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Apropos Jerusalem: Ich habe vor vier Wochen zwei Amazon-Pakete für einen Typen ein Haus weiter angenommen. Da er bisher noch nicht vor der Tür stand, wollte ich ihm eben einen Zettel in den Briefkasten werfen. Leider wohnt dort kein Mann mit seinem Namen. Ich habe dann Google bemüht, ihn aber nicht finden können. Deshalb habe ich eben Amazon angerufen. Die Alte meinte, dass ich die Pakete wegschmeißen kann, wenn ich Bock habe oder sie mir einen Rücksendeschein schickt.
Frage 1: Ist Vernichten rechtens?
Frage 2: Bin ich Ziel des DHL-Erpressers?
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Hau es doch einfach in ein Ekelwichtelpaket. Das wäre fein. Vernichtung eingeleitet.
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Ich wichtel dieses Jahr nicht, außerdem ist es dann echt ne Bombe und dann alle wieder so: "Öh, zape. Macht sich immer wichtig, der Hurensohn. Alle verwichteln Kleinkram, nur der feine Herr muss wieder mit TNT angeben. Blabla A13."
Ich bin nur hardcore verwundert, dass ich die Pakete angeblich vernichten darf. Die Alte schien mir nicht besonders klug zu sein vong Sprachduktus her.
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| Zitat von zapedusa
Frage 1: Ist Vernichten rechtens?
Frage 2: Bin ich Ziel des DHL-Erpressers?
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Zu 1: Vielleicht ist der Inhalt weniger wert als zurücksenden kosten würde.
Zu 2: Als ob man DHL mit Deiner Gesundheit erpressen könnte.
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Ganz kurz:
Guter Adblocker für Chrome, der nicht erkannt wird?
Gibts auch welche, die Werbung bei Youtube Clips blocken?
Danke!
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| Zitat von zapedusa
Apropos Jerusalem: Ich habe vor vier Wochen zwei Amazon-Pakete für einen Typen ein Haus weiter angenommen. Da er bisher noch nicht vor der Tür stand, wollte ich ihm eben einen Zettel in den Briefkasten werfen. Leider wohnt dort kein Mann mit seinem Namen. Ich habe dann Google bemüht, ihn aber nicht finden können. Deshalb habe ich eben Amazon angerufen. Die Alte meinte, dass ich die Pakete wegschmeißen kann, wenn ich Bock habe oder sie mir einen Rücksendeschein schickt.
Frage 1: Ist Vernichten rechtens?
Frage 2: Bin ich Ziel des DHL-Erpressers?
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Häng das lieber nicht an die große Glocke, dein Fall hat Potential, zu einer juristischen Examensklausur zu werden.
(Mein Tipp ist: wenn Amazon die Vernichtung gestattet, ist es okay)
Ich könnte das allerdings nicht, die Dinger wegwerfen, ohne wenigstens reinzuschauen.
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Mein Bruder, ich liebe dich über alles. Das weißt du. Ich liebe dich mehr als Qu'ran. Aber jetzt mal ohne verfickten Witz: Was tun? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich die wirklich behalten "vernichten" DARF. Google bringt mich in diverse Jura-Foren (btw übelste Arschlochveranstaltungen), die meine speziellen Fall nicht behandeln oder auf die AGBs der Paketdienstleister und deren Politik bzgl. totaler Vernichtung nach X Wochen. Davon abgesehen, will ich ja auch aus schnöder Nächstenliebe, dass der Typ seine Bestellung bekommt. So ein Blödsinn. Der Paketotto muss ja auch irgendwo die verfickte Benachrichtigung mit abgegriffenen Tesafilm im Regen an die Haustür geklebt in den Briefkasten des Empfängers geschmissen haben. Aber der wohnt da nicht. Ich mache gleich nochmal ne Runde zum Haus und frage die Nachbarn. Aber das wurmt mich jetzt echt.
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Mach dir ma n Junau-Ackaunt und mach die Päckchen live auf!
Mein Abo haste!
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Da würd ich auch ein paar Barren neischmeißne.
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| Zitat von zapedusa
Mein Bruder, ich liebe dich über alles. Das weißt du. Ich liebe dich mehr als Qu'ran. Aber jetzt mal ohne verfickten Witz: Was tun? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich die wirklich behalten "vernichten" DARF. Google bringt mich in diverse Jura-Foren (btw übelste Arschlochveranstaltungen), die meine speziellen Fall nicht behandeln oder auf die AGBs der Paketdienstleister und deren Politik bzgl. totaler Vernichtung nach X Wochen. Davon abgesehen, will ich ja auch aus schnöder Nächstenliebe, dass der Typ seine Bestellung bekommt. So ein Blödsinn. Der Paketotto muss ja auch irgendwo die verfickte Benachrichtigung mit abgegriffenen Tesafilm im Regen an die Haustür geklebt in den Briefkasten des Empfängers geschmissen haben. Aber der wohnt da nicht. Ich mache gleich nochmal ne Runde zum Haus und frage die Nachbarn. Aber das wurmt mich jetzt echt.
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Auf dem Weg von Amazon zu mir ging mal der Inhalt eines Paketes verloren (Loch drin, etwas fehlte). Amazon hat es nochmal zugeschickt. Tage später hat dann der DHL-Typ den verlorenen Inhalt in seinem Wagen gefunden und mir übergeben. Amazon sagte: Viel Spaß mit dem doppelten Zeug, Rückabwicklung ist uns zu teuer. Behalten sie mal. Kostete halt weniger als ein Päckchen.
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Nur telefonische Zusage dass du das Paket vernichten kannst? Würde ich never ever machen Die Alte hat Stuss gelabert, lieber via Rücksendeschein zurückfeuern.
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Ja, eben. Stuss war auch mein erster Gedanke, unabhängig von der Aktion, die der Bruder Domingo erlebt hat. Auf Rücksendescheiße habe ich aber auch keine Lust, weil ich dann ja Stress habe. Ich müsste zum Copyshop, weil ich auf der Arbeit offiziell keine privaten Ausdrucke machen darf und ich müsste mich am Abend mit tausend anderen Menschen in der Post anstellen. Meine Lebenszeit ist auch begrenzt.
Ich warte noch bis nächstes Jahr und lasse mir dann von Amazon schriftlich bestätigen, dass ich den Rotz "vernichten" darf.
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Was issen drin? Irgendwas mit "Lithium-Ionen"? Dann wäre ich vorsichtig mit der Vernichtung.
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| Zitat von Skywalkerchen
Mach dir ma n Junau-Ackaunt und mach die Päckchen live auf!
Mein Abo haste!
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Morgen in der Bild dann:
Dümmster Terrorist der Welt: Islamistischer Radikalo öffnet eigene Paketbombe live im Netz!
@zape:
Um das nur grob durchzudenken:
Der andere Typ schließt Kaufvertrag mit Amazon ab, hat daher einen Anspruch gegen Amazon auf Übergabe & Übereignung der Ware. Nach den Amazon-AGB stimmst du als Besteller automatisch zu, dass ein Versand der Ware erfolgt. Amazon versucht jetzt also, durch Versendung des Pakets diesen Anspruch zu erfüllen. Bei einem solchen Versendungskauf bleibt die Sache im Eigentum des Verkäufers bis zur Übergabe an den Käufer. Die Übergabe erfolgt durch den DHL-Boten und dann geht auch das Eigentum über (wenn die Sache bezahlt wurde, so regeln es die Amazon-AGB noch mal besonders).
Wenn die Sache dem Käufer also noch nicht übergeben wurde, dann ist Amazon weiterhin Eigentümerin der Sachen und kann daher auch bestimmen, ob ihr Eigentum vernichtet werden kann (dieses Recht hast du als Eigentümer, du darfst dein Zeugs kaputt machen oder anderen gestatten, es kaputt zu machen). Dann stellt sich nur noch die Frage, ob die Frau am Telefon dies für Amazon entscheiden darf (bevollmächtigt ist) und du an diese Vollmacht glaubst und du ihre Ansage im Zweifelsfalle auch noch beweisen könntest!
Ansonsten ist die Frage, ob die Übergabe an dich eine Übergabe an den Käufer ist und dadurch schon Eigentum übergeht. Das ist nicht unspannend bei diesen ganzen Nachbarschaftsabgaben, die DHL und andere Paketdienste machen. Dass eine Abgabe beim Nachbarn zulässig ist, da stimmt erst mal nur der Vertragspartner von DHL (Amazon) zu. Der Empfänger nicht unbedingt (was man aber diskutieren kann, da diese Form der Lieferung heutzutage bekanntermaßen üblich ist). Der DHL-Bote fragt typischerweise noch nach, ob man ein Paket für einen Nachbarn annehmen könne. Wenn man das jetzt sehr böse zu deinen Lasten auslegt, dann würde man darin die Erklärung von dir sehen, dass du mit Vertretungsmacht für den Nachbarn handelst und deine Handlungen für und gegen den Nachbarn wirken (und damit die Übergabe an dich ~> Übergabe an den Nachbarn -> Eigentumsübergang). Wenn dem so wäre, wäre der Nachbarn durch deine Handlung ggf. Eigentümer geworden, bzw. haben wir einen Schwebezustand, der letztlich von einer Genehmigung deiner Vertretungsmacht durch den Nachbarn (die er aber vielleicht im Voraus erteilt hat) abhängt. Dann dürfte Amazon gar nicht mehr entscheiden, dass das Zeug vernichtet gehört und wäre gleichzeitig nicht mehr belastet, da der Anspruch erfüllt wurde.
Das wäre eine möglich Lösung, die dich dann in der Situation beließe, dass du das erst mal gar nicht vernichten darfst, weil der Eigentümer dir das nicht erlaubt hat und du letztlich Schadensersatz leisten müsstest, tätest du es doch. Ich würde aber dafür plädieren, dass Amazon / DHL so erst mal nicht davon ausgehen durften, dass du Vertretungsmacht hast / vorspiegeln wolltest.
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Nach kurzer Recherche kann ich noch sagen, dass dazu wohl auch vertreten wird (und dann klingt überzeugend), dass diese Annahme ein reines Gefälligkeitsverhältnis mit nur eingeschränkten Rechtsfolgen begründet. Das sagt jetzt noch nichts eindeutiges zur Erfüllungswirkung (Übergabe, Übereignung), aber tendiert sicherlich dahin, dass es keine Übereignung an den Nachbarn darstellt. Aber schwierig!
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| Zitat von Armag3ddon
Aber schwierig!
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Ach
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Leider kann ich Ihr Problem nur detailliert darstellen, aber nicht lösen.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Leider kann ich Ihr Problem nur detailliert darstellen, aber nicht lösen.
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Ich habe jetzt einfach mal den gesamten Juristenthread nach Meinungen gefragt, dann wird das Problem bald gelöst sein.
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Natürlich nicht. Mit der Verlinkung machst du dir schließlich die verlinkte Seite zu Eigen und haftest für Rechtsverstöße, die auf der verlinkten Seite zu finden sind.
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| Zitat von zapedusa
| Zitat von Armag3ddon
Aber schwierig!
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Ach
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Ich hatte dieses Problem in ähnlicher Weise auch schon einmal, allerdings von Seiten der Post aus - mir wurde ein zusätzliches Päckchen in die Packstation eingelegt. Ich hab dann beide Päckchen aus der Station (waren im selben Fach) entnommen und es erst zuhause gemerkt (da die Frau immer wieder verschiedenen Kram bestellt und ich regelmäßig den Überblick darüber verliere). Dann Hotline angerufen (weil erneutes Einlegen nicht möglich). Zitat: "Behalten Sies einfach, das kann man nicht zurück verfolgen." Als guter Mensch habe ich dann aber den Absender kontaktiert und von denen eine Marke geschickt bekommen, um es an den ursprünglichen Adressaten weiter zu versenden. Aber was für ein Aufstand.
Dass ich das Ding hätte behalten sollen macht mich heute noch fertig, das kann doch einfach nicht korrekt sein.
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Jetzt habe ich gerade entdeckt, dass der Paketaufkleberkramgedöns auch von Amazon ist. Und es ist Prime-Klebeband drum. Ist das dann diese Zustellung am selben Tag-Geschichte? Ich bestelle nie bei Amazon und kenne mich entsprechend nicht aus.
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| Zitat von zapedusa
Frage 1: Ist Vernichten rechtens?
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Laut den Alliierten nicht und trotzdem geschieht es jeden Tag! Danke Merkle & Co
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *tilt* am 06.12.2017 19:19]
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Vermutlich total unspektakulär: Der Typ war halt zu faul, zu dumm oder hatte keinen Stift (Berliner halt, lel) um seinen Namen auf den Briefkasten zu schreiben.
Ich rate Scheich Zape, morgen die nachbarschaftlichen Hallen mit seiner Herrlichkeit zu erfüllen und nachzufragen, ob "Typ X" hier irgendwo wohnt.
Hat die Amazon-Mitarbeiterin denn nichts dazu gesagt, ob der sich innerhalb der vier Wochen gemeldet hat, wo sein Paket bleibt?
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Ja, doch. Sie meinte sinngemäß: "Der Kunde wird sich bei vier Wochen schon gemeldet haben, wenn die Lieferung nicht angekommen ist, also wird alles geklärt sein. Deshalb kannst du die auch zernichten, Bruder."
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Sinngemäß hatte sie keine Ahnung und keinen Bock. Und egal war's ihr auch. Nicht drauf reinfallen, Brudi.
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| Zitat von Phillinger
Sinngemäß hatte sie keine Ahnung und keinen Bock. Und egal war's ihr auch.
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84% aller deutschen Arbeitnehmer.
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Die Butter schmelzen und den Zucker unterrühren. Die anderen Zutaten miteinender mischen und unterheben. Bei Bedarf noch Milch zugeben, der Teig muss flüssig sein.
Den Teig auf einem Blech verteilen und im auf 180°C vorgeheizten Ofen 20 - 30 Minuten backen.
In Lebkuchen beliebiger Größe zerteilen und nach Lust und Laune mit geschmolzener Schokolade bestreichen.
Ich blicks nicht. Was genau mache ich dann mit der Butter und dem Zucker? In den Teig rein? Aufs Blech? Oben drauf? Wat. Zu hülf.
Hab gerade leider keinen weiblichen Support der normalerweise alles wichtige leistet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Murica am 06.12.2017 20:01]
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mischen und dann [unter die Butter-Zucker-Mischung] unterheben?
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Unterheben ist wie rühren, nur sanfter. Halt unter die Masse gehen (Mutterwitz!) und hochheben, das es sich vermischt.
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Thema: Erklärbär |