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Am besten bisher war ein Typ in nem Aperture Laboratories (Portal) Shirt, der direkt erstmal seiner Mitarbeiterin weitergegeben hat dass ich die Anspielung verstanden habe.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 04.07.2018 19:37]
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Haustiere gehören weder ins Büro noch überhaupt irgendwo hin, können ruhig aussterben.
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| Zitat von indifferent
Heute bei ner Medizintechnik-Firma vorsprechen gewesen.
Ich bin mir immer noch unsicher, was für Klamotten man zum Vorstellungsgespräch bei so nem Laden anziehen sollte. Die Mitarbeiter tragen alle Klamotten als wären sie auf dem Weg zu ner Kneipenrunde, ich trag mittlerweile ein weißes Hemd ohne Krawatte und ne Jeans, mit dem Bauchgefühl immer nen Tick feiner als die Gastgeber angezogen zu sein.
Ist das schon zu casual oder ist denen wirklich so egal, wie man da als Bewerber erscheint?
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Kleide dich für den Job den du willst. Ich bin in guter Jeans, lederschuhen und schwarzem Hemd hin. Das Jacket nur obligatorisch bei 30 Grad dabei. Wurde auch gefragt warum ich mich so gekleidet habe. Antwort war: weil ich auch so arbeiten werde. Jobzusage habe ich ja, wie schon geschrieben, heute bekommen. Es muss authentisch sein. Ich würde im Anzug aussehen, als ob ich zu meiner eigenen Kommunion gehe. Bin da kein Typ für. Deswegen auch kein HiPo Job
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Schwarzes Hemd? Zuhälter oder Bestatter oder Pfaffe?
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Alles 3 in einer Person. Läuft halt bei mir. Du bist eher der Typ kariertes Kurzarm Hemd und Programmierer Schuhe oder?
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Nein, ich hab im Büro Sneaker und lange Hosen an, sorry Bro.
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die häßlichen lloyds trägst du dann in der freizeit?
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Das kurze, karierte Hemd wurde wissentlich nicht dementiert!
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Das weiße Hemd sieht eigentlich auch zu gut aus, ich sollte es gegen son kariertes Mathematiker-Hemd tauschen um schlauer zu wirken als ich bin.
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| Zitat von Oli
| Zitat von Aspe
| Zitat von i pwn n00bs
Inhaltsverzeichnis muss ja nicht grundsätzlich schlecht sein
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Bei 18 Seiten wovon mich erstmal nur die ersten zwei + letztes Arbeitszeugnis interessieren?
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Naja, fairerweise muss man sagen, dass eigentlich immer wenn man fragt, welche Zeugnisse man denn so anhängen soll, eher ein "Ja, Abitur vielleicht schon noch" kommt.
Mit zwei Arbeitszeugnissen, Promotion, Master, Bachelor, Abitur kommt da einiges zusammen. Ich find's dämlich, aber im Netz liest man sehr häufig man solle das so tun.
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Zusammen mit irgendeinem akademischen Grad würde ich grundsätzlich keine Schulzeugnisse mehr verschicken.
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Um es dann nachzureichen, weil sie es doch wollen?
Habe es zweimal nicht mitgeschickt und beide male würde ich im Nachhinein dazu aufgefordert.
Nervig, aber leider wohl notwendig.
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Bei kleinen Unternehmen würde mich das ehrlich gesagt ein bisschen überraschen. Bei großen Buden, gut, die haben halt ihre ganzheitlichen Checklisten...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 04.07.2018 20:21]
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| Zitat von M@buse
die häßlichen lloyds trägst du dann in der freizeit?
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Damit kann ich dir dann in deinen fetten Arsch treten, dafür sind die super.
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| Zitat von DVS2XLC
| Zitat von indifferent
Heute bei ner Medizintechnik-Firma vorsprechen gewesen.
Ich bin mir immer noch unsicher, was für Klamotten man zum Vorstellungsgespräch bei so nem Laden anziehen sollte. Die Mitarbeiter tragen alle Klamotten als wären sie auf dem Weg zu ner Kneipenrunde, ich trag mittlerweile ein weißes Hemd ohne Krawatte und ne Jeans, mit dem Bauchgefühl immer nen Tick feiner als die Gastgeber angezogen zu sein.
Ist das schon zu casual oder ist denen wirklich so egal, wie man da als Bewerber erscheint?
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Kleide dich für den Job den du willst.
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Was ist wenn man in einem Labor arbeitet?
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Bringt ihr eigentlich euren Hund mit zum Vorstellungsgespräch?
/E: Lustige News aus meiner Firma:
Bisher galt immer bei aktiver Reisezeit + Montagezeit beim Kunden max. 12h arbeiten.
Der Verantwortliche der sich darüber informiert und das so auch offiziell in unserer Firma genehmigt hat ist inzwischen nicht mehr in der Firma, jetzt (ca.6 Monate später) ist die HR drauf gekommen, das sowas ja nicht rechtens ist. 10h sind das Maximum.
Die Regel galt über Jahre hinweg.
Wie kams zu dem Fehler?
https://www.google.com/search?q=aktive+reisezeit+12+stunden
Hat wohl eine Österreichische Internetseite erwischt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hammerschmitt am 04.07.2018 21:37]
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| Unterschiede entstehen durch den Zeitpunkt der Kündigung: Innerhalb der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat also ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei einer Kündigung zum 1. Juli oder später ist der komplette Mindesturlaub zu genehmigen. Auch in diesem Fall gilt jedoch die Regel, dass der Arbeitnehmer bereits 6 Monate im Unternehmen tätig gewesen sein muss. Falls dies nicht der Fall war, gilt die anteilige Regelung. | |
Kann mir einer dazu was sagen? Ist das so rechtlich bindend? Ich hätte meinen anteiligen Urlaub mit den kommenden 11 Tagen aufgebraucht. Es gehen also 12 Tage "verloren". Ich hab 30 Tage im Jahr. Möchte mich nur absichern, bevor mein jetziger Arbeitgeber mich verarschen will.
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Du hattest bisher keinen EU? 30 Tage im Jahr laut Vertrag? Und willst/hast jetzt 11 Tage EU?
Wie viele Tage hast Du nsch Vertrag beim neuen AG?
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| Zitat von Don_Wursto
| Zitat von Peridan
Geht mal aus der Sonne. Das ist ja schlimm.
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Hey Peridan. Ich hab gehört im Newsthread hat einer eben grade keine News gepostet, das ist dein Einsatz!
/e: oder verwechsel ich dich grad? Ich werd alt
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Ich pöbel selten wegen so was.
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| Zitat von Che Guevara
Du hattest bisher keinen EU? 30 Tage im Jahr laut Vertrag? Und willst/hast jetzt 11 Tage EU?
Wie viele Tage hast Du nsch Vertrag beim neuen AG?
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Halt mich für doof, aber was ist EU? Ich hab jetzt bei meinem alten AG laut Vertrag 30 Tage Urlaub. Beim neuen AG sind es "nur" 27 Tage. Da ich ab dem 1.9. starte, werde ich dieses Jahr wohl eh keinen Urlaub mehr nehmen können, da Probezeit und so.
Mein Plan ist es, zum 15.08. zu kündigen, um noch 2,5 Wochen "Urlaub" zu machen. Ich verschenke damit zwar ein halbes Montasgehalt, aber die Freizeit ist mir definitiv wichtiger vor einem Jobwechsel. Da mein jetziger Kollege die letzte August- und erste Septemberwoche Urlaub eingetragen hat und ich weiß das er die nicht verschieben wird wegen mir, könnte ich zum Ende hin meinen Resturlaub nicht vernünftig nehmen. Daher meine Kündigung zum 15.08. Ich bin bis gestern davon ausgegangen, dass die anteilige Urlaubsregelung generell greift.
Ich habe von den 30 Tagen bisher 17,5 Tage verplant bzw. genommen, inkl. dem Urlaub vom 09.07. bis 20.07. und am 10.08. ist ebenfalls schon ein Tag mit eingereicht worden. Es wären also noch 12,5 Tage die mir nach dieser Regelung zustehen würden, richtig? Denn somit hätte ich dann 5 Wochen frei und müsste nach meinen 2 Urlaubswochen nur noch 1 Woche zur Arbeit?!
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| Zitat von DVS2XLC
Halt mich für doof, aber was ist EU?
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| Zitat von DVS2XLC
Urlaub.
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Das E steht für Erholung, in Abgrenzung zu Sonderurlaub (bei Todesfällen, Hochzeiten, Umzug,....je nach Arbeitgeber), Bildungsurlaub, Pflegeurlaub,....
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Du bist vom 01.01 bis 31.08 beim alten AG und hast somit pro Monat 2.5 Urlaubstage.
Also Ende August sinds dann 8 x 2.5 =20 Urlaubstage die dir zustehen beim alten AG.
So kenn ich es.
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| Zitat von Gilb@Fun
Du bist vom 01.01 bis 31.08 beim alten AG und hast somit pro Monat 2.5 Urlaubstage.
Also Ende August sinds dann 8 x 2.5 =20 Urlaubstage die dir zustehen beim alten AG.
So kenn ich es.
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So ist es auch. Der alte AG gibt dir dann eine Urlaubsbescheinigung aus. Solltest du da nur 18 Tage genommen haben, dann bekommst du beim neuen AG 12 Tage (sofern du da auch 30 Tage Jahresurlaub hast)
Mal unabhängig davon:
Wie wird denn sowas verrechnet? Schickt der neue AG dem alten AG eine Rechnung? Oder ist das eben so, weil es immer alle AG treffen kann?
¤:
In deinem Fall, sofern man wirklich zum 15. kündigen kann und die Urlaubstage dann halbmonatsgenau berechnet werden:
Alter Anspruch:
7,5 * 2,5 Tage ==> aufgerundet 19 Tage
Jetzt ziehste alles ab, was du bis einschließlich 15.08. an Urlaub genommen hast, sagen wir mal 17 Tage.
Bei deinem neuen AG bekommst du 27 Tage Jahresurlaub, macht für die 4 Monate (ab 01.09.):
4 x 2,25 ==> 9 Tage
Zzgl. deiner alten 2 Tage somit 11 Tage Resturlaub für 2018.
Obacht:
Wenn ich keine Betriebsvereinbarung habt, dann erlischt der Urlaub zum 31.12.2018, egal ob Probezeit oder nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 05.07.2018 8:25]
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| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von Gilb@Fun
Du bist vom 01.01 bis 31.08 beim alten AG und hast somit pro Monat 2.5 Urlaubstage.
Also Ende August sinds dann 8 x 2.5 =20 Urlaubstage die dir zustehen beim alten AG.
So kenn ich es.
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So ist es auch.
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Ähmm, ich kenne es anders:
| Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus,
steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu -
wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 05.07.2018 8:50]
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ist das auch bei einem Wechsel gültig?
Kollege von mir geht jetzt in die Altersteilzeit, der arbeitet bis August und bekommt halt die 30 Tage. wenn man den Arbeitgeber wechselt kann ich ja fast nicht glauben, dass das auch so ist.
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| Zitat von shibby
ist das auch bei einem Wechsel gültig?
Kollege von mir geht jetzt in die Altersteilzeit, der arbeitet bis August und bekommt halt die 30 Tage. wenn man den Arbeitgeber wechselt kann ich ja fast nicht glauben, dass das auch so ist.
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Doch klar.
Kündigung ist Kündigung. Der Grund ist da irrelevant.
Du hast dann beim neuen Arbeitgeber halt keinen Anspruch mehr auf Urlaub.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von Gilb@Fun
Du bist vom 01.01 bis 31.08 beim alten AG und hast somit pro Monat 2.5 Urlaubstage.
Also Ende August sinds dann 8 x 2.5 =20 Urlaubstage die dir zustehen beim alten AG.
So kenn ich es.
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So ist es auch.
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Ähmm, ich kenne es anders:
| Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus,
steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu -
wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. | |
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Abzüglich den genommenen Urlaubes.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von shibby
ist das auch bei einem Wechsel gültig?
Kollege von mir geht jetzt in die Altersteilzeit, der arbeitet bis August und bekommt halt die 30 Tage. wenn man den Arbeitgeber wechselt kann ich ja fast nicht glauben, dass das auch so ist.
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Doch klar.
Kündigung ist Kündigung. Der Grund ist da irrelevant.
Du hast dann beim neuen Arbeitgeber halt keinen Anspruch mehr auf Urlaub.
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Was ja dahingehend sinnvoll ist, da man beim neuen Arbeitgeber ja in der Regel eine Probezeit und Urlaubssperre hat. Bei Betrieben die aber nur 4 Wochen Kündigungsfrist haben, könnte das im Einzelfall schwer werden auch wirklich umzusetzen.
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Genauso habe ich es auf mehreren Seiten gelesen, von diversen Rechtsanwälten und der IHK Darmstadt. Deswegen hätte ich dann noch 12,5 Urlaubstage von meinen 30 Tagen, da ich 17,5 schon genommen oder geplant habe. Es gibt auch keine Klausel im Arbeitsvertrag die das ausschliesst. Selbst wenn, hätte ich Anspruch auf insgesamt 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche. Finde dazu halt nichts mit Paragraph, was ich im Zweifel meinen jetzigen AG um die Ohren hauen könnte.
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| Zitat von DVS2XLC
Finde dazu halt nichts mit Paragraph, was ich im Zweifel meinen jetzigen AG um die Ohren hauen könnte.
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--> §4 und §5 in Kombination
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 05.07.2018 9:20]
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Thema: Vorstellungsgespräche 15 ( maximum overbusiness ) |