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Wie gesagt, das wäre mein Vorgehen. ich mach verwandten Kram beruflich (kein StB, kein Buchhalter) und bin da bei der privaten Steuererklärung komplett schmerzfrei, entsprechend zu argumentieren.
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Mal angenommen man möchte einen VL-Bausparvertrag nach Zuteilungsreife aber vor Ablauf der 7 Jahre kündigen bzw. sich das Geld auszahlen lassen.
Es wurden weder Wohnungsbauprämie noch Arbeitnehmersparzulage gutgeschrieben.
Ein Sonderausgabenabzug wurde aber in den Jahren berücksichtigt.
Ergeben sich aus der Kündigung irgendwelche negativen Konsequenzen?
Versagung des bereits gewährten Sonderausgabenabzuges oder Ähnliches?
Irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 16.08.2022 14:47]
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Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.
Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?
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Ich musste in den letzten Jahren noch nie Belege nachreichen.
Du bist auch beim Finanzamt München? Ich glaube einfach, dass die bei vielen Normalverdienern dem Steuerpflichtigen erstmal vertrauen.
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.
Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?
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Grundsätzlich ist der Bescheid aus Sicht der bescheidenden Behörde sofort bindend, es gibt nur sehr klar definierte Ausnahmen davon: https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wann-darf-das-finanzamt-einen-steuerbescheid-aendern.html (was wäre das sonst auch für ein Staat, beschiedene Sachverhalte nochmal zurückrudern, das hamwa ja noch nie so jemacht).
Mit Ablauf der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung wird er auch für dich rechtskräftig, und es wird noch besser: Wenn du widersprichst, darf die Behörde nur den Widerspruch bearbeiten, selbst wenn sie dabei zufällig einen eigenen Fehler entdeckt: https://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Hab den Steuerbescheid erhalten und bin etwas verwundert. Habe dieses Jahr zum ersten Mal nach Umzug offiziell ein Arbeitszimmer angegeben und auch direkt dick Kosten abgesetzt. Belege und sonstiges habe ich nicht mitgeschickt. Jetzt kommt der Bescheid, inkl. der Abzüge vom Arbeitszimmer. Keine Belege (generell 0) gefordert.
Das ist zwar schön aber irritiert mich. Muss ich damit rechnen dass die spontan irgendwann etwas nachfordern oder ggf. im nächsten Jahr?
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Hattest Glück, normal wird bei einem neuen Arbeitszimmer Grundriss und so angefordert, aber ich schätze mal, die haben mehr als genug zu tun, so dass der Bescheid auch mal so durchläuft. Kann auch sein, dass bei einer der nächsten Erklärungen das Finanzamt das Arbeitszimmer überprüft. Aber für dieses Jahr hast deine Ruhe.
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Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen Vermute da wird dann hart reingeprüft.
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Switchie
Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner
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Also da hast Du wohl nicht Recht.
| Zitat von Lauchi
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
| Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5. | |
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Siehe hier.
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Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:
§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG
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Im Klrtext bedeutet, dass jedes Teil des Ehepaars einen Kinderfreibetrag von 1 erhält (=2) und jedes Teil eines unverheirateten Paares einen Kinderfreibetrag von 0,5 (=1) erhält oder?
Im Vergleich zum Wechsel der Steuerklassen ergibt sich dadurch ein tatsächlicher Vorteil für das verheiratete Paar oder?
Haben die Themen Steuerklassen oder zusammen/getrennt veranlagt noch irgendeine Auswirkung auf das Thema Kinderfreibetrag?
In dem Beispiel gehen wir davon aus, dass bei der Günstigerprüfung das Kindergeld weniger einbringt als der Kinderfreibetrag.
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen Vermute da wird dann hart reingeprüft.
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Wieso könnt ihr auf einmal wieder alle Arbeitszimmer absetzen? Ich dachte das geht als normaler Pleb nicht :/
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von Viva la Bluescreen
Danke euch. Na dann bin ich aufs nächste Jahr gespannt - viele, viele Rechnungen zum absetzen Vermute da wird dann hart reingeprüft.
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Wieso könnt ihr auf einmal wieder alle Arbeitszimmer absetzen? Ich dachte das geht als normaler Pleb nicht :/
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Weil ich an 4 von 5 Tagen zu Hause arbeite und einen entsprechenden Arbeitsvertrag habe in dem das so geregelt ist ("Telearbeit" coz its still 'Schland here). Rein formell müsste ich alle Anforderungen erfüllen.
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Würden theoretisch nicht auch 3 / 5 Tagen reichen?
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| Zitat von G-Shocker
Würden theoretisch nicht auch 3 / 5 Tagen reichen?
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Mehr als 50% sollte reichen ("überwiegend"). Mir reichen die Kollegen aber auch an einem Tag aus
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Mein Steuerbescheid von 2021 kam. Angenommen man verdient in 2020 X EUR, musste Y an Steuern bezahlen und bekommt Z wieder zurück.
In 2021 wurde X + 7500 EUR verdient, dafür musste man Y + 2500 EUR an Stuern zahlen und bekam Z - 1000 EUR wieder zurück, obwohl in 2020 auch kurz zwei Monate Kurzarbeit alles steuerlich komplizierter machten. Es verweundert, woher diese gefühlt sehr viel höhere Steuerbelastung kommt.
An Aufwändungen hat sich nichts geändert, da wundert mich das etwas, ob es da gesetzliche Änderungen gab oder der Mehrverdienst einen da steuerlich dann komplett zerlegt?
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Ohne Einzelheiten wird das sehr schwierig, aber grundsätzlich ist ein Grenzsteuersatz von 33% bei einer Gehaltserhöhung gefühlt sehr gering, sodass sich daraus zumindest mathematisch erklären kann, warum die Vorauszahlung nicht so viel mehr über der finalen Steuer liegt als im Vorjahr
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Der Steuersatz ist progressiv, d.h. du zahlst für jeden zusätzlich verdienten Euro immer mehr Steuer.
Ab ~57000¤ zahlst du dann für jeden zusätzlichen Euro den du verdienst 42% Einkommenssteuer. Von 100 ¤ gehen also 42 ¤ weg.
Auf deinen Zusatzverdienst von 7500 ¤ hast du wenn ich das richtig verstehe 3500 ¤ steuer gezahlt. Das sind ungefähr 42%, könnte also passen.
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Vielen Dank für die Hilfe!
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Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen?
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57000¤ ist Einstiegsgehalt in MINT Bereichen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 29.08.2022 12:47]
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| Zitat von Aspe
Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen?
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Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts. Trotz gleicher Aufwände und dann mal geschat, welche Beträge sich im Steuerbescheid am größten verändert haben.
Und da wundert es mich halt, bei der Gesamtsumme, dass ich von dem bisschen mehr Verdienst halt so viel mehr Steuern zahlen muss. Wenn man über die Jahre immer einen Batzen zurück bekommt und plötzlich nichts ist das halt komisch und ich suche den Grund.
Das hat nichts mit deiner Frage zu tun. Ich bin erstmal unwissend der Meinung, dass ich im System da irgendwo noch was getan haben muss, dass sich die Steuer im Vergleich zu den Jahren zuvor nun so anders verhält. Reine Gewohnheitsänderung die hier erstmal Fragen aufwirft bei mir.
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| Zitat von Aspe
Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen?
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Ach komm ich hab hier Unternehmer, die jährlich Millionengewinne machen und sich wundern, warum sie auch nur einen Cent Steuern zahlen müssen.
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| Zitat von Tharan
Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts.
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Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Da du in der Zeit gleichzeitig verminderte steuerpflichtige Einkünfte hattest, kann da schon eine Diskrepanz zum Folgejahr zustandekommen. Schau dir halt mal das ZvE laut Bescheid für '20 und '21 an, ich vermute dass '20 ca. 80 % von '21 sind, vielleicht noch weniger. In den Monaten, wo du normales Gehalt hattest, hast du halt entsprechend "zu viel" Lohnsteuer vorausgezahlt, während bei konstantem Gehalt die Lohnsteuerberechnung ziemlich gut zur festzusetzenden Einkommensteuer passt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 29.08.2022 13:45]
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| Zitat von Abso
| Zitat von Tharan
Naja, letztes Jahr trotz etwas Kurzarbeit wo man die im nachgang steuerlich noch was leisten muss große Steuerrückzahlung bekommen, dieses Jahr so gut wie nichts.
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Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Da du in der Zeit gleichzeitig verminderte steuerpflichtige Einkünfte hattest, kann da schon eine Diskrepanz zum Folgejahr zustandekommen. Schau dir halt mal das ZvE laut Bescheid für '20 und '21 an, ich vermute dass '20 ca. 80 % von '21 sind, vielleicht noch weniger. In den Monaten, wo du normales Gehalt hattest, hast du halt entsprechend "zu viel" Lohnsteuer vorausgezahlt, während bei konstantem Gehalt die Lohnsteuerberechnung ziemlich gut zur festzusetzenden Einkommensteuer passt.
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Vielen Dank, dann werde ich da heute Abend suchen ind den Bescheiden.
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| Zitat von chuck.sports
| Zitat von Switchie
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Switchie
Mal im Ernst: da ist irgendwas schief gelaufen bei den Stammdaten der Finanzverwaltung oder der lohnabrexhnende Stelle. Die Kinderfreibeträge haben mit einer Heirat nichts zu tun. Kann viele Gründe haben... Steuerlich ist ein Kinderfreibetrag jetzt auch nicht so der burner
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Also da hast Du wohl nicht Recht.
| Zitat von Lauchi
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
| Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet. Hier wird bei einem Kind der Zähler 1,0 und bei zwei Kindern der Zähler 2,0 für jedes Elternteil angerechnet. Bei Eheleuten mit den Steuerklassen III (3) und V (5) hingegen wird der gesamte Kinderfreibetrag komplett bei dem/der Partner/in mit der Steuerklasse III (3) berücksichtigt. Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse I (1) oder II (2) gilt pro Kind der Zähler 0,5. | |
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Siehe hier.
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Tatsächlich, da habe ich mich geirrt, mea culpa! Ergibt sich auch aus dem Gesetz, wen es interessiert:
§ 38b (2) Nr. 2 a) EStG
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Im Klrtext bedeutet, dass jedes Teil des Ehepaars einen Kinderfreibetrag von 1 erhält (=2) und jedes Teil eines unverheirateten Paares einen Kinderfreibetrag von 0,5 (=1) erhält oder?
Im Vergleich zum Wechsel der Steuerklassen ergibt sich dadurch ein tatsächlicher Vorteil für das verheiratete Paar oder?
Haben die Themen Steuerklassen oder zusammen/getrennt veranlagt noch irgendeine Auswirkung auf das Thema Kinderfreibetrag?
In dem Beispiel gehen wir davon aus, dass bei der Günstigerprüfung das Kindergeld weniger einbringt als der Kinderfreibetrag.
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Kann mir mal jemand das Heiraten schmackhaft machen?
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Aspe
Wie kann man solche Summen verdienen und die progressive Einkommensteuer oder Grenzsteuersatz nicht kennen?
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Ach komm ich hab hier Unternehmer, die jährlich Millionengewinne machen und sich wundern, warum sie auch nur einen Cent Steuern zahlen müssen.
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Verständlich, wo es die Unternehmen mit Milliardengewinnen ja auch drumherum schaffen.
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Körperschaftsteuer ist aber nicht progressiv.
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Diese Home Office-Pauschale ist sehr praktisch, endlich weiß ich, wie viele Tage ich genau ins Büro gefahren bin!
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| Zitat von Aspe
Körperschaftsteuer ist aber nicht progressiv.
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In vielen Fällen ist eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG) - gerade im KMU Bereich - deutlich attraktiver. Dort gibt's dann auch progressive Steuertarife
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Wenn ich für ein Vorstellungsgespräch meinen Urlaub unterbreche und vom Urlaubsort anreise, was kann ich bei den Werbungskosten angeben? Die tatsächliche Fahrt, oder nur die fiktive Fahrt von zu Hause aus?
Arbeitgeber hat die Übernahme schon ausgeschlossen, in der Hinsicht ist also alles klar.
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Natürlich die echten Kosten, aber das Finanzamt akzeptiert ggfs. keine Extraflüge von Mauritius nach Hause
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Sind 320 statt 20 km Danke.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |