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"Verstoß gegen Atomdeal", verstehe ich nicht. Die beiden Parteien des Atomdeals waren doch faktisch USA und Iran, hat irgendeiner der anderen Sesselwärmer an dem Verhandlungstisch jemals geglaubt, dass der Iran sich noch an den Deal gebunden fühlt wenn die USA aussteigen?!
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| Zitat von Abso
"Verstoß gegen Atomdeal", verstehe ich nicht. Die beiden Parteien des Atomdeals waren doch faktisch USA und Iran, hat irgendeiner der anderen Sesselwärmer an dem Verhandlungstisch jemals geglaubt, dass der Iran sich noch an den Deal gebunden fühlt wenn die USA aussteigen?!
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Da das alles machtversessene narzistische Arschlöcher sind - ja, das haben sie vermutlich geglaubt.
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| Zitat von Abso
"Verstoß gegen Atomdeal", verstehe ich nicht. Die beiden Parteien des Atomdeals waren doch faktisch USA und Iran, hat irgendeiner der anderen Sesselwärmer an dem Verhandlungstisch jemals geglaubt, dass der Iran sich noch an den Deal gebunden fühlt wenn die USA aussteigen?!
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Wir(tm) haben doch extra sone Naturalienhandelsbörse aufgezogen.
Scheint nicht zu funktionieren.
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| Zitat von Martina
| Zitat von [gc]Fidel
Joa, das passiert, wenn Menschen über das Schicksal anderer Menschen in einer völlig anderen Realität entscheiden.
Ich erlebe gerade das Schicksal einer alleinerziehenden Mutter (Vater ist ein Arschloch, das vom Gericht zum Vaterschaftstest gezwungen wurde), die darum bettelt endlich wieder arbeiten zu dürfen und aus Hartz IV rauszukommen. Durch eine schwere Erkrankung darf sie in dem Job, den sie gelernt hat nicht mehr arbeiten und braucht ne Umschulung. Seit Monaten wird sie vertröstet und wird jetzt in eine arbeitserprobung mit lauter Idioten gesteckt.
Sie würde auch für die Zwischenzeit gerne bei Aldi oder Lidl an der Kasse arbeiten, aber dadurch verlöre sie die Möglichkeit auf Umschulung.
Die sitzt da, wird mit Terminen, die sie nicht verpassen darf drangsaliert und hat schiss mal ne Woche aufs Land zu fahren, weil sie nen Brief vom Job enter verpassen könnte.
Wenn du der 30% wegnimmst, kann die betteln gehen.
Außerdem ist so eine Sanktion in den Händen irgendwelcher unterqualifizierten Sachbearbeiter völlig fehl am Platz.
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Es kann einfach nicht sein, das zumutbare Arbeit abgelehnt wird weil sie einfach zu faul sind.
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Doch genau das kann sein, diese Arbeitsmoral muss man nicht teilen aber akzeptieren das es sie gibt. Was willst du tun, diese Menschen vom Sozialsystem abkoppeln?
Ich könnte mal wieder Die Kassierer hören
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| Zitat von Schm3rz
Doch genau das kann sein, diese Arbeitsmoral muss man nicht teilen aber akzeptieren das es sie gibt. Was willst du tun, diese Menschen vom Sozialsystem abkoppeln? | |
Das hat man doch schon, indem dieses Asozialsystem unter reger und laufender Reality-TV-Berichterstattung erschaffen wurde. So fällt halt weniger auf, was sich "oben" so alles abgekoppelt hat...
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'Eine seltsame Sucht beherrscht die Arbeiterklasse aller Länder, in denen die kapitalistische Zivilisation herrscht. Diese Sucht, die Einzel- und Massenelend zur Folge hat, quält die traurige Menschheit seit zwei Jahrhunderten. Diese Sucht ist die Liebe zur Arbeit [...]. Statt gegen diese geistige Verirrung anzukämpfen, haben die Priester, die Ökonomen und die Moralisten die Arbeit heilig gesprochen. [...] schwache und unwürdige Geschöpfe, haben das, was ihr Gott verflucht hat, wiederum zu Ehren zu bringen gesucht.'
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jackle am 05.11.2019 12:17]
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Ich bin kein Arbeiter. Ich bin Angestellter!
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| Zitat von Martina
| Zitat von [gc]Fidel
Eben nicht so einfach. Mit Terminen drangsaliert meine ich:
Es kommen Einladungen zu Terminen, da taucht sie auf, die akte wird aufgemacht und dann kommt "oh, sie müssten gar nicht hier sein, ich weiß gar nicht, warum man ihnen den Termin ausgemacht hat"...
2 Wochen später die nächste "Einladung".
Das ist auf Dauer Schikane.
Und es geht eben nicht nur um zumutbare Arbeit. Es geht um Machtgefälle, unqualifizierte Mitarbeiter und Willkür. Das ist es, wozu Hartz in manchen Situationen verkommen ist.
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Herje dann ruf ich vorher beim zweiten Mal ob das wirklich sein soll weil der Termin vor zwei Wochen schon für den Pöpes war
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Das mag bei kleinen Jobcentern funktionieren, wenn man die Durchwahl seines Arbeitsvermittlers hat. Hier sind die Durchwahlen der JC-Mitarbeiter streng geheim. Man ruft die einzige öffentlich bekannte Nummer an und landet in irgendeinem Service-Center. Die Mitarbeiter dort dürfen natürlich nichts entscheiden, sondern sind eigentlich nur bessere Anrufbeantworter. Die schicken dann ein Ticket an den zuständigen Arbeitsvermittler (in das natürlich nur ein Bruchteil des tatsächlichen Telefonats reinpasst) und sagen einen Rückruf zu.
In viel zu vielen Fällen kommt der Rückruf aber nicht, weil das Ticket geflissentlich ignoriert wird, der Arbeitsvermittler gerade krank, im Urlaub, auf Weiterbildung oder einfach überlastet oder genervt ist. Der Termin rückt immer näher. Man ruft nochmal an, wieder ohne Ergebnis. Nun hat man die Wahl, entweder den nutzlosen Termin doch wahrzunehmen oder einfach nicht hinzugehen.
Geht man nicht hin, wird man sanktioniert. Dass man vorher telefoniert hat, kann man nicht beweisen. Selbst wenn man sich dann einen Anwalt nimmt und Akteneinsicht beantragt, findet man das Ticket in der Vermittlungsakte nicht, das steht nämlich nur in VerBIS. Mit etwas Glück kriegt ein Anwalt, der sich auskennt, das Ding in die Finger, wenn er spätestens beim Sozialgericht beantragt, dass alle VerBIS-Vermerke und Tickets aus dem betroffenen Zeitraum zur Einsicht vorgelegt werden sollen. Ob dann aber wirklich alle Vermerke ausgedruckt werden, kann niemand kontrollieren.
Selbst wenn man das Ding hat, ist es aber immer noch nicht zwingend ein wichtiger Grund für das Meldeversäumnis. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, trotz Sinnlosigkeit den Termin wahrzunehmen (und keine EGV vor Ort direkt zu unterschreiben, ohne diese ausgiebig gelesen und verstanden zu haben).
Ich finde das Urteil des BVerfG gut und durchdacht. So haben die Jobcenter weiter ein Druckmittel in der Hand, können aber nicht den Menschen die Lebensgrundlage völlig entziehen. Ich hatte und habe schon genug Fälle auf dem Tisch, in denen Menschen ihre Wohnung verloren haben und über Monate ohne Krankenversicherung standen, weil das JC aus unerfindlichen Gründen freidrehte. Da hilft es auch nichts, wenn man nach zwei Jahren Klageverfahren am Ende Recht bekommt. Die Wohnung ist trotzdem weg.
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Zur Sache jedenfalls noch einmal:
| [...] Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.
[...] Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es, um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.
Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist. [...] | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
Der Longread lohnt. Amüsant auch, dass zwei Begriffe als solche gar nicht auftauchen: Ermessen und Willkür.
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Zur Sache jedenfalls noch einmal:
| [...] Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.
[...] Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es, um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.
Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist. [...] | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
Der Longread lohnt. Amüsant auch, dass zwei Begriffe als solche gar nicht auftauchen: Ermessen und Willkür.
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| Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert. | |
Da fordert das BVerfG gerade die Möglichkeit einer Ermessensausübung ein.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen lassen kein Ermessen zu. Ein Pflichtverstoß führt unweigerlich zu einer Sanktion. Ein (Beurteilung-)Spielraum besteht nur beim wichtigen Grund, der eine Sanktion entfallen lassen kann.
Wenn z. B. ein Leistungsempfänger, der immer brav mitwirkt und alles ihm mögliche macht, tatsächlich einfach mal einen Termin zur Abgabe seiner Bewerbungsbemühungen verschwitzt, hat sein Arbeitsvermittler keine Chance, von einer Sanktion abzusehen, selbst wenn er ein netter Kerl ist und weiß, dass sein Kunde keine böse Absicht hatte.
Die gesetzliche Regelung sieht dann eine Sanktion von 30 % des Regelbedarfs für drei Monate vor, ohne Möglichkeit einer Verkürzung oder gar des Wegfalls der Sanktion, selbst wenn der Kunde einen Tag nach dem vorgesehenen Termin seine Bewerbungen abgibt.
In den Fällen muss jetzt nach dem Urteil der Arbeitsvermittler Ermessen ausüben und kann die Sanktion wenigstens verkürzen.
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wenig Dinge sind auf der Welt so schlimm, wie kleine Menschen mit großer Macht. Ein Busfahrer, der die Macht hat, die Türen vor der Nase zuzuknallen um dann mit geschlossenen Türen an der Ampel exakt auf Höhe der Haltestelle zu stehen. Ein Job Center Mitarbeiter, der den Job auch nicht macht, weil er selber so geil auf dem Arbeitsmarkt angekommen ist und nun frustriert ist.
Ist doch alles das selbe. Natürlich gibt es Leute, die helfen wollen. Aber genau so natürlich wie die Hilfsbereiten, sind auch die Sadisten, die Machtgeilen und die Schikanierenden.
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TIL: Was dem einen sein Onkel Tom, ist der anderen ihre Tante Martina.
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| Zitat von Bullitt
Was ist das überhaupt für 1 Politikversagen dass dem Abmahnkrebs noch kein Riegel vorgeschoben wurde
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Da sitzen halt ne Menge Juristen im Bundestag. Da wundern einen verkorkste Gesetze nicht.
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| Zitat von Sniedelfighter
ha, ohh ich erinnere mich.
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Hey, stell dir vor jemand würde behaupten, dass alle Hartz IV-Empfänger faule Luschen sind, die sich nur mal zusammenreißen müssten und dann auch sofort einen Job finden. Das wäre ziemlich dumme, verallgemeinernde Scheiße. Am besten auch noch so richtig vor Wut schäumend, sodass kein Kommentar ohne Rechtschreibfehler auskommt.
Das disqualifiziert den Beitrag ziemlich direkt, oder?
| Zitat von Sniedelfighter
Nur weil der Amtspupser meint, di Arbeit sei "zumutbar" heißt es nicht, dass sie es ist.
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| Zitat von Sniedelfighter
ein Molloch an unqualifizierten Menschen, die ohne genau diesen Job genau an dser stelle derer wären, die sie drangsalieren. Ich hab da nicht einmal was positives von gehört oder erlebt.
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ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Dass alle Hartz IVler faule Luschen sind, oder dass sich deine Beiträge direkt disqualifiziert haben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 05.11.2019 13:27]
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So wie ich das lese hatten die JC-Mitarbeiter vor dem Urteil doch gar keine anderen Handlungsoptionen, also bisschen verfehlt die ganze Wut da auf die Menschen zu richten wenn es das Regelwerk ist, das scheiße ist.
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| Zitat von fiffi
| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Dass alle Hartz IVler faule Luschen sind, oder dass sich deine Beiträge direkt disqualifiziert haben?
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Sitzt du da auch deine Zeit ab oder woher der Verve, dieses System zu verteidigen?
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| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Ich glaube du überschätzt massiv den Gestaltungsspielraum, den einfache Jobcenterdrohnen haben. Was zumutbar ist und was nicht ist im Zweifelsfall im entsprechenden SGB definiert, und entsprechend SGB wird dann Tatbestand und Rechtsfolge geprüft, fertig.
Mal abgesehen davon, dass, oh Wunder, unter- oder fehlqualifizierte Menschen und menschliche Katastrophen in so einer beliebten Funktion logischerweise überrepräsentiert sind.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.11.2019 13:31]
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| Zitat von Sniedelfighter
| Zitat von fiffi
| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Dass alle Hartz IVler faule Luschen sind, oder dass sich deine Beiträge direkt disqualifiziert haben?
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Sitzt du da auch deine Zeit ab oder woher der Verve, dieses System zu verteidigen?
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Ich war da insgesamt ~8 Monate und habe dann das Weite gesucht, weil der Job absolut beschissen ist.
Natürlich gibt es bei den Rechtsfolgen nach Pflichtverletzungen keinen Ermessensspielraum, aber wir wollen die Diskussion ja auch nicht unnötig mit Sachargumenten aufladen.
Und es heißt die Verve.
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| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Wie war das, wenn man sich bei einer Aussage darauf berufen muss, dass es nicht verboten ist, das zu sagen, sollte man es vielleicht lieber nicht sagen?
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| Zitat von fiffi
| Zitat von Sniedelfighter
| Zitat von fiffi
| Zitat von Sniedelfighter
ist ne zumutbare behauptung und damit völlig i.O.
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Dass alle Hartz IVler faule Luschen sind, oder dass sich deine Beiträge direkt disqualifiziert haben?
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Sitzt du da auch deine Zeit ab oder woher der Verve, dieses System zu verteidigen?
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Ich war da insgesamt ~8 Monate und habe dann das Weite gesucht, weil der Job absolut beschissen ist.
Natürlich gibt es bei den Rechtsfolgen nach Pflichtverletzungen keinen Ermessensspielraum, aber wir wollen die Diskussion ja auch nicht unnötig mit Sachargumenten aufladen.
Und es heißt die Verve.
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| Zitat von fiffi
Natürlich gibt es bei den Rechtsfolgen nach Pflichtverletzungen keinen Ermessensspielraum
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Vermutlich gibt es auch offiziell keinen Ermessensspielraum, was eine Pflichtverletzung ist und was nicht.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Inoffiziell kann man natürlich immer was übersehen, aber selbst das bleibt vermutlich nicht unbegrenzt ohne Folgen.
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| Zitat von Poliadversum
So wie ich das lese hatten die JC-Mitarbeiter vor dem Urteil doch gar keine anderen Handlungsoptionen, also bisschen verfehlt die ganze Wut da auf die Menschen zu richten wenn es das Regelwerk ist, das scheiße ist.
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Du hast schon einen Ermessensspielraum. Aber bei einigen Sachen konntest du aber nicht viel machen, da musstest du wirklich kürzen. Als Arbeitsvermittler habe ich damals maximal Kürzungen um zehn Prozent veranlasst und auch nur, wenn mich jemand komplett verarschen wollte. Einige Male hätte ich auch um 30 Prozent kürzen müssen, aber ich fand es damals schon fraglich, den Leuten ihr Existenzminimum zu kürzen. Daher war ich recht kreativ darin, 30er-Kürzungen zu umgehen. Aber ich wollte da eh nicht jahrelang bleiben, von daher war ich sicherlich auch etwas mutiger als andere Kollegen.
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| Zitat von Abso
| Zitat von fiffi
Natürlich gibt es bei den Rechtsfolgen nach Pflichtverletzungen keinen Ermessensspielraum
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Vermutlich gibt es auch offiziell keinen Ermessensspielraum, was eine Pflichtverletzung ist und was nicht.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Inoffiziell kann man natürlich immer was übersehen, aber selbst das bleibt vermutlich nicht unbegrenzt ohne Folgen.
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Das Wissen wird leider völlig geheim gehalten.
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| Zitat von Martina
| Zitat von monischnucki
Das System kann man nicht feiern.
Die 5 Prozent Faulen Schmarotzer sollten wir einfach aushalten um dem Rest das Leben nicht schwer zu machen.
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5% von ca 2,2 Mio arbeitslosen sind ca 110000
Davon erhält jeder ca 420 Euro = ca 46 000 000 Mio im Monat
Peanuts, stimmt schon
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Es sind 46 Mio, keine 46000000 Mio. Und ja, das sind Peanuts, vor allem, wenn man die Folgekosten betrachtet, die die Drangsalierung, Obdachlosigkeit, psychische Krankheiten, zerstörten Biografien, den Verwaltungsaufwand, die unzähligen Sozialgerichtsverfahren etc. miteinbezieht, die das Sanktionsregime produziert.
Aufs Jahr gerechnet sind das 0,15% des Bundeshaushaltes. (unter der Voraussetzung, dass deine Milchmädchenrechnung irgendwie stimmig ist, was ich bezweifle.)
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Monsieur Chrono am 05.11.2019 13:45]
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