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Haha das isn MX oder ?
So einen hab ich auch:
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Heute auf der Arbeit hat ein Kollege früher Feierabend gemacht...
Ich: "Warum ist denn XYZ schon los?"
Kollege: "Irgendwas am Auto ist kaputt, der hat jetzt nen Werkstatttermin"
Ich: "Ah, Der hat doch nen Golf 4, oder?"
Kollege: "Ja,irgendwas war mit der einen Scheibe nicht in Ordnung"
Ich: "Alles klar! "
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Klasse, wenn einer kaputt/verstopft ist hat man noch einen Auspuff als Ersatz!
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Jupp, müsste n NB sein.
Wobei deins ja sogar noch mehr Sinn macht. Irgendwie. da könnte man ja immerhin sagen, dass von einem Zylinder zwei Rohre wegführen. Ungehindertes Ausströmen und so.
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Genau
Oder zum Umschalten: Die linke Seite ist TÜV-konform und leise, während die rechte Seite schön brüllt
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
Klasse, wenn einer kaputt/verstopft ist hat man noch einen Auspuff als Ersatz!
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frage:
ich habe vor kurzem ein auto gewonnen und möchte dieses verkaufen. nun habe ich einen interessenten, der mir es wohl abkaufen würde, wenn er von der neuen umweltprämie gebrauch machen kann.
ist dies als privatverkäufer möglich? oder muss er das auto bei einem händer kaufen um von der prämie gebrauch machen zu können?
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Was hast du denn für eins gewonnen?
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| Zitat von Hammerschmitt
Was hast du denn für eins gewonnen?
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einen ford ka (altes modell)
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| Zitat von strikaa
frage:
ich habe vor kurzem ein auto gewonnen und möchte dieses verkaufen. nun habe ich einen interessenten, der mir es wohl abkaufen würde, wenn er von der neuen umweltprämie gebrauch machen kann.
ist dies als privatverkäufer möglich? oder muss er das auto bei einem händer kaufen um von der prämie gebrauch machen zu können?
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Eigentlich sollte er das auch bei dir können, weil ER den Antrag auf die Prämie stellt und ja nachweisbar ist, dass dein Auto jünger als ein Jahr ist.
/oder anders: die Prämie gibt nie der Händler, sondern der Staat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 27.01.2009 17:58]
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ja das der staat das zahlt ist klar, nur kann ja sein, dass die voraussetzung dafür ist, dass man das auto bei einem händler erwirbt.
muss das auto jünger als 1 jahr sein? also am produktionsdatum gemessen?
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| Zitat von strikaa
muss das auto jünger als 1 jahr sein? also am produktionsdatum gemessen?
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Erstzulassung zählt.
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ja gut, er ist ja noch nicht zugelassen worden..
dann gehts auch oder?
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Ja, dann isser neu.
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mh, aus den seiten die ich mir darüber durchlese werde ich leider nicht ganz schlau...
er kaufts nur, wenn er die prämie bekommt.
an wen könnte ich mich sonst noch wenden?
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| Zitat von strikaa
mh, aus den seiten die ich mir darüber durchlese werde ich leider nicht ganz schlau...
er kaufts nur, wenn er die prämie bekommt.
an wen könnte ich mich sonst noch wenden?
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Wer gibt dir denn den Wagen? Wenn er nicht zugelassen ist, muesste der doch noch einem Autohaus gehoeren, oder?
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| Zitat von Aspe
| Zitat von strikaa
mh, aus den seiten die ich mir darüber durchlese werde ich leider nicht ganz schlau...
er kaufts nur, wenn er die prämie bekommt.
an wen könnte ich mich sonst noch wenden?
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Wer gibt dir denn den Wagen? Wenn er nicht zugelassen ist, muesste der doch noch einem Autohaus gehoeren, oder?
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nein ich habe den schon. also inkl. brief und so. damit gehört er ja mir.
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Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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Der Staat ging/geht wohl nicht davon aus, dass eine Privatperson ein Auto in seinem Eigentum haelt, dass noch nie zugelassen wurde.
Ich denke daher auch, dass ein Kaufer des KAs die Umweltpraemie nicht erhaelt.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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Was in so nem Satz dann eiiiigentlich bedeutet dass Privatpersonen da auch nix zu melden ham
Wäre auch verständlich, schließlich soll der Handel angekurbelt werden.
Wenn Totschild nen krazzen 780 Turbo-PS-"Subby" von seinem geilen Buddy Murat kauft weil der ja Vorsitzender des Deppenclubs is und das nur was gscheites sein KANN, hilft das dem Einzelhandel ja nicht.
Geht also irgendwo komplett am Sinn eines Konjunkturpakets vorbei.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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Der Staat ging/geht wohl nicht davon aus, dass eine Privatperson ein Auto in seinem Eigentum haelt, dass noch nie zugelassen wurde.
Ich denke daher auch, dass ein Kaufer des KAs die Umweltpraemie nicht erhaelt.
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Nein, bei Neufahrzeugen eben nicht, nur bei Jahreswagen. Deshalb: Mal ans BAFA wenden!
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| Zitat von LoneLobo
| Zitat von tim aka coltvirtuose Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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Was in so nem Satz dann eiiiigentlich bedeutet dass Privatpersonen da auch nix zu melden ham
Wäre auch verständlich, schließlich soll der Handel angekurbelt werden.
Wenn Totschild nen krazzen 780 Turbo-PS-"Subby" von seinem geilen Buddy Murat kauft weil der ja Vorsitzender des Deppenclubs is und das nur was gscheites sein KANN, hilft das dem Einzelhandel ja nicht.
Geht also irgendwo komplett am Sinn eines Konjunkturpakets vorbei.
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Sein Ka ist aber neu und nicht "nicht neu".
Und um irgendwelche ranzigen Subbis gehts ja eh kein Stück.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von Aspe
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Ich find interessant, dass bei nicht neuen Fahrzeugen Privatpersonen gar nicht erst erwähnt werden.
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Der Staat ging/geht wohl nicht davon aus, dass eine Privatperson ein Auto in seinem Eigentum haelt, dass noch nie zugelassen wurde.
Ich denke daher auch, dass ein Kaufer des KAs die Umweltpraemie nicht erhaelt.
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Nein, bei Neufahrzeugen eben nicht, nur bei Jahreswagen. Deshalb: Mal ans BAFA wenden!
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Aber der Staat will doch durch die Kaeufe die er mit dem Umweltpraemie stimuliert Mehrwersteuer im Gegenzug erhalten.
Selbst wenn ein nagelneues Auto verkauft wird, sobald das von Privat verkauft wird, duerfte es (meiner Meinung nach) sich um keinen Kauf handeln, der mit der Umweltpraemie unterstuetzt wird.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose Sein Ka ist aber neu und nicht "nicht neu".
Und um irgendwelche ranzigen Subbis gehts ja eh kein Stück.
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Ich weiß, trotzdem isses n Privatverkauf der dem Staat und dem Handel NICHTS bringt.
Wie gesagt: Ich weiß es ja selbst nicht.
Aber vor diesem Hintergrund könnt ich mir durchaus vorstelln dass es nix wird mit der Umweltprämie.
[e]Wer statt Staat Statt stattgibt, stattet bald eidesstattlich dem Staat im stattlichen Staatsgefängis einen Staatsbesuch ab.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 27.01.2009 18:24]
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| Zitat von Aspe
Der Staat ging/geht wohl nicht davon aus, dass eine Privatperson ein Auto in seinem Eigentum haelt, dass noch nie zugelassen wurde. | |
Frag da mal einen gewissen Herrn Fredbert. Der kennt sich mit sowas aus.
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Mal ans BAFA wenden.
In der Richtlinie steht folgendes:
"Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens die Anforderungen von Euro 4 erfüllt, wenn zugleich ein
Altfahrzeug gemäß Ziffer 4.2 verschrottet wird."
"Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges
• Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
• Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die
Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gem. Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –
oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.
• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.
Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
• Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem
31. Dezember 2009 erfolgen.
• Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein"
Da steht nirgends, dass man ein neues Fahrzeug nur beim Händler erwerben darf, diese Klausel (plus Werksangehörige) gibts explizit nur bei Jahreswagen.
Als Nachweis wird das benötigt:
Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
eine Rechnung kann jeder ausstellen (aber KEINE MwSt ausweisen!!!).
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 27.01.2009 18:26]
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Ich war heute uebrigens auf dem "Karrieretag" des 9. CAR Symposiums
Neben den Autoherstellern waren dort ein paar interessante Zulieferer oder Systemdienstleister, an die man so erstmal nicht denkt. Die scheinen insgesamt auch etwas positiver dreinzublicken was die zweite Jahreshaelfte 2009 angeht.
Die Kommentare der Automobilhersteller waren teilweise schon ernuechternd.
Toyota: "Vor Juni werden wir niemanden neues einstellen, was danach ist, koennen wir jetzt noch nicht sagen."
BMW: "Kaufmaennische Stellen werden dieses Jahr nur punktuell neu besetzt und das werden auch keine Hochschulabsolventen sien, sondern Professionals."
Opel: "Wir stellen 2009 niemanden neues ein, weil wir schon hart daran arbeiten die aktuellen Angestellten halten zu koennen:"
VW/Audi schraubt nach eigener Aussage aber dieses Jahr aber ihre Trainee Programme erstmal nicht zurueck.
¤: Die Zitate beziehen sich auf Kaufmaennische Jobs, nicht auf Ingenieure!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 27.01.2009 18:30]
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Thema: Der Autothread ( "Hello Kitty"-Edition ) |