|
|
|
|
| Zitat von Peridan
Wäre halt nett, wenn bei nicht gleich ganz offensichtlichen Sachen eine Erklärung dabei ist. Und wenn es halt nur dazu dient das Informationsbedürfnis zu stillen.
| |
Ein nachvollziehbarer und angemessener Wunsch.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Peridan
Wäre halt nett, wenn bei nicht gleich ganz offensichtlichen Sachen eine Erklärung dabei ist. Und wenn es halt nur dazu dient das Informationsbedürfnis zu stillen.
| |
Bzw aus Selbstschutz, da man gerne wissen würde ab wann zynische Posts mit dem Bannhammer belegt werden
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Peridan
Wäre halt nett, wenn bei nicht gleich ganz offensichtlichen Sachen eine Erklärung dabei ist. Und wenn es halt nur dazu dient das Informationsbedürfnis zu stillen.
| |
Bzw aus Selbstschutz, da man gerne wissen würde ab wann zynische Posts mit dem Bannhammer belegt werden
| |
| Zitat von [gc]Fide|
Mein Geheimtipp: Leute nicht direkt als hurensohn bezeichnen, nicht über das töten oder lochen von Menschen zu fabulieren und Gaskammerwitze auf ein minimum zu reduzieren.
| |
|
|
|
|
|
|
|
Wie hoch ist der Minimalwert für Gaskammerwitze? Frage für einen Freund.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von fiffi
| Zitat von [Muh!]Shadow
Bzw aus Selbstschutz, da man gerne wissen würde ab wann zynische Posts mit dem Bannhammer belegt werden
| |
| Zitat von [gc]Fide|
Mein Geheimtipp: Leute nicht direkt als hurensohn bezeichnen, nicht über das töten oder lochen von Menschen zu fabulieren und Gaskammerwitze auf ein minimum zu reduzieren.
| |
| |
Naja ne.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [gc]Fide|
Mein Geheimtipp: Leute nicht direkt als hurensohn bezeichnen
| |
Zape jetzt angespannt
|
|
|
|
|
|
|
Wann darf man die Nachnahmen (als Reporter) von Verbrechern nennen?
Höre den zeit Verbrechen Podcast gerade, und manchmal wird der volle Name genannt, manchmal nicht.
Hängt es vom Verbrechen ab? Teilweise waren es schon recht große Fälle wo man sicher die Namen erfahren könnte.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Prügelknabe
| Zitat von [gc]Fide|
Mein Geheimtipp: Leute nicht direkt als hurensohn bezeichnen
| |
Zape jetzt angespannt
| |
Ich glaube, ich habe hier noch nie einen User als Hurensohn bezeichnet. Jammerkartoffeln aus Täterland hassen diesen Trick huansmiley
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Trick ist nur die Leute als Hurensohn zu bezeichnen die halt Hurensöhne sind.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Radde
Wann darf man die Nachnahmen (als Reporter) von Verbrechern nennen?
Höre den zeit Verbrechen Podcast gerade, und manchmal wird der volle Name genannt, manchmal nicht.
Hängt es vom Verbrechen ab? Teilweise waren es schon recht große Fälle wo man sicher die Namen erfahren könnte.
| |
Da gibt es keine pauschale Antwort. Es hängt von der Schwere der Tat, ihren Nachwirkungen und Umständen ab und auch, wie lange es her ist. Ist ein Täter mittlerweile tot, sieht es noch mal anders aus.
Ist eine typische Rechtsfrage, die Journalisten umtreibt. Und wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Geht die betroffene Person nicht dagegen vor, wird es nicht geklärt. Ein unabhängiges Kontrollmedium gibt es nicht.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Insaniac
| Zitat von Peridan
Wäre halt nett, wenn bei nicht gleich ganz offensichtlichen Sachen eine Erklärung dabei ist. Und wenn es halt nur dazu dient das Informationsbedürfnis zu stillen.
| |
Ein nachvollziehbarer und angemessener Wunsch.
| |
Dann erzähl doch mal, warum genau Fraggy gesperrt wurde.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Phiasm
| Zitat von Insaniac
| Zitat von Peridan
Wäre halt nett, wenn bei nicht gleich ganz offensichtlichen Sachen eine Erklärung dabei ist. Und wenn es halt nur dazu dient das Informationsbedürfnis zu stillen.
| |
Ein nachvollziehbarer und angemessener Wunsch.
| |
Dann erzähl doch mal, warum genau Fraggy gesperrt wurde.
| |
Zweitaccounts sind laut Forenregeln nicht erlaubt. So einfach ist das :/
|
|
|
|
|
|
|
Welcher war denn der Zweitaccount?
|
|
|
|
|
|
|
Angenommen meine Freundin wäre auf Dienstreise und ich wäre zufällig in derselben Stadt. Und ich hätte dann natürlich die großartige Idee, auch in ihrem Hotelzimmer zu pennen.
Ihr Arbeitgeber zahlt für ihr Hotelzimmer, aber sicherlich nicht für mich.
Was ist da der way to go?
Nachts reinschleichen? Privat zuzahlen, ohne dass es auf der Rechnung auftaucht? Dem Nachtportier einen Fuffi zustecken?
|
|
|
|
|
|
|
Penis auf den Tresen legen und dem Portier sagen das du jetzt hier wohnst.
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe mit Reinschleichen gute Erfahrungen gemacht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 27.08.2019 12:15]
|
|
|
|
|
|
Je nach Größe des Hotels, kann das Reinschleichen auch auffallen. Beim Frühstück würde ich jedoch passen: Da wird auch mal das Zimmer in einer Liste abgehakt und dann ist es als Einzelzimmer markiert.
|
|
|
|
|
|
|
Dass ich da nicht frühstücke ist ja klar. Es handelt sich möglicherweise um ein Hotel der Kette "Holiday Inn".
|
|
|
|
|
|
|
Hotelgäste dürfen durchaus mal eine Person mit aufs Zimmer nehmen!
Dann bist du halt der Dienstreiseflirt, macht doch ein Rollenspiel daraus.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 27.08.2019 13:03]
|
|
|
|
|
|
Meld dich einfach an der Rezeption als Call-Boy für das Zimmer deiner Freundin an - dann gibt es morgens auch die Blicke des Personal frei Haus
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Armag3ddon
Hotelgäste dürfen durchaus mal eine Person mit aufs Zimmer nehmen!
Dann bist du halt der Dienstreiseflirt, macht doch ein Rollenspiel daraus.
| |
Bist du sicher? Google-Ergebnisse sabbeln da stets vom Hausrecht des Hotels
|
|
|
|
|
|
|
Diese Frage finde ich eigentlich ganz interessant.
Wie wird das denn gehandhabt oder gibts da irgendwelche Regelungen außerhalb von "irgendwo zwischen Kulanz und Hausrecht alles möglich"?
Bzw. wo wäre realistisch der Cutoff, kurzes mit im Zimmer Abhängen ok, längeres Abhängen ok, Übernachtung ok?
|
|
|
|
|
|
|
Einfach mit ihr reinspazieren, in 99% der Fälle interessiert das kein Schwein.
Wenn euch das zu heiss ist, dann an der Rezeption Bescheid geben und separate Rechnung für deinen Aufenthalt bezahlen, gibt aber sicherlich schrägere Blicke als Option 1.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Ball
| Zitat von Armag3ddon
Hotelgäste dürfen durchaus mal eine Person mit aufs Zimmer nehmen!
Dann bist du halt der Dienstreiseflirt, macht doch ein Rollenspiel daraus.
| |
Bist du sicher? Google-Ergebnisse sabbeln da stets vom Hausrecht des Hotels
| |
Hm, ich erinnere mich vielleicht falsch! Die Webseiten von Hotellobbies mal ausgeklammert (die werden eine eindeutige Meinung haben), geht es vielleicht nicht so leicht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 27.08.2019 12:42]
|
|
|
|
|
|
Da ein Einzelzimmer immer billiger als ein Doppelzimmer ist, auch wenn man am Ende das selbe Zimmer bekommt, ist das Hereinschleichen eine Erschleichung von Leistungen. Auch wenn ich nur in Jugendherbergen mit 40 bzw. 70 Zimmern gearbeitet habe: Man bekommt das tatsächlich mit, ob da jemand mit aufs Zimmer geht. Nicht bei jedem Gast, aber bei vielen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[R]o$a|PuD3[L]^ am 27.08.2019 12:41]
|
|
|
|
|
|
Das Erschleichen wird hier aber schwierig, wenn du nicht irgendwelche Eingangskontrollen oder ähnliche Zugangssysteme umgehst.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 27.08.2019 12:48]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Armag3ddon
Das Erschleichen wird hier aber schwierig, wenn du nicht irgendwelche Eingangskontrollen oder ähnliche Zugangssysteme umgehst.
| |
Das wäre aber doch so, wenn man eben nicht eincheckt oder?
|
|
|
|
|
|
|
Naja, am Ende sind Hotels auch immer darauf aus, dass der Gast zufrieden ist. Dafür ist die Konkurrenz (besonders bei Ketten) zu hoch. Die Minibar-Frage ist nur ein Beispiel dafür. Man wird wahrscheinlich höflich nachfragen und dann den Aufpreis zum Doppelzimmer einfordern, wenn man ebenfalls höflich bleibt und den Fall erklärt.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Armag3ddon
Das Erschleichen wird hier aber schwierig, wenn du nicht irgendwelche Eingangskontrollen oder ähnliche Zugangssysteme umgehst.
| |
Das wäre aber doch so, wenn man eben nicht eincheckt oder?
| |
Diskutabel. Kommt darauf an, ob der Empfang wie eine Einlasskontrolle (vgl. Kasse im Museum o.ä. oder Ticketkontrolle bei einem Konzert) sein soll.
Betrug käme in Betracht, wenn du an einer Empfangsperson vorbeiläufst und dabei den Eindruck erwecken willst, normaler Hotelgast zu sein. Der Vermögensschaden ist dann jedoch problematisch, weil der Abschluss eines Doppelzimmers o.ä. nicht gesichert ist.
Alles spannend genug, dass es getestet werden muss. Je nach strafrechtlicher Konsequenz könnte man daraus eine juristische Hausarbeit machen!
|
|
|
|
|
|
Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! ) |