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| Zitat von Mad_Melone
Für was verwendet der Freund die Liege denn und warum zahlt der AG diese Liege nicht?
Aber da meine Frau als Ärztin auch regelmäßig selber Dinge kauft und Schulungen selbst bezahlt, akzeptiere ich es und sage: solange die Liege im Rahmen der Angestelltentätigkeit verwendet wird, kann man sie auch absetzen
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Weil derjenige nur kurzfristig angestellt ist aber dringend eine höhenverstellbare bessere Liege braucht fürs behandeln und die dann danach mit in die Selbstständigkeit nimmt
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Und du bist dir sicher, dass derjenige nicht dieses Jahr schon nebenbei im kleinen Umfang freiberuflich tätig war? Frage für einen Sachverhalt.
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Dann würde ich das als vorweggenommene Betriebsausgaben für die Selbstständigkeit sehen, wobei ich mich Absos Frage ebenso abso-lut anschließe
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| Zitat von Mad_Melone
Beschreib mal deine Lebens-/Steuersituation 2017 und was du bist jetzt alles angesetzt hast, vielleicht gibt es ja noch Vorschläge
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Mitte 2016 angefangen und für das Jahr dicke Erstattung bekommen. 2017 dann ein langweiliges Jahr als einfacher SAchbearbeiter (tm) ohne Frau und Kind oder Arbeitszimmer. Angesetzt habe ich bisher nur meinen lächerlichen Fahrtweg von 12km, bisschen Versicherungskram, haushaltsnahe Leistungen und halt das was sich Wiso per Belegabruf abholt.
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Mal eine andere Frage: mir wäre es nur mit großem Aufwand möglich zu rekonstruieren, wie viele Tage ich im Homeoffice war. Ist mit Ärger zu rechnen, wenn ich gar keine Tage eintrage? Wenn ich das richtig sehe, dann nimmt sich das nicht viel ob ich nun 3¤ am Tag HO-Pauschale oder fast das gleiche für den Fahrtweg ansetzen kann. An meiner 1% Versteuerung des Dienswagens bzw. des Arbeitsweg über diese 0,03% Geschichte ändert sich doch nix, oder?
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Hat hier wer ne gute Vorlage zur Berechnung der Kosten fürs Home Office parat?
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Mh. Dann muss ich wohl doch mal gucken was ich wann wo gemacht habe. Meh.
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Kann ich ein eBike (2k¤) eigentlich steuerlich irgendwie selbst absetzen oder absetzen lassen bei Kauf über die Firma meines Dads? 19% Mwst sollte doch klar gehen, aber den Kauf direkt auch nochmal?
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| Zitat von RageQuit
absetzen lassen bei Kauf über die Firma meines Dads? 19% Mwst sollte doch klar gehen, aber den Kauf direkt auch nochmal?
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Nutzt du das dann privat?
Klingt nach Steuerhinterziehung.
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Ich bin Hausmeister, da brauch ich nen Ebike
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Nikkl
Hat hier wer ne gute Vorlage zur Berechnung der Kosten fürs Home Office parat?
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Hab es in Excel gemacht, ich kann dir morgen mal die Positionen dazu nennen.
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Nice, danke!
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| Zitat von RageQuit
Ich bin Hausmeister, da brauch ich nen Ebike
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Selbständig? Angestellt? Nutzung wofür?
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Wenn du als angestellter Hausmeister ein eBike vom AG gestellt bekommst, kann er das selbstverständlich regulär zum Abzug bringen.
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Ich bin nicht angestellt, aber kann er nicht das eBike als Betriebsvermögen kaufen? Wenn ich dann da bin fahr ich es als Pool Fahrzeug.
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Aber das ist doch genau das Szenario, das Abso aufführt, oder etwa nicht?
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Vielleicht hilft er auch unentgeltlich im familiären Betrieb aus, wäre ja auch ok. Solange keine Vergütung fließt. Denn dann würden ja evtl. Steuer- und SV-Pflicht unterlaufen! Notwendige Betriebsmittel zu stellen ist ja in Ordnung
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Super, danke euch.
