|
|
|
|
|
|
|
|
Also bei mir macht das Arbeitszimmer ca. 50¤ in der WISO Vorhersage aus. Das spar ich mir vermutlich. Vor allem da ich die Kontoauszüge vom alten Kredit neulich entsorgt habe und deswegen die Kreditbelastung nicht kenne
Aber selbst wenn ich die aktuelle Verdreifache wird das nicht annähernd die 1250¤. Da Spar ich mir doch den Riss und kriege keine Nachfragen für irgendwelche Belege. Bei 500¤ hätte das anders ausgesehen.
Bzgl. PV spuckt mit WISO 5000¤ Verlust aus.
Da spinnt aber etwas. Habe schon nen Vorzeichenfehler gefunden und selbst wenn ich den korrigiere passiert nix. Ich probier das nochmal auf nem anderen Rechner
[e] Anfang Nov. hab ich nen Termin für ein Angebot Norddacherweiterung
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 29.10.2021 14:03]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Was kann an Einnahmen minus Ausgaben bloß so schwer sein
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Diese Vereinfachung bzgl. der EÜR: bedeutet das, das ich keine EÜR mehr machen MUSS oder nicht mehr machen DARF?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist eine Antragsvereinfachung für Anlagen unter 10KWp, d.h. du musst keine mehr machen, wenn du beantragst deine Anlage als Liebhaberei zu betrachten. Solange du diesen Antrag nicht stellst, musst du eine EÜR machen.
|
|
|
|
|
|
|
Das ist ja genau die Frage: wenn ich die EÜR doch machen will (trotz genehmigten Verzicht) darf ich das überhaupt oder muss ich die Vereinfachungnummer zurückziehen/stornieren was auch immer
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lucifer
Das ist ja genau die Frage: wenn ich die EÜR doch machen will (trotz genehmigten Verzicht) darf ich das überhaupt oder muss ich die Vereinfachungnummer zurückziehen/stornieren was auch immer
| |
Nein, natürlich wirkt der Antrag auch für die Folgejahre, alles andere wäre irgendwas zwischen Cherrypicking und Unsinn.
Bzw einreichen kann man natürlich eine EÜR, sie sollte/wird halt einfach nicht beachtet werden.
|
|
|
|
|
|
|
Hätte ja sein können, dass die die dann einfach verarbeiten und im nächsten Jahr natürlich wieder eine erwarten. Aber dann passt das so.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 30.10.2021 20:23]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lucifer
Das ist ja genau die Frage: wenn ich die EÜR doch machen will (trotz genehmigten Verzicht) darf ich das überhaupt oder muss ich die Vereinfachungnummer zurückziehen/stornieren was auch immer
| |
Der Antrag bei der PV ist ja auf Liebhaberei, damit fällt die PV ab dem Jahr steuerlich komplett aus der Erklärung. Mit der EÜR würdest du ja wieder Gewinn oder Verlust erklären und damit deinem eigenem Antrag widersprechen. Wenn du die PV weiterhin steuerlich berücksichtigt haben willst, dann natürlich nur mit EÜR.
|
|
|
|
|
|
|
Das ist mir alles klar. Die Frage war einfach nur: wenn ich sie trotzdem abgebe ignorieren sie sie oder sagen sie „na gut dann halt doch mit EÜR“
Scheint ja ersteres zu sein.
|
|
|
|
|
|
|
Ich würde sagen, kommt auf den Sachbearbeiter drauf an. Wennst einen guten hast, dann fragt der sicher mal nach.
|
|
|
|
|
|
|
Bei einem Mehrfamilienhaus das teils selbst genutzt, teil vermietet ist, kann man ja die Renovierungskosten (entweder direkt zugeordnet oder anteilig nach Wohnfläche) absetzen.
Gilt das auch wenn es für die Renovierungs Fördermittel gab? (Kfw, Bafa, Landesförderprogramme).
Für Handwerkerleistungen an einer selbst genutzen Immobilie (das mit max 1200¤ jährlich) wird das ja ausgeschlossen, sobald man eine öffentliche Förderung erhalten hat.
Mir ist aber nicht klar ob das auch bei Vermietung gilt. Oder werden hier einfach die Rechnungen ganz normal angesetzt aber dann mit der Förderung verrechnet (Z. 53)?
edit: Hab jetzt einfach alles in AfA für Gebäude gepackt (bin weit über den 15%) und die Förderung hier auch aufgezählt und direkt abgezogen. Mal schauen was das Finanzamt dazu sagt.
|
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 01.11.2021 14:54]
|
|
|
|
|
|
Nach nur gut sechs Monaten ist dann auch der Steuerbescheid da. Rückzahlung wie bei Wiso. Belege (haushaltsnahe Dienstleistungen für Umzug und Küchenaufbau) bitte nachreichen.
Immerhin das haben sie steuerbürgerfreundlich gestaltet.
|
|
|
|
|
|
|
.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 03.11.2021 13:39]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Interessant: Eingereicht beim neuen Finanzamt nach Umzug. Steuerbescheid vom alten Finanzamt bekommen. Ohne jeden Hinweis im Steuerbescheid. Ich verstehe, dass das nach § 26 AO geht, das dürfte aber hier nicht einschlägig sein. Seltsam.
|
|
|
|
|
|
|
Die FAs kommunizieren in solchen Fällen untereinander und - so die Erfahrung in der Praxis - einigen sich oftmals darauf, dass der Fall noch einmal vom alten FA bearbeitet wird und dann die Akte ans neue herüberwandert, sobald abgeschlossen. Dann kann nämlich in Ruhe eine neue Steuernummer vergeben und die Daten des alten FA eingepflegt werden.
|
|
|
|
|
|
|
Bei sechs+ Monaten Bearbeitungszeit hätte man die Steuernummer auch ganz easy auswürfeln können.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
Und wenn ich mal die Anlage erweitere, dann gilt die auch auch Liebhaberei, man muss die Anlagenleistung nicht addieren
| |
Das hat sich das BMF jetzt wieder anders überlegt und das Schreiben überarbeitet. Es muss zwingend addiert werden.
BMF v. 29.10.2021 - IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
Alle Photovoltaikanlagen/BHKW, die von einer antragstellenden Person betrieben werden, bilden dabei einen einzigen Betrieb, so dass die jeweiligen Leistungen für die Ermittlung der 10,0 kW/kWp-Grenze zu addieren sind. Das gilt sowohl für Anlagen, die sich auf demselben Grundstück befinden als auch für Anlagen auf verschiedenen Grundstücken. Dabei ist unerheblich, ob die Anlagen technisch voneinander getrennt sind.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Versuche gerade die Geschäftsfahrten mit einem privaten PKW in WISO einzutragen (Freiberuflichkeit).
WISO hätte nun aber gern, dass die Schuldzinsen um die gleiche Summe erhöht werden. Warum dies und was muss dort eingetragen sein?
/¤ Gefunden...die Erklärung war nur blöd.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 10.11.2021 14:44]
|
|
|
|
|
|
Denversteuer_09, was war der Trick?
|
|
|
|
|
|
|
Zuletzt online vor 9 Jahren.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von monischnucki
Denversteuer_09, was war der Trick?
| |
Fahrzeugkosten müssen in gleicher Höhe noch einmal als Einlage eingetragen werden und das Feld befindet sich in der gleichen Kategorie, wie die Schuldzinsen. WISO hat aber immer das falsche Feld (Schuldzinsen) bei der Ausfüllhilfe markiert.
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe eine allgemeine Frage zur Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Es geht um eine Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen vor 2005. Beiträge werden also dort eingetragen und 88% davon sollten als (Alters-)Vorsorgeaufwand angerechnet werden.
WISO weigert sich aber, dies zu tun.
Ein bisschen Google hat ergeben, dass es wohl für Altersvorsorge(-Vorsorgeaufwendungen) einen Höchstebetrag von 25.046¤ gibt, von welchem im Jahr 2020 aber nur 90% (= 22.541¤) geltend gemacht werden können.
Inklusive den Beitrag zur oben genannten Lebensversicherung bleibt die Summe allerdings weit unter den 22541¤.
Ich bin dabei diesem Rechenbeispiel gefolgt: https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/
Daher müsste doch WISO nun 88% der Beiträge zur Lebensversicherung berücksichtigen, oder?
Stimmt meine Überlegung soweit oder gibt es da noch andere Höchstbeträge, die zu beachten sind? Was übersehe ich?
|
|
|
|
|
|
|
Die Lebensversicherung zählt leider zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und nicht zur Altersvorsorge, ist also schon viel früher gedeckelt und würde sich nur auswirken, wenn du nicht mehr als 1.900¤ für KV/PV eingezahlt hättest.
|
|
|
|
|
|
|
Sei bedankt!
Meine Frau es eben beim Abendessen schon berichtet.
|
|
|
|
|
|
Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |