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| Mit Ausnahme der vorgenannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen. | |
Das finde ich gruselig.
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| Die Neuntklässlerin habe zwar außerhalb des Unterrichts einen Tanzkurs besucht, den der Lehrer leitete, und sei von ihm vertretungsweise unter anderem im Fach Katholische Religion unterrichtet worden. | |
Da müssen doch alle Alarmglocken läuten!
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| Zitat von KEC
| Mit Ausnahme der vorgenannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen. | |
Das finde ich gruselig.
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Ich habe Dir das mal unterstrichen. So was passiert, wenn Kevin (14) das erste mal mit Schakkeline (13) bumst und Schakkelines fetter Mama (30) das Gesicht von Kevin (14) nicht gefällt.
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| Zitat von Jackle
Gab es da nicht so eine schöne Tabelle, aus der hervor ging, wenn man mit welcher darf? Da durften glaub nur u18-Jährige an 14+ heran.
Die Regel lautet übrigens eigentlich Lebensalter X, möglicher Bummspartner: Y=X/2+7
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Klick
Ohh man, sie dürfen.
Unter Vorraussetzungen.
| A und B "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.) | |
¤: war ich wohl mal wieder zu langsam beim erstellen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lupercal am 12.01.2012 9:37]
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| Zitat von Bombur
| Zitat von KEC
| Mit Ausnahme der vorgenannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen. | |
Das finde ich gruselig.
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Ich habe Dir das mal unterstrichen. So was passiert, wenn Kevin (14) das erste mal mit Schakkeline (13) bumst und Schakkelines fetter Mama (30) das Gesicht von Kevin (14) nicht gefällt.
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Ich glaube, das kommt so garnicht so oft vor.
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Yeah, wenn es dem Schaf auch gefällt, darf ich es ficken! \o/
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Wenn! Allerdings muß das Schaf es auch bezeugen können.
| Zitat von KEC
Ich glaube, das kommt so garnicht so oft vor.
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Ich weiß es ja auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß ein guter Teil dieser Urteile aus solchen und ähnlichen Konstellationen heraus erwächst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 12.01.2012 9:47]
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| Zitat von Bombur
Ich weiß es ja auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß ein guter Teil dieser Urteile aus solchen und ähnlichen Konstellationen heraus erwächst.
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Ich glaube nicht, dass ein 14-Jähriger von einem Gericht wegen ein bisschen Fickificki verurteilt wird, wenn es freiwillig war. Lass es mal ein, zwei Dutzend solcher Fälle sein, wo dann vielleicht der Altersunterschied größer war (so 11/14 oder so), aber kein Richter verurteilt ein Kind wegen ein bisschen Doktorspielchen.
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| Zitat von Jackle
Yeah, wenn es dem Schaf auch gefällt, darf ich es ficken! \o/
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solange es nicht deine Schutzbefohlene ist und du sie nicht übereden tust, anscheinend.
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| Zitat von KEC
| Zitat von Bombur
Ich weiß es ja auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß ein guter Teil dieser Urteile aus solchen und ähnlichen Konstellationen heraus erwächst.
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Ich glaube nicht, dass ein 14-Jähriger von einem Gericht wegen ein bisschen Fickificki verurteilt wird, wenn es freiwillig war. Lass es mal ein, zwei Dutzend solcher Fälle sein, wo dann vielleicht der Altersunterschied größer war (so 11/14 oder so), aber kein Richter verurteilt ein Kind wegen ein bisschen Doktorspielchen.
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Ich habe nicht umsonst die Mutter einbezogen. Wenn der gesetzliche Vertreter des "Opfers" in dem Fall ein wenig Druck macht, kann ich mir das schon vorstellen. Selbst fünf Sozialstunden sind in dem Fall ja eine Veruteilung.
Der Richter hat da auch nicht den Spielraum, das einfach abzubügeln, weil er an das Gesetz gebunden ist. Selbst wenn er selbst glaubt, daß das nicht bestraft werden müßte.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von KEC
| Zitat von Bombur
Ich weiß es ja auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß ein guter Teil dieser Urteile aus solchen und ähnlichen Konstellationen heraus erwächst.
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Ich glaube nicht, dass ein 14-Jähriger von einem Gericht wegen ein bisschen Fickificki verurteilt wird, wenn es freiwillig war. Lass es mal ein, zwei Dutzend solcher Fälle sein, wo dann vielleicht der Altersunterschied größer war (so 11/14 oder so), aber kein Richter verurteilt ein Kind wegen ein bisschen Doktorspielchen.
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Ich habe nicht umsonst die Mutter einbezogen. Wenn der gesetzliche Vertreter des "Opfers" in dem Fall ein wenig Druck macht, kann ich mir das schon vorstellen. Selbst fünf Sozialstunden sind in dem Fall ja eine Veruteilung.
Der Richter hat da auch nicht den Spielraum, das einfach abzubügeln, weil er an das Gesetz gebunden ist. Selbst wenn er selbst glaubt, daß das nicht bestraft werden müßte.
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Kann ein Richter nicht ein Verfahren wegen geringem öffentlichen Interesse oder so einstellen?
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass es allzu oft vorkommt, dass sich Schakkelines Mutter der Rechtslage bewusst ist und das ganze dann zur Anzeige bringt und durchzieht. Zumindest nicht 2800 mal im Jahr. Aber vielleicht irre ich mich.
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| Zitat von Lupercal
| Zitat von Jackle
Yeah, wenn es dem Schaf auch gefällt, darf ich es ficken! \o/
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solange es nicht deine Schutzbefohlene ist und du sie nicht übereden tust, anscheinend.
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Was ist daran ?
Soll doch jeder ficken was er will solange dabei niemand geschädigt wird.
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| Zitat von elkawe
Soll doch jeder ficken was er will solange dabei niemand geschädigt wird.
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K.O.-Tropfen schädigen nicht, oder?
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Bringen dir nur ne schöne Verurteilung wegen Vergewaltigung ein.
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| Zitat von elkawe
| Zitat von Lupercal
| Zitat von Jackle
Yeah, wenn es dem Schaf auch gefällt, darf ich es ficken! \o/
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solange es nicht deine Schutzbefohlene ist und du sie nicht übereden tust, anscheinend.
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Was ist daran ?
Soll doch jeder ficken was er will solange dabei niemand geschädigt wird.
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mir ist kein besserer Smilie eingefallen deshalb der, hätte auch jeder andere sein können.
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euch ist schon bewusst, dass 2800 fälle sich auf die bevölkerungszahl deutschlands bezogen irgendwo im praktisch nicht erwähnenswerten promille bereich befinden?
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| Zitat von VVerevvolf
Bringen dir nur ne schöne Verurteilung wegen Vergewaltigung ein.
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thatsthejoke.pdf
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| Zitat von Shooter
euch ist schon bewusst, dass 2800 fälle sich auf die bevölkerungszahl deutschlands bezogen irgendwo im praktisch nicht erwähnenswerten promille bereich befinden?
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Sind trotzdem immernoch ein paar Promille zu viel.
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| Zitat von AndRaw
| Zitat von Shooter
euch ist schon bewusst, dass 2800 fälle sich auf die bevölkerungszahl deutschlands bezogen irgendwo im praktisch nicht erwähnenswerten promille bereich befinden?
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Sind trotzdem immernoch ein paar Promille zu viel.
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ja, jedes verbrechen ist eines zuviel.
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| Zitat von Shooter
ja, jedes verbrechen ist eines zuviel.
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Auch wenn man von den Reichen klaut und es den Armen gibt?!
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Die Existenz von Armut an sich ist schon ein Verbrechen.
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Nein, das Geld freilassen.
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Weil mir danach ist, etwas kristallkugelne Korinthenkackerei zu betreiben:
Der Mann spricht, wenn man der Übersetzung Glauben (sic!) schenken kann, von Missbrauch des Körpers der Frau. In seinem Verständnis ist wahrscheinlich auch die Abtreibung ein Missbrauch des Körpers, dessen Gebrauchsfunktion (selbstverständlich erst nach der Hochzeit) die der Gebärmaschine ist.
Wenn er sagt, dass die Frau dem Mann die Lizenz dazu gäbe, bedeutet das, dass er einer Frau nicht die medizinischen Kenntnisse zur Durchführung der Abtreibung zubilligt. Warum sollten die auch studieren dürfen?
Erstaunlich ist überhaupt die Redewendung, sie gäbe dem Mann eine Lizenz. Als ob sie irgendwelche Rechte zur Lizenzvergabe hätte. Die hat nur das Kapital und die katholische Kirche.
Man bekommt den Eindruck, das Zölibat hätte unbeabsichtigt den evolutionären (sic!) Zweck, dass sich diese offensichtlich destruktiven, artschädigenden Gehirnmutationen nicht weiter vermehren sollen.
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Thema: pOT-News ( von Brüsten, CO2 und Viren ) |