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Mal ne Frage weil ich das noch nie hatte:
Ich darf jetzt als Arbeitnehmer Vorauszahlungen leisten. Soweit ich das nachlesen konnte ist das erstmal nichts super ungewöhnliches, gerade mit III/VI Kombi. 2020 war auch eine fünfstellige Nachzahlung nötig wegen Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren - soweit alles zu erwarten gewesen. Ohne die, hätte es keine Nachzahlung gegeben, hatten wir bis dato auch nie.
Macht es jetzt Sinn gegen die Vorauszahlung anzugehen weil 2021 garantiert keine Nachzahlung fällig wird? Kann man das überhaupt sinnvoll als Laie?
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| Zitat von Viva la Bluescreen
Mal ne Frage weil ich das noch nie hatte:
Ich darf jetzt als Arbeitnehmer Vorauszahlungen leisten. Soweit ich das nachlesen konnte ist das erstmal nichts super ungewöhnliches, gerade mit III/VI Kombi. 2020 war auch eine fünfstellige Nachzahlung nötig wegen Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren - soweit alles zu erwarten gewesen. Ohne die, hätte es keine Nachzahlung gegeben, hatten wir bis dato auch nie.
Macht es jetzt Sinn gegen die Vorauszahlung anzugehen weil 2021 garantiert keine Nachzahlung fällig wird? Kann man das überhaupt sinnvoll als Laie?
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Einfach mitm FA Bearbeiter:in telefonieren.
Sowas wird gerne automatisch getätigt.
Die können Dir, wenn Sie es für schlüssig halten auch einfach erlassen für 2022.
Versuch macht klug.
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Danke für den Hinweis, ich hab mich die Tage mit demselben Thema konfrontiert gesehen.
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Eigentlich hätten keine Vorauszahlungen festgesetzt werden sollen, wenn es sich nur um ein einmaligen Vorgang handelt.
Du kannst einfach einen Antrag auf Herabsetzung der VZ stellen und dort gleich erläutern aus welchen Gründen es im Vorjahr zur Nachzahlung kam und dass es eben eine einmalige Sache war. Das ist ein völlig normaler Vorgang, den du selber anstoßen kannst. Überhaupt nichts ungewöhnliches.
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Danke euch - ich versuch das mal telefonisch.
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Ist das normal, das sich die Steurnummer aus organisatorischen Grünen (nicht bei mir, bei mir ist alles unverändert) ändern kann und mein Finanzamt auf einmal in ner anderen Stadt mit der ich nix am Hut habe, 45 km entfernt, ist?
e:
Da fällt mir ein ich warte auch schon ewig auf meinen Steurbescheid. Eingereicht Ende Juni. Hoffentlich gibts da keinen Zusammenhang der in ausuferner Amtskommunikation und Nachweispflicht ausartet
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von le glock sportif ® am 16.12.2021 17:43]
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Was war nochmal die Grenze, bis zu der man (im konkreten Fall) IT-Hardware komplett ins Anschaffungsjahr buttert, bzw. oberhalb derer man auf 36 Monate verteilen muss?
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Ja ok, das passt. Frage war nur, ob ich meinen neuen Laptop schnell noch in 2021 kaufen/bezahlen sollte, oder ob es eh egal ist.
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| Zitat von Switchie
Die FAs kommunizieren in solchen Fällen untereinander und - so die Erfahrung in der Praxis - einigen sich oftmals darauf, dass der Fall noch einmal vom alten FA bearbeitet wird und dann die Akte ans neue herüberwandert, sobald abgeschlossen. Dann kann nämlich in Ruhe eine neue Steuernummer vergeben und die Daten des alten FA eingepflegt werden.
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Kam übrigens in der Tat so. Die (neue) Steuernummer aus der Kreisstadt ist gerade eingetrudelt.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |