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| Zitat von Shooter
| Zitat von Damocles
Wie weit darf die Polizei eigentlich ihre mobilen Blitzer tarnen? Dürfte sie bspw. einen Bus mit irgendeiner Werbung, etwa einer ausgedachten Bäckerei, bekleben und so als Lieferwagen tarnen?
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Dazu eine Folgefrage. Ich weiss, die wenigsten hier werden sich mit der schweizer Gesetzgebung auskennen, aber; Arbeitskollege hatte letztens auf der Fahrt zur Arbeit Probleme mit seinem Motorrad. Hat dann kurz angehalten und wollte das Problem lösen und stand dabei neben einem geparkten Auto. Jedenfalls kam dann plötzlich ein Polizist angerannt und hat ihn angeschnauzt, dass er da nicht halten darf, weil er direkt vor einem Blitzer stand welcher in dem geparkten Auto installiert war. Nun die Frage, darf er da tatsächlich nicht halten? Da war ja schlussendlich keine Signalisation von wegen "Halteverbot", und der Blitzer war ja so auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Muss man da den Anweisungen der Beamten tatsächlich unverzüglich Folge leisten?
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Parken in der 2. Reihe ist bei euch sonst erlaubt?
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Ist ja in dem Fall kein parken.
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Ja, das ist ja der springende Punkt. Kurz anhalten ist ja nicht parken, und dass just in dem Moment wo er vor dem Radar stand einer mit, laut seiner Aussage, überhöhter Geschindigkeit durchfährt kann er ja auch nicht ahnen. Ist dann halt Glück für den und Pech für die Polizei, aber damit müssen die doch fast rechnen dass da mal einer vor der Linse steht wenn der Blitzer derartig getarnt ist
Klar, wenn ein Polizist das direkt sieht kann er wohl darauf aufmerksam machen, die Frage ist halt, wie weit da die Befugnisse tatsächlich gehen.
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Oh Mann, der ist ziemlich bekannt, ne?
Habe jetzt mal ein wenig rumgesucht und tippe auf Norbert Langer...?
Jo, Synchronsprecher von Tom Selleck, genau!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 11.07.2017 10:21]
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Damocles
Wie weit darf die Polizei eigentlich ihre mobilen Blitzer tarnen? Dürfte sie bspw. einen Bus mit irgendeiner Werbung, etwa einer ausgedachten Bäckerei, bekleben und so als Lieferwagen tarnen?
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Dazu eine Folgefrage. Ich weiss, die wenigsten hier werden sich mit der schweizer Gesetzgebung auskennen, aber; Arbeitskollege hatte letztens auf der Fahrt zur Arbeit Probleme mit seinem Motorrad. Hat dann kurz angehalten und wollte das Problem lösen und stand dabei neben einem geparkten Auto. Jedenfalls kam dann plötzlich ein Polizist angerannt und hat ihn angeschnauzt, dass er da nicht halten darf, weil er direkt vor einem Blitzer stand welcher in dem geparkten Auto installiert war. Nun die Frage, darf er da tatsächlich nicht halten? Da war ja schlussendlich keine Signalisation von wegen "Halteverbot", und der Blitzer war ja so auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Muss man da den Anweisungen der Beamten tatsächlich unverzüglich Folge leisten?
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büssen kann man dafür denke ich nicht, steht ja auch nirgends angeschrieben dass da nen blitzer drinn ist. wenn aber der polizist sagt geh da weg weil.. sollte man schon folge leisten. tut ja nicht weh.
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| Zitat von Klages
büssen kann man dafür denke ich nicht, steht ja auch nirgends angeschrieben dass da nen blitzer drinn ist. wenn aber der polizist sagt geh da weg weil.. sollte man schon folge leisten. tut ja nicht weh.
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Jaja das stimmt natürlich, der Aufforderung ist sicher Folge zu leisten. Aber deswegen angeschnauzt werden ist halt uncool, könnten ja einem normal darauf hinweisen.
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| Parkt ein Autofahrer eine Blitzeranlage zu und verhindert somit Geschwindigkeitsmessungen, so stellt das keine Störung öffentlicher Betriebe dar und kann somit auch nicht bestraft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. 1 StR 469/12). | |
Ist jedenfalls hier in Schland so. Eure Pölizistli hat aber so oder so überreagiert, wie soll man das denn bitte an einem Zivilfahrzeug direkt erkennen.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Klages
büssen kann man dafür denke ich nicht, steht ja auch nirgends angeschrieben dass da nen blitzer drinn ist. wenn aber der polizist sagt geh da weg weil.. sollte man schon folge leisten. tut ja nicht weh.
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Jaja das stimmt natürlich, der Aufforderung ist sicher Folge zu leisten. | |
Der Aufforderung sollte man bestimmt Folge leisten, ja. Aber muss man? Auf welcher rechtlichen Grundlage?
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Gefahr im Verzug, Du gefährdest so die Staatseinnahmen.
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Bei dem deutschen Fall war es „Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienlichen Sache“.
Das hat ein Gericht dann aber gekippt weil ein reines legales Parken vor einem Messwagen keine entsprechende Unbrauchbarmachung darstellt.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Shooter
| Zitat von Klages
büssen kann man dafür denke ich nicht, steht ja auch nirgends angeschrieben dass da nen blitzer drinn ist. wenn aber der polizist sagt geh da weg weil.. sollte man schon folge leisten. tut ja nicht weh.
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Jaja das stimmt natürlich, der Aufforderung ist sicher Folge zu leisten. | |
Der Aufforderung sollte man bestimmt Folge leisten, ja. Aber muss man? Auf welcher rechtlichen Grundlage?
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Genau diese Frage stelle ich mir eben auch. Auch ein Polizist kann ja nicht mit "weil ich das sage" Argumentieren.
| Zitat von Parax
Bei dem deutschen Fall war es „Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienlichen Sache“.
Das hat ein Gericht dann aber gekippt weil ein reines legales Parken vor einem Messwagen keine entsprechende Unbrauchbarmachung darstellt.
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Ah, das ist interessant, danke.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 11.07.2017 12:20]
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Der deutsche Fall war sogar ziemlich kurios. Die Polizei hatte dann einfach seinen Wagen abgeschleppt, daraufhin kam der Typ mit einem Traktor wieder und hatte den Traktor vor den Blitzer gestellt.
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ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin.
für ein hochzeitsgeschenk würden wir folgende ukulele mit münzen füllen wollen. und zwar möglichst voll bzw. die münzen sollten kaum mehr bewegung haben.
jetzt wüsste ich gerne, wieviele münzen und welche ich brauche um das zu schaffen.
spektrum: 10 cent bis 2 euro und uns stehen 400¤ zur verfügung.
danke schon mal!
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Eh, das willst du evtl. nicht hören, aber das ist eine Scheissidee. Sprich, ihr holt euch von diesen Münzrollen, füllt den scheiss da rein (wird ziemlich schwer werden und die Ukulele geht evtl. auch an den Arsch), die beschenkten dürfen damit dann zur Bank und der Scheiss wird wieder in Rollen abgefüllt.
Und ob in eine Ukulele 400 oder 4000 Münzen passen wirst du evtl. selber herausfinden müssen D:
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dass das teil kaputt geht ist in ordnung, wir würden die öffnung eh zunageln.
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Füll's mit was Fluffigem als Polstermaterial und stecke 20 Zwanziger rein.
Als Beschenkter würde ich dich für alles mit Münzen hassen.
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das ist OK, wir nehmen den hass in kauf.
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| Zitat von Txomin
das ist OK, wir nehmen den hass in kauf.
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dann kauft ne gitarre und füllt sie mit 1cent stücken!
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| Zitat von Nose
| Zitat von Txomin
das ist OK, wir nehmen den hass in kauf.
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dann kauft ne gitarre und füllt sie mit 1cent stücken!
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oder ein kontrabass!
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Einfach mal zum durchrechnen. 40 10Centstücke wiegen 164g. Nehmen wir an du brauchst 4000 davon, bist du bei 16.4kg. Selbst wenn du nur die Hälfte brauchst wiegt das Teil dann noch über 8kg. Das ist ein ordentliche Gewicht für so ne olle Ukulele
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Schick' Geld und Ukulele zu mir, ich probier' das für dich aus.
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| Zitat von Shooter
Einfach mal zum durchrechnen. 40 10Centstücke wiegen 164g. Nehmen wir an du brauchst 4000 davon, bist du bei 16.4kg. Selbst wenn du nur die Hälfte brauchst wiegt das Teil dann noch über 8kg. Das ist ein ordentliche Gewicht für so ne olle Ukulele
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OK, das ist ein guter punkt.
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Volumen ohne Luft bei 4000 x 10ct ~2,3 Liter.
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Was dürfte in die Ukulele rein passen? 8 Liter, geschätzt?
/ eher weniger
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 11.07.2017 22:02]
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Müsste man mal eine Sopran/Standard besorgen und reinpissen.
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| Zitat von TheRealHawk
Müsste man mal eine Sopran/Standard besorgen und reinpissen.
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Das ist eine Lebensweisheit.
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Thema: Erklärbär |