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| Zitat von Hackerschrecker
Uns haben sie mal das Arbeitszimmer gestrichen mit der Begründung, dass das ja wohl als Kinderzimmer genutzt wird. Weil ein Kind da und kein weiteres Kinderzimmer.
Letztendlich hatten sie sogar recht. :/
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Ich habe mich auch gefragt, ob es daran liegen könnte, weil ebenfalls Kind mittlerweile vorhanden und kein weiteres Kinderzimmer. Allerdings stand das Kinderbett mit im Schlafzimmer.
Aber genau das meine ich. Die hätten ja ruhig etwas genauer benennen können, wieso sie von einer privaten Nutzung ausgehen. So klar ist das eben nicht. Dass da eine Terrassentür eingezeichnet ist, ist mir wie gesagt erst nach der Ablehnung überhaupt aufgefallen. Wer geht schon davon aus, dass ein Grundriss so falsch ist?
Jetzt noch Fotos zu liefern ist nicht so einfach. Wir wohnen nicht mehr dort. Ja, zur Not kann ich die neuen Mieter kontaktieren.
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| Zitat von Hackerschrecker
Uns haben sie mal das Arbeitszimmer gestrichen mit der Begründung, dass das ja wohl als Kinderzimmer genutzt wird. Weil ein Kind da und kein weiteres Kinderzimmer.
Letztendlich hatten sie sogar recht. :/
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Nennt man dann Vorsatz, nä
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| Zitat von Mad_Melone
Ich würde im Einspruch ebenfalls deutlich machen, dass es sich nicht um ein Durchgangszimmer handelt und eventuell einfach ein Foto mitschicken. Ist zwar unkonventionell, aber wirkt bestimmt.
Ich selber musste auch Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen, da vergessen wurde, meine Altersvorsorgebeiträge vollständig zu berücksichtigen. Als Hintergrund: mein Arbeitgeber führt nur die Arbeitgeberbeträge ab, die Arbeitnehmerbeträge muss ich selber als Versorgungswerk überweisen. Dabei habe ich das schon so erklärt und Unterlagen mitgeschickt, aber irgendein Experte wird nur auf die automatisierten Meldungen geschaut haben und auch ein Unterschied eines hohen Tausenderbetrages muss man ja nicht untersuchen, wenn die Maschine "nein" sagt
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Ich befürchte immer, dass das bei mir auch passiert (gleiche Situation) und ich es im Steuerbescheid nicht bemerke.
Was ich immer mache: Das Versorgungswerk schickt mir jährlich ein Schreiben, in dem drin steht, dass ich Betrag x insgesamt eingezahlt hab. Den gebe ich als Altersvorsorge an. X besteht zu 50% aus meinen Leistungen und zu 50% aus ArbG-Leistungen (die ja auf der Lohnsteuerabrechnung auftauchen). Da ich den vollen Betrag X angebe, wird das ja hoffentlich richtig berücksichtigt.
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Hackerschrecker
Uns haben sie mal das Arbeitszimmer gestrichen mit der Begründung, dass das ja wohl als Kinderzimmer genutzt wird. Weil ein Kind da und kein weiteres Kinderzimmer.
Letztendlich hatten sie sogar recht. :/
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Nennt man dann Vorsatz, nä
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Naja, am Anfang des Jahres war es in der Tat noch ein Arbeitszimmer, mit der Zeit kam dann der Wickeltisch rein und am Ende dann der Schreibtisch raus.
Der Raum war also sicher die meiste Zeit des Jahres als Arbeitszimmer genutzt. Im Endeffekt hat es steuertechnich nicht wirklich was ausgemacht. Als mir das bewusst wurde, hab ich auf weiteren Einspruch verzichtet. (Auch weil ich nicht wußte wie ich das jetzt genau einzeln Nachweisen soll)
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Würdet ihr das folgende Event als Geschäftsreise einschätzen?
Eine Firma veranstaltet jährlich ein weltweites Sportturnier an einem Wochenende. Dorthin kommen nur Konzernangehörige. Der Konzern besteht aus vielen kleinen lokalen Gesellschaften, die aber nach außen einheitlich auftreten. Untereinander stehen die Gesellschaften z.T. im Wettbewerb. Auch innerhalb einzelner Gesellschaften besteht Wettbewerb zwischen Abteilungen.
Viele reisen dort hin und betreiben gar keinen Sport. Stattdessen wird dort - ganz platt - Networking betrieben. Wenn später z.B. Konzernangehöriger A aus Singapur einen Auftrag in Europa hat, kann er den Auftrag an unterschiedlichste Personen aus dem Konzern geben. Aber weil er mit B beim Sportturnier nett gequatscht hat (oder er sonstwie einen Sinn darin sieht), gibt er ihn eben an B. C, der nicht beim Turnier war, bekommt solche Aufträge regelmäßig nicht.
Ist die Teilnahme eine Geschäftsreise? Kosten werden von den Teilnehmern zu signifikanten Teilen selbst getragen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 30.06.2018 10:45]
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Geht die Frage in die Richtung der Behandlung auf Ebene der RA-Gesellschaft (ich gehe von einer $englischer_name & $englischer_name LLP aus? ), in die Richtung Lohnsteuer oder in Richtung der Behandlung auf Ebene der Teilnehmer (inländisch und ausländisch)?
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Mad_Melone
aber irgendein Experte wird nur auf die automatisierten Meldungen geschaut haben und auch ein Unterschied eines hohen Tausenderbetrages muss man ja nicht untersuchen, wenn die Maschine "nein" sagt
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Die Querelen habe ich sehr oft mit dem FA und leider haben die Sachbearbeiter dort Recht. Sie sind an das gebunden, was die jeweilige Stelle (Krankenversicherung/Rentenversicherung/berufsst. VE) elektronisch meldet.
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Ich habe ja bereits beschrieben, dass ich von den selben Prozesstrukturen ausgehe wie du. Ich halte es nur nicht angemessen, in diesem Fall von "Recht haben" zu sprechen, das ist nämlich mitnichten der Fall.
Die Mitarbeiter haben dort einen vorgegebenen Prozessablauf, der m.W. nach aber das Einschalten des Hirns nicht verbietet und Verweise eines Sachbearbeiters darauf, dass der Prozess ihm/ihr angeblich keine andere Wahl lasse, halte ich für eine arbeitsvermeidende Schutzbehauptung.
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| Zitat von smoo
Würdet ihr das folgende Event als Geschäftsreise einschätzen?
Eine Firma veranstaltet jährlich ein weltweites Sportturnier an einem Wochenende. Dorthin kommen nur Konzernangehörige. Der Konzern besteht aus vielen kleinen lokalen Gesellschaften, die aber nach außen einheitlich auftreten. Untereinander stehen die Gesellschaften z.T. im Wettbewerb. Auch innerhalb einzelner Gesellschaften besteht Wettbewerb zwischen Abteilungen.
Viele reisen dort hin und betreiben gar keinen Sport. Stattdessen wird dort - ganz platt - Networking betrieben. Wenn später z.B. Konzernangehöriger A aus Singapur einen Auftrag in Europa hat, kann er den Auftrag an unterschiedlichste Personen aus dem Konzern geben. Aber weil er mit B beim Sportturnier nett gequatscht hat (oder er sonstwie einen Sinn darin sieht), gibt er ihn eben an B. C, der nicht beim Turnier war, bekommt solche Aufträge regelmäßig nicht.
Ist die Teilnahme eine Geschäftsreise? Kosten werden von den Teilnehmern zu signifikanten Teilen selbst getragen.
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Wenn du das genau so bei Rückfragen der Finanzverwaltung angibst sehe ich gute Chancen, dass es als Reisekosten durchgeht.
Noch vor kurzem bei einer Betriebsprüfung, an der ich teilgenommen habe, sind diverse Skiurlaube als Geschäftsreisen durchgegangen
@Melone: diese Kopf-aus und Roboter Mentalität dort macht mich auch jedes mal fertig. Fast ausnahmslos wird da der Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Und wenn man doch mal jemanden erwischt, der selber mitdenkt und engagiert ist, wird der recht schnell in die Außenprüfung befördert
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Die Frage geht in Richtung Werbugskosten eines deutschen ArbN bei nationalen und internationalen Reisezielen. Der Konzern ist eine $englischer Name $LLP ja
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Unabhängig davon fand ichs schon ganz geil, mit dem WISO-Tool die letzte StE zu laden, über ELSTER Dokumentenabruf die aktuellen Steuerbescheide (wobei eine der 3 KAP-Steuerbescheinigungen fehlte) und einfach nur die Werte zu aktualisieren.
