|
|
|
|
Jäger tötet Einbrecher per Kopfschuss - Verfahren eingestellt
| Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen. Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden. | |
Und die kleine Überschrift über der eigentlichen Überschrift: "Trotz Verstoß gegen das Waffengesetz" als ob das bei der Beurteilung der Notwehrlage eine Rolle spielen würde.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 27.12.2016 23:02]
|
|
|
|
|
|
Wieso ist das so schlecht formuliert/recherchiert?
Wieso hat der Richter was am Kopf?
Wieso darf dieser Jäger seine Waffen behalten, wo er doch offenbar nicht gewillt ist, sie ordentlich zu verwahren, obwohl er nicht allein lebt?
|
|
|
|
|
|
|
Punkt 3 wäre wirklich interessant...
|
|
|
|
|
|
|
Allenthalben werden Verschärfungen diskutiert, wenn wieder irgendwas passiert ist. Aber bestehende Regeln bei so dämlichen Verhalten auch mal anzuwenden und damit die ganze Verbotsdebatte entkräften - wozu?
Es muss hier ja am Willen/der Einsicht gescheitert sein.
|
|
|
|
|
|
|
Vielleicht werden die beiden Fakten getrennt bewertet. Aufbewahrungsverstoß und Notwehr.
Versteht mich nicht falsch, ich wäre auch dafür dass jemand der die geladene Waffe neben dem Bett aufbewahrt, obwohl er dazu keine Berechtigung hat, eher keine Waffe bekommt - der Kerl sorgt eventuell dafür, dass irgendwann keiner von uns sein Hobby mehr ausüben darf.
|
|
|
|
|
|
|
Ey ihr Lappen.
| Es liege nun an der Polizei als ausstellende Behörde, zu klären, ob der Jäger den Waffenschein behalten könne oder nicht. | |
Und so Dinge wie Aufbewahrung sind zu Recht völlig irrelevant für die Bewertung einer Notwehrlage. Selbst die Legalität der Waffe selbst ist irrelevant. Otto Normalverbraucher könnte den messerschwingenden Einbrecher auch mit seinem in Tschetschenien geklauten vollautomatischen RPK erschießen, das hat null Einfluss auf die Beurteilung der Notwehrsituation.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ey Lappen uns geht es gerade drum, das er dem Hobby mit seiner nicht korrekten Aufbewahrung seiner legalen Waffe nicht gerade positiv hilft. Denn Du weißt ja selbst die illegale Waffe ist schon verboten, aber irgendwas könnte einem ja noch zum bestehenden Waffengesetz nach solch einem Zwischenfall einfallen. Wie immer...
|
|
|
|
|
|
|
Noch ein letztes mit der Virenschleuder...
|
|
|
|
|
|
|
Der Artikel schreibt doch recht deutlich, dass er aus der waffenrechtlichen Nummer noch nicht unbedingt raus ist.
Grade im nicht unbedingt waffenfreundlichen NRW bin ich mir nicht sicher, ob die zuständige Kreispolizeibehörde da die gleiche "Geringfügigkeit" sieht, die für das Nebenverfahren zum Hauptverfahren zur Klärung der (scheinbar gerechtfertigten) Tötung gesehen wurde.
We'll see.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Carlos Hathcock
(..)nicht unbedingt waffenfreundlichen NRW(..)
| |
Alles eine Frage der passenden Beziehung zu seinem Sachbearbeiter. Ich geh mal meine drei neuen Einträge streicheln.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lwis
[...] Otto Normalverbraucher könnte den messerschwingenden Einbrecher auch mit seinem in Tschetschenien geklauten vollautomatischen RPK erschießen, das hat null Einfluss auf die Beurteilung der Notwehrsituation.
| |
Macht es für die Verhältnismäßigkeit der Notwehrreaktion eigentlich einen Unterschied, ob mit Pistole oder Vollautomat geschossen wurde und wie viele Schüsse abgegeben wurden?
Also sowohl wenn du die Auswahl dazwischen hast (e.g. Griff in den Schrank, wobei das wohl auch schon zu anderer Beurteilung führt) als auch wenn nicht (gerade zur Hand).
