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| Zitat von h3llfir3
jetzt lege ich widerspruch ein, weil ich die 35 euro damals bezahlt hab.
offenbar haben sie mir damals ne chance gegeben wegzufahren... nur leider bin ich zwischen 23.00 und 09.00 uhr nicht mehr am auto gewesen
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Knnst du machen, halte ich aber für aussichtslos bei der großen Zeitdifferenz.
"Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen oder gegen dieselbe Vorschrift mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu verwarnen." BKatV §2(7)
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wirkt da nicht "mildernd", dass es in der nacht von samstag auf sonntag war? :/
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Wenn du von der zweiten Verwarnung nichts wusstest (was unwahrscheinlich ist, da man, wenn diese nicht am Auto ist, postalisch darüber informiert wird), könntest du versuchen zumindest die Verwaltungsgebühr für den zweiten Verstoß zu sparen. Du müsstest dann nur noch 35¤ zahlen.
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Am Wochenende in nem aktuellen Astra mitgefahren.
Ich war beeindruckt, wie viel da so drin ist von Lenkradheizung über LED-Scheinwerfer und Spurhalteassistent bis Kollisionswarner.
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Hatte letztens nen Insignia als Leihwagen und dachte nur: was ein scheiß Auto.
Bei 120km/h so laut, ich dachte ich krieg nen Hörsturz und bis ich den kack Kofferraum auf hatte (kein Knopf an der Fernbedienung, nix mit Sensor, man muss das Zeichen unten reindrücken, es klappt aber nicht VW Like um). Wenigstens hatte es Apple Car Play.
Alter was ne Möhre.
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| Zitat von fiffi
Am Wochenende in nem aktuellen Astra mitgefahren.
Ich war beeindruckt, wie viel da so drin ist von Lenkradheizung über LED-Scheinwerfer und Spurhalteassistent bis Kollisionswarner.
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Dies, so viel hatte ich bei keinem Mietwagen derselben Klasse drin.
Seit das Cockpit aufgeräumt wurde ist das ein recht stabiler Autowagen.
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Jemand eine Empfehlung, wenn ich in den USA einen Mietwagen buchen möchte? Bevorzugt Mustang Cabrio mit V8.
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heute probefahrt. eieiei
mental habe ich bereits unterzeichnet
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 05.03.2019 10:33]
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Als ob da nachm Geld geschaut werden würde...
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| Zitat von [GHF]Cop
Jemand eine Empfehlung, wenn ich in den USA einen Mietwagen buchen möchte? Bevorzugt Mustang Cabrio mit V8.
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V8 könnte schwer werden, wenn du an deinem Ziel Sixt hast, kannst du dort malstöbern. https://www.sixt.com/luxury-cars/
Wenn du den großen Kofferraum (zudem immer gleich groß, offen und geschlossen) des Mustang nicht benötigst, empfehle ich übrigens stattdessen auf Camaro https://www.sixt.com/chevrolet-rental/chevrolet-camaro/ zu setzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 05.03.2019 11:10]
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Hass Hass Hass, neue Carpolicy hat ein Limit beim max. BLP von 62.500¤ inkl. Winterreifen und allem. Ich will 5er oder E-Klasse fahren
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Vielleicht noch etwas aufdringlicher attentionwhoren.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von h3llfir3
jetzt lege ich widerspruch ein, weil ich die 35 euro damals bezahlt hab.
offenbar haben sie mir damals ne chance gegeben wegzufahren... nur leider bin ich zwischen 23.00 und 09.00 uhr nicht mehr am auto gewesen
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Knnst du machen, halte ich aber für aussichtslos bei der großen Zeitdifferenz.
"Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen oder gegen dieselbe Vorschrift mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu verwarnen." BKatV §2(7)
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Unsinn.
Ein verbotswidriges Parken darf nicht mehrfach bestraft werden, wenn das Auto zwischendurch nicht bewegt wurde. Verbotswidriges Parken ist ein Dauerdelikt. Also gilt "ne bis in idem".
Ein erstmaliges Bußgeld darf zwar erhöht werden, wenn der Wagen nicht wegbewegt wird. Es darf aber kein zweites Bußgeld verhängt werden.
Einspruch (nicht Widerspruch!) gegen den Bußgeldbescheid dürfte Erfolg haben, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Vielleicht noch etwas aufdringlicher attentionwhoren.
