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| Zitat von ninverto
Gefährliche Straftäter können auch künftig nach Ablauf ihrer Freiheitsstrafe dauerhaft in Sicherungsverwahrung genommen werden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist eine entsprechende Entscheidung von 1998 mit dem Grundgesetz vereinbar.
Damit sei die Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze für die Unterbringung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Haftstrafe verfassungskonform
Nach dem Urteil verstößt die Möglichkeit, in Extremfällen selbst Ersttäter lebenslang in Sicherungsverwahrung zu nehmen, weder gegen die Garantie der Menschenwürde noch gegen das Freiheitsgrundrecht. Da die Sicherungsverwahrung eine Maßregel und keine Strafe sei, könne sie auch rückwirkend angewendet werden, befanden die Verfassungsrichter.
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wissen.de
Das ist doch schonmal etwas .... wenigstens auch für Ersttäter ... | |
Danke, daß du hiermit beweißt, daß du nur dein Gesülze loswerden willst und die Posts der anderen nicht liest...
2,5 Seiten vorher:
| Zitat von TylerDurdan
Mal kurz als Abschluß bevor ich wegmuß:
Ich finde, der Schutz der Bürger ist z.B. hiermit durchaus gewahrt. | |
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Ich finde die konsequente bzw echte lebenslange Verwahrung klasse - die Todesstrafe für Extremstfälle wär aber die beste Ergänzung dazu.
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| Zitat von Dummvogel
Hat nicht das BVerfG(oder wie man das abkürzt)mal ne Höchststrafdauer von 25 Jahren festgesetzt, weil danach eh jeder ein psychisches Wrack ist? | |
Du spielst auf BVerfGE 45, 187 an. Das BVerfG (ja, ist richtig abgekürzt ) hat dort keine Empfehlung an Jahren abgegeben, es verweist lediglich darauf, daß eine Möglichkeit der Freiheit wieder gebar zu werden bestehen muß, damit die lebenslange Freiheitsstrafe mit der Menschenwürde vereinbar ist. Ansonsten nennt es viele Studien und Gutachten, die zwischen 12 und 20 Jahren für tragbar halten und einen Gesetzesentwurf, der die jetzt realisierten 15 Jahre als Mindestmaß schon vorsah.
Das ist die Meinung vorlegenden Gerichts:
| 3. Das Schwurgericht hält die zur Prüfung vorgelegte Norm für unvereinbar mit Art. 1, Art. 2 II 2 in Verbindung mit Art. 19 II und ferner mit Art. 3 I GG. Zur Begründung führt es im wesentlichen aus: 35
a) Wissenschaftliche Untersuchungen über Persönlichkeitswandlungen im Strafvollzug hätten die Strafvollzugserfahrung bestätigt, daß bei langjährigem Freiheitsentzug persönlichkeitsschädigende Folgen aufträten. Nach einer Haftdauer von 10, 15, 20 oder jedenfalls 25 Jahren werde praktisch bei jedem Strafgefangenen ein Stadium erreicht, das durch Abflauen guter Affekte, Resignation, Stumpfheit und Gleichgültigkeit eine Persönlichkeitsänderung bewirke, die in Lebensuntauglichkeit, Unschuldssophisterei, präsenilem Begnadigungswahn und häufig in Verblödung ende. Nach ungefähr 20 Jahren Strafanstaltsaufenthalt sei der Gefangene körperlich und seelisch nichts als ein Wrack. In Übereinstimmung mit der Strafvollzugskommission habe der Gesetzgeber deswegen für die zeitige Freiheitsstrafe ein Höchstmaß von mehr als 15 Jahren abgelehnt, da eine längere Strafzeit weder zum Rechtsgüterschutz noch unter dem Aspekt der Resozialisierung vertretbar sei. Der durch die lebenslange Freiheitsstrafe bewirkte endgültige Ausschluß des Straftäters aus der Gesellschaft und seine damit verbundene psychische Vernichtung verletze die dem Gesetzgeber in Art. 1 GG aufgegebene Pflicht zur Achtung der Menschenwürde, die jedem menschlichen Wesen, auch dem gemeinen Verbrecher, zukomme. | |
Dieser Absatz ist doch recht prägnant finde ich. Vor allem der Meckerfritze GefrorenerTau sollte sich das mal durchlesen und nicht einfach rumkotzen.
Die Richter des BVerfG sind (bzw. waren damals) sicher keine ominösen "Linken" auf die von solchen Rechtsaußen wie ihm gerne pauschal gehetzt wird, damit man nicht in Verlegenheit kommt, sich mal mit den Argumenten der anderen Seiten auseinandersetzen zu müssen...
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| Zitat von HoP
Ich finde die konsequente bzw echte lebenslange Verwahrung klasse - die Todesstrafe für Extremstfälle wär aber die beste Ergänzung dazu. | |
Kann man bei der Todesstrafe auch alle 2 Jahre prüfen, ob der Täter realisiert ist? Nein? Schade, der Kurzartikel da vergißt nämlich das wichtigste:
Die Maßgabe, um die dauerhafte Sicherheitsverwahrung in Einklang mit der Menschenwürde zu bringen ist eine Prüfung alle 2 Jahre, also besteht alle 2 Jahre die Möglichkeit entlassen oder in eine offenere Therapieform überstellt zu werden.
Also nix mit "Schlüssel wegwerfen und vergessen" wie du das wohl gerne hättest...
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was soll man dazu groß sagen:
"ich bin für die todesstrafe, denn dann lernt er wenigstens fürs nächste mal"
also ich kann mir nicht wirklich vorstellen was an der todesstrafe so besonders sein soll...
nimm einen islamistischen terroristen: bringt 200 menschen um und wird dafür zum tode verurteilt => glaubenskrieger der für seine religion stirbt... soll man den terroristen für seine tat belohnen in seinem glauben? doch sicher nicht oder...
nimm einen brutalen vergewaltiger mörder und kannibalen...
vll sieht er ein dass er was falsch gemacht hat und zur belohnung bekommt er die aussicht auf ne giftspritze... da kommt doch niemand zur einsicht dass er falsch ist wenn er tötet. der soll gefälligst in seiner zelle verschimmeln
der einzige vorteil den die todesstrafe bringen würde wäre die sicherheit dass der verurteilte noch mal zuschlägt
und eine kosteneinsparung marke: "eine kugel kostet 12 pfennig, genauso viel bist du wert"
nachteil:
verhältnismäßigkeit
fehler in der justiz (siehe USA + schwarze verurteilte)
menschlichkeit
thx for reading
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von HoP
Ich finde die konsequente bzw echte lebenslange Verwahrung klasse - die Todesstrafe für Extremstfälle wär aber die beste Ergänzung dazu. | |
Kann man bei der Todesstrafe auch alle 2 Jahre prüfen, ob der Täter realisiert ist? Nein? Schade, der Kurzartikel da vergißt nämlich das wichtigste:
Die Maßgabe, um die dauerhafte Sicherheitsverwahrung in Einklang mit der Menschenwürde zu bringen ist eine Prüfung alle 2 Jahre, also besteht alle 2 Jahre die Möglichkeit entlassen oder in eine offenere Therapieform überstellt zu werden.
Also nix mit "Schlüssel wegwerfen und vergessen" wie du das wohl gerne hättest... | |
Genau diese zweijährige (hier ist es - NOCH - sogar jährlich!) Prüfung sollte gestrichen werden...das ist der springende Punkt bei der Verwahrung....
@Marine:
| der einzige vorteil den die todesstrafe bringen würde wäre die sicherheit dass der verurteilte noch mal zuschlägt | |
Darum geht es den meisten Pro-Referenden, inkl mir, vor allem.
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| Zitat von ninverto
3.Der Staat darf nicht selbst zum 'Mörder' werden.
Die Behauptung,das Hinrichtung Mord sei,ist genauso unsinnig wie die Behauptung,dass die Gefängnisstrafe Geiselnahme sei.
Man kann nicht die staatliche Handlung mit der eines Täters gleichsetzen,da man bei konsequenter Betrachtung dieser Theorie zu dem Ergebnis kommen müsste,das bei Geiselnehmern mit 'Auge um Auge,Zahn um Zahn' bestraft wird,und bei anderen Täter nicht.
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Ich habe nur ein simples Gegenargument. Gleiches mit gleichem zu vergelten ist stupide. Du wählst bewusst den Tatbestand der Geiselnahme da eben das Pendant dazu die Freiheitsentziehung in Form einer Haftstrafe ist. Wenn du morgen aber eine Oma in ner 30 Zone mit 70 anfährst, betrunken warst und kein Geld für eine eventuelle Begleichung einer hohen Geldstrafe hast dann wirst du ja auch nicht vom Vollzugsbeamten mit nem Auto angefahren sondern kommst ebenfalls in eine Vollzusanstalt. Hört sich dumm an ist aber das gleiche Prinzip wenn du hier schon so hargenau argumentieren willst. Wenn ich den Mörder umbringe bin ich kein Stück besser als er.
Klar bei unserem Rechtssystem neigt man dazu eine derart absurde Methode zu befürworten. In Amerika heisst Lebenslang auch wirklich Lebenslang. Da fährt der Opa eben mit dem Rollstuhl durch den Knast. Wenn ich mir überlege dass der Mörder meiner Freundin in spätestens 20 Jahren wieder ein kühles Bier in der nächsten Kneipe genießen darf dreht sich mir der Magen um (das war natürlich nur ein Beispiel, meiner Freundin geht es bestens). Ebenso kann ich nicht nachvollziehen mit welcher Verhältnismäßigkeiten zwischen Delikten am Menschen und Wirtschaftsdelikten unterschieden wird. Wenn ich gleich rausgehe und die kleine Tochter meines Nachbarn vergewaltige komme ich für 2 oder 3 Jahre in den Knast (oder wenn ich Glück habe und vorher noch ne Flasche Jägermeister trinke nur auf Bewährung?) und kann danach wieder raus. Wenn ich jetzt aber Vater Staat um 10 Millionen Euro bescheisse dann muss ich locker das doppelte absitzen. Für mich ist es schon ein größeres Vergehen jemanden die Nase zu brechen als einen Ferrari zu klauen. Ich denke dass diese Einstellung nicht viele teilen können aber ich ziehe in dieser Hinsicht klare Grenzen.
Soweit so gut, unser Rechtssystem kann ich nicht ändern. Trotzdem bleibe ich bei der Ansicht dass es nicht viele Dinge gibt die paradoxer sind als einen Mörder zu ermorden.
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Ich bin dafür, dass Verbrecher statt in eine Justizvollzugsanstalt zu gehen in ein abgeschiedes Land ziehen dürfen und dort nochmal von Vorne anfangen ...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 06.02.2004 0:21]
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@Exitus: Ich kann den Gedankengang aus dieser Ansicht folgen - finde aber, bei einer Verurteilung zum Tode darf man nicht von einem "Gegenmord" sprechen, bzw das Wort "Mord" in Betracht ziehen.
@Blasphemy: Und wer bezahlt das? Du als Steuerzahler?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 06.02.2004 0:22]
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| Zitat von HoP
@Blasphemy: Und wer bezahlt das? Du als Steuerzahler? | |
Ne, ich werd der Erste sein, der ein geeignetes Verbrechen vollübt, um dieses meines Strafmaß zu bekommen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 06.02.2004 0:24]
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todesstrafe? nur freiwillig!
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| Zitat von HoP
Genau diese zweijährige (hier ist es - NOCH - sogar jährlich!) Prüfung sollte gestrichen werden...das ist der springende Punkt bei der Verwahrung.... | |
*schnarch*
Hier denken sie sich bitte einen langen Sermon, der die Worte "Demokratie", "Menschenrechte", "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "Menschenwürde" enthält, den ich aber leider zu faul bin zum tippen, weil er sowieso nicht gelesen würde oder zumindest nicht verstanden werden würde.
Nur zur Ergänzug: die Urteile des BVerfG haben in Deutschland Gesetzeskraft. Da kannst du noch so oft was anderes fordern, das Verfassungsgericht wird das notfalls immer wieder kippen.
Aber du bist ja Schweizer, also darfst du unbelehrbar sein.
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| Zitat von HoP
@Exitus: Ich kann den Gedankengang aus dieser Ansicht folgen - finde aber, bei einer Verurteilung zum Tode darf man nicht von einem "Gegenmord" sprechen, bzw das Wort "Mord" in Betracht ziehen.
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Das dachte ich mir schon. Das gleiche Wort im Kontext den du hier für richtig befindest macht sich nämlich nicht gut. Aber, entschduligung, Augen auf; es ist Mord.
Wenn ich jemanden absichtlich töte dann ist es Mord.
Aber wie gesagt es hört sich nicht gut an wenn man dafür ist. Dann sage ich lieber "jemandem das Recht auf Leben nehmen weil er ein schlimmer schrecklicher abartiger blutrünstiger Mörder ist", das hört sich besser an und läßt mit ruhigem Gewissen so unglaublich paradox argumentieren
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Tyler, was du hier machst ist nichts anderes als Perlen vor die Säue zu werfen - lobenswert ist es allemal, was du hier für Aufklärungsarbeit leistest, aber es bringt nichts. In dem Alter deiner Diskussionspartner hat man noch keine eigene Meinung festgelegt und ist nichts anderes als das Fähnchen im Wind. Hier ist man mal für die Todesstrafe, da mal nicht, an jenem Ort verstrickt man sich in Widersprüche die man natürlich nicht so, aber dafür ganz anders gemeint hat, kurz und knapp: sie sind zu jung, als dass sie das s/w Denken ablegen könnten. Ich behaupte auch einfach mal, dass manchereins hier das nachplappert was der Herr Vater hohl vorplappert, Stichwort: Schwanz ab bei Sexualstraftäter. Die Jugend ist heutzutage einfach zu sozial eingestellt, als dass sie das gutheißen könnte, nachgedacht wird nicht ob die Meinung evtl. arschig ist.
Spar dir wirklich die Schreibarbeit, das bringt nichts.
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von HoP
Genau diese zweijährige (hier ist es - NOCH - sogar jährlich!) Prüfung sollte gestrichen werden...das ist der springende Punkt bei der Verwahrung.... | |
*schnarch*
Hier denken sie sich bitte einen langen Sermon, der die Worte "Demokratie", "Menschenrechte", "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "Menschenwürde" enthält, den ich aber leider zu faul bin zum tippen, weil er sowieso nicht gelesen würde oder zumindest nicht verstanden werden würde.
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Und wieder einer, der nicht anders kann, als ob völliger Erschöpfung die Materialschlacht gegen die tumbem Massen trotz aufopferungsvollster Pflichterfüllung schlussendlich doch noch verloren zu geben. Willkommen im Club.
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Ich lehne die Todesstrafe ab, kein Mensch hat das Recht über das Leben eines anderen zu entscheiden.
Sicherheitsverwahrung halte ich in manchen Fällen allerdings für angemessen.
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Zum Schluss möchte ich noch folgendes zu bedenken geben. Jeder ist dazu geneigt sich vorzustellen "was wäre wenn in meiner Familie...", auch ich. Für einen Mörder meiner Familie hätte ich noch ganz andere Vorgänge im Kopf gegen die lebenslange Haft- oder gar Todesstrafen die weisse Wolke im gelobten Land repräsentieren würden.
Tatsächlich aber braucht es nunmal eine Lösung die allgemeine Gültigkeit haben kann. Die hier bereits beschriene Schwanz und *roaaar* Kopf ab Methode ist aber eben keine solche.
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von HoP
Genau diese zweijährige (hier ist es - NOCH - sogar jährlich!) Prüfung sollte gestrichen werden...das ist der springende Punkt bei der Verwahrung.... | |
*schnarch*
Hier denken sie sich bitte einen langen Sermon, der die Worte "Demokratie", "Menschenrechte", "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "Menschenwürde" enthält, den ich aber leider zu faul bin zum tippen, weil er sowieso nicht gelesen würde oder zumindest nicht verstanden werden würde.
Nur zur Ergänzug: die Urteile des BVerfG haben in Deutschland Gesetzeskraft. Da kannst du noch so oft was anderes fordern, das Verfassungsgericht wird das notfalls immer wieder kippen.
Aber du bist ja Schweizer, also darfst du unbelehrbar sein. | |
Unbelehrbar nicht - aber ich lebe zum Glück noch in einem Land, wo solche Forderungen durch Initiativen geltend gemacht werden können und mit Freude werde ich am 8. Februar verkünden dass es hier in CH nun richtige Verwarhung gibt
| kein Mensch hat das Recht über das Leben eines anderen zu entscheiden | |
Das sehe ich in dem Fall anders...
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| Zitat von [Amateur]Cain
Und wieder einer, der nicht anders kann, als ob völliger Erschöpfung die Materialschlacht gegen die tumbem Massen trotz aufopferungsvollster Pflichterfüllung schlussendlich doch noch verloren zu geben. Willkommen im Club. | |
Je mehr ich son Dreck wie hier lese, desto mehr bin ich dafür, eine Herrschaft der Intelligenz einzuführen. Zumindest solange, bis wir den Großteil des ignoranten Pöbels zu mündigen und verantwortungsbewußten Bürgern erzogen haben...
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [Amateur]Cain
Und wieder einer, der nicht anders kann, als ob völliger Erschöpfung die Materialschlacht gegen die tumbem Massen trotz aufopferungsvollster Pflichterfüllung schlussendlich doch noch verloren zu geben. Willkommen im Club. | |
Je mehr ich son Dreck wie hier lese, desto mehr bin ich dafür, eine Herrschaft der Intelligenz einzuführen. Zumindest solange, bis wir den Großteil des ignoranten Pöbels zu mündigen und verantwortungsbewußten Bürgern erzogen haben... | |
Gute Idee!
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| Zitat von HoP
| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [Amateur]Cain
Und wieder einer, der nicht anders kann, als ob völliger Erschöpfung die Materialschlacht gegen die tumbem Massen trotz aufopferungsvollster Pflichterfüllung schlussendlich doch noch verloren zu geben. Willkommen im Club. | |
Je mehr ich son Dreck wie hier lese, desto mehr bin ich dafür, eine Herrschaft der Intelligenz einzuführen. Zumindest solange, bis wir den Großteil des ignoranten Pöbels zu mündigen und verantwortungsbewußten Bürgern erzogen haben... | |
Gute Idee! | |
Du gehörst sicher nicht zur Gruppe der Regierenden.
Mal abgesehen davon, daß mich meine Bildung immer wieder von diversen autorithären Ideen abhält...
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Das Recht auf Leben und Unversehrtheit ist das grundlegenste aller Menschenrechte. Niemand darf sich dagegen stellen, auch nicht der Staat in Vertretung des Volkes. Eine Diskussion ist überflüssig, oder gibt es Argumente, die dieses Menschenrecht außer Kraft setzen?
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mal so zum thema lebenslänglich:
es wäre ja mal schön,wenn der mörder solange im knast bleibt bis anfängt zu krepieren, aber wenn der nach 15 jahren wieder raus ist...............
tolle wurst
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [Amateur]Cain
Und wieder einer, der nicht anders kann, als ob völliger Erschöpfung die Materialschlacht gegen die tumbem Massen trotz aufopferungsvollster Pflichterfüllung schlussendlich doch noch verloren zu geben. Willkommen im Club. | |
Je mehr ich son Dreck wie hier lese, desto mehr bin ich dafür, eine Herrschaft der Intelligenz einzuführen. Zumindest solange, bis wir den Großteil des ignoranten Pöbels zu mündigen und verantwortungsbewußten Bürgern erzogen haben... | |
Darf ich da mitmachen? Anderseits haben wir für sowas ja eigentlich das UBB....... -,-
Übrigens warte ich IMMER noch auf eine kurze und prägnante Zusammenstellung der PRO-Argumente....
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| Zitat von UltimateVegeta
Übrigens warte ich IMMER noch auf eine kurze und prägnante Zusammenstellung der PRO-Argumente.... | |
- Die Bildung von Erschiessungskommandos würde Arbeitsplätze schaffen
- Geht schneller
- Mögliche Vermarktung über das Fernsehen
- Damit verbundene Werbeeinnahmen
- Verarbeitung der Leichen zu Pressschinken...
- ...somit Lösung des Welthunger-Problems (Pressschinken für die Welt)
- Durch die damit verbundene Empörung würde von innerpolitischen Problemen abgelenkt werden
- Todesstrafen-Merchandising (Poster, Sticker, Stricke)
- Mehr Platz in Gefängnissen für Wiederholungstäter (Kagummiklau zB)
Strafende Grüsse
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| Zitat von UltimateVegeta
Darf ich da mitmachen? Anderseits haben wir für sowas ja eigentlich das UBB....... -,-
Übrigens warte ich IMMER noch auf eine kurze und prägnante Zusammenstellung der PRO-Argumente.... | |
Nun, ist doch alles ansichtsache oder?
Meine Ansicht der pro Argumente:
- Abschreckung der potenziellen Täter = weniger schweres Verbrechen.
- Keine Rückfallmöglichkeit (maghart klingen, aber das passiert halt viel zu oft nach meiner Meinung)
- Strafe gerecht da 1. bekannt und 2. hat man meiner Meinung nach in dem Moment in dem man Unschuldigen das Leben nimmt oder zerstört seinen Status als Lebensberechtigten Menschen aufgegeben.
Ergo: Mehr Sicherheit für alle durch weniger Verbrecher/en. Und die die es Trotz des wissen tun das sie die Todesstrafe erwartet, wären dann auch nicht mehr Therapierbar will ich meinen..
Das wirklich einzige Kontra das ich sehe ist das es auch unschuldige treffen kann. Und ich finde kaum etwas grausamer als unschuldig hingerichtet zu werden...
Aber ich denke auch das heutzutage eher nahe 0 unschuldig sind..
Wenn es vorkommen SOLLTE dann ist es die Leben die durch die Strafe gerettet wurden / werden wert..
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| Zitat von Cardinal62
Aber ich denke auch das heutzutage eher nahe 0 unschuldig sind..
Wenn es vorkommen SOLLTE dann ist es die Leben die durch die Strafe gerettet wurden / werden wert.. | |
Also wenn es vorkommen SOLLTE, dass jemand unschuldig verurteilt werden würde, dann wären die
Leben, die durch diesen Urteilsspruch gerettet worden sind die Sache wert? Welche Leben denn
jetzt genau? Also, wenn jetzt zB Patrick Lindner zum Tode verurteilt werden würde - ok, das
könnte ich nachvollziehen mit den geretteten Leben.
Und das Argument mit der Abschreckung ist doch sehr zweifelhaft - nie sind Verbrechenszahlen
gesunken aufgrund von härterer Strafen. Denn wie viele Mörder denken denn ernsthaft darüber nach,
welche Strafe sie erwarten würde. Wenn man zu einer solchen Tat fähig ist, dann trägt man auch
die Konsequenzen.
Konsequente Grüsse
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| Zitat von [MONGO]Jazz Jackrabbit
Also wenn es vorkommen SOLLTE, dass jemand unschuldig verurteilt werden würde, dann wären die
Leben, die durch diesen Urteilsspruch gerettet worden sind die Sache wert? Welche Leben denn
jetzt genau?
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Ich kann leider nicht vorraussehen wer in Zukunft umgebracht wird.. villeicht bich ICH der nächste
Ne mal im ernst ist das wichtig? Jeder Mensch ist erstmal gleichwertig dh spielt es doch kaum eine rolle ob nun Politiker oder Buschmänner gerettet werden (ok ist das gleiche).
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Und das Argument mit der Abschreckung ist doch sehr zweifelhaft - nie sind Verbrechenszahlen
gesunken aufgrund von härterer Strafen. Denn wie viele Mörder denken denn ernsthaft darüber nach,
welche Strafe sie erwarten würde. Wenn man zu einer solchen Tat fähig ist, dann trägt man auch
die Konsequenzen.
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Gut mag sein, dennoch ist die verdiente Konsequenz meiner Meinung nach halt bei gewissen Taten der Tot.
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| Zitat von Cardinal62
| Zitat von [MONGO]Jazz Jackrabbit
Also wenn es vorkommen SOLLTE, dass jemand unschuldig verurteilt werden würde, dann wären die
Leben, die durch diesen Urteilsspruch gerettet worden sind die Sache wert? Welche Leben denn
jetzt genau?
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Ich kann leider nicht vorraussehen wer in Zukunft umgebracht wird.. villeicht bich ICH der nächste
Ne mal im ernst ist das wichtig? Jeder Mensch ist erstmal gleichwertig dh spielt es doch kaum eine rolle ob nun Politiker oder Buschmänner gerettet werden (ok ist das gleiche). | |
Da hast Du mich nicht richtig verstanden - wenn jemand unschuldig verurteilt wurde, dann
sind durch ihn keine Menschen zu Schaden gekommen. Die Rechnung, dass man einen Menschen
umbringt, um andere zu schützen reduziert das Ganze auf eine mathematische Gleichung, eine
Perversion des Menschlichen.
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Und das Argument mit der Abschreckung ist doch sehr zweifelhaft - nie sind Verbrechenszahlen
gesunken aufgrund von härterer Strafen. Denn wie viele Mörder denken denn ernsthaft darüber nach,
welche Strafe sie erwarten würde. Wenn man zu einer solchen Tat fähig ist, dann trägt man auch
die Konsequenzen.
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Gut mag sein, dennoch ist die verdiente Konsequenz meiner Meinung nach halt bei gewissen Taten der Tot. | |
"Manche die leben verdienen den Tod und manche die sterben verdienen das Leben - kannst du es ihnen geben? Also sei nicht so vorschnell mit Deinem Urteil."
- Nerdzitat (plus extra Wahrheit)
Lebende Grüsse
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welcher film war das noch mal?
komm grad nich drauf.
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Thema: Todesstrafe ( ja ? nein ? ) |