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Sorry, das hätte ich erwähnen müssen. Ich betrachte den Auftragnehmer. Ich musste den Sachverhalt etwas verändern, weil sonst vielleicht über ein paar Ecken auf den realen Fall geschlossen werden kann.
Ich formuliere es anders: Auftraggeber hat einen Rohbau auf eigenem Grundstück und schreibt den Innenausbau inkl vollständiger Einrichtung eines Labors aus mit der Verpflichtung zur Instandhaltung/Betrieb aus. Laufzeit wie angegeben.
Ich stelle mir nun die Frage, ob die Gewinnrealisierung im Jahr 23 (Summe aller zukünftigen Zahlungen ggf. (abgezinst) abzüglich Baukosten) eintritt oder erst nach Ablauf der Laufzeit.
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Ich steh grad auf dem Schlauch. Hatte bisher nie mit einem Arbeitszimmer zu tun. Situation:
- Arbeitszimmer ist beruflicher Mittelpunkt
- Arbeitszimmer sind 10% der Wohnfläche
Wie setze ich Handwerker-Rechnungen an die das gesamte Haus betreffen? Vor dem Arbeitszimmer wars klar:
Rechnung X für 1000¤ hat z.B. 500¤ Lohnanteil -> in die Handwerkerleistungen und gut.
Aber mit Arbeitszimmer? An sich sind ja alle Kosten ansetzbar - ich könnte dort also die 1000¤ ansetzen und würde ggf. 10% davon angerechnet bekommen. Was mach ich aber mit dem Lohnanteil den ich zuvor hätte absetzen können? Nochmal angeben erscheint mir nicht richtig.
Ich finde ganz wenig dazu und habe so die Befürchtung dass man bei jeder Rechnung überlegen muss ob man sie im Bereich Arbeitszimmer angibt oder die Lohnkosten bei den Handwerkerleistungen. Hat jemand ne Idee oder nen Link?
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Ich steh grad auf dem Schlauch. Hatte bisher nie mit einem Arbeitszimmer zu tun. Situation:
- Arbeitszimmer ist beruflicher Mittelpunkt
- Arbeitszimmer sind 10% der Wohnfläche
Wie setze ich Handwerker-Rechnungen an die das gesamte Haus betreffen? Vor dem Arbeitszimmer wars klar:
Rechnung X für 1000¤ hat z.B. 500¤ Lohnanteil -> in die Handwerkerleistungen und gut.
Aber mit Arbeitszimmer? An sich sind ja alle Kosten ansetzbar - ich könnte dort also die 1000¤ ansetzen und würde ggf. 10% davon angerechnet bekommen. Was mach ich aber mit dem Lohnanteil den ich zuvor hätte absetzen können? Nochmal angeben erscheint mir nicht richtig.
Ich finde ganz wenig dazu und habe so die Befürchtung dass man bei jeder Rechnung überlegen muss ob man sie im Bereich Arbeitszimmer angibt oder die Lohnkosten bei den Handwerkerleistungen. Hat jemand ne Idee oder nen Link?
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Du müsstest doch 10% der Kosten auf das Arbeitszimmer ansetzen können und den Rest dann ganz normal als Handwerkerleistungen?
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Das glaube ich ehrlicherweise nicht - denn die 10% der Gesamtsumme beinhalten ja auch Lohnanteile die dann nochmal berücksichtigt werden. Bei WISO gibts nen Hinweis der leider sehr dünn ist aber in diese Richtung deutet.
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Das glaube ich ehrlicherweise nicht - denn die 10% der Gesamtsumme beinhalten ja auch Lohnanteile die dann nochmal berücksichtigt werden. Bei WISO gibts nen Hinweis der leider sehr dünn ist aber in diese Richtung deutet.
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10% der Gesamtsumme und dann kannst du doch die Lohnkosten abzüglich der für das Arbeitszimmer angesetzten Kosten nehmen. Da ist doch dann nichts doppelt.
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90 % der Lohnkosten für die Steuerermäßigung und 10 % des Gesamtrechnungsbetrages für das Arbeitszimmer.
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Können Gesellschafter Kunstwerke fürs Büro - „Gebrauchskunst“ - als Sonderbetriebsausgaben geltend machen? Oder muss die Gesellschaft selbst die Kunst anschaffen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 30.04.2022 12:25]
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Wüsste - in den Einschränkungen über die generelle Abzugsfähigkeit von Kunst - nicht, was dagegen sprechen sollte. Am Ende ist "Gebrauchskunst" doch das gleiche, als wenn ich mein Auto als SBV einbringe
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| Zitat von Mad_Melone
Ich würde es telefonisch versuchen - ich habe einen Fall von mir mal direkt telefonisch geklärt und musste gar keinen Einspruch mehr einlegen.
Einspruch ist formlos möglich und eigentlich wird alles, was du ans Finanzamt schickst, im Zweifel als Einspruch gewertet (weil es deine Rechte am umfassendsten schützt). Am einfachsten ist ein Brief mit "Einspruch" als Titel und dann erklärst du einfach, mit welcher Position du warum nicht einverstanden bist und schickst noch ein oder zwei Pseudobelege mit
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Vielen Dank für die Hinweise!
Noch mal zur Situation: Es wurden keinerlei Arbeitsmittel für beide Eheleute anerkannt (abgesehen von der Pauschale von je 110 EUR), da es sich um "Kosten der privaten Lebensführung" gehandelt haben soll.
Update: Anruf beim Finanzamt hat ergeben, dass kurz vor Bearbeitungsabschluss der Einkommensteuererklärung offenbar ein Personalwechsel stattgefunden hat. Die nun zuständige Mitarbeiterin konnte sich am Telefon die Entscheidung auch nicht erklären und hat zu einem schriftlichen Einspruch geraten. Dieser wurde dann so ausführlich wie möglich formuliert, und siehe da - ein paar Wochen später kam dann die Änderung des Bescheides:
Alles anerkannt.
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Ich hab mal ne Verständnisfrage zu berufsbedingten Umzügen, das Finanzamt und ich haben da offensichtlich unterschiedliche Ansichten und ich weiß nicht, wo mein Denkfehler ist, vielleicht kann mich ja jemand erhellen.
Letztes Jahr sind meine Frau und ich mit Kind umgezogen. Für beide war es ein berufsbedingter Umzug und wir haben ein Umzugsunternehmen damit beauftragt und hatten 2 Monate doppelte Mietzahlung. Soweit so gut, beides in der Steuererklärung angesetzt.
Jetzt habe ich die Umzugskostenpauschale aber so verstanden, dass ich diese zusätzlich ansetzen kann, da diese für Trinkgelder, Ummeldekosten, Nachsendeauftrag und Schönheitsreparaturen der alten Wohnung gilt.
Das Finanzamt erklärt mir in einem Schreiben und am Telefon aber, dass ich entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale nutzen kann, und da die Umzugskosten des Transportunternehmens höher sind, geht keine Pauschale.
Meine alte Steuererklärung für 2014 finde ich leider gerade nicht mehr, da hätte ich nachgucken können, was das damalige Finanzamt akzeptiert hatte.
Und die zweite Verständnisfrage ist zur Höhe der Pauschale. Diese setzt sich ja aus 860€ für den Berechtigten und 590€ für jede weitere Person zusammen.
Unklar ist für mich, wie es sich verhält, wenn mehrere Personen des Haushalts berechtigte Personen sind. Ist es nur für eine Person ein berufsbedingter Umzug, ist es für mich logisch. Dann sind es 860+590+590=2040€. Wie ist es aber, wenn beide berechtigt sind? Sind es dann trotzdem 2040€ oder sind es dann 860+860+590=2310€?
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Die Pauschalen gibt es ja für Sonstige Umzugsauslagen gem. § 10 BUKG.
Beförderung des Umzugsgutes läuft unter § 6 BUKG, eine entweder - oder Regelung wäre mir da jetzt nicht bekannt. Habe die Rechtsprechung dazu allerdings nicht verfolgt in letzter Zeit.
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| Zitat von Switchie
Die Pauschalen gibt es ja für Sonstige Umzugsauslagen gem. § 10 BUKG.
Beförderung des Umzugsgutes läuft unter § 6 BUKG, eine entweder - oder Regelung wäre mir da jetzt nicht bekannt. Habe die Rechtsprechung dazu allerdings nicht verfolgt in letzter Zeit.
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Danke dir, ich pack die Paragraphen mal mit zum Antwortschreiben, aber das ist ja ziemlich eindeutig und da wir beide Berechtigte sind, würde ich sagen gilt auch jeweils die 860¤
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Ich habe mir das gerade auch angesehen und sehe das genauso wie Switchie
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| Zitat von Switchie
90 % der Lohnkosten für die Steuerermäßigung und 10 % des Gesamtrechnungsbetrages für das Arbeitszimmer.
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Danke - so werd ichs machen.
2 Fragen fallen mir noch ein:
- was ich so lese kann man für ein Arbeitszimmer das den Arbeitsmittelpunkt darstellt (3+ Tage/Woche) alle Kosten absetzen. Das wäre der Fall. Ich lese auch, dass man die Gebäudeabschreibung nutzen kann. Die kenne ich nur aus dem Vermieterverhältnis. Sehe ich das richtig dass ich hier dennoch eine Afa (natürlich im Verhältnis (Gebäude ohne Grundstück * Anteil Arbeitszimmer am Gebäude) ansetzen kann auch wenn man selbst darin wohnt?
- Seit einigen Jahren muss man ja keine Belege mehr mitliefern. Sollte man sich daran halten, auch wenn erstmalig so ein etwas komplexeres Konstrukt angegeben wird? Fühlt sich irgendwie falsch an - da die ja 100%ig alle Unterlagen haben wollen...
Danke!
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Meine Frau war letztes Jahr bei mehreren "Babykursen" aka Spielgruppen. Die Trainerin dort sagte, dass man diese Kosten bei der Steuererklärung angeben könnte.
Ich bezweifle das, das dies keine Betreuungskosten sind (Elternteile sind bei den Sessions dabei) und medizinisch veranlasst war die Teilnahme auch nicht.
Wert hat Recht?
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Ich wüsste nicht, wie und wo das abzugsfähig wäre.
Then again.
Ich bin ja kein Steuerberater. Und wenn die Kursleiterin das sagt...
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nachdem ich meine steuererklärungen für 2019, 2020 und 2021 gleichzeitig abgegeben hatte und nur den bescheid für 2019 bekommen habe, hab ich mich mal per mail beim finanzamt erkundigt.
auf meine zweite mail wurde dann auch reagiert: die zuständige sachbearbeiterin ist langfristig erkrankt und sie hoffen, dass die vertretung im juli etwas wegarbeiten kann.
immerhin eine auskunft, für die ich auch verständnis habe. nachfragen hilft also doch.
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| Zitat von Real_Futti
Junge, die Steuerberater im Ländle haben gute Lobbyarbeit geleistet.
Die Steuererklärung zur Grundsteuer wird wohl kaum einer einfach so schaffen. Die Felder sind, finde ich, ziemlich kryptisch. Hinzu kommt, dass die Bodenrichtwerte immer noch nicht überall zur Verfügung stehen
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de
| Das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert- und Liegenschaftsdaten für dieses Flurstück für die Grundsteuer B liegt aktuell - auch dem zuständigen Finanzamt - noch nicht vor. Die Daten werden fortlaufend geliefert bzw. aktualisiert. Bitte versuchen Sie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals abzurufen. Wenn bis Ende September 2022 noch keine Daten abrufbar sein sollten, können Sie sich alternativ auch an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss wenden. (siehe Kontakt) | |
Was ein Clusterfuck mal wieder.
Ich mache das Buch jetzt zu und schaue später noch einmal rein.
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Yay, bei mir gibts einen Eintrag.
Bodenrichtwert 115¤, bin leider arm.
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hier gabs einen Info Brief der Gemeinde inkl. Ausfüllhilfe.
Da haben sie die Werte für das eigene Grundstück gelistet und per Screenshots aufgezeigt wo man das in der Erklärung dann einfügen muss.
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| Zitat von Real_Futti
Junge, die Steuerberater im Ländle haben gute Lobbyarbeit geleistet.
Die Steuererklärung zur Grundsteuer wird wohl kaum einer einfach so schaffen. Die Felder sind, finde ich, ziemlich kryptisch. Hinzu kommt, dass die Bodenrichtwerte immer noch nicht überall zur Verfügung stehen
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de
| Das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert- und Liegenschaftsdaten für dieses Flurstück für die Grundsteuer B liegt aktuell - auch dem zuständigen Finanzamt - noch nicht vor. Die Daten werden fortlaufend geliefert bzw. aktualisiert. Bitte versuchen Sie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals abzurufen. Wenn bis Ende September 2022 noch keine Daten abrufbar sein sollten, können Sie sich alternativ auch an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss wenden. (siehe Kontakt) | |
Was ein Clusterfuck mal wieder.
Ich mache das Buch jetzt zu und schaue später noch einmal rein.
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Was soll da für eine Lobbyarbeit hinter stecken?
Nur mal so: kein Berater den ich kenne hat bock auf die scheiße. Wir haben Preise für die Erklärungen herausgegeben in der Hoffnung, dass die meisten den Blödsinn selber machen. Weder haben wir Zeit, noch Kapazität oder Lust auf den Kram.
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Da stimme ich zu, die Daten sind definitiv irgendwo in Papierform in Kellern eingelagert und müssten eigentlich zur Verfügung stehen.
Allerdings kommen dann noch so Fälle hinzu, dass das Bauamt die Akten damals nicht oder nur unvollständig weitergegeben hat, dann hast du genehmigungsfreie Bauten, einen Anbau oder sonstige Vergrößerung der Wohnflächen oder dem Nachbarn 200 qm deines Gartens abgetreten und das ist aus Gründen nicht eingetragen...das Fehlerpotential summiert sich da schon ordentlich.
Ein-/Zweifamilienhäuser sind pauschal 250 ¤
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Passend: Meine Eltern haben ein Haus. Neubemessung Grundsteuer steht ja an. Selber machen oder machen lassen?
Die Steuerberatungsfirma will 400¤ Mindestsatz oder mehr, falls der Satz der Gebührenordnung im Quadrat zu meiner Schuhgröße und der Temperatur nächste Woche Mittwoch etc. pp. Hm. Dazu gibt es extrem umfangreiche Checklisten, wo ich quasi alle Daten (von der Hälfte hab ich noch nie gehört) händisch eintragen muß - das wird tagelanges Aktenstudium in den sehr vollständigen Unterlagen meiner Eltern seit 1955 kosten ... /o\.
Meine blöde Frage: Wenn ich alle Daten eh selber raussuchen muß - kann ich dann den Kram dann nicht anschließend für 160cent selber per Post ans Finanzamt senden? Oder ist danach wirklich noch Arbeit nötig, die ich mir mit den 400¤ besser erspare? Hat jemand das schon durch?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 05.07.2022 13:34]
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die 4 Posts über deinem mal lesen/abchecken?!
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Klärt meine Frage nicht wirklich. Ich sehe nur es ist nervig.
Ich frage mich ja was an Kommunikation nötig ist, nachdem mir alle Daten sagen wir mal: Händisch aus alten Papierakten abgeschrieben vorliegen, und ob das möglicherweise dann 400¤ Wert ist. Elster z.B. nutze ich nicht, habe auch sonst keine digitale Schnittstelle zum FA, meinen Steuerkram macht der Berater schon länger als das Finanzamt Computer hat. Aber 400¤ extra täten schon weh.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |