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Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Apache am 23.11.2021 10:08]
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| Zitat von Apache
Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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Gekauft und gezahlt Dez 2020?
Unter 800¤ netto: Komplett in 2020.
Drüber: 1/36 in 2020, Rest in 2021.
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Weder noch, sondern eben der Gesamtbetrag der Einkünfte iSv Par. 2 Abs. 3 EStG
Dazu gibt's ein Schema, verlinke ich dir mal
https://datenbank.nwb.de/Dokument/443548_2/
Ansonsten mal letzten Steuerbescheid anschauen. Theoretisch kann man auch vom zVE "hochrechnen".
/Außerdem steht es auch auf der Internetseite in bei dem Sternchen
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 23.11.2021 17:43]
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Hat jemand Zugriff auf Ettinger/Schmitz, GmbHR 2016, 966
und kann mir per PM helfen?
E: hat sich erledigt, ich bin zu doof und hatte selber Zugriff.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 25.11.2021 20:35]
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| Zitat von DJDeath
| Zitat von Apache
Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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Gekauft und gezahlt Dez 2020?
Unter 800¤ netto: Komplett in 2020.
Drüber: 1/36 in 2020, Rest in 2021.
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Über 800¤ und gekauft und bezahlt erst 2021 .. januar oder februar. Also dann abschreiben auf 3 Jahre? und je 1/3 in 21,22,23 ansetzen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Apache am 25.11.2021 19:29]
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| Zitat von Apache
| Zitat von DJDeath
| Zitat von Apache
Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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Gekauft und gezahlt Dez 2020?
Unter 800¤ netto: Komplett in 2020.
Drüber: 1/36 in 2020, Rest in 2021.
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Über 800¤ und gekauft und bezahlt erst 2021 .. januar oder februar. Also dann abschreiben auf 3 Jahre? und je 1/3 in 21,22,23 ansetzen?
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DJDeath hat es schon gesagt, aber als Hinweis: im Privatumfeld zählt grundsätzlich immer das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. Rechnungstellung ist egal, tatsächlicher Mittelablfuss aber.
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Hat jemand vielleicht einen Denkanstoß für mich?
Mutter M hat 3 Söhne S1, S2, S3.
M überträgt S1 ein Haus. In gleicher Urkunde wird vereinbart, dass S2 und S3 vom S1 jeweils 90 T¤ als Ausgleich erhalten. Ferner wird in ebenfalls gleicher Urkunde ein Pflichtteilsverzicht vereinbart:
"Mit Rücksicht auf die vorstehende Abfindungsvereinbarungen verzichtet hiermit ein jeder der Erschienenen S2 und S3 [...] auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht".
Ich habe nun von einer derartigen Gestaltung abgeraten mit Verweis auf BFH, Urteil v. 10.5.2017, II R 25/15. Es dürfte sich nämlich um zwei freigebige Zuwendungen des S1 an den S2 und S3 jeweils in Höhe von 90 T¤ handeln, weil die Mutter noch lebt und der Pflichtteilsverzicht somit nach dem Verhältnis der S untereinander zu bewerten ist.
Heißt also in Summe jeweils 90 T¤ ./. 20 T¤ FB x 15% Steuer = 10,5 T¤
Jetzt ranzt mich der Notar an, er würde das schon seit 25 Jahren so machen und es hätte noch nie Probleme gegeben, was mich verunsichert.
Liege ich falsch?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 07.12.2021 15:56]
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Ohne tief in der Materie drin zu sein, sehe ich deinen Denkfehler noch nicht.
Wie so oft gilt: wer am lautesten bellen muss, hat dafür einen Grund. Ich würde ganz unschuldig anfragen, wie er denn die erbschaftsteuerliche Thematik in diesen Fällen beurteilen würde.
Weil "hat noch nie Probleme gegeben" hört sich nach "wir haben nie was angegeben und es wurde nie aktiv nachgefragt" an - muss jeder Berater selber wissen, ob das ein ausreichendes Sicherheitslevel ist...
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Genau die Befürchtung beschleicht mich auch, zudem der Notar generell mit Vorsicht zu genießen ist. Ich hatte dem Mandanten meine Sicht insbesondere auch aus Haftungsgründen schriftlich dargelegt, während mich besagter Notar einfach direkt angerufen hat
Meine Vermutung ist, dass es einfach noch nie aufgefallen ist. Denn in der Regel
- geht die Urkunde ja an die Grunderwerbsteuerstelle, die dann wegen familiärer Verhältnisse keine GrESt festsetzen
- und dann vermutlich keine weitere Mitteilung mehr an das für ErbSt zuständige FA, was meistens auch ein anderes ist als die GrESt-Stelle.
¤: Hab den Notar auch gefragt, ob er sich das Urteil durchgelesen hat. "Nee, natürlich nicht. Da habe ich ja keine Ahnung von"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 07.12.2021 16:24]
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gute Kombinaton "ich habe keine Ahnung" & "das mache ich schon 25 Jahre so"
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Ich hab ein kleines Notariat als Mandat...wenn man sich die Gewinne anschaut wird einem echt übel. Es wird einfach wie immer beurkundet, darin steht dann "keine steuerliche Beratung vorgenommen" und fertig ist die Laube.
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Das habe ich bei meinem Kaufvertrag übers Haus rausnehmen lassen
Und Freunde hatten an ihre Wohnung von einer Ausländerin gekauft und haben plötzlich einen Brief vom Finanzamt bekommen wegen STeuereinbehalt § 50a Abs. 7 EStG - da habe ich dann auch erstmal eine Haftungsklage gegen den Notar vorgeschlagen, aber das war ja ein guter Freund der Eltern, das macht man ja nicht... Ging ja nur um 300.000 EUR. Gottseidank war das Finanzamt zu langsam, aber spätestens seit dem kann ich dem ganzen "und wir machen auch steuerliche Beratung" nur ein sehr müdes Lächeln entgegen bringen
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In der Regel sind Notare keine Beamte, aber bekommen für eine Leistung, die dem Gewinn des Schnellvorlesewettbewerbs der Dritten Klasse entspricht, ihr Lebendgewicht monatlich in Gold aufgewogen
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schön gesagt
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Apache
| Zitat von DJDeath
| Zitat von Apache
Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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Gekauft und gezahlt Dez 2020?
Unter 800¤ netto: Komplett in 2020.
Drüber: 1/36 in 2020, Rest in 2021.
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Über 800¤ und gekauft und bezahlt erst 2021 .. januar oder februar. Also dann abschreiben auf 3 Jahre? und je 1/3 in 21,22,23 ansetzen?
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DJDeath hat es schon gesagt, aber als Hinweis: im Privatumfeld zählt grundsätzlich immer das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. Rechnungstellung ist egal, tatsächlicher Mittelablfuss aber.
| | Nur dieses oder auch noch nächstes Jahr?
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| Zitat von Mad_Melone
In der Regel sind Notare keine Beamte, aber bekommen für eine Leistung, die dem Gewinn des Schnellvorlesewettbewerbs der Dritten Klasse entspricht, ihr Lebendgewicht monatlich in Gold aufgewogen
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Dafür ist ihr Job ätzend, und wenn ich mir die Notare, die ich erlebt habe, so anschaue, macht das Leben auch keinen Spaß. (Stichprobe N=2)
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Apache
| Zitat von DJDeath
| Zitat von Apache
Habe auch mal eine Frage, ich hab im Dezember 20 ein Fernstudium begonnen und habe mir wirklich(!) nur dafür einen Laptop zugelegt.
Kann ich den voll ansetzen nächstes Jahr?
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Gekauft und gezahlt Dez 2020?
Unter 800¤ netto: Komplett in 2020.
Drüber: 1/36 in 2020, Rest in 2021.
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Über 800¤ und gekauft und bezahlt erst 2021 .. januar oder februar. Also dann abschreiben auf 3 Jahre? und je 1/3 in 21,22,23 ansetzen?
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DJDeath hat es schon gesagt, aber als Hinweis: im Privatumfeld zählt grundsätzlich immer das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. Rechnungstellung ist egal, tatsächlicher Mittelablfuss aber.
| | Nur dieses oder auch noch nächstes Jahr?
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Das Zufluss-/Abflussprinzip gilt seit Ur-Opas Zeiten und im Zweifel auch noch, wenn wir alle Ur-Opas sind. Oder verstehe ich die Frage falsch?
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Frage für einen Bruder:
Angenommen er hat zwei Kinder, nicht verheiratet, die Kinderfreibeträge bei der Lebensgefährtin. Diese macht keine Steuererklärung (glaube ich zumindest).
Reicht es, wenn er in seiner Erklärung die Angaben zu den Kindern macht und bekommt er dadurch Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Muss er die Kindergeldzahlung automatisch eintragen sobald er auch Kinder einträgt (obwohl das Kindergeld die Partnerin bekommt)?
Würden beide eine Steuerklärung machen,macht man die Angaben zum Kind dann nur,wenn man auch einen entsprechenden Freibetrag hat?
Kann er die Betreuungskosten angeben,obwohl die von der Partnerin bezahlt werden?
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Das war in der Tat meine Frage
Danke. Dann "muss" ich ja kein Macbook mehr dieses Jahr kaufen.
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Ich hab mich gestern voller Eifer an die Erklärung für 2017 gemacht und musste dann sehr schnell feststellen, dass ich kaum Monies zurück bekomme. Ich dachte das lohnt sich immer.
Gibt es noch Leute hier mit der ich eine Selbsthilfegruppe aufmachen kann
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Beschreib mal deine Lebens-/Steuersituation 2017 und was du bist jetzt alles angesetzt hast, vielleicht gibt es ja noch Vorschläge
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Kann ich als Angestellter Arzt eine Behandlungsliege (ca. 2000Euro) genauso absetzen wie ein selbstständiger Kollege? Frage für einen Freund
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Für was verwendet der Freund die Liege denn und warum zahlt der AG diese Liege nicht?
Aber da meine Frau als Ärztin auch regelmäßig selber Dinge kauft und Schulungen selbst bezahlt, akzeptiere ich es und sage: solange die Liege im Rahmen der Angestelltentätigkeit verwendet wird, kann man sie auch absetzen
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |