn's nur Russenkram ist...
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Wie kriegt man eine Pistole, oder gleich ein paar hundert bitte in einen solchen Zustand?
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Indem man sie mit Klebefolie überzieht oder sowas in der Art?
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man wollte halt verhindern, dass die Dinger jemals wieder eingesetzt werden.
Aber ich frage mich, ob man die Folie nicht relativ leicht wieder abziehen könnte.
Immerhin ist das Plastik und das verträgt keine Wärme ohne flüssig zu werden
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schon mal drüber nachgedacht, dass die vielleicht zur Konservierung eingeschweißt waren?
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So, wieder zurück nach
'ner Woche Paris, heute Abend bastel ich mal am ma.de-EUROSATORY-Bericht, hier erstmal zwei Teaser...
Dillon M134 auf System für den NH90
FH M3M, geht ggf. sogar schon mit der BW in der CH53 in den Kongo
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KPz Leopard 2 - PSO*
Wiesel 120mm Mörserträger
SPz Puma**
GTK Boxer
Caracal
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos am 16.06.2006 18:21]
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Das Bild hier kennt vielleicht der Eine oder Andere...
Der Dingo wird mittlerweile als Werbeträger "missbraucht"...
UGV Gecko
GeFaS***
FN M3M
Wenn's zügig läuft, dann geht dieses Baby schon auf den Heeres-CH53 mit nach COD
*Peace Support Operations
**'ne gute Erklärung für die Koax-Waffe hatten sie nicht parat...
***Geschütztes Fahrzeug System
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Erwachsenenmagazine:
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Coole Bilder.
Wofür ist denn das Magazin links?
Hab hier auch 'n Bildchen.
Mein Büchsenmacher hat mir ein Ghost Ring Sight von Wilson auf meine 18" Remington gepappt. Sieht soweit ganz gut aus, muss es nur noch einschiessen.
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Ich möchte nicht stören, aber ich denke ihr könnt meine Frage beantworten:
Sind automatische Waffen in Deutschland eigentlich erlaubt ?
Oder nur unter Einschränkung ?
Und gibt ne Möglichkeit in Deutschland ohne Waffenschein bzw mit einem amerikanischen Waffen abzufeuern ?
Ich will niemanden umbringen, ich frage weil als ich in den USA war habe ich mitbekommen dass man eben nur halb-automatische Waffen besitzen darf.
Diese natürlich mit Waffenschein und Erlaubnis etc, aber immerhin.
Und die Waffen die ich hier gepostet sehe sind ja schließlich auch nicht nur halbautomatisch...
Oder handelt es sich ausschließlich um Militär ?
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Später gibt's 'ne ausführliche Antwort.
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| Zitat von pSycHeD
Ich möchte nicht stören, aber ich denke ihr könnt meine Frage beantworten:
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Dann wollen wir mal:
| Zitat von pSycHeD
Sind automatische Waffen in Deutschland eigentlich erlaubt ? | |
Im Prinzip: Nein.
Das Waffengesetz verbietet vollautomatische Waffen.
Auch Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sind gemäß WaffG verboten.
| Zitat von pSycHeD
Oder nur unter Einschränkung ?
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Es gibt allerdings eine handvoll Ausnahmen und ausnahmegenehmigungsfähige Tatbestände. Die sind aber so speziell und selten, dass ich darauf nicht eingehen will/kann/werde.
Generell gilt die Aussage von oben: Nein, gar nicht.
| Zitat von pSycHeD
Und gibt ne Möglichkeit in Deutschland ohne Waffenschein bzw mit einem amerikanischen Waffen abzufeuern ?
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Wieso erwähnst Du explizit amerikanische Waffen?
Ausserdem sollte man differenzieren:
Waffenschein (WS): Die Berechtigung zum Führen (d.h. geladen bei sich haben) von Schusswaffen - haben ca. 0,04% der Bevölkerung
Waffenbesitzkarte (WBK): Die Berechtigung zum Besitz von Schusswaffen (und zum Schiessen auf Schiessstätten im Rahmen des Bedürfnisses) - haben ca. 8% der Bevölkerung mit dem einen oder anderen Bedürfnis (Brauchtum, Sport, Jagd, Selbstverteidigung (in verb. mit WS), Sammeln, Sachverständiger).
Mit einer WBK kann man seine eigenen darauf eingetragenen halbautomatische Waffen auf einem Schiessstand benutzen.
Als Gast kann man unter gewissen Voraussetzungen (Versicherung, Alter, Standordnung) Leihwaffen nutzen.
In den USA ist das Waffengesetz recht komplex und vor allem von Staat zu Staat unterschiedlich.
Im einen darf man Vollautomaten und Schalldämpfer besitzen, im nächsten nicht, in einem anderen Staat jeweils nur mit besonderer Erlaubnis, in Kalifornien z.B. gibt es eine Liste, die die "bösen" Sturmgewehre ü.ä. enthält und für den Privatbesitz verbietet. In einigen Staaten darf man Waffen führen, in anderen nicht. In manchen muss man das dann verdeckt tun, damit es keiner sieht, in anderen Staaten darf man offen Waffen tragen. Das ist sehr unterschiedlich.
Generell kann man aber sagen: Pistolen und Revolver sowie Flinten und Repetierbüchsen darf man fast überall in den USA u.U. unter Einhalten einer Wartefrist beim Kauf besitzen.
Halbautomatische Waffen sind auch fast überall erwerbbar.
Nur bei Vollautomaten kommt der Preis (mehrere tausend bis zehntausend Dollar pro Waffe, manche Waffen kosten sogar mehrere hunderttausend Dollar!!!), Genehmigungen und Steuern sowie die verschiedenen Regelungen der verschiedenen Staaten dazu. Da kann man keine so allgemeine Aussage mehr treffen.
Hier zu sehen sind z.T. Privatwaffen aber auch Militärwaffen - wobei eine zivile halbautomatische Waffe in D mittlerweile wieder aussehen darf wie eine Kriegswaffe, sie darf es aber eben technisch nicht sein...
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| Zitat von [OST] der Kleine
Wofür ist denn das Magazin links?
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HK417
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von pSycHeD
Und gibt ne Möglichkeit in Deutschland ohne Waffenschein bzw mit einem amerikanischen Waffen abzufeuern ?
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Wieso erwähnst Du explizit amerikanische Waffen? | |
Ich meinte Waffenschein, Verzeihung
Mein Waffenschein in den USA berechtigt mich zum Erwerben einer FOID-Card (Firearm Owners IDentification-Card und zum Besitz einer Jagdlizenz.
Mit der FOID-Card kann ich mir jede halbautomatische Waffe kaufen, genauso wie Jagdbogen, Handfeuerwaffen, Schrotflinten etc.
Ist es nun möglich diesen Waffenschein (aus dem Staat Illinois) irgendwie für Deutschland umzuschreiben ?
| Zitat von Carlos Hathcock
Als Gast kann man unter gewissen Voraussetzungen (Versicherung, Alter, Standordnung) Leihwaffen nutzen. | |
Also muss ich lediglich jemanden kennen der im Besitz der vorausgesetzen Papiere ist, anständig versichert sein, dann kann ich auch schießen ?
Würde das auf Privatgelände gehen ?
Hier zu sehen sind z.T. Privatwaffen aber auch Militärwaffen - wobei eine zivile halbautomatische Waffe in D mittlerweile wieder aussehen darf wie eine Kriegswaffe, sie darf es aber eben technisch nicht sein...[/b][/quote]
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| Zitat von pSycHeD
Ist es nun möglich diesen Waffenschein (aus dem Staat Illinois) irgendwie für Deutschland umzuschreiben ?
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Der von Dir beschriebene Schein ist in D mit der Waffenbesitzkarte vergleichbar.
Der deutsche Waffenschein ist in etwa mit einem amerikanischen CCW Permit (Concealed Carry) zu vergleichen, auch wenn der deutsche Waffenschein nur bei entsprechendem Bedürfnis erteilt wird.
Und nein, Du kannst so einen Schein nicht einfach umschreiben lassen, Du musst alle Erfordernisse des deutschen WaffG erfüllen:
- Bedürfnis (Sportlich, jagdlich)
- Sachkundenachweis
- sauberes Führungszeugnis
- Mindestalter (abhängig vom Bedürfnis und Waffentyp)
- 1-jährige Vereinsmitgliedschaft und regelmässiges Training oder Jagdschein
- entsprechende Aufbewahrungsbehältnisse für Waffen und Munition
- je nach Alter und Waffe psychologisches Gutachten
- Geld (mittlerweile gar nicht so wenig)
| Zitat von pSycHeD
Also muss ich lediglich jemanden kennen der im Besitz der vorausgesetzen Papiere ist, anständig versichert sein, dann kann ich auch schießen ?
Würde das auf Privatgelände gehen ?
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Nein, Schiessen ist generell nur auf zugelassenen Schiessstätten erlaubt, von der Jagdausübung mal abgesehen.
Ausgenommen davon sind - beim Erfüllen gewisser Bedingungen - freie Waffen mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule - aber das meist Du wohl kaum.
De Facto wirst Du nur auf einem Schiessstand mit einer Leihwaffe schiessen können, wenn Du die Standgebühr entrichtet hast.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 17.06.2006 0:42]
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Naja, Bürokratie ohne Ende halt.
Trotzdem vielen Dank für die Infos
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Carlos brauchst du noch ein Comtac? Oder sonst jemand hier Interesse dran? Ist die Headset Version, preis wäre verhandlungssache (nicht im ebay.de rahmen von 500€, wesentlich weniger :> ). ist so gut wie neu 2-3 angehabt zum probieren. müsste bei bedarf dann halt wohl noch auf PMR ungebaut werden. Die neuere Version mit Flexmic.
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Und nochmal Carlos: PM wohlwollend zur Kenntnis genommen, Du Schmock?
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| Zitat von Paladin
Carlos brauchst du noch ein Comtac? | |
Schick' mir doch a) mal ein Bild und lass uns b) mal drüber quatschen.
| Zitat von [k44] Obi Wahn
Und nochmal Carlos: PM wohlwollend zur Kenntnis genommen, Du Schmock? | |
Ja, aber drum gekümmert hab' ich mich noch nicht.
Ich hab' hier derzeit 4-5 Anfragen für irgendwelches Zeugs, die muss ich erstmal konsolidieren.
Hau' mich gegen Ende der Woche nochmal an, wenn Du bis dahin nix von mir gehört hast...
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Y0y0!
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@Carlos: findet diesen Sommer/Herbst bei euch in der Gegend mal was interessantes statt, wofür es sich lohnen würde vorbeizukommen?
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Wenn ich was plane, dann ja.
Ich arbeite daran...
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ich hab mir mal den ganzen thread von vorn bis hinten durchgeschaut puuuuhhhhhh hat a bissi gedauert...
meine Frage an euch "Pros" wie kommt ihr in Deutschland bitte an scharfe Waffen bzw. Gewähre G36 Schrotflinte etc...
bzw. wo kann man die mal zur Gaudi auf nem Gelände schießen??? Gibts sowas in Bayern auch?
help
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| Zitat von ShadowS3
ich hab mir mal den ganzen thread von vorn bis hinten durchgeschaut puuuuhhhhhh hat a bissi gedauert...
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*hüstel*
Ein kleiner Blick auf die lateinische Nummerierung verrät Dir, dass das hier Teil Nummer 83 des GoS-Threads ist - der ist (bzw. war) noch ein bisschen umfangreicher. Allerdings hat das elektronische Vergessen wohl schon einen guten Teil geschluckt...
| Zitat von ShadowS3
wie kommt ihr in Deutschland bitte an scharfe Waffen bzw. Gewähre G36 Schrotflinte etc...
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Schlicht und einfach im Rahmen der durch das Waffengesetz gegebenen Möglichkeiten und Bedürfnisse (d.h. z.B. Sportschütze, Jäger, Sammler, Sachverständiger, Büchsenmacher oder beruflicher Waffenträger - bei letzteren entweder zivil, polizeilich oder militärisch).
| Zitat von ShadowS3
bzw. wo kann man die mal zur Gaudi auf nem Gelände schießen??? Gibts sowas in Bayern auch?
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Das "Gelände" nennt man Schiessstand, und da kannst Du das schiessen, was man dort evtl. zur Leihe gestellt bekommt.
Geh' aber mal davon aus, dass das für einen Vereinsfremden ohne "Fürsprecher" wohl eher konventionelleres Zeugs sein wird.
Und in Bayern wird's sowas sicherlich auch geben, hier hilft Dir sicherlich das grosse G-Orakel.
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Man sollte noch erwähnen -> Einige hier sind Schweizer, die kommen etwas einfacher an Waffen als Deutsche.
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So viele Käsemaden hat's hier nun auch nicht.
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| Zitat von Carlos
Wenn ich was plane, dann ja.
Ich arbeite daran... | |
dann halt mich mal auf dem Laufenden
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| Zitat von wuSel
Man sollte noch erwähnen -> Einige hier sind Schweizer, die kommen etwas einfacher an Waffen als Deutsche. | | zumindest einfacher an nen waffenschein. bzw waffenbesitzkarte.
hier heisst das afaik waffenschein (besitz) und fürs führen gibts nicht wirklich was für privatpersonen, wobei ich mich mit zweiterem nie beschäftigt hab.
und was heisst "einfacher an waffen kommen", der kauf einer waffe unterscheidet sich ja nicht.
und ich bezweifel, dass hier was an waffen erlaubt wäre, was bei euch verboten ist.
mal abgesehen von waffen, welche man auf vollauto umbauen könnte.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von wuSel
Man sollte noch erwähnen -> Einige hier sind Schweizer, die kommen etwas einfacher an Waffen als Deutsche. | | zumindest einfacher an nen waffenschein. bzw waffenbesitzkarte.
hier heisst das afaik waffenschein (besitz) und fürs führen gibts nicht wirklich was für privatpersonen, wobei ich mich mit zweiterem nie beschäftigt hab.
und was heisst "einfacher an waffen kommen", der kauf einer waffe unterscheidet sich ja nicht.
und ich bezweifel, dass hier was an waffen erlaubt wäre, was bei euch verboten ist.
mal abgesehen von waffen, welche man auf vollauto umbauen könnte. | |
"Einfacher an Waffen kommen" bedeutet in diesem Fall, dass es in CH einfacher ist, die Voraussetzungen zum Waffenbesitz zu erfüllen als in D.
Ob das gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt - ein besonderes Problem scheint es aber in CH nicht darzustellen.
Für Zivilpersonen gibt's in CH zum führen eine Waffentragebewilligung, wobei Vergabe und Voraussetzungen dafür wohl von Kanton zu Kanton verschieden sind.
Im Übrigen unterscheiden sich die erhältlichen Waffen durchaus im Detail ("Werkshalbautomat" vs. "keine Kriegswaffe und halbautomatisch", Pistolengriff bei Flinten, in D generelles FA-Verbot, wobei es auch hier einige wenige Ausnahmen gibt und FA auch in CH mittlerweile bewilligungspflichtig ist), im Grossen und Ganzen kann man aber sagen, dass mit dem neuen WaffG und dem Wegfall des alten §37 in D fast alles erhältlich ist, was es in CH auch gibt, von einigen Dingen abgesehen und im Detail wie gesagt u.U. über andere Wege.
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Thema: GSG9 oder SEK LXXXIII |