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Elkano am 28.12.2016 11:25]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Elkano
| Zitat von Lwis
[...] Otto Normalverbraucher könnte den messerschwingenden Einbrecher auch mit seinem in Tschetschenien geklauten vollautomatischen RPK erschießen, das hat null Einfluss auf die Beurteilung der Notwehrsituation.
| |
Macht es für die Verhältnismäßigkeit der Notwehrreaktion eigentlich einen Unterschied, ob mit Pistole oder Vollautomat geschossen wurde
| |
Nein.
|
wie viele Schüsse abgegeben wurden? | |
Ja.
|
|
|
|
|
|
|
siehe auch noch meinen Edit. Aber für "keine Wahl / zur Hand" deckt sich das zumindest mit dem, was ich erwartet hätte. Danke schon mal.
|
|
|
|
|
|
|
"Unter den gegebenen Umständen galt das Prinzip der Notwehr, bei dem der Angegriffene nicht verpflichtet ist, Risiken bei seiner Verteidigung einzugehen"
bedeutet für mich, magazin wird vollständig entladen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Vincent
"Unter den gegebenen Umständen galt das Prinzip der Notwehr, bei dem der Angegriffene nicht verpflichtet ist, Risiken bei seiner Verteidigung einzugehen"
bedeutet für mich, magazin wird vollständig entladen.
| |
Relevant ist aber was im Gesetzestext steht, nicht in einem Artikel vom Focus.
|
|
|
|
|
|
|
| § 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. | |
(2) muss nicht im Widerspruch zu UC stehen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Vincent
"Unter den gegebenen Umständen galt das Prinzip der Notwehr, bei dem der Angegriffene nicht verpflichtet ist, Risiken bei seiner Verteidigung einzugehen"
bedeutet für mich, magazin wird vollständig entladen.
| |
Relevant ist aber was im Gesetzestext steht, nicht in einem Artikel vom Focus.
| |
Man könnte genauso gut argumentieren dass 2 Schuss ein gezielter "double tap" war, während ein entladenes Magazin auf enoren Stress, Furcht und Panik hindeutet.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Vincent
"Unter den gegebenen Umständen galt das Prinzip der Notwehr, bei dem der Angegriffene nicht verpflichtet ist, Risiken bei seiner Verteidigung einzugehen"
bedeutet für mich, magazin wird vollständig entladen.
| |
Nein, das bedeutet, dass Du eine Schusswaffe einsetzen darfst und Dich nicht auf einen Faustkampf einlassen musst.
Das bedeutet nicht, dass Du nach Beendigung des Angriffs lustig weiterballern darfst.
Ist der Angriff mit dem ersten Schuss erkennbar beendet, ist alles danach Notwehrüberschreitung und - es sei denn, es liegen Entschuldigungsgründe (Angst, Furcht, Schrecken) vor - damit strafbar.
Ist der Angriff mit dem zweiten Schuss erkennbar beendet, dann alles danach. Usw, usf.
Die Frage ist, wie erkennbar was und wann ist.
|
|
|
|
|
|
|
Wir haben hier wohl noch 'ne Remington Nylon KK und 'nen M1 Carbine in der Familie der in absehbarer Zeit in die Erbmasse uebergehen wird.
Ich bin selbst seit >10 Jahren nicht mehr aktiv, aber nach wie vor im Verein, deshalb ganz kurz 'ne Verstaendnisfrage:
- Mein Verband bietet Wettbewerbe mit dem Carbine und KK Selbstladern an.
- Schiessmoeglichkeit ist, eventuell verbunden mit Mitgliedschaft im Verein im Nachbarort, vorhanden.
- Ich moechte sehr ungerne einen Jagdschein machen.
- WBK ist noch nicht verhanden.
Wenn ich jetzt 'ne gelbe WBK anschaff, krieg ich da mit Bedarfsbestaetigung vom Verband beide Waffen eingetragen?
|
|
|
|
|
|
|
Das sind nach meinem Wissen Selbstlader/Halbautomaten (sofern nicht umgebaut auf Repetierer, was aber bei diesen Waffen kaum Sinn ergeben hätte). Die müssen mit einem Voreintrag (da Sportschütze) auf eine Grüne WBK, wenn ich nicht irre.
|
|
|
|
|
|
|
Ogott, lesen kann ich offensichtlich nicht.
Lass mich das korrigieren: Solang ich regelmaessig schiessen gehe, reicht 'ne Gruene und die Anmeldung der Waffen beim Amt?
|
|
|
|
|
|
|
18 Schiesstermin in 12 Monaten (alternativ 12 Termine in 12 aufeinanderfolgenden Monaten), dann das Bedürfnis beantragen? Sachkunde setze ich voraus.
|
|
|
|
|
|
|
Ergänzend zu Jims richtigen Anmerkungen:
| Zitat von hoppelhase
krieg ich da mit Bedarfsbestaetigung vom Verband beide Waffen eingetragen?
| |
Bei ausreichender Verbandszugehörigkeit und genügend nachweisbaren Schiessterminen ja.
Wobei ich auch ggf. jemanden kennen würde, der Dir villeicht die Nylon abkaufen würde.
Wettkämpfe wirst Du damit vermutlich nicht gewinnen.
|
|
|
|
|
|
|
Primaer geht's mir ja darum dass die guten Stuecke in der Familie bleiben.
Waere es in diesem Sinne nicht auch moeglich einfach jetzt einen Sachkundenachweis zu erbringen um in ein paar Jahren dann die Waffen als Erbstuecke ohne Munitionserwerb auf eine gruene Karte eintragen zu lassen? Wenn ich wirklich mal damit schiessen moechte kann ich ja immernoch vor Ort Munition kaufen. Blockieren lassen wollt ich sie halt wirklich nicht.
Sonst muesst ich wohl demnaechst mal mit dem Mann darueber reden dass wir die schon umschreiben lassen bevor es zu spaet ist, was ich aus mentalen Gruenden aber eigentlich vermeiden wollte.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hoppelhase am 28.12.2016 14:37]
|
|
|
|
|
|
Schießt hier jemand Bogen in der puritanischen Variante? Also wirklich nur Holzbogen auf dem eigenen Gelände? Ich würde gern mal wissen, ob die Startersets um 100 was taugen und wenn ja welches, sowie welche Reichweite die Dinger haben.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 28.12.2016 16:35]
|
|
|
|
|
|
Zum Erben brauchst Du keine Sachkunde, musst (sofern möglich), die Waffen aber blockieren. Für Erbwaffen ist es ohne ein zusätzliches anderes Bedürfnis grundsätzlich nicht vorgesehen, damit zu schiessen.
Wenn Du die Waffen unblockiert nutzen können willst, reicht es nicht, Erbe zu sein und Du musst die gleichen Voraussetzungen bringen, wie jeder andere Sportschütze auch, dann natürlich incl. Sachkunde. Dafür kannst Du dann aber auch Munition erwerben und besitzen.
Ein Zwischending davon gibt es nicht. Ausnahme ist, wenn es kein geeignetes Blockiersystem für die betreffende Waffe gibt. Da habe ich allerdings keinen aktuellen Stand, wie das bei den hier Genannten aussieht.
|
|
|
|
|
|
|
Okay, sowas dacht ich mir schon. Dann muessen wir das wohl demnaechst mal in Gang setzen.
Danke fuer die Hilfe!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
Schießt hier jemand Bogen in der puritanischen Variante? Also wirklich nur Holzbogen auf dem eigenen Gelände? Ich würde gern mal wissen, ob die Startersets um 100 was taugen und wenn ja welches, sowie welche Reichweite die Dinger haben.
| |
Meine Frau hat vor einigen Jahren mit dem Bogenschießen angefangen und damals auch nur um die 150¤ ausgegeben. Für den Anfang war das imho ok. Also kein schlechtes Material oder sowas.
Mein Schwiegervater hat allerdings kürzlich für die Kids Bögen gebaut (und es übertrieben) und seitdem fliegen hier die Pfeile durch den Garten. Ich bin neidisch auf die Bögen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Carlos Hathcock
Zum Erben brauchst Du keine Sachkunde, musst (sofern möglich), die Waffen aber blockieren. Für Erbwaffen ist es ohne ein zusätzliches anderes Bedürfnis grundsätzlich nicht vorgesehen, damit zu schiessen.
Wenn Du die Waffen unblockiert nutzen können willst, reicht es nicht, Erbe zu sein und Du musst die gleichen Voraussetzungen bringen, wie jeder andere Sportschütze auch, dann natürlich incl. Sachkunde. Dafür kannst Du dann aber auch Munition erwerben und besitzen.
Ein Zwischending davon gibt es nicht. Ausnahme ist, wenn es kein geeignetes Blockiersystem für die betreffende Waffe gibt. Da habe ich allerdings keinen aktuellen Stand, wie das bei den hier Genannten aussieht.
| |
Was passiert denn eigentlich zwischen Ende und Bedürfnis mit der Waffe?
|
|
|
|
|
|
Thema: Waffenthread 65 ( Gesehen, gelacht - 308 ) |