Steuererklärung <1h. Hoffe nur mit den KAP geht alles gut durch, weil mir WISO gesagt hat, dass einer zuviel und einer zuwenig Steuer einbehalten hat. Und bei einem fehlte noch die Kirchensteuer, weil erst im letzten Jahr das Konto eröffnet.
Was ein Kuddelmuddel.
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| Zitat von smoo
Die Frage geht in Richtung Werbugskosten eines deutschen ArbN bei nationalen und internationalen Reisezielen. Der Konzern ist eine $englischer Name $LLP ja
| | War bei mir, ebenfalls $englischer Name $LLP, bisher nie ein Probleme mit ähnlichen Sachverhalten. Ggf. Privatanteil rausrechnen (machen Wiso und Co ja für dich).
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Danke. Hab erstmal keine Tagespauschalen angegeben, da wir über den von uns gezahlten Pauschbetrag fürs Wochenende dann versorgt wurden.
So hab ich jedenfalls Tagespauschalen bei Reisekosten verstanden.
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Hmmm... ich habe da mal eine kurze Knobelfrage:
Ich bin kein Mathematiker, aber mal versucht strukturiert niederzuschreiben:
Bruttogehalt sei G, eine Bonuszahlung sei B. O1 und O2 zwei Optionen der Auszahlung von B - nämlich O1 in einem Jahr und O2 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (Y1 und Y2). Einkommenssteuer ist S.
Ist
O1: G(Y1,G+B) - S(Y1,G+B) + G(Y2,G) - S(Y2,G)
größer, gleich groß oder kleiner als
O2. G(Y1,G+B/2) - S(Y1,G+B/2) + G(Y2,G+B/2) - S(Y2,G)
Ich bin gerade irritiert inwiefern sich der progressive Steuersatz darauf auswirkt. Ist es nicht sinnvoller, sowas dann am besten auf mehrere Jahre aufzuteilen, oder sind das womöglich "perfekt kommunizierende Röhren", da bei einer einmaligen Auszahlung ja entsprechend auch im anderen Jahr der Steuersatz niedriger wäre als bei beiden Jahren in der halbigen Option.
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Kommt drauf an
A) wie hoch B ist
B) ob im Folgejahr das G signifikant höher ist.
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| Zitat von Switchie
Kommt drauf an
A) wie hoch B ist
B) ob im Folgejahr das G signifikant höher ist.
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G bleibt gleich und B sei ein Drittel bzw. die Hälfte von G
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Prinzipiell ist eine Aufteilung auf mehrere Jahre besser, aber wenn der Bonus schon 1/3 bis 1/2 des Jahresgehalts ausmacht, dann befindet man sich auch meist schon im Grenzsteuersatz von 42% und dann ist es auch egal
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Sehe ich es richtig, dass über den Verlustvortrag beim Erststudium immer noch nicht entschieden ist?
Daher eine theoretische Frage: Wie ist es, wenn man vor dem Studium und kurz gegen Ende des Studiums Lohnsteuer abgeben musste, aber wegen eines Jahreseinkommens unter dem Grundfreibetrag die immer wieder zurück bekam? Das zählt als Beschäftigung, die einem jede Chance auf Verlustvortrag verdirbt, oder?
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Was heißt schon jede Chance? Aber damit du Verluste generieren kannst, müssten die Kosten für das Studium deine Einnahmen übersteigen...
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Ja, der Teil ist mir klar. Ich habe aber sehr unregelmäßig gearbeitet, im einen Jahr vielleicht mal Gewinn gemacht, aber vor allem im letzten Jahr nicht gearbeitet und entsprechend Verlust gemacht. Ich frage mich jetzt, ob ich den anmelden kann.
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Das Thema Verlustvorträge kommt immer mal wieder hier auf - zuletzt auf Seite 13. Schau da mal nach, das dürfte die Frage klären.
Steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn dieser insgesamt unterhalb des Grundfreibetrages liegen sollte, frisst regelmäßig Verlustvorträge auf.
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So weit hatte ich nicht zurück gelesen, danke.
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| Zitat von ABC-Schütze
| Zitat von Hackerschrecker
Uns haben sie mal das Arbeitszimmer gestrichen mit der Begründung, dass das ja wohl als Kinderzimmer genutzt wird. Weil ein Kind da und kein weiteres Kinderzimmer.
Letztendlich hatten sie sogar recht. :/
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Ich habe mich auch gefragt, ob es daran liegen könnte, weil ebenfalls Kind mittlerweile vorhanden und kein weiteres Kinderzimmer. Allerdings stand das Kinderbett mit im Schlafzimmer.
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Klasse, genau das ist der Grund. Wieso schreibt man das nicht gleich so rein?
Und scheiße ist es obendrein, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Das Arbeitszimmer in der alten Wohnung WAR ein Arbeitszimmer. Das Kind hat mit im Schlafzimmer geschlafen und sein Kleiderschrank und Wickelkommode standen mit im Wohnzimmer. Nur wie zur Hölle soll ich das jetzt noch beweisen? Also die Möbel im Wohnzimmer lassen sich sicherlich auf irgendeinem Foto finden, aber vom Schlafzimmer gibts ziemlich sicher keine Fotos. Dann sollen die also Recht behalten obwohl sie Unrecht haben? Und dann wundern sie sich noch, dass so viele das Finanzamt scheiße finden.
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Die Beweislast liegt leider in den allermeisten Fällen beim steuerpflichtigen.
Ich würde dennoch genau das, was du geschrieben hast, nochmals schriftlich zu Protokoll geben und auf den Ansatz des Arbeitszimmers beharren. Und dann mal abwarten ob von deren Seite noch was kommt.
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Arbeitszimmer ist wahrscheinlich dennoch einer der Fälle (neben den KM) wo am meisten betuckt wird
Ich mach 1-2 die Woche Homeoffice und habe ein extra Arbeitszimmer inkl. Beamer für Präsentationen
Was sind denn die Bedingungen für ein Arbeitszimmer? Muss der AG da nicht eine Bescheinigung oder dergleichen liefern?
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Ich bin selbständig. Ich habe überhaupt keinen Arbeitsplatz, außer mein Arbeitszimmer zu Hause. Allein deswegen finde ich das schon lächerlich. Was denken die, wo ich die ganzen Monate gearbeitet habe? Ich der Badewanne?
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| Zitat von ABC-Schütze
Ich bin selbständig. Ich habe überhaupt keinen Arbeitsplatz, außer mein Arbeitszimmer zu Hause. Allein deswegen finde ich das schon lächerlich. Was denken die, wo ich die ganzen Monate gearbeitet habe? Ich der Badewanne?
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Ja...das ist dann besonders frech.
Wo ist dein Finanzamt?
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| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von ABC-Schütze
Ich bin selbständig. Ich habe überhaupt keinen Arbeitsplatz, außer mein Arbeitszimmer zu Hause. Allein deswegen finde ich das schon lächerlich. Was denken die, wo ich die ganzen Monate gearbeitet habe? Ich der Badewanne?
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Ja...das ist dann besonders frech.
Wo ist dein Finanzamt?
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Mühlacker.
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Bzgl. Verrechnungstöpfen und Pauschbetrag, hoffe ich bin hier auch halbwegs richtig damit..
Ich habe von der Diba zu Ende Juni eine Verlustverrechnung für mein Depot bekommen. Ich betrachte hier jetzt die Schiene "allgemein", also alles außer den Aktien. (Habe keine Aktienerträge/Verluste, sondern nur aus Fonds.)
Meinem Verständnis nach müsste hier folgendes, in genau der Reihenfolge, passieren:
(Beispielwerte..)
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Code: |
700¤ Gewinn "allgemein" in 2018
- 250¤ Verluste "allgemein" in 2018
- 300¤ Verrechnungstopf "allgemein" (aus Vorjahre(n) übernommen)
= 150¤
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Diese 150¤ belasten nun meinen freigestellten Pauschbetrag.
Nun rechnet die Diba allerdings den Topf nicht rein, macht also folgende Rechnung auf:
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Code: |
700¤ Gewinn in 2018
- 250¤ Verluste in 2018
= 450¤
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Verbrauchter Pauschbetrag, laut Webinterface: 450¤.
Okay. Ist ja konsistent, sofern die -warum auch immer- den Topf halt nicht berücksichtigen. Zu meiner Überraschung steht der laut Webinterface aber nun trotzdem bei 0¤, ganz so als wäre er berücksichtigt worden.
Kann mir jemand erklären, was da passiert? Haben die mir da jetzt den Topf "geklaut", oder was?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 10.07.2018 23:03]
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War der Gewinn vielleicht 1000¤ und die hatten die -300¤ aus dem Vorjahr direkt übernommen?
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |