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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Wie gesagt, das wäre mein Vorgehen. ich mach verwandten Kram beruflich (kein StB, kein Buchhalter) und bin da bei der privaten Steuererklärung komplett schmerzfrei, entsprechend zu argumentieren.
14.08.2022 22:49:37  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Mal angenommen man möchte einen VL-Bausparvertrag nach Zuteilungsreife aber vor Ablauf der 7 Jahre kündigen bzw. sich das Geld auszahlen lassen.

Es wurden weder Wohnungsbauprämie noch Arbeitnehmersparzulage gutgeschrieben.

Ein Sonderausgabenabzug wurde aber in den Jahren berücksichtigt.

Ergeben sich aus der Kündigung irgendwelche negativen Konsequenzen?

Versagung des bereits gewährten Sonderausgabenabzuges oder Ähnliches?

Irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 16.08.2022 14:47]
16.08.2022 14:37:03  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Frage
Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.

Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?
23.08.2022 21:18:08  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ich musste in den letzten Jahren noch nie Belege nachreichen.
Du bist auch beim Finanzamt München? Ich glaube einfach, dass die bei vielen Normalverdienern dem Steuerpflichtigen erstmal vertrauen.
23.08.2022 21:26:40  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Viva la Bluescreen

Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.

Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?


Grundsätzlich ist der Bescheid aus Sicht der bescheidenden Behörde sofort bindend, es gibt nur sehr klar definierte Ausnahmen davon: https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wann-darf-das-finanzamt-einen-steuerbescheid-aendern.html (was wäre das sonst auch für ein Staat, beschiedene Sachverhalte nochmal zurückrudern, das hamwa ja noch nie so jemacht).

Mit Ablauf der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung wird er auch für dich rechtskräftig, und es wird noch besser: Wenn du widersprichst, darf die Behörde nur den Widerspruch bearbeiten, selbst wenn sie dabei zufällig einen eigenen Fehler entdeckt: https://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius
23.08.2022 21:32:54  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von Viva la Bluescreen

Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.

Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?



Hattest Glück, normal wird bei einem neuen Arbeitszimmer Grundriss und so angefordert, aber ich schätze mal, die haben mehr als genug zu tun, so dass der Bescheid auch mal so durchläuft. Kann auch sein, dass bei einer der nächsten Erklärungen das Finanzamt das Arbeitszimmer überprüft. Aber für dieses Jahr hast deine Ruhe.
23.08.2022 21:49:13  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen peinlich/erstaunt Vermute da wird dann hart reingeprüft.
23.08.2022 22:07:44  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von Switchie

Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner



Also da hast Du wohl nicht Recht.

 
Zitat von Lauchi

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

 
Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5.





Siehe hier.



Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:

§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG



Im Klrtext bedeutet, dass jedes Teil des Ehepaars einen Kinderfreibetrag von 1 erhält (=2) und jedes Teil eines unverheirateten Paares einen Kinderfreibetrag von 0,5 (=1) erhält oder?

Im Vergleich zum Wechsel der Steuerklassen ergibt sich dadurch ein tatsächlicher Vorteil für das verheiratete Paar oder?

Haben die Themen Steuerklassen oder zusammen/getrennt veranlagt noch irgendeine Auswirkung auf das Thema Kinderfreibetrag?

In dem Beispiel gehen wir davon aus, dass bei der Günstigerprüfung das Kindergeld weniger einbringt als der Kinderfreibetrag.
23.08.2022 22:18:22  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
 
Zitat von Viva la Bluescreen

Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen peinlich/erstaunt Vermute da wird dann hart reingeprüft.


Wieso könnt ihr auf einmal wieder alle Arbeitszimmer absetzen? Ich dachte das geht als normaler Pleb nicht :/
24.08.2022 14:36:34  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
 
Zitat von RageQuit

 
Zitat von Viva la Bluescreen

Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen peinlich/erstaunt Vermute da wird dann hart reingeprüft.


Wieso könnt ihr auf einmal wieder alle Arbeitszimmer absetzen? Ich dachte das geht als normaler Pleb nicht :/



Weil ich an 4 von 5 Tagen zu Hause arbeite und einen entsprechenden Arbeitsvertrag habe in dem das so geregelt ist ("Telearbeit" coz its still 'Schland here). Rein formell müsste ich alle Anforderungen erfüllen.
24.08.2022 14:46:10  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Würden theoretisch nicht auch 3 / 5 Tagen reichen?
24.08.2022 14:46:53  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
 
Zitat von G-Shocker

Würden theoretisch nicht auch 3 / 5 Tagen reichen?


Mehr als 50% sollte reichen ("überwiegend"). Mir reichen die Kollegen aber auch an einem Tag aus mit den Augen rollend
24.08.2022 14:54:07  Zum letzten Beitrag
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Tharan

Marine NaSe II
Mein Steuerbescheid von 2021 kam. Angenommen man verdient in 2020 X EUR, musste Y an Steuern bezahlen und bekommt Z wieder zurück.
In 2021 wurde X + 7500 EUR verdient, dafür musste man Y + 2500 EUR an Stuern zahlen und bekam Z - 1000 EUR wieder zurück, obwohl in 2020 auch kurz zwei Monate Kurzarbeit alles steuerlich komplizierter machten. Es verweundert, woher diese gefühlt sehr viel höhere Steuerbelastung kommt.

An Aufwändungen hat sich nichts geändert, da wundert mich das etwas, ob es da gesetzliche Änderungen gab oder der Mehrverdienst einen da steuerlich dann komplett zerlegt?
29.08.2022 8:42:42  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ohne Einzelheiten wird das sehr schwierig, aber grundsätzlich ist ein Grenzsteuersatz von 33% bei einer Gehaltserhöhung gefühlt sehr gering, sodass sich daraus zumindest mathematisch erklären kann, warum die Vorauszahlung nicht so viel mehr über der finalen Steuer liegt als im Vorjahr
29.08.2022 11:03:35  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Der Steuersatz ist progressiv, d.h. du zahlst für jeden zusätzlich verdienten Euro immer mehr Steuer.
Ab ~57000¤ zahlst du dann für jeden zusätzlichen Euro den du verdienst 42% Einkommenssteuer. Von 100 ¤ gehen also 42 ¤ weg.
Auf deinen Zusatzverdienst von 7500 ¤ hast du wenn ich das richtig verstehe 3500 ¤ steuer gezahlt. Das sind ungefähr 42%, könnte also passen.
29.08.2022 11:06:11  Zum letzten Beitrag
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Tharan

Marine NaSe II
Vielen Dank für die Hilfe!
29.08.2022 11:16:57  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen? peinlich/erstaunt
29.08.2022 12:46:20  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
57000¤ ist Einstiegsgehalt in MINT Bereichen peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 29.08.2022 12:47]
29.08.2022 12:47:44  Zum letzten Beitrag
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Tharan

Marine NaSe II
 
Zitat von Aspe

Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen? peinlich/erstaunt



Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts. Trotz gleicher Aufwände und dann mal geschat, welche Beträge sich im Steuerbescheid am größten verändert haben.
Und da wundert es mich halt, bei der Gesamtsumme, dass ich von dem bisschen mehr Verdienst halt so viel mehr Steuern zahlen muss. Wenn man über die Jahre immer einen Batzen zurück bekommt und plötzlich nichts ist das halt komisch und ich suche den Grund.

Das hat nichts mit deiner Frage zu tun. Ich bin erstmal unwissend der Meinung, dass ich im System da irgendwo noch was getan haben muss, dass sich die Steuer im Vergleich zu den Jahren zuvor nun so anders verhält. Reine Gewohnheitsänderung die hier erstmal Fragen aufwirft bei mir.
29.08.2022 13:38:21  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Aspe

Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen? peinlich/erstaunt



Ach komm Breites Grinsen ich hab hier Unternehmer, die jährlich Millionengewinne machen und sich wundern, warum sie auch nur einen Cent Steuern zahlen müssen.
29.08.2022 13:39:04  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Tharan

Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts.


Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Da du in der Zeit gleichzeitig verminderte steuerpflichtige Einkünfte hattest, kann da schon eine Diskrepanz zum Folgejahr zustandekommen. Schau dir halt mal das ZvE laut Bescheid für '20 und '21 an, ich vermute dass '20 ca. 80 % von '21 sind, vielleicht noch weniger. In den Monaten, wo du normales Gehalt hattest, hast du halt entsprechend "zu viel" Lohnsteuer vorausgezahlt, während bei konstantem Gehalt die Lohnsteuerberechnung ziemlich gut zur festzusetzenden Einkommensteuer passt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 29.08.2022 13:45]
29.08.2022 13:43:48  Zum letzten Beitrag
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Tharan

Marine NaSe II
 
Zitat von Abso

 
Zitat von Tharan

Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts.


Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Da du in der Zeit gleichzeitig verminderte steuerpflichtige Einkünfte hattest, kann da schon eine Diskrepanz zum Folgejahr zustandekommen. Schau dir halt mal das ZvE laut Bescheid für '20 und '21 an, ich vermute dass '20 ca. 80 % von '21 sind, vielleicht noch weniger. In den Monaten, wo du normales Gehalt hattest, hast du halt entsprechend "zu viel" Lohnsteuer vorausgezahlt, während bei konstantem Gehalt die Lohnsteuerberechnung ziemlich gut zur festzusetzenden Einkommensteuer passt.



Vielen Dank, dann werde ich da heute Abend suchen ind den Bescheiden.
29.08.2022 13:51:02  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
 
Zitat von chuck.sports

 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von Switchie

Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner



Also da hast Du wohl nicht Recht.

 
Zitat von Lauchi

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

 
Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5.





Siehe hier.



Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:

§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG



Im Klrtext bedeutet, dass jedes Teil des Ehepaars einen Kinderfreibetrag von 1 erhält (=2) und jedes Teil eines unverheirateten Paares einen Kinderfreibetrag von 0,5 (=1) erhält oder?

Im Vergleich zum Wechsel der Steuerklassen ergibt sich dadurch ein tatsächlicher Vorteil für das verheiratete Paar oder?

Haben die Themen Steuerklassen oder zusammen/getrennt veranlagt noch irgendeine Auswirkung auf das Thema Kinderfreibetrag?

In dem Beispiel gehen wir davon aus, dass bei der Günstigerprüfung das Kindergeld weniger einbringt als der Kinderfreibetrag.



Kann mir mal jemand das Heiraten schmackhaft machen? peinlich/erstaunt
29.08.2022 21:57:35  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von Aspe

Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen? peinlich/erstaunt



Ach komm Breites Grinsen ich hab hier Unternehmer, die jährlich Millionengewinne machen und sich wundern, warum sie auch nur einen Cent Steuern zahlen müssen.


Verständlich, wo es die Unternehmen mit Milliardengewinnen ja auch drumherum schaffen.
29.08.2022 22:31:50  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Körperschaftsteuer ist aber nicht progressiv. peinlich/erstaunt
29.08.2022 22:35:50  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Diese Home Office-Pauschale ist sehr praktisch, endlich weiß ich, wie viele Tage ich genau ins Büro gefahren bin!
30.08.2022 7:57:49  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Aspe

Körperschaftsteuer ist aber nicht progressiv. peinlich/erstaunt



In vielen Fällen ist eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG) - gerade im KMU Bereich - deutlich attraktiver. Dort gibt's dann auch progressive Steuertarife
30.08.2022 8:51:07  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Wenn ich für ein Vorstellungsgespräch meinen Urlaub unterbreche und vom Urlaubsort anreise, was kann ich bei den Werbungskosten angeben? Die tatsächliche Fahrt, oder nur die fiktive Fahrt von zu Hause aus?

Arbeitgeber hat die Übernahme schon ausgeschlossen, in der Hinsicht ist also alles klar.
08.09.2022 11:40:32  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Natürlich die echten Kosten, aber das Finanzamt akzeptiert ggfs. keine Extraflüge von Mauritius nach Hause Augenzwinkern
08.09.2022 12:27:48  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Sind 320 statt 20 km Breites Grinsen Danke.
08.09.2022 12:33:53  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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