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Jo, SMS-Tan. Funktioniert ganz hervorragend.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von zapedusa
Gibt es für coole Kids eine Lösung mit dem Smartphone oder was?
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Ja, nennt sich MTAN. Wundert mich auch gerade, dass es noch was anderes gibt
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Beqem ist das auf alle Fälle, allerdings wurde das auch schon ausgetrickst.
2015 bestellten Betrüger eine zweite SIM-Karte auf den Namen des Opfers, und kamen dadurch an die TANs.
2017:
| Um auch noch auf die für Überweisungen benötigte TAN aufs Handy zu kommen, nutzten die Angreifer offenbar eine Schwachstelle im weltweiten Roaming-Netzwerk. So schafften sie es, eine entsprechende Rufnummernumleitung einzurichten und schließlich die entsprechende SMS abzufangen. | |
So schützen Sie sich beim Onlinebanking | SpOn
Eigentlich ist es Aufgabe der Mobilfunkprovider, ihre Kunden vor sowas zu schützen, aber das klappt wohl nicht immer.
Dennoch: Das Verfahren ist schon sehr schön bequem. Wer will schon immer so einen blöden externen TAN-Generator mit sich herumschleppen, auch wenn das noch sicherer ist.
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| Zitat von Herr der Lage
Beqem ist das auf alle Fälle, allerdings wurde das auch schon ausgetrickst.
2015 bestellten Betrüger eine zweite SIM-Karte auf den Namen des Opfers, und kamen dadurch an die TANs.
2017:
| Um auch noch auf die für Überweisungen benötigte TAN aufs Handy zu kommen, nutzten die Angreifer offenbar eine Schwachstelle im weltweiten Roaming-Netzwerk. So schafften sie es, eine entsprechende Rufnummernumleitung einzurichten und schließlich die entsprechende SMS abzufangen. | |
So schützen Sie sich beim Onlinebanking | SpOn
Eigentlich ist es Aufgabe der Mobilfunkprovider, ihre Kunden vor sowas zu schützen, aber das klappt wohl nicht immer.
Dennoch: Das Verfahren ist schon sehr schön bequem. Wer will schon immer so einen blöden externen TAN-Generator mit sich herumschleppen, auch wenn das noch sicherer ist.
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MTAN und Passwort erscheinen mir schon recht sicher, wie auch im Artikel steht, die MTAN alleine reicht ja nicht, man muss auch das Passwort fishen. 100% Sicherheit wird es wohl nie geben.
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Ich hab eine App für mein Smartphone, die kann ich in nem Doppel-TAN Verfahren in meinem Konto registrieren und danach ist das sowas wie ein QR-Code Reader, der mir im online Banking vom Bildschirm liest und direkt die TAN ausspuckt. Funktioniert gut, ist nur kacke, wenn man im Handybrowser online-banking macht...
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DKB bietet auch das pushTAN Verfahren an, dass relativ sicher ist.
Nur relativ, weil es das Prinzip der Kanaltrennung nicht einhält und auf dem letzten CCC einer mit vielen Annahmen (alte Promon Version, gerootetes Gerät etc.) es hacken konnte.
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| Zitat von Shooter
100% Sicherheit wird es wohl nie geben.
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Das ist halt der Knackpunkt: Sicherheit und Komfort gehen eben nicht Hand in Hand sondern genau in die entgegengesetzte richtung.
Wer hat schon bock darauf, dass jede Transaktion beim Onlinebanking eine Verkettung von drölf Zahlen ist:
<persönliche PIN><mTAN><2FA/OTP><letzten4zifferndeinergeburtsuhrzeit>[...]
Wir haben an der Arbeit einige solcher Systeme, man hat schon gar keinen Bock sich anzumelden weil man weiß dass man erst mal 3 Minuten mit dem Login beschäftigt ist
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Ja, kann schon sein, aber die vom conni ham mir schonmal erzählt das das auch hier passiert sein soll, dunno.
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Drölfmillionen Prozent Sicherheit und dann SOFORT benutzen. Aber die sind ja TÜV ZERTIFIZIERT!1
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| Zitat von Zucchinisohn
Ja, kann schon sein, aber die vom conni ham mir schonmal erzählt das das auch hier passiert sein soll, dunno.
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Ja, glaub ich dir ja auch. Habe den Bericht nur zum Vergleich der Ereignisse gepostet.
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Kennt sich wer mit dem deutschen Pflegesystem gut aus?
Im der Nachbarschaft ist jemand - ziemlich mittellos - gestorben, wurde aber bis kurz vor dem Tod zuhause gepflegt. Da kein ausreichendes Einkommen da war trug die Pflegekosten über das, was die Pflegeversicherung zahlte, das Sozialamt.
Der Pflegedienst hat jetzt Bett, Hilfsmittel etc. abgeholt und noch eine Rechnung über ein paar tausend Euro dagelassen, die sollen die Verwandten jetzt schnall mal binnen 14 Tagen begleichen und sich das Ged dann vom Bezirk wiederholen, im Namen einer Verstorbenen könne der Pflegedienst das nicht mehr direkt mit den Behörden abrechnen; mündlich verabredet war das anders.
Abgeseehn davon dass die Kinder tauern, völlig durch den Wind sind, eine Wohnung auflösen und eine Beerdigung organisieren müssen und jeden möglichen anderen Scheiß am Hals haben hat da niemand das Geld irgendwie verfügbar, Erbe gibt das auch nicht her, da ist einfach mal nichts, das sind schlicht ziemlich arme Leute.
FALLS sich hier jemand damit sehr gur auskennt freue ich mich über Tipps zum vorgehen oder zur Rechtslage, ggf. auch per PM, ich würde da gerne mit Rat weiterhelfen, kenne mich aber Null aus.
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Dann müssen sich die Verwandten direkt an das Sozialamt wenden. Ob die 14 Tagefrist jetzt so schnell sein muss, sei dahin gestellt. Da sie ja vorher auch nix zahlen mussten, wird sich da nichts ändern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 11.01.2018 12:43]
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Die 14-Tage-Frist kann sich der Pflegedienst in die Haare schmieren; Brief aufsetzen, in welchem die finanzielle Lage geschildert wird (natürlich betonen, dass diese dem Pflegedienst durchaus bekannt sein sollte) und die Leute sind erstmal auf der sicheren Seite und können sich mehr oder weniger entspannt mit dem Sozialamt auseinandersetzen, wie und in welchem Zeitraum, die Rechnung beglichen werden kann.
Müssen sie ja sowieso, da ich vermute, dass die Herrschaften eine Sozialbestattung in Anspruch nehmen müssen, da sie diese auch nicht selbst stemmen können.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 11.01.2018 12:49]
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Pflegekosten sind nur von dem Ehepartner, den Kindern (Enkelkinder ausgeschlossen) und Erben zu übernehmen. Die Leistungsfähigkeit (der Kinder/Ehepartner/Erben) prüft aber das Sozialamt und hat nicht ein x-beliebiger Pflegedienst zu bestimmen. Es wäre also nicht ratsam, dass Erbe anzutreten sondern auszuschlagen.
Der Pflegedienst wird seine tatsächlichen Kosten vermutlich bei den Verwandten holen wollen, weil die Pflegekassen bzw. in diesem Fall das Sozialamt in der Hinsicht sehr knausrig ist. Erlebe ich auch regelmäßig. Wir haben nur das Glück ein riesiges Team aus Ärzten und Sozialarbeitern hinter uns zu haben die wenn es nötig ist, 10 mal das gleiche beantragen nur mit einem anderen Wortlaut.
http://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 11.01.2018 13:28]
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| Zitat von DeineOmi
Pflegekosten sind nur von dem Ehepartner, den Kindern (Enkelkinder ausgeschlossen) und Erben zu übernehmen. Die Leistungsfähigkeit (der Kinder/Ehepartner/Erben) prüft aber das Sozialamt und hat nicht ein x-beliebiger Pflegedienst zu bestimmen. Es wäre also nicht ratsam, dass Erbe anzutreten sondern auszuschlagen.
Der Pflegedienst wird seine tatsächlichen Kosten vermutlich bei den Verwandten holen wollen, weil die Pflegekassen bzw. in diesem Fall das Sozialamt in der Hinsicht sehr knausrig ist. Erlebe ich auch regelmäßig. Wir haben nur das Glück ein riesiges Team aus Ärzten und Sozialarbeitern hinter uns zu haben die wenn es nötig ist, 10 mal das gleiche beantragen nur mit einem anderen Wortlaut.
http://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/
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Da das Sozialamit bisher aber schon die Pflegekosten bezahlt hat, steht es wohl außer Frage, dass bei den Verwandten nix zu holen gibt. Und Erbe gibt es laut RushHour ja auch nicht.
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| Zitat von DeineOmi [b]
Pflegekosten sind nur von dem Ehepartner, den Kindern [...] und Erben zu übernehmen. Die Leistungsfähigkeit (der Kinder/Ehepartner/Erben) prüft aber das Sozialamt | |
Gibt es da minimal/maximal Werte die ein Kind erbringen muss oder wird das immer abhängig von der jeweiligen finanziellen Situation des Kinds (bzw. der Familie des Kinds) errechnet?
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| Maßgeblich für eine mögliche Unterhaltspflicht ist zunächst das Nettoeinkommen.
Hiervon dürfen noch die Versicherungsbeiträge, Kreditverpflichtungen, sowie berufs-bedingte Aufwendungen (Werbungskosten) abgezogen werden. Die Zwischensumme daraus ergibt das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen”.
Vom diesem bereinigten Nettoeinkommen können zusätzlich etwaige Unterhaltskosten für geschiedene Ehepartner einschließlich der gemeinsamen Kinder abgezogen werden (für die Kinder nur aber dann, wenn diese polizeilich nicht in Ihrem Haushalt gemeldet sind).
Die Summe daraus ergibt den so genannten Selbstbehalt, welcher zurzeit 1.400 ¤ pro Monat beträgt. Das bedeutet: wenn Ihnen nach Abzug der o. g. Kosten weniger als etwa 1.400 ¤ monatlich zum Leben bleiben, muss dem Sozialamt nichts für die Pflege–Kosten dazu gezahlt werden.
Bleibt jedoch mehr übrig, müssen Familienangehörige zum Pflegeunterhalt etwas dabei steuern – und zwar die Hälfte aus der Differenz zwischen dem bereinigtem Nettoein-kommen und dem Selbstbehalt. | |
Sind jetzt 1800
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 11.01.2018 14:22]
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Danke erstmal! Ja, 1800/Monat sind frei, plus Sparsumme von 10.000¤ oder eigene Bude.
Und ja, in dem Fall hat das Sozialamt bisher gezahlt und wohl auch direkt abgerechnet, der Pflegedienst denkt wohl er probierts erst mal bei den Angehörigen, die lieber zahlen als sich Streß machen. Denn eigentlich hatten die die Unterlagen für den fraglichen Monat sogar schon.
Das mit dem Erbe ausschlagen ... hm. Offizielle Testamentseröffnugn gab es mangels Testament nicht, und da die Bude schnell leer werden muß wegen der Miete haben die schon angefangen das ganze Geraffel zu verschenken und in ein, zwei Wochen kommt ein Entrümpelungsdienst, damit zum 1.2 die Bude an den Vermieter zurück kann. Der feut sich sicher - der Mietvertrag ist original von 1973. Mal sehen was da noch zu regeln ist ... oder ob das nicht unter "faktisch haben sie das Erbe schon angenommen" fällt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 11.01.2018 14:25]
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Wie isdn das, wenn ein Elternteil mal stark pflegebedürftig wird? Kann der Staat da auf die Kinder zugehen? Und was kann der Staat sich da holen wieviel von wem? Vor allem wenn man selbst Frau und Kinder hat.
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| Zitat von Klabusterbeere
Wie isdn das, wenn ein Elternteil mal stark pflegebedürftig wird? Kann der Staat da auf die Kinder zugehen? Und was kann der Staat sich da holen wieviel von wem? Vor allem wenn man selbst Frau und Kinder hat.
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steht doch auf der Seite.
Mein Beitrag bzw RushHour
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Besonders toll wenn der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat und man als Kind dann zur Kasse gebeten wird wenn der Vater ins Heim geht...
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von Klabusterbeere
Wie isdn das, wenn ein Elternteil mal stark pflegebedürftig wird? Kann der Staat da auf die Kinder zugehen? Und was kann der Staat sich da holen wieviel von wem? Vor allem wenn man selbst Frau und Kinder hat.
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steht doch auf der Seite.
Mein Beitrag bzw RushHour
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1800¤ beziehen sich auf das Familieneinkommen oder für eine Person?
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| Zitat von Shooter
| Zitat von zapedusa
Gibt es für coole Kids eine Lösung mit dem Smartphone oder was?
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Ja, nennt sich MTAN. Wundert mich auch gerade, dass es noch was anderes gibt
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War der Sinn von ner TAN nicht, dass man ein zweites Gerät (oder ein geheimes Blatt Papier) braucht um sich zu authentifizieren?
Ich will jetzt nicht wieder den Aluhut auspacken, aber viel naheliegender als der Angriff oben (duplizierte SIM) ist doch, dass man das Gerät infiziert und dann die SMS-App ersetzt. Die kann ja anzeigen was sie will und senden was sie will, egal obs über das Mobilfunknetz ankommt. Bei nem aktuellen OS wird das teuer, aber bei so nem alten Androidknochen ohne Updates....
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Deswegen nutzt man chipTAN. Komfort my ass, aber so oft überweise ich online ja auch wieder nicht.
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| Zitat von indifferent
War der Sinn von ner TAN nicht, dass man ein zweites Gerät (oder ein geheimes Blatt Papier) braucht um sich zu authentifizieren?
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Ich glaub wir sprechen da aneinander vorbei. MTAN ist doch einfach, dass du den TAN mittels SMS auf dein Handy bekommst zur Authentifizierung wenn du dich an einem PC einloggst.
Also nicht im Sinne einer App mit der du über das Handy auf dein Konto zugreifen kannst, sondern lediglich ein Code, den du aufs Handy bekommst um die am PC einloggen zu können.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von indifferent
War der Sinn von ner TAN nicht, dass man ein zweites Gerät (oder ein geheimes Blatt Papier) braucht um sich zu authentifizieren?
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Ich glaub wir sprechen da aneinander vorbei. MTAN ist doch einfach, dass du den TAN mittels SMS auf dein Handy bekommst zur Authentifizierung wenn du dich an einem PC einloggst.
Also nicht im Sinne einer App mit der du über das Handy auf dein Konto zugreifen kannst, sondern lediglich ein Code, den du aufs Handy bekommst um die am PC einloggen zu können.
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So verstehe ich das System auch. Ist natürlich blöd, wenn man die Daten fürs Onlinebanking auch auf dem Handy gespeichert hat.
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Ahh alles klar, dachte das findet alles auf einem Gerät statt.
Ich glaube sowas gibts auch, also alles in einer App, aber solange man die Kohle notfalls von seiner Bank wiederbekommt (wenn man nicht total fahrlässig gehandelt hat) könnte man sowas ja auch ohne grosse Bedenken benutzen.
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| Zitat von indifferent
Ahh alles klar, dachte das findet alles auf einem Gerät statt.
Ich glaube sowas gibts auch, also alles in einer App, aber solange man die Kohle notfalls von seiner Bank wiederbekommt (wenn man nicht total fahrlässig gehandelt hat) könnte man sowas ja auch ohne grosse Bedenken benutzen.
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Alles in einer App dürfte schon als grob fahrlässig gelten, da so das System mit der Authentifizierung über zwei Faktoren ausgehebelt wird.
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Die aktuelle ING-DiBa-Banking-App macht das iirc tatsächlich, aber mit zusätzlichen Sicherheitsmechanismen (funktioniert nur auf Gerät, das im Online-Banking angemeldet ist etc.). Zusätzlich garantieren sie, dass bei irgendeinem Vorfall das Geld zurückerstattet wird.
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| Zitat von Peridan
Alles in einer App dürfte schon als grob fahrlässig gelten, da so das System mit der Authentifizierung über zwei Faktoren ausgehebelt wird.
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Kurze Story zu "Grob Fahrlässig". Die Geldbörse meines Dads wurde mal geklaut. Darin befand sich eine Bankkarte von meinem Konto und nen Zettel mit (unter anderem) meiner PIN. Er hat sich nen kompliziertes System ausgedacht und die PIN "verschlüsselt" indem er an die PIN halt ne 0 angehängt hat right?
Der Guy hat dann tatsächlich den PIN rausgefunden ( ) und Geld abgehoben. Die Bank hat uns das Geld (500 Euro, lopo Studentendispo) erstattet.
Was ich mit der Story eigentlich sagen wollte: Die Bank erstattet erstaunlich viel, auch wenn man ganz klar fahrlässlig gehandelt hat. (Kommt sicherlich auf den Einzelfall an aber seitdem sehe ich das alles nicht mehr ganz so kritisch).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von areaz am 12.01.2018 10:34]
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Thema: Erklärbär |