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Solange du nicht regelmaessig orangebraune Suppe pisst, ist alles im grün/gelben Bereich. Organe werden nicht direkt geschaedigt weil wenig Wasser durchlaeuft, sondern erst dann wenn der ganze Fluessigkeitshaushalt nicht mehr reicht um Schadstoffe loszuwerden.
Deiner generellen Stimmung, Konzentration und Leistungsfaehigkeit waere regulaerere Hydration aber sicher nicht abtraeglich.
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| Zitat von GraveDiggeR
| Zitat von StigssonV8
Kann morgen kommen, kann aber auch erst Donnerstag kommen. Die Glaskugel ist unschlüssig.
Rate mal 70% es kommt morgen.
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Es kommt Mittwoch.
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Spätestens.
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| Zitat von indifferent
Deiner generellen Stimmung, Konzentration und Leistungsfaehigkeit waere regulaerere Hydration aber sicher nicht abtraeglich.
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Da ist eh nichts mehr zu retten
Aber danke für eure Antworten!
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Bin in den USA und habe hier einen Elektroartikel im Wert von ca. 200 Euro geschenkt bekommen. Wie nehme ich den jetzt mit nach Deutschland?
Einfach im Koffer? Am Flughafen hoffen, dass man nicht gefragt wird?
Wenn man gefragt wird, kosts rund 37 euro, oder? Weil dann würde ich lieber nachzahlen als pokern
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430¤ warenwert sind frei.
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| Zitat von Atomsk
430¤ warenwert sind frei.
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Aber Mwst wird fällig, oder? Das wären die 37 euro die ich meinte.
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Nvm
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 29.11.2017 1:01]
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| Zitat von Atomsk
430¤ warenwert sind frei.
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Wat? Aber wenn ich per Post bestelle nur 150¤ oder wat?
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Wenn du per Post sendest bei 26,90¤. Bei persönlichem "Import" durch Reisen isses bei 430¤.
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Genau. Reiseverkehr =/= Postverkehr. Freimengen sind verkehrsartgebunden.
/150¤ im Postverkehr für Zoll, 26,28 für Umsatzsteuer.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 29.11.2017 1:15]
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Auch unter 150¤ (bis >=22¤, bzw. ~26¤ bei 19%-Artikeln wegen der 5¤-Grenze) musst du EUSt zahlen. Nur der Zoll fällt weg.
/Zwischenposter verzollen!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 29.11.2017 1:15]
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| Zitat von Almi
/Zwischenposter verzollen!
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Kein Ding, ich schreib mir morgen schnell nen Steuerbescheid für mich selbst.
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| Zitat von Almi
Auch unter 150¤ (bis >=22¤, bzw. ~26¤ bei 19%-Artikeln wegen der 5¤-Grenze) musst du EUSt zahlen. Nur der Zoll fällt weg.
/Zwischenposter verzollen!
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Die Freigrenze bei Flug- und Seereisen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Einreise-Freimengen-Verordnung auch bei 430¤.
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| Zitat von Jay666
Genau. Reiseverkehr =/= Postverkehr. Freimengen sind verkehrsartgebunden.
/150¤ im Postverkehr für Zoll, 26,28 für Umsatzsteuer.
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Da hab ich ja den Richtigen
D.h. wenn ich lande und die Person am Schalter fragt, sagt ich ja, kann keine Rechnung vorweisen, der Typ guckt den Preis nach, ich zahl rund 40 Euro EUSt nach und fertig?
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Wenn der Preis von rund 200¤ ein nachvollziehbarer Neupreis ist, zahlst du nichts. Oder reist du im Postverkehr ein?
Einfacher machst du es dir aber wenn du eine Quittung, Kassenzettel, etc dafür hast, Geschenk hin oder her.
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"Kann keine Rechnung nachweisen" ist aber erstmal schlecht für dich weil dann geschätzt wird.
/E: Das was JayBrudi sagt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 29.11.2017 1:23]
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| Zitat von Parax
| Zitat von Almi
Auch unter 150¤ (bis >=22¤, bzw. ~26¤ bei 19%-Artikeln wegen der 5¤-Grenze) musst du EUSt zahlen. Nur der Zoll fällt weg.
/Zwischenposter verzollen!
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Die Freigrenze bei Flug- und Seereisen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Einreise-Freimengen-Verordnung auch bei 430¤.
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Ich bezog mich nur auf hödyr.
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| Zitat von Teh Ortus
| Zitat von Jay666
Genau. Reiseverkehr =/= Postverkehr. Freimengen sind verkehrsartgebunden.
/150¤ im Postverkehr für Zoll, 26,28 für Umsatzsteuer.
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Da hab ich ja den Richtigen
D.h. wenn ich lande und die Person am Schalter fragt, sagt ich ja, kann keine Rechnung vorweisen, der Typ guckt den
Preis nach, ich zahl rund 40 Euro EUSt nach und fertig?
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Junge, du musst nichts zahlen!
Schau, dass du vielleicht ne Rechnung auftreibst oder mal im Internet schaust für wieviel das weg geht (weil da schauen die Zöllner dann einfach). Und wenn die dich fragen, sagst du einfach, du hast für unter 430 ¤ was dabei und fertig. Solltest du vor Nervosität nicht direkt einen Schweißausbruch bekommen lassen die dich vermutlich einfach gehen. Und vielleicht fragen sie dich auch gar nicht
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| Zitat von FredBert
| Zitat von KOOGas
Kurze Frage:
Wenn ich bei einer Kfz-Versicherung Haftplicht und Vollkasko habe, werden die Schadenfreiheitsklassen ja separat berechnet. Wenn ich jetzt zu einer anderen Versicherung wechsle und dort nur noch Haftpflicht versichere, nehme ich ja meinen Haftpflicht-SFR mit. | |
Ja.
| Was passiert dann mit meinem Vollkasko-Rabatt? Ist der versteckt mit dabei oder - wenn ich den in vielen Jahren wieder reaktiviere - wird der dann nochmal bei der ursprünglichen Versicherung einzeln abgefragt? (und steht dann neben dem ggf. weiterentwickelten Haftpflicht-SFR in der ganz neuen Police drin?) | |
Der verfällt je nach Versicherung früher oder später. Bei den meisten ist glaub maximal ein Jahr drin.
| Und wo wir schon dabei sind: Kann ich einen Motorrad-Vollkasko-Rabatt auch irgendwann dann für einen Auto-Vollkasko-Tarif nutzen? | |
Kommt auf die Versicherung an.
Hoffe, ich konnte helfen!
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Nein, es sind mehrere Jahre, ich meine sogar bei vielen endlos, aber man sollte Unterlagen aufbewahren, da die Vorversicherung die Daten u.U. nicht solange speichert. Auch gesetzlich geregelt afaik
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Ein Laptop oder sowas? Einfach auspacken und einen Antifa-Aufkleber drauf, dann sieht das Ding nicht aus wie neu.
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| Zitat von 1-2-3
Nein, es sind mehrere Jahre, ich meine sogar bei vielen endlos, aber man sollte Unterlagen aufbewahren, da die Vorversicherung die Daten u.U. nicht solange speichert. Auch gesetzlich geregelt afaik | |
Interesant, hab das mal anders erlebt. Waren knapp 2 Jahre und die wollten nix anerkennen. Naja, lang is' her.
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| Zitat von FredBert
| Zitat von 1-2-3
Nein, es sind mehrere Jahre, ich meine sogar bei vielen endlos, aber man sollte Unterlagen aufbewahren, da die Vorversicherung die Daten u.U. nicht solange speichert. Auch gesetzlich geregelt afaik | |
Interesant, hab das mal anders erlebt. Waren knapp 2 Jahre und die wollten nix anerkennen. Naja, lang is' her.
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Danke für eure Antworten - habe dann nochmal etwas gegoogelt:
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Scheint eine sehr individuelle Geschichte zu sein - ich werde auf jeden fall mir eine Papierbestätigung organisieren, damit ich nicht auf die Speicherung beim alten Versicherer angewiesen bin. DIese FInanztip-Übersichten habe ich jetzt schon öfters als ganz gute Zusammenfassungen für jeden möglichen Scheiss gefunden - macht einen ganz soliden Eindruck auf mich.
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Bei mir wars nach 3 Jahren kein Problem. Die 3 Jahre lang hatte ich ein Leasingfahrzeug mit Festpreis-Versicherung, da hat sie SF-Klasse keine Rolle gespielt. Nach den 3 Jahren beim neuen Auto/Versicherer hab ich dann einfach die Unterlagen vom ganz alten Auto eingereicht (die letzten, auf denen die damals aktuelle SF-Klasse angegeben war) und das wurde anstandslos so angenommen.
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Hier war letztens die Frage, wieso man bei einem Umzug noch mehrere Monate den alten Zähler für den Nachmieter bezahlt oder so ähnlich. Findet das wer?
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| Zitat von ABC-Schütze
Bei mir wars nach 3 Jahren kein Problem. Die 3 Jahre lang hatte ich ein Leasingfahrzeug mit Festpreis-Versicherung, da hat sie SF-Klasse keine Rolle gespielt. Nach den 3 Jahren beim neuen Auto/Versicherer hab ich dann einfach die Unterlagen vom ganz alten Auto eingereicht (die letzten, auf denen die damals aktuelle SF-Klasse angegeben war) und das wurde anstandslos so angenommen.
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Wenn du dir die 3 Jahre Unfallfeiheit während der Leasingzeit hättest bestätigen lassen, dann wäre sogar die Möglichkeit da gewesen, dass die neue Versicherung dann "alte SF Klasse + 3 vergibt".
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Spricht hier jemand schwedisch? Wie übersetzt man "Om" am besten? Wenn ichs als einzelnes Wort bei Google eingebe, wird es im deutschen in "über" übersetzt, im englischen in "if".
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Gibt nicht die Übersetzung. Ist kontextabhängig.
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"Om" kannst du ins Deutsche auch als "wenn" oder "falls" übersetzen. Am besten übersetzen ist halt eine Kontextfrage.
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Haben wir einen Rechteverdreher Thread oder so etwas in der Art?
Hab theoretische Frage bezüglich eines Händlers aus Polen, der aber primär in deutschland sein geschäft betreibt (impressum listet polnische Adresse). Die Person/Seine Firma ist in seiner Branche kein unbekannter, hatte eigentlich von anderen auch nur gutes gehört, lob bis in wolke 7.
Ich habe dieser Frima per Vorkasse von 240¤ einen Auftrag zur Anfertigung und Versand einer Sache beauftragt, nach 3 Monaten und nicht zufriedenstellender Email kommunikation möchte ich (habe ich) Vertragsrücktritt wegen nichterfüllung (323 BGB) angekündigt. Gilt das überhaupt?
Wenn nach dem Einschreiben mit Rückschein nix passiert. Hab ich überhaupt ne Handhabe hier? Anwalt? kosten? meh?
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Thema: Erklärbär |