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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Todesstrafe ( ja ? nein ? )
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wasserpistolencamper

X-Mas Arctic
...
Es wäre auch eine Möglichkeit den Täter der ur Lebenslänglich bekommen kann ob er die Todesstarfe will.Denn icg glaube manchmal ist es besser zu sterben als bis zum tod in einem loch mit nur kleinem Gitterfenster zu sitzen.So würde sich Wenigstens die Selbstmordrate verringern!Na gut,die Idee ist bescheuert...
05.02.2004 20:23:01  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
...
Du weisst, dass lebenslang nicht lebenslang ist?
05.02.2004 20:25:03  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Zitat von Flashhead
 
Zitat von HoP
Ich wage es nur zu behaupten, dass wenn ev mehrfach-Mörder, Vergewaltiger, etc mit einem Vorstrafenregister von Berlin bis Moskau "unschuldigerweise" wegen Involvierungen in eine erneute Tat zum Tode verurteilt werden es keine unbescholtenen und in dem Sinne unschuldigen Menschen trifft.



Nur leider sind eben diese Personen bereits durch das System umgebracht worden. Sie werden also nicht mehr rückfällig. Kapierst Du das? Es kann also nur Leute treffen, die davor nie ein Sexualvergehen oder einen Mord begangen haben. Klar? Verstanden?

 
Zitat von HoP
Und komm mir ja nicht mit "wer also vorbestraft ist ist nie unschuldig", wenn man sich mit solchen Tätern befasst weiss man, WAS für Vorstrafen die meisten Mörder/Vergewaltiger haben...



Achja, Du hast dich also mit solchen Tätern befasst? Ich hätte gerne einen Beweis dafür.

Übrigens, laut diesem Dokument werden ca. 5 bis 7% aller Sexualstafttäter rückfällig. Das bedeutet, dass Du mit Deinem System bis zu 95% an Leuten umbringst, die nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe ein unbescholtenes Leben führen würden.

Und Dein Argument, dass man mit dem Begehen gewisser Taten, sein Recht auf Leben verwirkt hat, ist hinfällig. Denn nicht nur in unserem Staat, nein in unserer Gesellschaftsform, in der ganzen Europäischen Union ist das Gut des Lebens, das Recht auf Leben, das Höchste, was es zu schützen gilt. Oder warum glaubst Du verhängt der internationale Gerichtshof in Den Haag keine Todesurteile?

Achso, Du solltest Dir angewöhnen auf alles zu antworten, was Dein Gegenüber schreibt. Einfach nur auf einen Teil polemisch einzugehen zeugt nicht davon, dass Du einer Diskussion gewachsen bist.



Dann zeige ich mich nun mal lernfähig und geh auf alles ein:


Durch das System umgebracht? Was soll das? Bitte erklären.


Ja, ich hab mich ein "bisschen" damit beschäftigt, weil ich derzeit in einem Initiativkomitee für eine Initiative für Lebenslange Verwahrung mitarbeite. Klick

Das der internationale Gerichtshof keine Todesurteile fällt finde ich negativ. Deshalb finde ich es schlecht, ist Milosevic nicht in Guantanamo, wo Saddam hoffentlich sein Ende finden wird.


@wasserpistole: Das kleine Loch müsste erstmal zu einem werden - sprich keine 40 TV Programme und Inet-PC in der Zelle, etc...Zudem ist lebenslang leider nicht lebenslang..
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 05.02.2004 20:27]
05.02.2004 20:26:53  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Flatline
 
Zitat von Flashhead
Also ist nicht jeder Mensch gleich?
Gut, soll ich Dir aufzählen, was passiert, wenn Du diesen Passus aus dem Grundgesetz streichen könntest?


Diese Rechte können laut Verfassung eingeschränkt werden. Im übrigen halte ich die Verfassung für nutzlos, alles viel zu schwammig.



Die Verfassung ist gewollt so gehalten, dass sie auf verschiedene Weisen auszulegen ist. Glaubst Du denn, dass eine Regierung Handlungsfreiraum hätten, wenn beispielsweise Art. 20 GG (Sozialstaatspostulat) fest definiert wäre?

Übrigens, die Einschränkung von Grundrechten kann nur in geschehen, wenn jemand "die Freiheit der Meinungsäußerung, insb. der Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht".
Mord oder Vergewaltigung sehe ich da nicht.
05.02.2004 20:27:21  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Flatline
 
Zitat von Flashhead
Also ist nicht jeder Mensch gleich?
Gut, soll ich Dir aufzählen, was passiert, wenn Du diesen Passus aus dem Grundgesetz streichen könntest?


Diese Rechte können laut Verfassung eingeschränkt werden. Im übrigen halte ich die Verfassung für nutzlos, alles viel zu schwammig.



Schonmal was von "Schranken-Schranken" gehört?

Mal davon abgesehen, daß die Schwammigkeit, die du dem Grundgesetz vorwirfst gerne umgehen kannst. Du gehst einfach zur nächsten Universität und liest in der juristischen Bereichsbibliothek mal den "Bonner Kommentar zum Grundgesetz". Allerdings ist der n bissl groß für die Tasche, aber da findest du Antworten auf die meisten deiner Fragen Breites Grinsen
05.02.2004 20:30:38  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
 
Zitat von Flashhead
 
Zitat von Flatline
 
Zitat von Flashhead
Also ist nicht jeder Mensch gleich?
Gut, soll ich Dir aufzählen, was passiert, wenn Du diesen Passus aus dem Grundgesetz streichen könntest?


Diese Rechte können laut Verfassung eingeschränkt werden. Im übrigen halte ich die Verfassung für nutzlos, alles viel zu schwammig.



Die Verfassung ist gewollt so gehalten, dass sie auf verschiedene Weisen auszulegen ist. Glaubst Du denn, dass eine Regierung Handlungsfreiraum hätten, wenn beispielsweise Art. 20 GG (Sozialstaatspostulat) fest definiert wäre?

Übrigens, die Einschränkung von Grundrechten kann nur in geschehen, wenn jemand "die Freiheit der Meinungsäußerung, insb. der Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht".
Mord oder Vergewaltigung sehe ich da nicht.

Wo hasten das her ?
05.02.2004 20:31:38  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Was das soll? Du bist dafür, dass Mörder und Vergewaltiger mit Hilfe der Todesstrafe hingerichtet werden. Dann behauptest Du, dass, falls in einem Verfahren ein Unschuldiger hingerichtet wird, es keinen Falschen treffen wird, da es sich ja meistens um Wiederholungstäter handelt...
jetzt ganz langsam für Dich:
Es kann keine Wiederholungstäter geben, weil die Täter nach ihrer ersten Straftat umgebracht werden. Dann sind sie nämlich tot...

Hast Du's jetzt verstanden?

Dass Du den intern. Gerichtshof auch scheiße findest hätte ich mir eigentlich denken können.

Dein Link ist übrigens wunderbar objektiv geschrieben - " Weil Politik und Justiz es bislang nicht fertig gebracht haben, unsere Liebsten mit wirksamen Gesetzen vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen" - was ist das bitte für ein Stil?
05.02.2004 20:32:25  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Flashhead
Übrigens, die Einschränkung von Grundrechten kann nur in geschehen, wenn jemand "die Freiheit der Meinungsäußerung, insb. der Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht".
Mord oder Vergewaltigung sehe ich da nicht.



Das ist aber totes Recht der Artikel... ich wüßte nicht, daß in Karlsruhe jemals ein solcher Beschluß ergangen wäre Augenzwinkern

Außerdem denk ich, daß er eher die "normale" Einschränkung von Grundrechten durch spezielle Schranken (z.B. der Jugendschutz in Art. 5 II GG oder durch allgemeine Schranken (kollidierendes Verfassungsrecht) anspricht. Die ist allerdings auch eingeschränkt durch die oben erwähnten Schranken-Schranken... fröhlich
05.02.2004 20:33:30  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von schietegal
Wo hasten das her ?



Grundgesetz, Artikel 18.
05.02.2004 20:33:33  Zum letzten Beitrag
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Dummvogel

AUP Dummvogel 26.06.2019
 
Zitat von HoP
@wasserpistole: Das kleine Loch müsste erstmal zu einem werden - sprich keine 40 TV Programme und Inet-PC in der Zelle, etc...Zudem ist lebenslang leider nicht lebenslang..



Wo bekommt ihr eigentlich immer eure Informationen her? In Deutschland hat KEIN Häftling einen PC auf der Zelle.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,281161,00.html
05.02.2004 20:35:40  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von schietegal
Du weisst, dass lebenslang nicht lebenslang ist?



Du weißt, daß das falsch ist?

Hint: StGB §§ 38, 57a
05.02.2004 20:36:27  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Das würd ich aber eher auf eine Art "Staatsputsch" anwenden ?!
05.02.2004 20:36:30  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Naja Tyler, aber ob man die Todesstrafe unter dem Aspekt der "gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" einführen könnte, halte ich für fragwürdig Augenzwinkern.
Nur deswegen wird man einem Mörder nicht das Recht auf Leben verwehren.
05.02.2004 20:36:44  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Bitte beachten
 
Zitat von schietegal
Das würd ich aber eher auf eine Art "Staatsputsch" anwenden ?!



Natürlich, ich wollte doch nur aufzeigen, dass man nicht wegen Vergehen an Personen jemandem die Grundrechte streicht.
05.02.2004 20:37:44  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
@ Tyler: Lebenslang ist doch 25 Jahre, und nicht länger. Oder bin ich fehlinformiert ?!

@ Flash: Die Schranken sind von Art 2 Abs. 1 und nicht Abs. 2

@ Flash2: Aso, verkannt, sry Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schietegal am 05.02.2004 20:42]
05.02.2004 20:41:31  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Flashhead
Naja Tyler, aber ob man die Todesstrafe unter dem Aspekt der "gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" einführen könnte, halte ich für fragwürdig Augenzwinkern.
Nur deswegen wird man einem Mörder nicht das Recht auf Leben verwehren.



Türlich nicht. Und gerade im Strafrecht haben wir ja den absoluten Lebensschutz (man kann also nicht strafbefreiend in seinen eigenen Tod einwilligen, siehe Kannibalen-Prozeß), der eben Ausfluß des Lebensschutzes in Art. 2 GG ist. Und Anrecht auf Art. 2 GG hat eben nunmal jeder, schließlich sind nach Art. 3 GG alle vor dem Gesetz gleich. Das kann nicht so einfach übergangen werden, denn nach Art. 1 III GG sind alle staatlichen Organe an die Grundrechte gebunden. Wobei alle Grundrechte an sich ja aus der Menschenwürde heraus stammen. Also würde selbst eine Wiedereinführung der Todesstrafe in der Verfassung nicht rechtens sein, da sie gegen die Menschenwürde verstößt.

Fazit: ohne neue Verfassung keine Todesstrafe.
05.02.2004 20:42:10  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von TylerDurdan
Das kann nicht so einfach übergangen werden, denn nach Art. 1 III GG sind alle staatlichen Organe an die Grundrechte gebunden.

[...]

Fazit: ohne neue Verfassung keine Todesstrafe.



Und dank Artikel 79 kann man Artikel 1 nicht ändern. Sprich, man kann die Verfassung gar nicht dahingehend ändern, dass man die Todesstrafe einführen könnte.
05.02.2004 20:46:15  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
@Flash:

Wer sagt, dass ich bei einer Affekthandlung die Todestrafe befürworte? Niemand..

Und Morde, die nicht im Affekt/mildernd geschehen, haben imho auch meist besagte Vorgeschichte.

Der Link ist imho genau treffend - weil die Aussage stimmt.


@Dummvogel:

Woher? Ich hab Gefängnisse hier schon mehrfach als Besucher (nicht als Insasse) besucht..www.justizvollzug.ch -> Hausordnung der STA Pöschwies/Zürich, TV auf dem Zimmer + Multimedia-Personal-COmputer für 50 Rappen/Tag.
05.02.2004 20:46:38  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von schietegal
@ Tyler: Lebenslang ist doch 25 Jahre, und nicht länger. Oder bin ich fehlinformiert ?!



Lebenslang ist lebenslang. Sie kann nur nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird und wenn die Voraussetzungen von §57 StGB erfüllt sind.

Hatte irgendwo nen Link, wo als durchschnittliche Einsitzdauer zwischen 18 und 20 Jahren angegeben wurde.
05.02.2004 20:49:17  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
hm. Das ist mir neu. Sorry.
05.02.2004 20:51:48  Zum letzten Beitrag
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kanto

Mods-Gorge
 
Zitat von HoP []
@Flash:

Wer sagt, dass ich bei einer Affekthandlung die Todestrafe befürworte? Niemand..

Und Morde, die nicht im Affekt/mildernd geschehen, haben imho auch meist besagte Vorgeschichte.

Der Link ist imho genau treffend - weil die Aussage stimmt.


@Dummvogel:

Woher? Ich hab Gefängnisse hier schon mehrfach als Besucher (nicht als Insasse) besucht..www.justizvollzug.ch -> Hausordnung der STA Pöschwies/Zürich, TV auf dem Zimmer + Multimedia-Personal-COmputer für 50 Rappen/Tag.



In Zürich also Schweiz aber in Deutschland ist es nicht so.
Und es kommt auf die Gefängnisse an. In Gefängnissen wo die richtig brutalen Mörder Verwegewaltiger kommmen gibt es sehr wenige Freiheiten, anders hingegen in Gefängnissen für leichte Starftaten.
05.02.2004 21:03:09  Zum letzten Beitrag
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Dummvogel

AUP Dummvogel 26.06.2019
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von schietegal
@ Tyler: Lebenslang ist doch 25 Jahre, und nicht länger. Oder bin ich fehlinformiert ?!



Lebenslang ist lebenslang. Sie kann nur nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird und wenn die Voraussetzungen von §57 StGB erfüllt sind.

Hatte irgendwo nen Link, wo als durchschnittliche Einsitzdauer zwischen 18 und 20 Jahren angegeben wurde.



Hat nicht das BVerfG(oder wie man das abkürzt)mal ne Höchststrafdauer von 25 Jahren festgesetzt, weil danach eh jeder ein psychisches Wrack ist?
05.02.2004 21:11:02  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Zitat von kanto
 
Zitat von HoP []
@Flash:

Wer sagt, dass ich bei einer Affekthandlung die Todestrafe befürworte? Niemand..

Und Morde, die nicht im Affekt/mildernd geschehen, haben imho auch meist besagte Vorgeschichte.

Der Link ist imho genau treffend - weil die Aussage stimmt.


@Dummvogel:

Woher? Ich hab Gefängnisse hier schon mehrfach als Besucher (nicht als Insasse) besucht..www.justizvollzug.ch -> Hausordnung der STA Pöschwies/Zürich, TV auf dem Zimmer + Multimedia-Personal-COmputer für 50 Rappen/Tag.



In Zürich also Schweiz aber in Deutschland ist es nicht so.
Und es kommt auf die Gefängnisse an. In Gefängnissen wo die richtig brutalen Mörder Verwegewaltiger kommmen gibt es sehr wenige Freiheiten, anders hingegen in Gefängnissen für leichte Starftaten.



Kann ich bestätigen. Ich war schon als Besucher in der JVA Stammheim/Stuttgart und kann bestätigen, dass es nicht überal "Lusxusgefängnisse" wie hier in der Schweiz sind...!
05.02.2004 21:18:06  Zum letzten Beitrag
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badGUY

Marine NaSe II
...
 
Zitat von HoP
[b][Ja, ich hab mich ein "bisschen" damit beschäftigt, weil ich derzeit in einem Initiativkomitee für eine Initiative für Lebenslange Verwahrung mitarbeite. Klick

[b]


imo ist eure seite viel zu emotional. Angst und und hass schüren kann jeder. etwas mehr objektivität und ein paar mehr fakten und statistiken hätten wirklich nicht geschadet. nicht mal wie hoch die rückfallrate bei sexualstraftätern eigendlich ist hab ich auf der seite gefunden.
05.02.2004 21:47:26  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
Ja die Seite ist mehr als scheisse, ich weiss es..die schrifltichen Dinge sind etwas besser Gelandet, aber dich interessiert das Zustandekommen der Initiative nicht wirklich, das wäre zu vertiefte CH-Politik, wichtig sind die Inhalte.

Und ob Emotional oder nicht: Wahrheit ist Wahrheit.
05.02.2004 21:48:48  Zum letzten Beitrag
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fushu

Sniper BF
Das hier ist wieder so ein Thema, wo jeder seine festgemachte Meinung hat (woran natürlich nichts verwerflich ist). Neue Argumente gibt es ja schon seit langem nichtmehr, jeder hat sie gegeneinander abgewägt und sich seine Meinung gebildet, da gibt es vermutlich nichtmehr viel zu rütteln.
05.02.2004 21:52:48  Zum letzten Beitrag
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Takzter

takzter
 
Zitat von [ACPS]Turrican
Wenn irgendjemand gestört ist, 20 Leute umbringt und 100% klar ist dass er es wieder tun würde, wär da die Todesstrafe nicht angebrachter als den lebenslang einzusperren, Steuergelder dafür auszugeben und den Leuten in der Anstalt damit noch ein Problem mehr aufzuhalsen?



absolut nicht. der mensch wird krank sein, ist also eigentlich schuldunfähig und gehört in sicherheitsverwahrung. weiterhin sollte man solche leute nicht töten, denn nur an ihnen kann man erforschen was menschen zu massenmördern macht und dafür muss man lebende objekte für die forschung haben.
05.02.2004 22:18:53  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
seit wann ist verhetzung eigentlich erlaubt? ich meine.. auf der seite ließt man unzensierte und anscheinend nicht geänderte namen. hat sich da noch niemand beschwert?

/e übrigends muss man , wenn man für die totesstrafe ist , meiner meinung nach schon eine ziemlich flache beschränkte einsicht vom "leben" nach dem tot haben , sonst würde man so was wahnsinniges nicht fordern.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aerocore am 05.02.2004 22:23]
05.02.2004 22:22:15  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
Gefährliche Straftäter können auch künftig nach Ablauf ihrer Freiheitsstrafe dauerhaft in Sicherungsverwahrung genommen werden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist eine entsprechende Entscheidung von 1998 mit dem Grundgesetz vereinbar.
Damit sei die Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze für die Unterbringung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Haftstrafe verfassungskonform
Nach dem Urteil verstößt die Möglichkeit, in Extremfällen selbst Ersttäter lebenslang in Sicherungsverwahrung zu nehmen, weder gegen die Garantie der Menschenwürde noch gegen das Freiheitsgrundrecht. Da die Sicherungsverwahrung eine Maßregel und keine Strafe sei, könne sie auch rückwirkend angewendet werden, befanden die Verfassungsrichter.
------
wissen.de


Das ist doch schonmal etwas .... wenigstens auch für Ersttäter ...
05.02.2004 22:28:15  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Zitat von Aerocore
seit wann ist verhetzung eigentlich erlaubt? ich meine.. auf der seite ließt man unzensierte und anscheinend nicht geänderte namen. hat sich da noch niemand beschwert?

/e übrigends muss man , wenn man für die totesstrafe ist , meiner meinung nach schon eine ziemlich flache beschränkte einsicht vom "leben" nach dem tot haben , sonst würde man so was wahnsinniges nicht fordern.



Wenn Du "meine" Seite meinst - hier ist das legal.


Leben nach dem Tod? Was hat das mit der Todesstrafe zu tun? Erklären bitte.
05.02.2004 22:32:51  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Todesstrafe ( ja ? nein ? )
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