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Ich dachte "ich will große schnelle Autos fahren" wäre hier eine adäquate Motivation um in Gespräche einzusteigen Musste das grade loswerden und konnte mich zwischen den Themen Hass und Auto nicht entscheiden
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Große schnelle Autos kommen hier deutlich besser an, wenn man sie selbst bezahlt
Aber ich fahre eh ein langsames kleines Auto, von daher bin ich raus.
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| Zitat von AngusG
| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von h3llfir3
jetzt lege ich widerspruch ein, weil ich die 35 euro damals bezahlt hab.
offenbar haben sie mir damals ne chance gegeben wegzufahren... nur leider bin ich zwischen 23.00 und 09.00 uhr nicht mehr am auto gewesen
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Knnst du machen, halte ich aber für aussichtslos bei der großen Zeitdifferenz.
"Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen oder gegen dieselbe Vorschrift mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu verwarnen." BKatV §2(7)
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Unsinn.
Ein verbotswidriges Parken darf nicht mehrfach bestraft werden, wenn das Auto zwischendurch nicht bewegt wurde. Verbotswidriges Parken ist ein Dauerdelikt. Also gilt "ne bis in idem".
Ein erstmaliges Bußgeld darf zwar erhöht werden, wenn der Wagen nicht wegbewegt wird. Es darf aber kein zweites Bußgeld verhängt werden.
Einspruch (nicht Widerspruch!) gegen den Bußgeldbescheid dürfte Erfolg haben, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
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Stimmt! Mein Fehler.
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Bugatti La Voiture Noire: Hommage an den verschollenen schwarzen Bugatti Atlantic von Jean Bugatti
Schwierig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MvG am 05.03.2019 12:01]
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Naja nä.
/Passt zu beidem.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 05.03.2019 12:06]
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| Zitat von AngusG
| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von h3llfir3
jetzt lege ich widerspruch ein, weil ich die 35 euro damals bezahlt hab.
offenbar haben sie mir damals ne chance gegeben wegzufahren... nur leider bin ich zwischen 23.00 und 09.00 uhr nicht mehr am auto gewesen
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Knnst du machen, halte ich aber für aussichtslos bei der großen Zeitdifferenz.
"Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen oder gegen dieselbe Vorschrift mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu verwarnen." BKatV §2(7)
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Unsinn.
Ein verbotswidriges Parken darf nicht mehrfach bestraft werden, wenn das Auto zwischendurch nicht bewegt wurde. Verbotswidriges Parken ist ein Dauerdelikt. Also gilt "ne bis in idem".
Ein erstmaliges Bußgeld darf zwar erhöht werden, wenn der Wagen nicht wegbewegt wird. Es darf aber kein zweites Bußgeld verhängt werden.
Einspruch (nicht Widerspruch!) gegen den Bußgeldbescheid dürfte Erfolg haben, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
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Danke!
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Naja nä.
/Passt zu beidem.
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Ist halt irgendwie peinlich... BMW macht ja immerhin noch richtige Hommagen an ihre Modelle für den Concorso d'Eleganza, aber das ist ja nur ein Chiron mit Bodykit. Wird dem Atlantic irgendwie in keinster Weise gerecht.
Nimmt ja nicht mal die charakteristische Finne des Type 57 richtig auf. Supercar ausm VW-Baukasten...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MvG am 05.03.2019 12:37]
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| Zitat von MvG
Aber ich fahre eh ein langsames kleines Auto, von daher bin ich raus.
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würde trotzdem gerne noch wissen in welchen Dingen deinem kleinen langsamen Auto unrecht getan wurde?
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von MvG
Glänzt mit gefährlichem Halb- bis Unwissen.
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was hat er denn Falsches rausgehauen?
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| Zitat von DaMasta
Hass Hass Hass, neue Carpolicy hat ein Limit beim max. BLP von 62.500¤ inkl. Winterreifen und allem. Ich will 5er oder E-Klasse fahren
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Enjoy your 518/520d?
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M240i
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Große Autos werden überbewertet.
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Bei vorhandener Tankkarte würde ich in so nem Fall nen Focus RS nehmen, belastet das Konto weniger, vong Versteuerung her, und ist abnehmbar flott und praktisch
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| Zitat von caschta
Große Autos werden überbewertet.
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Bei deiner Garageneinfahrt in jedem Fall
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Bestärkt mich nur in meiner Meinung!
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Thema: Autothread ( Turboedition ) |