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| Zitat von harmlos
Kommt auf die angerufene Leistung an: wenn du nur n paar Lampen mit wenigen hundert Watt betreibst ist alles okay, wenn man den vierstelligen Bereich erreicht sollte man das Ding abwickeln.
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| Zitat von Sharku
| Zitat von seak`
Muss man diese 50m Kabeltrommeln mit 4 Steckdosen eigentlich komplett abrollen um sie zu nutzen oder nicht?
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Bei nur geringer Leistung nicht. Aber wenn da was ordentlich Strom zieht, heizt sich das enorm auf.
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Angenommen, man läd ein Elektroauto über die normale Steckdose in der Garage - dann wohl eher abrollen. Ruft der die 2,3kw von der Steckdose komplett ab?
Danke euch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von seak` am 02.06.2019 17:18]
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| Zitat von AcidPils
Hallo zusammen,
ich brauche für recht genau 4 Wochen eine Mobilkfunknummer in der Schweiz.
Weniger fürs telefonieren, mehr für Daten.
Bekomm ich das als Deutscher ohne Probleme eine? Und Wenn ja welcher Anbieter ist zu empfehlen.
Zweitens: Gibts irgendwelche Sparpreise für Zugfahrten in der Schweiz?
2 Personen, Strecke wäre (erstmal) Martigny nach Saint-Gervais-les-Bains.
Acid
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Bietet dein Anbieter kein Schweiz Roaming ala EU an?
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Wow, ich habe da kurz Daten statt Daten gelesen und war leicht perplex.
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| Zitat von Che Guevara
Bietet dein Anbieter kein Schweiz Roaming ala EU an?
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Nicht für Daten in meinem aktuellen Tarif
Vodafone halt
Acid
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| Zitat von seak`
| Zitat von harmlos
Kommt auf die angerufene Leistung an: wenn du nur n paar Lampen mit wenigen hundert Watt betreibst ist alles okay, wenn man den vierstelligen Bereich erreicht sollte man das Ding abwickeln.
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| Zitat von Sharku
| Zitat von seak`
Muss man diese 50m Kabeltrommeln mit 4 Steckdosen eigentlich komplett abrollen um sie zu nutzen oder nicht?
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Bei nur geringer Leistung nicht. Aber wenn da was ordentlich Strom zieht, heizt sich das enorm auf.
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Angenommen, man läd ein Elektroauto über die normale Steckdose in der Garage - dann wohl eher abrollen. Ruft der die 2,3kw von der Steckdose komplett ab?
Danke euch.
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Definitiv abrollen. Man sollte eh überlegen, ob es eine gute Idee ist, über eine normale Steckdose und dann auch noch Verlängerungskabel zu laden. Wenn der da zig Stunden 2,3 kW zieht, entspricht das nicht den normalen Belastungen, für welche die Steckdosen ausgelegt sind.
¤\Wie meinst du das mit "komplett abrufen"? Wenn du Pecht hast, zieht der sogar 3,2 kW. Kommt wohl aufs Modell an.
Hyp
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hyperdeath am 02.06.2019 17:36]
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Oh okay.
Verlängerung ist leider ein zwingendes muss da in der Garage selbst keine Steckdose ist...
Muss die ausm Keller nach oben legen
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| Zitat von Hyperdeath
Wenn der da zig Stunden 2,3 kW zieht, entspricht das nicht den normalen Belastungen, für welche die Steckdosen ausgelegt sind.
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Das bezweifel ich irgendwie.
Gerade Stromdige sind in Deutschland doch total durchreguliert und durchgetestet.
Einfach keine billge LIDL Leiste kaufen, dann funzt das auch.
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Schau einfach ob die Steckdose mit 16A abgesichert ist (sollte sie eigentlicih) und häng dann eins von den Brennenstuhl 2,5m² Baustellenkabeln hin. Gibt es zwar nur 25m, dafür könnt ich die zum EK besorgen
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Was genau kann man bei einem Kabel in Quadratmetern angeben?
(ernstgemeinte Frage)
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Er meint mm², mithin den Querschnitt.
¤: Technically könnte man den natürlich auch in m² angeben. 0,0000025 m² meint er also.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 03.06.2019 10:28]
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Die Querschnittsfläche, üblicher sind aber Quadratmillimeter.
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Stimmt natürlich.
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Mal eine verkehrsrechtliche Frage:
Wie sieht die Situation eigentlich wenn in einer Straße (natürlich auf der gleichen Straßenseite) ein "Halteverbot Mitte" gefolgt von einem "Halteverbot Ende"-Schild existiert, jedoch kein "Halteverbot Beginn"-Schild?
Ich würde es so interpretieren, dass da offenbar jemand bei der Beschilderung Mist gebaut hat und man das Halteverbot Mitte Schild dann als Beginn des Bereichs des Halteverbots interpretieren müsste.
Hat das Ordnungsamt aber offenbar anders gesehen und mir nen Zettel verpasst, obwohl ich noch vor dem Mitte-Schild stand. Daher die Frage: Was wäre hier korrekt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kelturion am 04.06.2019 12:04]
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Dir war also schon bewusst, dass da Halteverbot besteht, hast dich aber trotzdem hingestellt?
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| Zitat von DeathCobra
Dir war also schon bewusst, dass da Halteverbot besteht, hast dich aber trotzdem hingestellt?
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Nein war es nicht. Zumindest nichts, was die Situation vor Ort offensichtlich ergeben hätte. Durch das Parken dort wurde zumindest nichts blockiert oder behindert.
Möglicherweise gab es da ein Parkverbot. Aber von wo bis wo war halt mangels Schild nicht ersichtlich.
/edit: Es geht übrigends um ein eingeschränktes Halteverbot, kein absolutes.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kelturion am 04.06.2019 12:17]
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Und weil das Schild mit zwei Pfeilen normalerweise ungefähr mittig in einem Halteverbot steht, bist du davon ausgegangen dass man direkt davor halten kann?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 04.06.2019 12:29]
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| Zitat von Danzelot
Und weil das Schild mit zwei Pfeilen normalerweise ungefähr mittig in einem Halteverbot steht, bist du davon ausgegangen dass man direkt davor halten kann?
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Korrekt. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn es kein Start-Schild gibt, dass das Mitte-Schild dann diese Funktion übernimmt. Was wäre denn stattdessen sinnvoller? 10m? 50m? 100m? 500m? Wie gesagt wenn der Anfang nicht ausgewiesen ist, woher soll man dann wissen wo der sein soll?
Wenn ich davon ausgehe, dass das Mitte-Schild tatsächlich von der Entfernung her die Mitte ist wäre 20m korrekt gewesen, denn das Ende Schild kam recht dicht dahinter.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kelturion am 04.06.2019 12:40]
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| Zitat von Kelturion
Wie gesagt wenn der Anfang nicht ausgewiesen ist, woher soll man dann wissen wo der sein soll?
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Nun, bestimmt nicht an dem Schild, das anzeigt, im Bereich zu stehen.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Kelturion
Wie gesagt wenn der Anfang nicht ausgewiesen ist, woher soll man dann wissen wo der sein soll?
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Nun, bestimmt nicht an dem Schild, das anzeigt, im Bereich zu stehen.
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Nicht am Schild, sondern davor.
Ich habs mal professionell skizziert:
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Benenn mal das "Ende" Schild als Anfang.
Das Ende des Halteverbots ist dann entsprechend das Ende der Straße in der Sackgasse.
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| Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. | |
/und was Velvet sagt. Mir kommt das recht eindeutig vor.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 04.06.2019 12:51]
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| Zitat von DeathCobra
| Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. | |
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Demnach hätte ich - wenn ich das richtig lese - mangels Schild eben definitiv nicht im Halteverbot gestanden.
| Zitat von black_velvet
Benenn mal das "Ende" Schild als Anfang.
Das Ende des Halteverbots ist dann entsprechend das Ende der Straße in der Sackgasse.
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Dann wäre es aber nicht mehr "in Fahrtrichtung" wie oben beschrieben und würde somit nicht gelten.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kelturion am 04.06.2019 12:55]
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Ach, wegen Fahrtrichtung, ne. Hm.
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Ich würde sagen, die Beschilderung ist nicht eindeutig und somit hinfällig.
Ich würde beim Ordnungsamt freundlich nachfragen und wenn sie sich quer stellen drauf pfeiffen und die 10 oder 15¤ bezahlen, weil's den Aufwand einfach nicht wert ist.
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Also ich hab anno dazumal noch in der Fahrschule gelernt, dass der Pfeil die Richtung des Haltverbots angibt. Ohne Pfeil trifft das zu was Death Cobra gepostet hat. Ist aber jetzt schon 20 Jahre her das. Haben wir keine Fahrschullehrer hier?
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Ich denke, da sind auf jeden Fall die Fahrradfahrer Schuld.
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in diesem fall ist die Beschilderung uneindeutig und somit hinfällig.
da muss ein start-schild hin. Alternativ ist es legitim anzunehmen dass das halteverbot ab dem 1. schild gilt.
foto von der straße machen wo man das mitte-schild sieht aber kein startschild, ab damit zum ordnungsamt.
es wäre was anderes wenn das ende-schild fehlen würde, da die regelung durch eine angrenzende kreuzung aufgehoben würde.
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Wenn ich Wasserstoff freisetze, verbleibt der Wasserstoff in der Atmosphäre oder schwebt der irgendwann ins All?
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| Zitat von Spangenkopf
Wenn ich Wasserstoff freisetze, verbleibt der Wasserstoff in der Atmosphäre oder schwebt der irgendwann ins All?
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Die Frage find ich legitim.
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Thema: Erklärbär ( Wer nicht fragt bleibt dum ) |